Die Werbungskostenpauschale ist der Betrag, den das Finanzamt jedem Arbeitnehmer ohne Nachweis als Werbungskosten anerkennt. Für Studierende mit Nebenjob stellt sich deshalb oft die Frage, ob sich das Sammeln von Belegen überhaupt lohnt. Die Antwort hängt davon ab, wie hoch deine tatsächlichen Ausgaben im Jahr sind.
Kurz beantwortet: Die Werbungskostenpauschale beträgt für 2026 nach § 9a EStG 1.230 Euro. Sie wird automatisch berücksichtigt. Nur Werbungskosten, die darüber liegen, senken deine Steuer zusätzlich. Eine Erhöhung für 2027 ist angekündigt, einen beschlossenen Betrag gibt es dazu bislang nicht. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pauschale beträgt 1.230 Euro pro Jahr (§ 9a EStG, Stand 2026).
- Du musst keine Belege einreichen, um die Pauschale zu erhalten.
- Tatsächliche Werbungskosten bringen nur dann einen Vorteil, wenn sie die Pauschale übersteigen.
- Für Werkstudierende sind Fahrten zur Arbeitsstätte und Arbeitsmittel die häufigsten Posten.
- Eine Erhöhung für 2027 ist im Gespräch, ein Betrag ist aber nicht beschlossen.
Was ist die Werbungskostenpauschale genau?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit dienen. Dazu zählen etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fachliteratur. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG ersetzt diesen Nachweis bis zur Höhe von 1.230 Euro.
Das heißt: Liegen deine Werbungskosten unter 1.230 Euro, erhältst du trotzdem den Pauschbetrag. Du verlierst damit nichts, auch wenn du keine Quittung gesammelt hast.
Wann bringen eigene Werbungskosten einen Vorteil?
Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, senken sie deine steuerpflichtigen Einnahmen. Den Mehrbetrag musst du mit Belegen nachweisen oder zumindest nachvollziehbar belegen können.
| Tatsächliche Werbungskosten im Jahr | Angesetzter Betrag | Zusätzlicher Vorteil gegenüber der Pauschale |
|---|---|---|
| 400 Euro | 1.230 Euro (Pauschale) | 0 Euro |
| 900 Euro | 1.230 Euro (Pauschale) | 0 Euro |
| 1.500 Euro | 1.500 Euro | 270 Euro über der Pauschale |
| 2.100 Euro | 2.100 Euro | 870 Euro über der Pauschale |
Die Tabelle zeigt, dass kleine Ausgaben keinen Mehrwert bringen. Lohnen sich die Belege, hängt also ausschließlich von der Höhe der Ausgaben ab, nicht vom Einkommen.
Rechenbeispiel für einen Werkstudenten
Annahme: Du arbeitest als Werkstudent an einer Arbeitsstätte 15 Kilometer von deiner Wohnung entfernt und fährst an 150 Arbeitstagen mit dem eigenen Auto. Zusätzlich kaufst du Fachbücher für 180 Euro.
- Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer, also 15 mal 0,38 gleich 5,70 Euro je Arbeitstag.
- Über 150 Arbeitstage ergibt das 855 Euro an Fahrtkosten. Dazu kommen 180 Euro für die Bücher, zusammen 1.035 Euro.
- Dieser Betrag liegt unter der Pauschale von 1.230 Euro. Das Finanzamt setzt deshalb die Pauschale an, und deine Belege bringen keinen zusätzlichen Vorteil.
Die Entfernungspauschale ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelt und gilt für die erste Tätigkeitsstätte. Mehr zur Einordnung von Fahrten zur Uni findest du im Beitrag zu Fahrtkosten zur Uni absetzen.
Was ändert sich 2027?
Für 2027 ist eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags angekündigt. Eine Zahl dafür ist aber noch nicht beschlossen. Wer heute plant, sollte deshalb mit dem Wert von 1.230 Euro rechnen und die Entwicklung im Blick behalten, bis ein Gesetz feststeht.
Gleichzeitig ändern sich Steuerregeln für Studierende und Berufseinsteiger häufiger. Eine Übersicht zu den Neuerungen findest du im Hub zu Steuern 2027.
Welche Ausgaben zählen typischerweise zu den Werbungskosten?
