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Prüfung wegen Krankheit abmelden: Attest, Fristen und Folgen

Wer eine Prüfung wegen Krankheit nicht antreten kann, braucht eine rechtzeitige Anzeige, ein korrektes Attest und die Frist der Hochschule. So läuft es nach dem Merkblatt der HAW Landshut.
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Inhalt

Wenn du eine Prüfung wegen Krankheit nicht antreten oder abbrechen musst, entscheiden drei Dinge über dein weiteres Vorgehen: Die rechtzeitige Anzeige, ein Attest mit den richtigen Angaben und die Frist, die deine Hochschule setzt. Dieser Ratgeber zeigt am Beispiel des Merkblatts der HAW Landshut, welche Anforderungen typisch sind, wo sie sich unterscheiden können und was passiert, wenn ein Nachweis fehlt.

Kurz beantwortet: Eine Prüfung wegen Krankheit musst du unverzüglich anzeigen. Im Merkblatt der HAW Landshut sind Anzeige und Attest innerhalb von drei Tagen nach dem Prüfungstag abzugeben. Ein Arzt muss noch am Prüfungstag aufgesucht werden, rückwirkende Atteste werden nicht anerkannt. Nach der Notenbekanntgabe ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Stand: November 2026, Fristen und Form können an anderen Hochschulen abweichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern.
  • Anzeige und Attest sind nach dem Merkblatt der HAW Landshut drei Tage nach dem Prüfungstag im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen.
  • Das Attest muss am Prüfungstag oder davor ausgestellt sein, eine Bescheinigung im Nachhinein genügt nicht.
  • Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt dort nicht als Attest.
  • Während der Prüfung führt ein Rücktritt zu „nicht ausreichend“, außer die Gründe sind nicht zu vertreten.
  • Die Prüfungsordnung deines Studiengangs hat Vorrang vor allgemeinen Merkblättern.

Welche Frist gilt, wenn ich krank zur Prüfung nicht erscheine?

Erscheinst du im Erstversuch nicht, gilt die Prüfung nach dem Merkblatt als nicht angetreten, sofern kein Nachweis vorliegt. Bei fristgebundenen Prüfungen, etwa Wiederholungen, wird sie mit „nicht ausreichend“ bewertet, außer die Gründe sind nicht zu vertreten. Diese Gründe sind dann der Hochschule schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen, und zwar über das vorgesehene Formblatt.

Wichtig ist, dass du die Anzeige nicht bis nach dem Prüfungstag liegen lässt. Das Merkblatt verlangt eine Anzeige ohne schuldhaftes Zögern. Eine spätere Meldung kann dazu führen, dass die Gründe nicht mehr als glaubhaft gelten.

Was muss ich tun, wenn ich während der Prüfung abbrechen muss?

Brichst du die Prüfung gesundheitlich bedingt ab, informierst du die Prüfungsaufsicht. Danach folgt die schriftliche Anzeige mit dem Formblatt. Entscheidend für die weitere Bearbeitung ist deshalb genau diese schriftliche Anzeige und nicht nur die Meldung an die Aufsicht. Ein Rücktritt während der laufenden Prüfung führt nach dem Merkblatt zu „nicht ausreichend“, außer die Gründe sind nicht zu vertreten.

Welche Anforderungen stellt das Attest?

Das Attest ist der zentrale Nachweis. Nach dem Merkblatt muss es mindestens den Untersuchungszeitpunkt, den Krankheitsbeginn und eine Prognose zur Dauer enthalten. Außerdem gehören die Symptome dazu sowie die Auswirkung auf dein Leistungsvermögen, die Unterschrift und der Praxisstempel. Eine Diagnose ist nach diesen Angaben nicht nötig.

AnforderungAngabe laut Merkblatt der HAW Landshut
Anzeigeunverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern
Anzeige und Attestdrei Tage nach dem Prüfungstag im Studierenden-Service-Zentrum
Arztbesuchnoch am Prüfungstag
Ausstellungsdatum des Attestsam Prüfungstag oder davor, nicht rückwirkend
Form des AttestsOriginal, unterschrieben und datiert, mit Praxisstempel
Nicht ausreichendE-Mail, Telefon, bloßer Verweis auf Prüfungsunfähigkeit

Die Tabelle fasst die Angaben des Merkblatts zusammen. Stand: Das Merkblatt nennt kein Datum und keine Version, deshalb solltest du die aktuelle Fassung bei deinem Prüfungsamt erfragen. Quelle: HAW Landshut, Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.

Wie berechne ich die Frist konkret?

Rechenbeispiel (Annahme: Prüfung am Dienstag, 9. März): Drei Tage nach dem Prüfungstag ergibt Donnerstag, 12. März. Bis dahin müssen Anzeige und Attest im Studierenden-Service-Zentrum vorliegen. Das Merkblatt sagt nicht ausdrücklich, ob Kalender- oder Werktage gelten. Frag deshalb im Zweifel nach, bevor du die Frist ausreizt.

