Wer als Studierende oder Student einen Psychotherapeuten finden möchte, stößt schnell auf lange Trefferlisten, unbeantwortete Anrufe und den Begriff Wartezeit. Dieser Ratgeber zeigt dir die Schritte von der ersten Suche bis zum Erstgespräch, damit du weißt, was du wann tun kannst.
Kurz beantwortet: Du kannst Praxen direkt anfragen oder die Terminservicestelle unter 116117 einschalten. Für die psychotherapeutische Sprechstunde sieht die Psychotherapie-Richtlinie bei Erwachsenen bis zu sechs Einheiten mit insgesamt bis zu 150 Minuten je Krankheitsfall vor. Die Terminservicestellen sollen Sprechstundentermine nach § 75 Abs. 1a SGB V innerhalb von vier Wochen vermitteln (Stand: November 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Sprechstunde ist laut Bundesgesundheitsministerium keine Überweisung erforderlich.
- Es gibt drei gängige Wege: Die direkte Anfrage bei Praxen, die Vermittlung über die Nummer 116117 und die Orientierung durch die Beratung an deiner Hochschule.
- Die Sprechstunde dient der Klärung. Danach folgen bei Bedarf zwei bis vier probatorische Sitzungen, bevor eine Richtlinientherapie beginnt.
- Regionale Wartezeiten unterscheiden sich stark. Aktuelle Angaben für deine Region erhältst du bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und bei der Terminservicestelle.
- Bei akutem Behandlungsbedarf gilt eine eigene Frist: Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung ist nach § 75 Abs. 1a SGB V auf zwei Wochen begrenzt.
Wie findest du eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten?
Die Suche verläuft in der Praxis in mehreren Stufen. Du kannst Praxen selbst anrufen, dich vermitteln lassen oder zunächst eine Stelle an deiner Hochschule nutzen. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie dringend dein Anliegen ist und wie flexibel dein Stundenplan ist. Wichtig ist, dass du bei jeder Anfrage nach einem Sprechstundentermin fragst und nicht nur nach einer festen Therapie. Die Sprechstunde ist der gesetzlich beschriebene Einstieg, in dem geklärt wird, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit besteht.
| Weg | Was er leistet | Wann er passt |
|---|---|---|
| Direkte Anfrage bei einer Praxis | Termin in der Sprechstunde oder Eintrag auf einer Warteliste | Wenn du flexibel bist und mehrere Praxen anrufen kannst |
| Terminservicestelle 116117 | Vermittlung eines Sprechstundentermins, nach § 75 Abs. 1a SGB V innerhalb von vier Wochen | Wenn du die Suche abgeben möchtest |
| Beratung an der Hochschule | Erste Orientierung und Hinweise auf passende Stellen | Wenn du nicht weißt, wo du anfangen sollst |
| Hausarztpraxis | Abklärung körperlicher Ursachen und Gespräch über den Behandlungsbedarf | Wenn du zuerst ausschließen möchtest, dass eine körperliche Ursache vorliegt |
Die Terminservicestelle ist unter der Nummer 116117 rund um die Uhr erreichbar. Die Vermittlung ist also nicht an Bürozeiten gebunden, was vor allem hilft, wenn du in einer neuen Stadt lebst und die Praxislandschaft nicht kennst. Wie die Vermittlung im Einzelnen abläuft, beschreibt der Beitrag Psychotherapie über die Terminservicestelle 116117 vermitteln lassen.
Woran erkennst du eine passende Praxis?
Eine Praxis muss nicht nur freie Termine haben, sondern zu deinem Anliegen passen. Achte darauf, ob die Praxis die Verfahren anbietet, die für deine Beschwerden infrage kommen, ob sie Sprechstunden und Probatorik anbietet und wie sie mit Versicherungsfragen umgeht. Ein kurzer Vorab-Check spart dir einen Termin, der sich später als unpassend herausstellt.
