Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten sind nach geltendem Recht nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Die Gewinne und Verluste aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften trägst du in der Einkommensteuererklärung ein. Wer das richtig macht, vermeidet unnötige Nachfragen des Finanzamts.
Kurz beantwortet: Nach § 23 EStG sind Veräußerungsgewinne steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Der steuerpflichtige Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bleibt steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt. Die Angaben trägst du in der Anlage SO ein. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Verkäufe nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind nach geltendem Recht nicht steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
- Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bleibt steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
- Überschreitet der Gesamtgewinn die Grenze, ist er in voller Höhe steuerpflichtig und nicht nur der Teil über 1.000 Euro.
- Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung.
- Eine Änderung der Haltefrist für ab 2027 wird diskutiert. Verbindlich ist erst ein beschlossenes Gesetz.
Wann ist ein Krypto-Gewinn steuerpflichtig?
Der Gesetzgeber unterscheidet nach dem Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG geht es um Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Nach der bisherigen Praxis fallen Kryptowerte unter diese Regel.
Für deine Steuererklärung bedeutet das: Du musst jede Veräußerung einzeln betrachten. Das Datum des Kaufs und das Datum des Verkaufs sind entscheidend, nicht das Datum der Auszahlung auf dein Bankkonto.
Wie rechnest du einen Krypto-Gewinn richtig durch?
Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der Nebenkosten, die mit Kauf und Verkauf zusammenhängen. Gebühren der Handelsplattform können den Gewinn daher mindern. Die Berechnung sollte für jede Transaktion nachvollziehbar sein.
| Situation | Steuerliche Einordnung nach geltendem Recht |
|---|---|
| Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer | Nicht steuerpflichtig, Veräußerung außerhalb der Frist |
| Verkauf innerhalb eines Jahres, Gesamtgewinn unter 1.000 Euro | Steuerfrei nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG |
| Verkauf innerhalb eines Jahres, Gesamtgewinn über 1.000 Euro | Gesamter Gewinn steuerpflichtig |
| Nur halten, nicht verkaufen | Kein Veräußerungsgewinn im Veranlagungsjahr |
Rechenbeispiel: Freigrenze oder Freibetrag?
Annahme: Du hast im Januar 2026 Kryptowerte für 2.000 Euro gekauft und im Oktober 2026 für 3.200 Euro verkauft. Die Haltedauer liegt unter einem Jahr, der Gewinn beträgt also 1.200 Euro.
- Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres liegt bei 1.200 Euro.
- Diese Summe liegt über 1.000 Euro, die Freigrenze greift also nicht.
- Der gesamte Gewinn von 1.200 Euro ist steuerpflichtig und fließt mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz in die Steuer ein.
Die Grenze wirkt somit als Freigrenze und nicht als Freibetrag. Ein Gewinn von 1.010 Euro wäre demnach voll steuerpflichtig, ein Gewinn von 990 Euro dagegen gar nicht. Das sollte bei der Planung von Verkäufen im Kalenderjahr beachtet werden.
Wo trägst du die Angaben ein?
Private Veräußerungsgeschäfte erfasst du in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Die Zeilen und Kennziffern ändern sich von Jahr zu Jahr. Prüfe sie daher am aktuellen Formular, das du über ELSTER oder die Formularseiten der Finanzverwaltung findest. Achte darauf, dass Kauf- und Verkaufsdatum sowie Beträge für jede Transaktion vorliegen.
Was sich ab 2027 ändern könnte
Im Raum steht, die einjährige Haltefrist für Kryptowerte abzuschaffen und Gewinne künftig ohne diese Frist zu besteuern. Solche Pläne befinden sich im Gesetzgebungsverfahren oder sind Vorschläge. Bis ein Gesetz beschlossen und veröffentlicht ist, gilt das bisherige Recht. Ob und ab wann eine Änderung wirkt, entscheidet das Veranlagungsjahr, für das sie gelten soll.
Bestände aus den Vorjahren werden in solchen Plänen oft gesondert behandelt. Verlass dich dabei nicht auf Zeitungsberichte, sondern auf den Gesetzestext oder die Auskunft des zuständigen Finanzamts.
