Die BAföG-Reform 2027 soll Bedarfssätze und Pauschalen anheben, ist aber noch nicht in Kraft. Wer heute schon Ausbildungsförderung bezieht, fragt sich deshalb, ob die neuen Beträge automatisch auch für die laufende Förderung gelten. Die Antwort hängt vom Bewilligungszeitraum und von den Übergangsregeln ab, die der Gesetzentwurf vorsieht.
Kurz beantwortet: Die BAföG-Reform ist nach dem Verfahrensstand vom 20. Oktober 2026 ein Gesetzentwurf (Bundestag-Drucksache 21/8405) und noch nicht verkündet. Höhere Sätze sollen für laufende Förderungen in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum wirken. Für ältere Auszubildende sieht der Entwurf eine Übergangsregel bei der Altersgrenze vor. Verbindlich wird der Text erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Bis zur Verkündung bleiben die bisherigen Sätze in Kraft.
- Nach dem Entwurf beginnt das Inkrafttreten am 1. April 2027 und wird in Stufen bis zum 1. April 2029 umgesetzt.
- Höhere Sätze wirken bei laufender Förderung nach dem Entwurf in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum.
- Für Auszubildende, die vor dem 1. Januar 2028 das 43. Lebensjahr vollenden, sieht der Entwurf eine Übergangsregel vor.
- Der Leistungsnachweis nach § 48 BAföG soll nach dem Entwurf entfallen.
Wo steht die Reform im Gesetzgebungsverfahren?
Die folgende Übersicht zeigt den Verfahrensstand, wie er in den amtlichen Unterlagen und den Mitteilungen des Bundes festgehalten ist. Alles, was noch nicht erledigt ist, gilt als offen und ist nicht beschlossen.
| Schritt | Datum | Stand |
|---|---|---|
| Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf) | 12.08.2026 | erfolgt |
| Stellungnahme des Bundesrates | 25.09.2026 | erfolgt |
| Bundestagsdrucksache 21/8405 | 07.10.2026 | liegt vor |
| Erste Lesung im Bundestag | 15.10.2026 | erfolgt |
| Zweite und dritte Lesung im Bundestag | offen | im Verfahren |
| Zweiter Durchgang im Bundesrat und Verkündung | offen | im Verfahren |
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem den späten Start der Wohnkostenpauschale und die Kürzung für Studierende, die bei den Eltern wohnen. Die Bundesregierung lehnt die meisten dieser Forderungen ab. Die Lage kann sich deshalb im weiteren Verfahren noch verschieben. Den Stand vom 20. Oktober 2026 zeigt die Tabelle.
Gilt die Reform schon für meine laufende Förderung?
Eine Bewilligung legt fest, für welchen Zeitraum und mit welchen Sätzen du gefördert wirst. Nach dem Entwurf sollen höhere Sätze in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum wirken. Eine Änderung deines laufenden Bescheids ist damit nicht automatisch vorgesehen. Wann dein nächster Bewilligungszeitraum beginnt, steht in deinem Bescheid. Wie sich die Wohnkostenpauschale für Studierende bei den Eltern entwickeln würde, erklärt der Artikel BAföG bei Wohnen zu Hause 2027.
| Änderung laut Entwurf | Vorgesehen ab | Wirkung auf laufende Förderung |
|---|---|---|
| Wohnkostenpauschale für auswärts Wohnende von 380 auf 440 Euro | 1. April 2027 (Artikel 1) | im nächsten Bewilligungszeitraum |
| Grundbedarf für Studierende von 475 auf 503 Euro | 1. August 2027 (Artikel 2) | im nächsten Bewilligungszeitraum |
| Leistungsnachweis nach § 48 BAföG entfällt | 1. April 2027 | abhängig von der Übergangsregel im verkündeten Gesetz |
Die Beträge stammen aus dem Entwurf in der Fassung der Drucksache 21/8405 vom 7. Oktober 2026. Sie können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern, deshalb solltest du sie nicht als feste Zusage behandeln.
Was bedeutet die Übergangsregel bei der Altersgrenze?
Die Altersgrenze von 45 Jahren ist bisher nach § 10 Absatz 3 BAföG geregelt, und es gibt Ausnahmen. Der Entwurf vereinheitlicht die Grenze und streicht die Ausnahmen. Für Auszubildende, die vor dem 1. Januar 2028 das 43. Lebensjahr vollenden, sollen die bisherigen Regeln weiter gelten. Der Schutz hängt damit am Geburtsdatum und nicht am Studienbeginn. Wer knapp an dieser Schwelle steht, sollte den Wortlaut der Übergangsregel im Entwurf zu § 66a genau lesen.
