Einen Nachteilsausgleich bei psychischer Erkrankung kannst du beantragen, wenn eine Depression, eine Angststörung oder eine andere psychische Erkrankung dich in Prüfungen konkret benachteiligt. Der Antrag geht in der Regel an den Prüfungsausschuss und wird mit einem aktuellen Attest begründet. Dieser Ratgeber erklärt, was ein solches Attest enthalten sollte, welche Anpassungen die Hochschulen nennen, wie sich der Nachteilsausgleich von Krankmeldung und Beurlaubung unterscheidet und was du zum Schutz deiner Gesundheitsdaten beachten kannst.
Kurz beantwortet: Ein Nachteilsausgleich bei psychischer Erkrankung setzt nach den Hochschulseiten in Würzburg (Stand Juni 2026) und Bremen eine länger andauernde Beeinträchtigung, einen konkreten Prüfungsnachteil und ein aktuelles Attest voraus. Die Uni Würzburg nennt für das Attest ein Höchstalter von sechs Monaten und für den Antrag eine Frist von sechs Wochen vor der Prüfung. Die Diagnose kann, muss aber nicht angegeben werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychische Erkrankungen fallen unter den Nachteilsausgleich, wenn sie als chronische Erkrankung oder länger andauernde Beeinträchtigung wirken. Die Hochschule Bremen nennt dafür einen Zeitraum von voraussichtlich mehr als sechs Monaten.
- Entscheidend ist die Auswirkung auf die Prüfung, nicht allein die Diagnose. Das Attest soll funktionale Einschränkungen beschreiben.
- Die Universität Würzburg nennt für Depression und Angststörungen Beispiele wie Pausen, eigenen Raum, andere Prüfungszeiten, mündliche Einzelprüfung und Ersatzleistungen.
- Bei kurzfristiger akuter Erkrankung ist meist die Krankmeldung der passende Weg, bei längerer Studierunfähigkeit die Beurlaubung.
- Frag in der Beratungsstelle, wer das Attest einsieht und wie lange es aufbewahrt wird.
Wann kommt ein Nachteilsausgleich bei psychischer Erkrankung in Frage?
Die Hochschule Bremen nennt keine Krankheiten einzeln. Psychische Erkrankungen fallen dort unter die allgemeinen Kategorien chronische Erkrankung und länger andauernde Beeinträchtigung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht erforderlich. Die Universität Würzburg beschreibt drei Voraussetzungen: Eine Behinderung oder chronische Erkrankung, möglichst mit ICD-10-Diagnose, einen konkreten Nachteil unter den allgemeinen Prüfungsbedingungen und ein Leistungshindernis statt einer Leistungsschwäche. Das bedeutet: Die geprüfte Kompetenz muss vorhanden sein, der Nachweis ist unter den üblichen Bedingungen nur nicht möglich.
Die rechtliche Grundlage ist nach der Würzburger Handreichung Art. 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 16 des Hochschulrahmengesetzes sowie dem jeweiligen Landesrecht und der Prüfungsordnung. § 16 HRG verlangt, dass Prüfungsordnungen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026). Frist, Attestalter und Ablauf regeln Landesrecht und Prüfungsordnung deiner Hochschule, die Angaben aus Würzburg und Bremen sind Beispiele. Die Entscheidung im Einzelfall trifft der Prüfungsausschuss.
Welche Anpassungen nennen Hochschulen bei Depression und Angststörungen?
| Erkrankung | Genannte Anpassungen | Quelle |
|---|---|---|
| Depression | Klausur mit Pausen und eigenem Raum, mündliche Prüfung zu einer anderen Tageszeit, zusätzliche Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten, angepasste Bedingungen im Praktikum | Universität Würzburg, Juni 2026 |
| Angststörungen | Klausur im eigenen Raum mit Pausen, mündliche Einzelprüfung mit Begleitperson, bei Vorträgen Ausschluss des Plenums, bei Berufspraktika Verschiebung oder Ersatzleistung | Universität Würzburg, Juni 2026 |
| Allgemein | Mehr Zeit bei Klausuren, längere Fristen für Hausarbeiten, zusätzliche Pausen, technische Hilfsmittel, Assistenz | Hochschule Bremen |
Die Würzburger Handreichung ordnet die Erkrankungen auch ein. Bei Depression sei die Studierfähigkeit je nach Schweregrad beeinträchtigt und bei schweren Episoden oft nicht gegeben, eine leitliniengerechte Behandlung könne die Leistungsfähigkeit wiederherstellen. Bei Angststörungen sei die intellektuelle Leistungsfähigkeit meist nicht beeinträchtigt, Konzentration und Abrufen der Leistung aber schon. Eine Garantie für eine bestimmte Maßnahme ergibt sich daraus nicht: Laut Hochschule Bremen besteht auf eine bestimmte Maßnahme kein Rechtsanspruch.
Was muss in das Attest?
Die Universität Würzburg empfiehlt ein fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest, das nicht älter als sechs Monate sein sollte. Es sollte folgende Angaben enthalten:
- Praxisstempel, Name und Unterschrift der behandelnden Person sowie das Ausstellungsdatum
- Beschreibung der funktionalen Einschränkungen für Studienleistungen, etwa bei Wahrnehmung, Kognition, Verhalten oder Körperfunktionen
- Angabe der Entwicklungstendenz und gegebenenfalls ein Hinweis auf einen dauerhaften Zustand
- Auf Wunsch die Diagnose, die angegeben werden kann
Ergänzend können Behandlungsberichte, Reha-Stellungnahmen oder ein Feststellungsbescheid beigefügt werden. Das Prüfungsamt kann nach der Würzburger Handreichung ein Attest des Gesundheitsamts verlangen. Besprich mit der Praxis vorab, welche Formulierungen deine Hochschule erwartet. Hilfreich ist, wenn das Attest konkrete Prüfungssituationen benennt, etwa lange Klausuren, mündliche Prüfungen vor Publikum oder Zeitdruck, und dazu passende Anpassungen vorschlägt. Ob und in welcher Form deine Praxis solche Atteste ausstellt und ob dafür Kosten anfallen, klärst du dort.
