Kurz beantwortet: Nachhilfe-Plattformen unterscheiden sich vor allem in Geschäftsmodell, Gebühren, Vertragsbindung, Zahlungsabwicklung und Datenschutz. Ein Vergleich gelingt nur anhand der aktuellen Vertrags- und Gebührenunterlagen des jeweiligen Anbieters, weil sich diese ändern. Arbeitest du als Angestellte, gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde (Stand: November 2026, Wert für 2026).
Wer Nachhilfe über eine Plattform anbietet, steht vor einer Reihe ähnlich klingender Angebote. Sie versprechen Aufträge, Sichtbarkeit und einfache Abrechnung, unterscheiden sich aber in dem, was sie tatsächlich verlangen und leisten. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Studierende achten sollten, wenn sie Plattformen vergleichen. Er nennt bewusst keine Anbieter und spricht auch keine Empfehlung aus, weil Bedingungen sich laufend ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Geschäftsmodell: Klär zuerst, ob die Plattform vermittelt oder dich anstellt.
- Gebühren: Eine Vermittlungsgebühr kann einen erheblichen Teil deines Stundensatzes binden.
- Vertrag: Laufzeit, Kündigungsfristen und Stornoregeln bestimmen deine Flexibilität.
- Datenschutz: Bei Minderjährigen als Schülern ist besondere Sorgfalt gefragt.
- Steuer und Status: Der Vertrag ist nicht allein entscheidend, auch die tatsächliche Arbeitsweise zählt.
Welche Geschäftsmodelle gibt es?
Viele Plattformen arbeiten als Vermittler. Sie bringen Lehrkräfte und Familien zusammen, und der Unterrichtsvertrag kommt zwischen dir und den Eltern oder Schülern zustande. Dann bist du in der Regel selbstständig und kalkulierst deinen Satz selbst. Andere Anbieter stellen Lehrkräfte an und zahlen einen Stundenlohn. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn, und du hast die üblichen Arbeitnehmerrechte.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie die Abgaben, die Kalkulation und den Status bestimmt. Wenn eine Plattform dir Zeiten vorgibt, Inhalte festlegt und Ablehnungen untersagt, kann das für ein Arbeitsverhältnis sprechen, unabhängig davon, wie der Vertrag heißt. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zum Stundenlohn für Studierende.
Vergleichskriterien im Überblick
| Kriterium | Worauf du achtest | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Geschäftsmodell | Vermittlung oder Anstellung | bestimmt Status, Abgaben und Kalkulation |
| Vermittlungsgebühr | Höhe, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit | mindert deinen Netto-Stundensatz |
| Vertragslaufzeit | Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist | entscheidet über Bindung und Ausstieg |
| Stornoregeln | Vergütung bei Absagen durch Schüler oder Eltern | betrifft deinen Ausfallpuffer |
| Zahlung | Auszahlungsrhythmus, Abzüge, Rechnungsstellung | beeinflusst Liquidität und Buchhaltung |
| Datenschutz | Umfang der Datenerhebung, Speicherdauer, Chatfunktion | wichtig bei Angaben zu Minderjährigen |
| Transparenz | Gebühren vor Vertragsabschluss sichtbar | verhindert böse Überraschungen |
Stand: November 2026. Die Kriterien sind unabhängig vom Anbieter. Konkrete Gebühren und Laufzeiten stehen in den Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters und sind dort aktuell zu prüfen.
Wie wirkt sich eine Vermittlungsgebühr aus?
Annahme: Eine Plattform behält 20 Prozent des vereinbarten Stundensatzes ein, und du verlangst 20 Euro je Unterrichtsstunde. Dann bleiben dir 16 Euro. Bei 90 Minuten Gesamtaufwand pro Termin, inklusive Vorbereitung und Fahrt, sind das rechnerisch rund 10,67 Euro je tatsächlich aufgewendeter Stunde. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, kein Angebot. Entscheidend ist, dass du die Gebühr vor dem Vertragsabschluss kennst und in deine Kalkulation einbeziehst.
Vergleiche deshalb immer den Netto-Betrag, der dir tatsächlich bleibt. Eine niedrige Grundgebühr kann mit hohen Abschlägen an anderer Stelle verbunden sein. Lies die Berechnungsgrundlage genau, denn manche Gebühren beziehen sich auf den Stundensatz der Eltern, andere auf den deinen.
Vertrag, Kündigung und Stornierung prüfen
Achte auf die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist. Ein Vertrag mit langer Bindung ist für Studierende mit wechselnden Semesterplänen oft unpraktisch. Ebenso wichtig sind die Stornoregeln: Wird ausgefallener Unterricht vergütet, oder verlierst du die Einnahme? Das entscheidet darüber, wie viel Ausfallpuffer du einplanen musst.