Was passiert mit dem Leistungsnachweis?
Nach geltendem Recht verlangt das BAföG einen Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester (§ 48). Der Entwurf streicht diese Vorgabe. Ob und in welchem Umfang das für Studierende gilt, die bereits gefördert werden, hängt von den Übergangsregeln des verkündeten Gesetzes ab. Bis dahin gilt das bisherige Recht unverändert, und du solltest deine Studienleistungen weiter so dokumentieren, wie es das Amt bisher verlangt. Wie der Leistungsnachweis bisher funktioniert, erklärt der Artikel BAföG ohne Leistungsnachweis ab dem fünften Semester.
Was muss ich selbst tun?
Eine laufende Bewilligung bleibt bestehen, solange sie nicht geändert wird. Du musst also nicht allein wegen des Entwurfs einen neuen Antrag stellen. Achte aber auf deinen nächsten Folgeantrag. Wer seinen Bescheid bereits erhalten hat, sollte die Angaben darin mit den Werten dieses Ratgebers vergleichen und bei Abweichungen beim Amt nachfragen. Der Entwurf sieht vor, dass Anträge nur noch digital über das Portal BAföG Digital gestellt werden. Ab welchem Termin genau das gilt, ergibt sich erst aus dem verkündeten Text.
Häufige Fragen
Gilt die BAföG-Reform schon für das Wintersemester 2026/27?
Nein. Der Entwurf ist nicht beschlossen und nicht verkündet. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Sätze, im Grundbedarf also 475 Euro und bei auswärts Wohnenden die Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Diese Werte gelten nach dem Stand von November 2026 unverändert, bis ein neues Gesetz verkündet ist.
Muss ich nach der Reform einen neuen Antrag stellen?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. Solange deine Bewilligung läuft, ist kein neuer Antrag nötig. Ein Folgeantrag bietet dagegen die Gelegenheit, die neuen Sätze zu erhalten, sobald sie gelten. Der Entwurf sieht vor, dass der Antrag ab dem Inkrafttreten ausschließlich digital gestellt wird. Die genaue Frist entnimmst du dem verkündeten Gesetz.
Wie entwickeln sich die Freibeträge nach 2027?
Nach dem Entwurf sollen die Freibeträge ab dem 1. August 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen (§ 35a im Entwurf). Das zuständige Bundesministerium soll die neuen Beträge bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres veröffentlichen. Bis dahin bleiben die bisherigen Freibeträge maßgeblich.
Wo finde ich den Gesetzestext, sobald er verkündet ist?
Nach der Verkündung steht der Text im Bundesgesetzblatt und auf gesetze-im-internet.de. Bis dahin ist die Bundestagsdrucksache 21/8405 die verlässlichste Fassung des Entwurfs. Fragen zu deinem persönlichen Anspruch beantwortet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe deinen aktuellen Bescheid und notiere den Beginn deines nächsten Bewilligungszeitraums.
- Verfolge den Verfahrensstand über die Drucksache 21/8405 und, nach der Verkündung, über das Bundesgesetzblatt.
- Kläre bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, wie neue Sätze in deinem Bescheid umgesetzt werden.
- Plane deinen Folgeantrag so, dass du die dann geltenden Regeln kennst und die digitale Antragstellung rechtzeitig einrichtest.
Was die Reform für Studierende mit Förderung bedeutet
Der Entwurf verändert vor allem die Zahlen, die in den Bescheid einfließen. Für dich zählt, welche Sätze in deinem nächsten Bewilligungszeitraum gelten. Die Gesamtsumme aus Bedarfssatz, Wohnkosten und Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung ergibt sich aus mehreren Einzelposten. Diese Posten solltest du beim Vergleich getrennt betrachten, weil sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden.
Passend dazu
- BAföG-Reform 2027: Was sich ändert und ab wann
- BAföG-Stufenplan bis 2029: Warum die Erhöhung in Etappen kommt
- BAföG-Reform im Bundestag: Was im Gesetzgebungsverfahren noch offen ist
- BAföG ohne Leistungsnachweis ab dem fünften Semester: Was geplant ist
- BAföG bei Wohnen zu Hause 2027: Wie sich die Wohnpauschale ändert
Quellen: Bundestagsdrucksache 21/8405, 30. BAföG-Änderungsgesetz (Stand 7. Oktober 2026), Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Stand 12. August 2026), § 66a BAföG, geltende Fassung (gesetze-im-internet.de, Stand November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.