Warum Dokumentation bei Krypto entscheidend ist
Anders als bei einem Girokonto liegen bei Kryptowerten selten fertige Bescheinigungen vor. Die Börse stellt je nach Anbieter Transaktionsübersichten bereit, die du selbst sichern musst. Lade sie regelmäßig herunter, bevor ein Konto gesperrt oder geschlossen wird.
Wer mehrere Käufe desselben Coins hat, muss bei einem Verkauf nachvollziehbar darlegen, welche Einheiten veräußert wurden. Eine saubere Liste mit Datum, Menge und Betrag je Transaktion verhindert Unstimmigkeiten. Auch Gebühren und Überweisungen gehören dazu, weil sie den Gewinn beeinflussen können.
Welche Unterlagen gehören in deine Mappe?
- Kontoauszüge oder Transaktionsübersichten der Börse für das gesamte Kalenderjahr.
- Belege über Käufe mit Datum, Menge, Kurs und angefallenen Gebühren.
- Belege über Verkäufe mit Datum, Menge, Verkaufspreis und Gebühren.
- Eine Aufstellung aller Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowerten.
Diese Mappe ist auch dann nützlich, wenn du in einem Jahr nichts verkauft hast. Sie belegt, dass kein steuerpflichtiger Vorgang angefallen ist, und erleichtert eine spätere Prüfung.
Verluste und Freigrenze im Zusammenspiel
Verluste aus Kryptoverkäufen mindern den Gewinn desselben Kalenderjahres. Liegt der Saldo nach Verrechnung unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Das gilt nur für Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 23 EStG. Ob und wie Verluste über das Kalenderjahr hinaus wirken, hängt von der jeweils geltenden Rechtslage ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wichtig ist die Reihenfolge der Betrachtung. Erst werden alle Veräußerungen eines Jahres zusammengerechnet, dann wird die Freigrenze angewendet. Eine einzelne Transaktion mit hohem Gewinn kann deshalb auch dann steuerpflichtig werden, wenn der übrige Jahresverlauf ruhig war.
Typische Stolperstellen bei der Anlage SO
Die häufigste Stolperstelle ist die Übertragung der Daten aus der Börsenübersicht in das Formular. Achte darauf, dass Datumsangaben im richtigen Format erfasst werden und die Beträge in Euro umgerechnet sind. Bei Kursen aus Fremdwährungen sollte der Umrechnungskurs nachvollziehbar sein.
Eine zweite Stolperstelle sind Transaktionen, die nicht als Verkauf wahrgenommen werden, etwa Zahlungen im Handel oder der Tausch eines Coins gegen einen anderen. Prüfe jede Bewegung, bevor du sie als steuerfrei einordnest.
Häufige Fragen
Muss ich Krypto angeben, wenn ich nichts verkauft habe?
Wenn du Kryptowerte nur hältst, entsteht nach geltendem Recht kein Veräußerungsgewinn. Trotzdem solltest du deine Transaktionen dokumentieren, weil Tausch und Verkauf in einem Jahr zusammenspielen können. Eine Übersicht aller Vorgänge erleichtert die Erklärung.
Zählen Tauschvorgänge zwischen zwei Coins auch als Verkauf?
Ein Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gilt in der Regel als Veräußerung der abgegebenen Einheit. Der Gewinn richtet sich dann nach dem Wert zum Tauschzeitpunkt. Hier lohnt eine genaue Einzelfallprüfung, weil die Zuordnung komplex sein kann.
Was passiert mit Verlusten?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mindern in der Regel die Gewinne desselben Jahres. Wie sie sich auf spätere Jahre auswirken, hängt von den Regeln ab, die du im Einzelfall prüfen solltest. Eine verlässliche Auskunft gibt das Finanzamt.
So gehst du jetzt vor
- Erstelle eine Liste aller Käufe und Verkäufe mit Datum, Betrag und Gebühren.
- Ordne jede Veräußerung dem Haltezeitraum zu und markiere die Fälle unter einem Jahr.
- Berechne den Gesamtgewinn des Jahres und trage ihn in der Anlage SO ein.
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Quellen: § 23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte (Abruf November 2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.