Die Pflegegrade 1 bis 5 ordnen ein, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Welche Leistung zu welchem Grad gehört, hängt von der Art der Leistung ab, etwa vom Pflegegeld, der Pflegesachleistung oder dem Sozialraumbudget. Dieser Vergleich zeigt, was nach dem Stand November 2026 bekannt ist und was im Gesetzgebungsverfahren noch offen ist.
Kurz beantwortet: Die Pflegegrade 1 bis 5 bilden die Stufen der Pflegebedürftigkeit. Laut Bundesgesundheitsministerium sind Anhebungen beim Pflegegeld und bei den Sachleistungen für häusliche Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 geplant. Ein Sozialraumbudget soll ab Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag ersetzen. Konkrete Euro-Beträge je Pflegegrad nennt die Mitteilung nicht. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und beschreiben das Ausmaß der Einschränkung in der Selbstständigkeit.
- Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 plant bei häuslicher Pflege höhere Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5.
- Ein Sozialraumbudget soll ab Pflegegrad 2 den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Die Mitteilung nennt bis zu 300 Euro im Monat.
- Die Euro-Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen je Grad sind in der Mitteilung nicht genannt.
- Für deine Planung zählt der Bescheid der Pflegekasse mit dem aktuellen Grad und Betrag.
Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5?
Die Pflegegrade ordnen die Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen ein. Grundlage ist eine Begutachtung, die feststellt, wie stark jemand bei den täglichen Verrichtungen und im Alltag unterstützt werden muss. Der Grad ist also keine Diagnose, sondern eine Einordnung des Hilfebedarfs.
| Pflegegrad | Was die Stufe beschreibt | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Leistungen hängen vom Einzelfall und vom Bescheid ab |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Nach dem Entwurf Anhebung und Sozialraumbudget geplant |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Nach dem Entwurf Anhebung für Pflegegeld und Sachleistungen geplant |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Nach dem Entwurf Anhebung für Pflegegeld und Sachleistungen geplant |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung | Nach dem Entwurf Anhebung für Pflegegeld und Sachleistungen geplant |
Die Tabelle beschreibt die Stufen in allgemeiner Form. Wer wissen möchte, in welchen Grad die eigene Situation fällt, bekommt die Auskunft im Bescheid der Pflegekasse, nicht aus einer Tabelle im Netz.
Welche Leistungen sind an welchen Grad geknüpft?
Die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nennt für den Kabinettsentwurf drei Leistungsbereiche. Die Übersicht trennt, was genannt ist und in welchem Stadium sich die Regelung befindet.
| Leistung | Pflegegrad laut Mitteilung | Stand |
|---|---|---|
| Pflegegeld bei häuslicher Pflege | 2 bis 5 | Anhebung geplant, Kabinettsentwurf 30.09.2026 |
| Pflegesachleistung bei häuslicher Pflege | 2 bis 5 | Anhebung geplant, Kabinettsentwurf 30.09.2026 |
| Sozialraumbudget (ersetzt den Entlastungsbetrag) | ab 2 | Geplant, bis zu 300 Euro im Monat, für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres |
Die Mitteilung nennt keine Euro-Beträge für das Pflegegeld und die Sachleistungen je Grad. Diese Angaben musst du aus dem jeweils gültigen Gesetz und deinem Bescheid entnehmen. Eine Zahl aus einer Nachrichtenmeldung ist dafür kein verlässlicher Maßstab.
Warum die Euro-Beträge je Grad fehlen
Die Höhe der Leistungen steht im Sozialgesetzbuch XI und in den Regelungen, die dazu erlassen werden. Der Kabinettsentwurf verändert diese Regeln, nennt aber in seiner Mitteilung keine festen Beträge je Grad. Wer heute einen Betrag für 2027 braucht, sollte deshalb die Pflegekasse fragen und nicht auf Schätzungen vertrauen.
Auch die Dynamisierung, also die regelmäßige Anpassung der Leistungen, ist in der Mitteilung für einen späteren Zeitpunkt angekündigt. Wann genau sie greift und in welcher Höhe, ist dort nicht beziffert.
