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Was ändert sich im April 2027? BAföG-Reform im Entwurf

Im April 2027 sieht der BAföG-Entwurf eine höhere Wohnpauschale vor. Was schon feststeht, was nur geplant ist und wann die Sätze wirken.
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Inhalt

Für April 2027 ist im Moment vor allem eine Änderung im BAföG vorgesehen, und zwar im Regierungsentwurf zur 30. BAföG-Änderung. Ob und in welcher Form sie kommt, entscheiden Bundestag und Bundesrat. Dieser Monatsüberblick nennt deshalb nur die Punkte, deren Status feststeht, und trennt Entwurf von geltendem Recht.

Kurz beantwortet: Nach dem Regierungsentwurf zur 30. BAföG-Änderung steigt die Wohnpauschale für auswärts wohnende Studierende am 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro im Monat. Der Entwurf ist im Bundestag im Verfahren und noch nicht beschlossen. Höhere Sätze wirken für laufende Förderungen in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Entwurf steigt die Wohnpauschale für auswärts wohnende Studierende am 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro im Monat.
  • Der Leistungsnachweis nach § 48 BAföG entfällt nach dem Entwurf ebenfalls zum 1. April 2027.
  • Der Zuschlag zur Krankenversicherung für pflichtversicherte Studierende steigt im Entwurf von 102 auf 121 Euro im Monat.
  • Der Zuschlag zur Pflegeversicherung steigt nach dem Entwurf von 35 auf 39 Euro im Monat.
  • Der Entwurf ist nicht beschlossen, die erste Lesung im Bundestag fand am 15. Oktober 2026 statt.

Was ist im April 2027 konkret vorgesehen?

Nach dem Entwurf tritt der erste Artikel des Gesetzes am 1. April 2027 in Kraft. Die Angaben stammen aus der Bundestags-Drucksache 21/8405 und sind Entwurfswerte. Die Tabelle zeigt die Änderungen, die auf diesen Termin datiert sind:

BestandteilBisherNach dem EntwurfGültig ab
Wohnpauschale, auswärts wohnend380 Euro im Monat440 Euro im Monat1. April 2027
Zuschlag Krankenversicherung, Pflichtversicherte102 Euro im Monat121 Euro im Monat1. April 2027
Zuschlag Pflegeversicherung, Pflichtversicherte35 Euro im Monat39 Euro im Monat1. April 2027
Rechenwert ohne Zuschläge, auswärts wohnend855 Euro im Monat915 Euro im Monat1. April 2027
Leistungsnachweis nach § 48 BAföGgiltentfällt1. April 2027

Der Rechenwert ergibt sich aus Grundbedarf und Wohnpauschale. Heute sind das 475 Euro plus 380 Euro, im Entwurf ab April 2027 475 Euro plus 440 Euro. Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung kommen zusätzlich hinzu und sind in dieser Rechnung nicht enthalten. Die Wohnpauschale ist ein fester Betrag und deckt nicht die tatsächliche Miete ab. Wer mehr zahlt, trägt den Unterschied selbst.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Anträge nur noch über BAföG Digital gestellt werden können (§ 46 BAföG). Wer im April 2027 einen Antrag plant, sollte deshalb den Portalweg im Blick behalten, sobald die Regel verkündet ist.

Gilt die höhere Pauschale sofort?

Nein, nicht automatisch. Für laufende Förderungen wirken höhere Sätze in der Regel erst im jeweils nächsten Bewilligungszeitraum. Wer im April 2027 bereits gefördert wird, sollte deshalb nicht mit der höheren Pauschale rechnen, bevor der neue Bewilligungsbescheid vorliegt.

Einen Überblick über die Wohnpauschale und ihre Berechnung bietet der Artikel Wohnen mit BAföG: 380 Euro Pauschale gegen die echte Miete. Er beschreibt die heutige Rechtslage, die sich mit dem Entwurf ändern soll.

Ob ein neu gestellter Antrag bereits nach den höheren Sätzen bewilligt wird, richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum, der mit dem Inkrafttreten beginnt. Diese Frage kläre im Zweifel frühzeitig mit dem zuständigen Amt, bevor du deinen Mietvertrag oder deine Haushaltsplanung darauf stützt.