Lies außerdem, wer die Terminabsprache übernimmt und ob du Schüler ablehnen darfst. Eine Plattform, die dir Schüler ohne Ablehnungsmöglichkeit zuteilt, nimmt dir einen Teil der Kontrolle über deine Zeit. Das solltest du vor dem Start wissen.
Datenschutz bei Minderjährigen
Viele Schüler sind minderjährig. Ihre Namen, Schulen, Noten oder Lernschwächen sind personenbezogene Daten, die besonders sorgsam behandelt werden sollten. Prüfe die Datenschutzerklärung der Plattform: Welche Daten werden erhoben, wie lange werden sie gespeichert und ob Chatverläufe dauerhaft abrufbar bleiben. Vermeide es, sensible Angaben in Nachrichten zu schreiben, die du nicht auch auf einem Zettel weitergeben würdest.
Warum Bewertungen nur begrenzt helfen
Bewertungen anderer Lehrkräfte oder Eltern zeigen Stimmungen, aber selten die Bedingungen. Lies sie als Hinweis auf Abläufe, etwa wie schnell Anfragen beantwortet werden oder wie Abrechnungen laufen. Ob eine Bewertung repräsentativ ist, lässt sich von außen kaum prüfen. Verlasse dich deshalb nicht auf Sterne, sondern auf die Vertragsdokumente und auf Nachfragen beim Anbieter.
Achte auch auf Werbeversprechen wie schnelle Einnahmen oder garantierte Auslastung. Solche Aussagen sind nur belastbar, wenn der Anbieter sie vertraglich festschreibt. Andernfalls bleiben sie Werbung, die mit deiner tatsächlichen Auslastung wenig zu tun hat.
Abrechnung und Zahlungsweg
Frage nach, wann und wie du ausgezahlt wirst: Monatlich, wöchentlich oder nach Abschluss eines Termins. Prüfe, ob Abzüge automatisch erfolgen und ob du eine Abrechnung erhältst, die du für deine Steuererklärung nutzen kannst. Eine saubere Rechnungsstellung erleichtert die Buchhaltung, und du weißt jederzeit, welche Beträge offen sind.
Bei Zahlungen über Drittanbieter oder aus dem Ausland können zusätzliche Entgelte anfallen. Auch diese solltest du in deine Rechnung einbeziehen, damit der Netto-Betrag stimmt.
Wann eine Plattform für dich passt
Eine Plattform passt eher, wenn du wenig Akquise betreiben willst, deine Fächer breit gefragt sind und du die Gebühr bewusst in Kauf nimmst. Sie passt weniger, wenn du kurzfristig und unregelmäßig arbeitest, weil Mindestlaufzeiten und Stornoregeln dann stärker wirken. Wer bereits einen eigenen Kundenstamm aufbaut, rechnet die Gebühr gegen den Aufwand der eigenen Akquise.
Schreib dir nach jedem Vergleich die Ergebnisse in eine kurze Übersicht, damit du Angebote später nachvollziehen kannst. Das hilft auch, wenn sich Bedingungen ändern und du prüfen willst, was damals vereinbart war.
Häufige Fragen
Gibt es die eine beste Nachhilfe-Plattform?
Nein. Die passende Plattform hängt von deinem Fach, deiner Region, deiner Zeit und deiner Bereitschaft ab, Gebühren zu tragen. Ein Vergleich nach den Kriterien oben führt eher zu einer Entscheidung als jede pauschale Empfehlung.
Woran erkenne ich ein unseriöses Angebot?
Vorsicht ist geboten, wenn du vorab Geld überweisen sollst, wenn Gebühren erst nach Vertragsschluss sichtbar werden oder wenn du unter Zeitdruck zu einer Unterschrift gedrängt wirst. Auch unklare Angaben zu Ansprechpartnern sind ein Warnsignal.
Muss ich die Vermittlungsgebühr immer zahlen?
Das hängt von den Vertragsbedingungen ab. Lies sie vor der Anmeldung, und frage nach, wann eine Gebühr fällig wird und ob sie auch bei abgebrochenen Terminen anfällt.
Muss ich meine Einnahmen versteuern?
Einnahmen aus Nachhilfe können steuerlich relevant sein. Die Freibeträge für nebenberufliche Lehrtätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG greifen nicht in jedem Fall. Unser Ratgeber zu Nachhilfe und Steuer erklärt die Schwelle genauer.
So gehst du jetzt vor
- Liste drei bis vier Plattformen auf, die für dein Fach und deine Region infrage kommen.
- Vergleiche sie anhand der Tabelle mit den Kriterien Gebühr, Laufzeit, Storno und Datenschutz.
- Rechne für jede Plattform den Netto-Stundensatz pro tatsächlich aufgewendeter Stunde aus.
- Lass dir die Vertragsbedingungen vor der Anmeldung in Textform zusenden und lies sie vollständig.
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Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wert 2026, Stand November 2026) und § 3 EStG, gesetze-im-internet.de (Abruf November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.