  1. Notiere den Prüfungstag und die Uhrzeit, zu der du den Abbruch oder das Fernbleiben bemerkt hast.
  2. Suche am selben Tag eine Ärztin oder einen Arzt auf und schildere Beginn und Symptome.
  3. Lass dir ein Attest mit den im Merkblatt genannten Angaben ausstellen, unterschreiben und datieren.
  4. Reiche die Anzeige über das Formblatt und das Attest fristgerecht ein, am sichersten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich.
  5. Bewahre eine Kopie und den Eingangsnachweis auf, denn die Beweislast liegt bei dir.

Welche Folgen hat ein fehlendes oder ungenügendes Attest?

Liegt kein qualifiziertes Attest vor, gilt die Prüfungsunfähigkeit nach dem Merkblatt als nicht glaubhaft gemacht. Du trägst die Beweislast für den Rücktrittsgrund und auch die Kosten der Nachweise. Verlangt wird ein Original, unterschrieben und datiert. Eine Kopie ist im Wortlaut des Merkblatts nicht vorgesehen. Wenn deinem Antrag stattgegeben wird, verlängert sich die Frist zur Ablegung der Prüfung entsprechend.

Für den dritten oder vierten Versuch kann nach dem Merkblatt in begründeten Fällen ein Vertrauensarzt hinzugezogen werden. Wenn du mit der Belastung allein nicht weiterkommst, hilft der Blick auf Beratungsangebote im Ratgeber Psychische Gesundheit im Studium: Wo du Hilfe findest.

Wann ist der Rücktritt ausgeschlossen?

Nach der Ablegung einer Prüfungsleistung, insbesondere nach der Notenbekanntgabe, ist ein Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit nach dem Merkblatt grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn du schon eine Note hast und dich trotzdem schlecht fühlst, ist das eine andere Ausgangslage als vor der Prüfung. Die Gestaltung deines weiteren Vorgehens solltest du dann mit dem Prüfungsamt besprechen, bevor du etwas einreichst.

Wenn Prüfungsangst den Ablauf erschwert, geht es um eine andere Frage als um ein formales Attest. Dazu liest du im Ratgeber Prüfungsangst überwinden: Tipps für mehr Erfolg mehr.

Häufige Fragen

Reicht ein Attest, das nur „prüfungsunfähig“ sagt?

Nach dem Merkblatt reicht ein bloßer Verweis auf Prüfungs- oder Arbeitsunfähigkeit nicht aus. Das Attest muss Untersuchungszeitpunkt, Krankheitsbeginn, Prognose, Symptome und die Auswirkung auf deine Leistungsfähigkeit enthalten. Lass dir das vor dem Arztbesuch in einem Satz erklären, damit du nicht zurückkommen musst.

Ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Attest?

Nein, nach dem Merkblatt gilt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht als Attest für die Prüfung. Sie kann zwar den Gesundheitszustand belegen, ersetzt aber nicht die geforderten Angaben.

Darf ich das Attest per E-Mail schicken?

Nach dem Merkblatt genügen E-Mail oder Telefon nicht. Gefordert ist das Original, vom Studierenden unterschrieben und datiert. Bring es persönlich vorbei oder schick es als Einschreiben mit Rückschein, das empfiehlt das Merkblatt.

Was passiert, wenn ich die Frist knapp verpasse?

Dann entscheidet die Prüfungsordnung deiner Hochschule über die Folgen. Nach dem Merkblatt kann eine Anzeige, die nicht rechtzeitig vorliegt, dazu führen, dass die Gründe nicht als glaubhaft gelten. Melde dich deshalb sofort beim Prüfungsamt, wenn du eine Frist nicht einhalten kannst, und frag nach einer Lösung.

Kann ich die Prüfung nach einem Rücktritt wiederholen?

Ob und wie oft das möglich ist, regelt die Prüfungsordnung. Nach dem Merkblatt verlängert sich bei einem stattgegebenen Antrag die Frist zur Ablegung. Für den dritten oder vierten Versuch kann in begründeten Fällen ein Vertrauensarzt hinzugezogen werden.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Prüfungsordnung deines Studiengangs und das Merkblatt deiner Hochschule, bevor du eine Prüfung ansteht.
  2. Melde die Erkrankung unverzüglich über das Formblatt, auch wenn das Attest noch fehlt.
  3. Lass dir am Prüfungstag ein Attest mit allen geforderten Angaben ausstellen.
  4. Reiche Anzeige und Attest rechtzeitig ein und bewahre Kopien und den Eingangsnachweis auf.
  5. Frag beim Prüfungsamt nach, wenn du Fragen zur Frist oder zu den Folgen hast.

Passend dazu

Quellen: HAW Landshut, Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (undatiert).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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