- Frag, ob die Praxis eine psychotherapeutische Sprechstunde anbietet und wie lange eine Einheit dauert.
- Kläre, ob die Praxis gesetzlich Versicherte, privat Versicherte oder beide behandelt.
- Notiere, ob du auf eine Warteliste kommst und wie die Praxis dich dort informiert.
Wie lange dauert es, bis ein Platz frei wird?
Die Wartezeit ist der Punkt, der die meisten Studierenden am stärksten beschäftigt. Sie hängt von der Region, von der Nachfrage und davon ab, ob du einen Sprechstundentermin oder einen Therapieplatz suchst. Eine verlässliche bundesweite Zahl für 2026 liegt für diesen Beitrag nicht vor. Deshalb beschreiben wir die Wartezeit hier qualitativ und verweisen auf die Stellen, die aktuelle regionale Daten führen.
Praktisch heißt das: Frag bei mehreren Praxen nach Sprechstundenterminen, nach einer Warteliste und nach dem Zeitraum, für den du eingeplant wirst. Notiere Datum, Uhrzeit, Name und Ergebnis jedes Anrufs. So behältst du den Überblick, falls du später erneut anfragst. Zum Umgang mit mehreren Wartelisten gibt es einen eigenen Beitrag: Mehrfach auf Wartelisten für Psychotherapie: Was erlaubt ist.
Was passiert im Erstgespräch?
Das Erstgespräch heißt im Gesetz psychotherapeutische Sprechstunde. Es dient der Beratung, der Diagnosestellung und der Empfehlung für das weitere Vorgehen. Die Richtlinie regelt den Umfang genau. Bei Erwachsenen sind höchstens sechs Einheiten je Krankheitsfall vorgesehen, jede Einheit dauert mindestens 25 Minuten. Für Versicherte bis 21 Jahre oder mit geistiger Behinderung gelten bis zu zehn Einheiten. Die folgende Tabelle fasst die Eckwerte zusammen.
| Merkmal | Erwachsene | Bis 21 Jahre oder mit geistiger Behinderung |
|---|---|---|
| Einheiten je Krankheitsfall | Höchstens 6 | Höchstens 10 |
| Gesamtumfang | Bis 150 Minuten | Bis 250 Minuten |
| Mindestdauer je Einheit | 25 Minuten | 25 Minuten |
| Voraussetzung für eine weitergehende Behandlung | Sprechstunde von mindestens 50 Minuten | Sprechstunde von mindestens 50 Minuten |
Grundlage der Werte ist die Psychotherapie-Richtlinie in der Fassung vom 21. August 2025, die am 11. November 2025 in Kraft getreten ist. Der Krankheitsfall umfasst das laufende und die drei folgenden Kalendervierteljahre. Du solltest deshalb im Gespräch klären, wie viele Einheiten bereits genutzt wurden.
Welche Fragen solltest du am Telefon klären?
Ein kurzes Telefonat spart Zeit. Diese Punkte helfen dir, den Termin einzuordnen, bevor du eine Praxis festlegst:
- Ob die Praxis eine psychotherapeutische Sprechstunde anbietet und wie lange eine Einheit dauert.
- Ob die Praxis Versicherte deiner Krankenkasse oder deines Tarifs aufnimmt.
- Wie lange die Wartezeit für einen Sprechstundentermin ist und ob eine Warteliste geführt wird.
- Ob es eine Möglichkeit zur Akutbehandlung gibt, falls dein Anliegen dringend ist.
Notiere dir die Antworten. Wenn eine Praxis keine Sprechstunde anbietet, frag nach einem Hinweis auf eine andere Stelle. Viele Praxen kennen die Vermittlungswege ihrer Region.
Was gilt bei Kosten und Krankenversicherung?
Ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird, hängt von der Art deiner Krankenversicherung und vom Vertrag ab. Gesetzlich Versicherte erhalten Leistungen über die Vertragspraxen, privat Versicherte über ihre Tarifbedingungen. Die Unterschiede erklärt der Beitrag PKV und Psychotherapie: Was wird übernommen?. Kläre die Kostenfrage am besten vor dem ersten Termin, damit im Erstgespräch nicht die Frage nach der Abrechnung im Mittelpunkt steht.
Wann solltest du nicht auf einen Termin warten?
Wenn du dich selbst oder andere gefährdet siehst, warte nicht auf einen Termin. Wende dich an den Notruf 112 oder an die nächste Notaufnahme. Bei einem akuten Behandlungsbedarf, der nicht bis zu einem regulären Termin warten kann, verweist die Terminservicestelle auf die Akutbehandlung. Nach § 75 Abs. 1a SGB V ist die Wartezeit dafür auf zwei Wochen begrenzt. Die Akutbehandlung beschreibt der Beitrag Psychotherapie als Akutbehandlung.
Wenn die Suche nach einer Praxis dich sehr belastet, kann auch der Wechsel zu einer anderen Stelle sinnvoll sein. Welche Schritte dafür gelten, erklärt Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten wechseln: Wann das möglich ist.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung für die psychotherapeutische Sprechstunde?
Nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist für die Sprechstunde keine Überweisung erforderlich. Du kannst dich direkt an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wenden oder die Terminservicestelle nutzen.
Wie lange dauert das Erstgespräch?
Eine Sprechstundeneinheit dauert nach der Richtlinie mindestens 25 Minuten. Bei Erwachsenen sind höchstens sechs Einheiten je Krankheitsfall vorgesehen, insgesamt bis zu 150 Minuten. Ob du eine Einheit oder mehrere brauchst, entscheidet die Praxis gemeinsam mit dir.
Kann ich bei mehreren Praxen gleichzeitig anfragen?
Du kannst bei mehreren Praxen nach Terminen fragen. Wie Wartelisten damit umgehen, regelt der Einzelfall und die jeweilige Praxis. Sag offen, wo du schon angefragt hast, damit du keine Doppelanmeldung riskierst.
Muss ich mich nach dem Erstgespräch für eine Therapie entscheiden?
Nein. Die Sprechstunde dient der Klärung. Eine Richtlinientherapie beginnt in der Regel erst nach probatorischen Sitzungen. Die Richtlinie sieht dafür mindestens zwei und höchstens vier Sitzungen vor. In dieser Phase prüfst du, ob die Behandlung zu dir passt.
Ist das Erstgespräch vertraulich?
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der Verschwiegenheit. Wie weit diese Pflicht reicht und wo Ausnahmen gelten, beschreibt der Beitrag zur Schweigepflicht in der Hochschulberatung. Frag im Erstgespräch offen, was mit deinen Angaben geschieht.
So gehst du jetzt vor
- Lege dir eine kurze Liste mit Praxen in deiner Nähe an und notiere, welche Sprechstunden sie anbieten.
- Rufe die Terminservicestelle unter 116117 an, wenn du die Vermittlung übernehmen lassen möchtest.
- Notiere für jede Anfrage Datum, Ergebnis und die genannte Wartezeit.
- Wenn du nach einigen Wochen keinen Termin hast, wechsle die Stelle oder frag bei deiner Hochschule nach einer Orientierung.
Passend dazu
- Psychische Gesundheit im Studium: Wo du Hilfe findest
- Psychotherapeutische Sprechstunde: Was sie ist und wie man sie bucht
- Psychotherapie über die Terminservicestelle 116117 vermitteln lassen
- Psychotherapie als Akutbehandlung
- PKV und Psychotherapie: Was wird übernommen?
Quellen: Psychotherapie-Richtlinie, Fassung vom 21.08.2025, in Kraft seit 11.11.2025, Bundesgesundheitsministerium: Begriff Psychotherapeutische Sprechstunde, Stand 08.01.2026, § 75 SGB V, Sicherstellungsauftrag und Terminservicestellen, gesetze-im-internet.de (Abruf November 2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.