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Nachhilfe-Stundenlohn für Studierende: So kalkulierst du deinen Satz

Für Nachhilfe gibt es keinen festen Stundensatz. Die Untergrenze für Angestellte liegt bei 13,90 Euro, 2027 bei 14,60 Euro. So kalkulierst du deinen Satz.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Kurz beantwortet: Für Nachhilfe gibt es keinen eigenen gesetzlichen Stundensatz. Verlässlich ist die Untergrenze: Wer als Arbeitnehmer unterrichtet, hat Anspruch auf mindestens den Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde (Stand: 1. Januar 2026). Ab 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Selbstständige kalkulieren ihren Satz selbst, und zwar aus Vorbereitungszeit, Fahrtkosten und Ausfallzeiten.

Wer Nachhilfe gibt, merkt schnell, dass der Preis pro Stunde nur einen Teil der Rechnung zeigt. Vorbereitung, Anfahrt, Absagen und Pausen zwischen zwei Terminen gehören zur Arbeit, werden aber oft nicht bezahlt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Untergrenze gilt, wie du einen Stundensatz kalkulierst und wie Steuer und Sozialabgaben ins Bild passen. Konkrete Preise am Markt lassen sich damit nicht festlegen, wohl aber eine belastbare Rechnung für deine eigene Situation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Untergrenze: Als Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn, 2026 sind es 13,90 Euro brutto je Stunde.
  • Selbstständige: Ohne Arbeitsverhältnis gibt es keinen gesetzlichen Mindestsatz, der Stundensatz ist frei kalkulierbar.
  • Effektiver Stundenlohn: Entscheidend ist die gesamte bezahlte Zeit, nicht nur die Unterrichtsminuten.
  • Steuer: Freibeträge für nebenberufliche Lehrtätigkeiten greifen nicht in jedem Fall.
  • Minijob: Die Grenze 2026 liegt bei 603 Euro im Monat, 2027 bei 633 Euro.

Welche Untergrenze gilt für Nachhilfe?

Der Mindestlohn ist der gesetzliche Mindeststundenlohn für Arbeitnehmer. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung legt ihn für 2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde fest, für 2027 auf 14,60 Euro. Die Quelle findest du auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums zur Mindestlohnanpassungsverordnung.

JahrMindestlohn je StundeMinijob-Grenze je Monat
202613,90 Euro brutto603 Euro
202714,60 Euro brutto633 Euro

Stand: November 2026. Die Minijob-Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn nach § 8 Abs. 1a SGB IV, siehe gesetze-im-internet.de, § 8 SGB IV.

Annahme: Du unterrichtest als Angestellte eines Nachhilfeinstituts zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 Euro über 52 Wochen. Dann liegt dein Jahresverdienst bei 7.228 Euro, im Monatsdurchschnitt also bei etwa 602,33 Euro. Das liegt knapp unter der Minijob-Grenze von 603 Euro. Für Nachhilfe als Arbeitnehmer gilt damit dieselbe Logik wie für andere Minijobs.

Warum der Mindestlohn nur die Untergrenze ist

Der Mindestlohn bezieht sich auf die bezahlte Arbeitszeit. Ob Vorbereitung, Fahrten und Wartezeiten dazugehören, hängt davon ab, wie das Arbeitsverhältnis gestaltet ist. Wer selbstständig Nachhilfe gibt, hat diese Zeit nicht bezahlt, sondern muss sie in den Preis einrechnen. Genau darin liegt der häufigste Fehler: Viele Studierende kalkulieren nur die Unterrichtsstunde und wundern sich später über einen niedrigen Verdienst.

Auch die Ausfallquote spielt eine Rolle. Wenn Schüler kurzfristig absagen oder Termine im Semester ausfallen, verdienst du für diese Zeit nichts, obwohl du sie freigehalten hast. Ein Stundensatz muss deshalb Ausfälle einkalkulieren, sonst bleibt am Monatsende weniger übrig als gedacht.

So kalkulierst du deinen Stundensatz

  1. Lege fest, wie viele Minuten ein Termin tatsächlich dauert, etwa 60 Minuten Unterricht.
  2. Erfasse die Zeit für Vorbereitung, Anfahrt und Dokumentation pro Termin, etwa 20 Minuten Vorbereitung und 10 Minuten Fahrt.
  3. Teile deinen gewünschten Preis pro Unterrichtsstunde durch die gesamte Zeit in Stunden.
  4. Plane einen Ausfallpuffer ein und prüfe den Wert nach einigen Monaten an deinen echten Zahlen.

Annahme: Du nimmst 20 Euro pro Unterrichtsstunde von 60 Minuten. Pro Termin brauchst du zusätzlich 20 Minuten Vorbereitung und 10 Minuten Fahrt, insgesamt also 90 Minuten. Rechnerisch ergibt das 20 Euro geteilt durch 1,5 Stunden, also 13,33 Euro je tatsächlich aufgewendeter Stunde. Genau dieser Wert ist der ehrliche Vergleich zum Mindestlohn, nicht der Preis pro Unterrichtsstunde.