Wie schützt du deine Gesundheitsdaten beim Antrag?
Angaben zu psychischen Erkrankungen sind besonders sensible Gesundheitsdaten. Du entscheidest weitgehend selbst, wie viel du preisgibst. Nach der Würzburger Handreichung kann die Diagnose angegeben werden, notwendig ist vor allem die Beschreibung der funktionalen Einschränkungen. Ein Attest, das Auswirkungen statt Befunde schildert, reicht oft aus und gibt weniger preis. Offen ist, welche Stelle an deiner Hochschule das Attest einsieht und wie lange es aufbewahrt wird. Frag das vor der Abgabe in der Beratungsstelle nach.
Die Hochschule Bremen beschreibt ihre Beratung als vertraulich. Zur Schweigepflicht im Hochschulkontext allgemein gibt es den Ratgeber Schweigepflicht in der Hochschulberatung. Der Prüfungsausschuss braucht die Unterlagen für seine Entscheidung. Nach der Würzburger Handreichung informiert der Vorsitz Studierende, Prüfungsamt und Beratungsstelle über das Ergebnis. Wer an deiner Hochschule darüber hinaus informiert wird, etwa die Prüfenden, solltest du vor dem Antrag erfragen.
Nachteilsausgleich, Krankmeldung oder Beurlaubung: Was passt wann?
| Situation | Passender Weg | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Du kannst an einem Prüfungstag wegen akuter Krankheit nicht teilnehmen | Krankmeldung mit Attest | Ratgeber Prüfung wegen Krankheit abmelden |
| Du kannst Prüfungen leisten, aber nicht unter den üblichen Bedingungen, und das über längere Zeit | Nachteilsausgleich | Dieser Ratgeber |
| Du bist über ein oder mehrere Semester nicht studierfähig | Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen | Ratgeber Studium unterbrechen aus gesundheitlichen Gründen |
| Du brauchst Orientierung und Unterstützung im Alltag | Beratung an der Hochschule | Ratgeber Psychologische Beratung an der Uni |
Eine Schwerbehinderung ist keine Voraussetzung, kann aber in manchen Fällen zusätzliche Rechte eröffnen. Ob sich der Antrag lohnt, erläutert der Ratgeber Schwerbehinderung bei psychischer Erkrankung.
Häufige Fragen
Muss ich meine Diagnose offenlegen?
Nach der Handreichung der Universität Würzburg kann die Diagnose angegeben werden, vorgeschrieben ist das nicht ausdrücklich. Entscheidend ist die Beschreibung der funktionalen Einschränkungen. Kläre in der Beratung, was dein Prüfungsausschuss erwartet.
Wie lange gilt ein Attest?
In Würzburg sollte es nicht älter als sechs Monate sein. Die Seite der Hochschule Bremen nennt keine Altersgrenze. Frag bei deiner Hochschule nach, auch ob ein Attest für mehrere Semester ausreicht.
Reicht eine akute Krise für einen Nachteilsausgleich?
Kurzfristige akute Erkrankungen sind nach der Hochschule Bremen in der Regel kein Grund. Dann sind Krankmeldung oder Beurlaubung die passenden Wege. Ein Nachteilsausgleich setzt eine länger andauernde Beeinträchtigung voraus.
Was passiert bei einer Ablehnung?
In Würzburg erhält das Prüfungsamt bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid, eine Klage bleibt möglich. Das interne Verfahren beeinflusst die Klagefrist nicht. Lass dich vorher beraten und beachte Fristen im Bescheid.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, wenn sich die Voraussetzungen ändern, etwa weil die Beeinträchtigung abklingt, verlangt die Universität Würzburg eine unverzügliche Mitteilung. Frag, welche Pflichten an deiner Hochschule gelten.
So gehst du jetzt vor
- Hole dir die Regeln und das Formular deiner Hochschule zum Nachteilsausgleich, meist beim Prüfungsamt oder der Beratungsstelle.
- Lass dich vor dem Antrag beraten und kläre Frist, Attestinhalt und Datenschutz.
- Bitte die behandelnde Praxis um ein aktuelles Attest mit Beschreibung der Auswirkungen auf Prüfungen.
- Reiche den Antrag möglichst früh ein, in Würzburg spätestens sechs Wochen vor der ersten Prüfung.
- Melde Änderungen und plane Anschluss ein, etwa bei neuem Semester oder Praktikum.
Passend dazu
- Psychische Gesundheit im Studium: Wo du Hilfe findest
- Barrierefreies Studium: Nachteilsausgleich, Beratung und Hilfen
- ADHS im Studium: Nachteilsausgleich und Beratung
- Prüfung wegen Krankheit abmelden: Attest, Fristen und Folgen
- Studium unterbrechen aus gesundheitlichen Gründen: Beurlaubung beantragen
Quellen:
§ 16 HRG Prüfungsordnungen, gesetze-im-internet.de
Universität Würzburg, KIS: Der Nachteilsausgleich, Stand Juni 2026 (PDF)
Hochschule Bremen: Nachteilsausgleich, abgerufen im November 2026
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Regeln deiner Hochschule. Wenn du eine persönliche Beratung zur Versicherung im Studium wünschst, findest du das Angebot von Academycon unter So arbeiten wir.