Zu den typischen Werbungskosten gehören Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Fachliteratur, Arbeitsmittel und Kosten für Bewerbungen. Auch berufsbedingte Fortbildungen können hinzukommen. Entscheidend ist, dass die Ausgabe beruflich veranlasst ist und nicht überwiegend privat genutzt wird.
Ein Laptop oder ein Handy können anteilig absetzbar sein, wenn sie für den Job genutzt werden. Die Aufteilung muss plausibel sein. Mehr dazu erklärt der Beitrag zu Laptop und Tablet im Studium.
Welche Ausgaben zählen nicht?
Reine Lebenshaltungskosten wie Miete, Essen oder Freizeit sind keine Werbungskosten. Auch Ausgaben, die mit dem Studium selbst zusammenhängen, werden nicht automatisch als Werbungskosten anerkannt, sondern nach der jeweiligen Einordnung der Ausbildung geprüft.
Die Pauschale im Vergleich zu tatsächlichen Kosten
Viele Studierende unterschätzen, wie schnell sich Ausgaben über das Jahr summieren. Schon eine Fahrt von 15 Kilometern an 150 Arbeitstagen ergibt rund 855 Euro an Pauschale, die im Rechenbeispiel oben noch unter der Grenze liegt. Entscheidend ist also, ob die Summe der Ausgaben die Grenze überschreitet, nicht einzelne große Posten.
Wer dauerhaft über der Pauschale liegt, sollte die Belege systematisch führen. Eine einfache Tabelle mit Datum, Betrag und Zweck reicht meist aus, um den Abzug später zu belegen. Der Aufwand lohnt sich, sobald die Summe spürbar über 1.230 Euro liegt.
Was du dir merken solltest
Die Werbungskostenpauschale ist ein Vorteil, der ohne Zutun wirkt. Eigene Belege lohnen sich erst, wenn deine Ausgaben die Grenze von 1.230 Euro überschreiten. Wer das im Blick hat, spart unnötige Arbeit und erkennt dennoch echte Abzugsmöglichkeiten.
Prüfe jedes Jahr neu, ob sich der Betrag verändert hat. Eine Erhöhung für 2027 ist angekündigt. Solange kein beschlossener Betrag vorliegt, rechne mit dem aktuell gültigen Wert und halte die Belege bereit.
Auch der Zeitpunkt der Ausgaben ist wichtig. Kosten, die im Dezember anfallen, zählen für das laufende Jahr. Eine Anschaffung im Januar des Folgejahres wirkt erst in der nächsten Erklärung. Wer das im Blick hat, kann Ausgaben innerhalb des Jahres sinnvoll planen.
Ein Hinweis zur Praxis: Arbeitgeber geben die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende aus. Prüfe dort, ob die Werbungskosten bereits berücksichtigt wurden. Die Bescheinigung ist die Grundlage für deine Erklärung und zeigt, welcher Betrag bisher einbehalten wurde.
Häufige Fragen
Brauche ich Belege, wenn ich die Pauschale nutze?
Nein. Die Pauschale wird ohne Nachweis angesetzt. Belege brauchst du nur dann, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 Euro liegen und du diesen Mehrbetrag geltend machen willst.
Gilt die Pauschale auch für Minijobs?
Die Pauschale gilt für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Ob ein Minijob im Einzelfall eine eigene Behandlung braucht, hängt von der Lohnsteuer des Arbeitgebers ab. Prüfe die Lohnsteuerbescheinigung, die du erhältst.
Hat die Pauschale Einfluss auf BAföG?
Die BAföG-Berechnung nutzt bei den Einkünften eigene Freibeträge und Pauschalen, die sich von der Steuerveranlagung unterscheiden. Die zuständige Stelle beim Studierendenwerk erklärt die Berechnung im Einzelfall.
Zählt die Pauschale auch bei zwei Arbeitgebern?
Die Pauschale wird in der Veranlagung einmal pro Person berücksichtigt und nicht je Arbeitgeber. Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen führen daher nicht zu einer zusätzlichen Pauschale.
So gehst du jetzt vor
- Sammle deine Ausgaben für Fahrten, Arbeitsmittel und Fachliteratur über das Jahr.
- Vergleiche die Summe mit 1.230 Euro.
- Liegt sie darüber, trage die Belege in der Steuererklärung ein. Liegt sie darunter, reicht die Pauschale.
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Quellen: § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abruf November 2026), § 9 EStG, Entfernungspauschale (Abruf November 2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.