Steuer und Freibeträge bei Nachhilfe

Für nebenberufliche Lehrtätigkeiten gibt es steuerliche Freibeträge. Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Einnahmen bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei, die Ehrenamtspauschale nach Nr. 26a liegt bei 960 Euro im Jahr. Den Wortlaut findest du auf gesetze-im-internet.de, § 3 EStG. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Gesetzes.

Ob diese Freibeträge für deine Nachhilfe greifen, hängt davon ab, für wen und in welchem Rahmen du unterrichtest. Bei rein privater Nachhilfe greifen sie häufig nicht. Wann Einkommensteuer fällig wird, zeigt der Ratgeber zu Nachhilfe und Steuer. Für Netto-Beispiele verweisen wir auf den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.

Angestellt oder selbstständig: Was den Satz verändert

Als Angestellte eines Instituts bekommst du meist einen festen Stundenlohn oder eine Vergütung je Einheit. Der Arbeitgeber übernimmt Organisation, Werbung und Vertragsabwicklung, dafür entfällt die eigene Preisbildung. Als Selbstständige setzt du den Preis selbst, übernimmst aber auch Akquise, Ausfälle und Verwaltung. Die Rechnung für deinen Satz unterscheidet sich deshalb grundlegend, auch wenn die Stunde im Unterricht gleich aussieht.

Für beide Varianten gilt: Wer regelmäßig für denselben Auftraggeber arbeitet und Vorgaben zu Zeiten und Inhalten erhält, sollte seinen Status prüfen. Eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung kann Klarheit schaffen, bevor Missverständnisse entstehen.

Ausfälle und Ferienzeiten einplanen

Im Jahresverlauf schwankt die Nachfrage nach Nachhilfe. Wer in Ferienzeiten oder bei kurzfristigen Absagen keine Termine hat, verdient in dieser Zeit nichts. Plane deshalb mit einem Jahresmodell statt mit einem Monatsmodell: Teile deine erwartete Jahresarbeitszeit auf die Monate auf und berücksichtige die Wochen ohne Unterricht von Anfang an. So wird der Stundensatz zu einer Rechnung, die auch in ruhigen Monaten trägt.

Ein weiterer Punkt ist die Dokumentation. Halte Termine, Dauer und Vorbereitungszeit schriftlich fest. Wer seine Zeit genau kennt, kann seinen Satz später nachjustieren und Verhandlungen mit Eltern oder Vermittlern mit konkreten Zahlen führen.

Häufige Fragen

Wie viel verdiene ich mit Nachhilfe im Monat?

Das hängt von Stunden, Fach, Region und Nachfrage ab. Rechne mit deinem eigenen Modell aus Unterrichtszeit, Vorbereitung und Ausfallquote, statt mit Durchschnittswerten aus dem Internet.

Gilt der Mindestlohn auch bei Privatnachhilfe?

Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer. Wenn du selbstständig unterrichtest, gibt es keinen gesetzlichen Mindeststundenlohn für deine Tätigkeit. Die Abgrenzung hängt vom Vertrag und der tatsächlichen Gestaltung ab.

Ab wann wird Nachhilfe ein Minijob mit Grenze?

Wenn du als Arbeitnehmer beschäftigt bist und dein regelmäßiges Monatsentgelt die Grenze von 603 Euro (2026) überschreitet, verändert sich die Lage. Ab 2027 gilt die Grenze von 633 Euro.

Muss ich meine Einnahmen erklären?

Einnahmen aus Nachhilfe können steuerlich relevant sein, auch wenn sie gering ausfallen. Ob du sie erklären musst, hängt von Höhe und Art der Tätigkeit ab. Im Zweifel fragst du bei deinem Finanzamt nach.

Kann ich den Satz je nach Fach unterscheiden?

Ja. Fächer mit hohem Prüfungsdruck wie Mathematik oder Fremdsprachen werden oft anders nachgefragt als andere Fächer. Ob du unterschiedliche Sätze nimmst, ist eine Preisentscheidung, die du anhand deiner Zeit und deiner Nachfrage triffst. Wichtig ist, dass jeder Satz auch die Vorbereitung enthält.

So gehst du jetzt vor

  1. Entscheide, ob du als Angestellte eines Instituts oder selbstständig unterrichtest.
  2. Kalkuliere Unterrichts-, Vorbereitungs- und Fahrtzeit für einen typischen Termin.
  3. Rechne den effektiven Stundenlohn aus und vergleiche ihn mit dem Mindestlohn.
  4. Lege einen Ausfallpuffer fest und überprüfe dein Modell nach drei Monaten.

Passend dazu

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Werte 2026 und 2027), § 3 Nr. 26 und 26a EStG, gesetze-im-internet.de (Abruf November 2026) und § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de (Abruf November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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