Stand vor und nach 2027 trennen
Für Vergleiche mit älteren Bescheiden ist wichtig, den Stichtag zu kennen. Die folgende Übersicht hilft dabei.
| Zeitpunkt | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Heute | Geltendes Recht und der Bescheid der Pflegekasse | Bescheid der Pflegekasse |
| Seit dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 | Entwurf, noch kein Gesetz | Bundesgesundheitsministerium |
| Nach Verkündung des Gesetzes | Gesetzesstand zum Zeitpunkt der Leistung | Gesetzestext und Pflegekasse |
Vergleiche immer den Stand mit dem Datum der Leistung. Alte Beträge verlieren nicht automatisch ihre Bedeutung für frühere Monate, und neue Beträge gelten nicht rückwirkend, solange nichts anderes im Gesetz steht.
Pflegegrad beantragen oder auf die Reform warten?
Beides sind unterschiedliche Fragen. Der Antrag auf einen Pflegegrad betrifft die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, die Reform betrifft die Höhe der Leistungen. Wer Hilfe braucht, sollte den Antrag nicht von der Reform abhängig machen. Die Schritte im Antragsverfahren erklärt der Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.
Die Frage nach dem Pflegegeld 2027 behandelt der Ratgeber zum Pflegegeld 2027 gesondert. Dort geht es um die geplante Anhebung und das Verfahren, hier um die Einordnung der Grade.
Häufige Fragen
Gibt es den Pflegegrad 1 auch bei leichter Einschränkung?
Ja, die Stufe 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Welche Leistungen in dieser Stufe konkret gelten, ergibt sich aus dem geltenden Recht und dem Bescheid. Der Kabinettsentwurf nennt für Pflegegrad 1 keine Anhebung beim Pflegegeld.
Kann sich der Pflegegrad ändern?
Ja. Wenn sich die Pflegesituation verändert, kann ein neuer Antrag auf Höherstufung oder Überprüfung sinnvoll sein. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall über eine neue Begutachtung.
Erhalte ich mit einem höheren Grad automatisch mehr?
Die Leistungen steigen in der Regel mit dem Grad, doch die genauen Beträge stehen im jeweils gültigen Recht. Für die Planung zählt der Betrag im Bescheid, den die Pflegekasse dir zugeschickt hat.
Was ist ein Sozialraumbudget?
Nach der Mitteilung des Ministeriums soll das Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag ersetzen und bis zu 300 Euro im Monat betragen. Es gilt für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das ist ein Kabinettsentwurf, noch kein Gesetz.
Wer hilft mir bei der Einordnung?
Die Pflegekasse ist die erste Anlaufstelle. Die Pflegeberatung und die Begutachtung sind Teil des Verfahrens, und die Auskunft der Kasse zählt mehr als jede Zusammenfassung im Netz.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad für junge Erwachsene, die pflegen?
Für junge Erwachsene ist der Grad vor allem ein Hinweis darauf, welche Leistungen für die pflegebedürftige Person überhaupt in Betracht kommen. Wer selbst pflegt, sollte den Grad kennen, bevor er Entscheidungen über Studium, Ausbildung oder Arbeitszeit trifft. Der Bescheid ist dafür das wichtigste Dokument, weil er Grad, Datum und Leistungen festhält. Bewahre ihn deshalb gut auf und lege bei Änderungen einen neuen Bescheid dazu, damit du jederzeit nachvollziehen kannst, was gilt.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Bescheid und notiere den Pflegegrad, das Datum und den genannten Betrag.
- Kläre bei der Pflegekasse, welche Leistungen zu deinem Grad gehören und ab wann.
- Verfolge das Gesetzgebungsverfahren, bevor du Entscheidungen auf geplante Beträge stützt.
- Prüfe bei einer Veränderung der Pflegesituation, ob eine Neubegutachtung sinnvoll ist.
Passend dazu
- Pflegereform 2027: Was feststeht und was noch im Verfahren ist
- Pflegegeld 2027: Was sich ändern soll und was noch offen bleibt
- Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulung für Pflegende
- Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen und Begutachtung
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss, 30. September 2026; Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.