Welche Punkte gehören nicht in den April?

Mehrere andere Änderungen aus dem Entwurf sind nicht auf April datiert und gehören deshalb in andere Monate. Der Grundbedarf steigt nach dem Entwurf erst mit dem Wintersemester 2027/28 von 475 auf 503 Euro. Die Wohnpauschale bei den Eltern sinkt von 59 auf 41 Euro, ebenfalls erst mit Inkrafttreten des zweiten Artikels am 1. August 2027. Die Einzelheiten zum Gesamtpaket stehen im Artikel BAföG-Reform 2027: Was sich ändert und ab wann.

Auch die Höhe der Förderung für Studierende mit Eltern im Haushalt ist davon getrennt zu betrachten. Die Tabelle mit allen Stufen steht in der Drucksache, die als Quelle angegeben ist.

Weil die Stichtage über das Jahr verteilt sind, lohnt es sich, die Monatsartikel der Reihe nacheinander zu lesen. Der April ist dabei nur ein Ausschnitt, weil etwa der Grundbedarf erst zum Wintersemester 2027/28 steigt.

Wie weit ist das Verfahren?

Die folgende Übersicht zeigt den Stand der Gesetzgebung. Sie ist eine Momentaufnahme und ersetzt nicht die Auskunft der zuständigen Stellen.

SchrittDatumStand
Kabinettsbeschluss12. August 2026erfolgt
Stellungnahme des Bundesrats25. September 2026erfolgt
Drucksache 21/8405 im Bundestag7. Oktober 2026eingebracht
Erste Lesung im Bundestag15. Oktober 2026erfolgt
Zweite und dritte Lesungnoch nicht terminiertoffen
Verkündung und InkrafttretenArt. 1 geplant zum 1. April 2027offen

Der Zeitplan kann sich bis zur Verabschiedung noch verschieben, deshalb sind die Termine in der Tabelle als Stand und nicht als Zusage zu lesen. Die Angaben zum Kabinettsbeschluss stammen vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Kurzmeldung zum Kabinettsbeschluss). Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem die Kürzung der Wohnkostenpauschale für Studierende im Elternhaus, während die Bundesregierung die meisten Forderungen ablehnt.

Häufige Fragen

Gilt die Wohnpauschale von 440 Euro ab April 2027 sicher?

Nein. Der Entwurf ist nicht beschlossen. Erst mit der Verkündung wird die Regel geltendes Recht. Bis dahin gelten die bisherigen Sätze, und sie bleiben die Grundlage für jede Berechnung.

Ändert sich mein Anspruch durch die Pauschale automatisch?

Ob und in welcher Höhe du gefördert wirst, hängt von deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Die Pauschalen im Entwurf sind ein Baustein dieser Berechnung und nicht die ganze Rechnung.

Was passiert mit dem Leistungsnachweis?

Nach dem Entwurf entfällt der Nachweis nach § 48 BAföG ab dem 1. April 2027. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln, nach denen der Nachweis nach dem vierten Fachsemester zu erbringen ist.

Wo finde ich den aktuellen Stand?

Den Verfahrensstand findest du in den Drucksachen des Bundestags, die jede Verfahrensstufe dokumentieren und auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums. Für Fragen zu deiner persönlichen Förderung ist das zuständige BAföG-Amt der richtige Ansprechpartner. Dort erfährst du auch, welcher Bewilligungszeitraum für dich gilt und ab wann neue Sätze berücksichtigt werden.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dich die Änderungen betreffen: Auswärtiges Wohnen, Pflichtversicherung oder Nachweise im Studium.
  2. Rechne deine Förderung mit den heutigen Sätzen durch, bis ein Gesetz verkündet ist.
  3. Beobachte den Verfahrensstand im Bundestag und im Bundesrat.
  4. Erbringe Nachweise weiterhin nach dem bisherigen Recht, bis Änderungen gelten.
  5. Kläre Fragen zu deinem Bewilligungszeitraum beim zuständigen Amt.

Passend dazu

Quellen: Drucksache 21/8405, 30. BAföG-Änderung (Stand: November 2026); BMFTR, Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform, 12. August 2026 (Stand: November 2026); Bundestag, hib-Kurzmeldung zur BAföG-Reform (Stand: November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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