More info

Briefwahl beantragen: Fristen, Ablauf und Tipps für Studierende

Den Briefwahlantrag stellst du bei der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes. Was danach folgt, welche Fristen gelten und welche Unterlagen du erhältst, erklärt dieser Ratgeber.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Die Briefwahl beantragen Studierende häufig dann, wenn Prüfungen, Praktika oder ein Auslandssemester den Wahltag unpraktisch machen. Der Antrag läuft über die Gemeinde deines Hauptwohnsitzes, und ohne Eintrag im Wählerverzeichnis gibt es keinen Wahlschein. Dieser Ratgeber erklärt die Schritte, die Voraussetzungen und die Fristen, soweit sie aus den amtlichen Quellen belegbar sind.

Kurz beantwortet: Den Briefwahlantrag stellst du bei der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes. Voraussetzung ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis. Eine Begründung ist nicht nötig, auch nicht bei einem Auslandsaufenthalt. Mit dem Wahlschein erhältst du die Briefwahlunterlagen. Die genauen Fristen nennt die Gemeinde vor jeder Wahl. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Gemeindebehörde deines Hauptwohnsitzes, nicht die Stelle am Studienort.
  • Voraussetzung ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis. Wer nicht eingetragen ist, klärt das zuerst.
  • Eine Begründung für die Briefwahl ist laut Bundeswahlleiterin nicht nötig, auch nicht bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland.
  • Mit dem Wahlschein erhältst du automatisch die Briefwahlunterlagen.
  • Die Gemeinde nennt die Antragsfrist und den Rücksendeweg. Ein fester Tag für 2027 lässt sich aus den geprüften Quellen nicht ableiten.

Wer kann Briefwahl beantragen?

Briefwahl kann beantragen, wer im Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde steht. Die Eintragung ist der Anknüpfungspunkt, weil nur eingetragene Personen einen Wahlschein erhalten. Steht eine Person noch nicht im Verzeichnis, hilft der Blick in die Wahlbenachrichtigung oder die Nachfrage bei der Gemeinde. Ob und wie du dich nach dem Wohnsitz richtest, hängt davon ab, wo du gemeldet bist, wie es im Ratgeber zum Wahlrecht bei zwei Wohnsitzen beschrieben ist.

Für Personen ohne Wohnung gilt eine Sonderregel. Sie werden laut Bundeswahlleiterin nur auf eigenen Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen, und dieser Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl gestellt sein. Eine eingetragene Person ohne Wohnung kann danach auch an der Briefwahl teilnehmen.

Wo und wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist bei der Gemeindebehörde deines Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Bundeswahlleiterin nennt das ausdrücklich und verweist für die Einzelheiten auf die Gemeinde. Die folgende Tabelle zeigt die Schritte in der Reihenfolge, in der sie praktisch anfallen.

SchrittWas du tustWer zuständig ist
1. Eintrag prüfenWahlbenachrichtigung ansehen oder bei der Gemeinde nachfragenGemeinde des Hauptwohnsitzes
2. Antrag stellenAntrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei der Gemeinde einreichenGemeindebehörde des Hauptwohnsitzes
3. Unterlagen erhaltenMit dem Wahlschein kommen die BriefwahlunterlagenGemeinde
4. Stimme abgebenStimmzettel ausfüllen und die Unterlagen fristgerecht zurücksendenAngaben auf den Unterlagen

Welche Antragswege angeboten werden, etwa ein Online-Antrag, teilt die Gemeinde mit. Auf der Seite der Bundeswahlleiterin zur Briefwahl sind diese Wege nicht beschrieben, deshalb solltest du die Gemeinde direkt fragen.

Was steckt im Briefwahlpaket?

Mit dem Wahlschein erhältst du automatisch die Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein berechtigt dich dazu, wahlweise per Brief abzustimmen oder im Wahllokal zu wählen. Laut Bundeswahlleiterin kannst du mit dem Wahlschein auch in jedem anderen Wahlbezirk deines Wahlkreises wählen. Das ist für Studierende interessant, die am Wahltag an einem anderen Ort sind.

Die Rechtsgrundlage für das Verfahren findet sich in der Bundeswahlordnung. Die Bundeswahlleiterin nennt dort die Paragrafen 25 und 28. Für die Praxis wichtig ist, dass du die Unterlagen vollständig prüfst, bevor du abstimmst, und dass du den Rückweg rechtzeitig einplanst.

Welche Fristen sind wichtig?

Eine feste Antragsfrist für 2027 nennt der geprüfte Stand nicht. Die Gemeinde setzt die Fristen vor jeder Wahl. Ein Überblick über die Termine, die sich aus den amtlichen Hinweisen ergeben, hilft trotzdem bei der Planung.

ZeitraumWas giltQuelle
In der Regel 4 bis 6 Wochen vor der WahlDie Gemeinde verschickt die WahlbenachrichtigungBundeswahlleiterin, Glossar
Spätestens 21. Tag vor der WahlWahlbenachrichtigung spätestens; bei Ausbleiben Kontakt zur Gemeinde; Antrag für Personen ohne WohnungBundeswahlleiterin, Glossar
20. bis 16. Tag vor der WahlEinsicht in die Wählerverzeichnisse und Einspruch wegen Unrichtigkeit möglichBundeswahlleiterin, Glossar
Vor dem WahltagAntrag und Rücksendung nach den Angaben der GemeindeGemeinde

Wer die Briefwahl nutzt, sollte den Antrag nicht bis zur letzten Woche aufschieben. Ein Postweg kann länger dauern als erwartet, und Rückfragen zur Gemeinde brauchen Zeit. Ein früher Antrag gibt Spielraum, falls etwas fehlt.

Wann lohnt sich Briefwahl für Studierende?

Briefwahl ist vor allem dann sinnvoll, wenn du am Wahltag nicht im Wahlbezirk deines Wahllokals sein wirst. Das kann eine Prüfung sein, ein Praktikum oder ein Auslandssemester. Wer im Ausland studiert, braucht laut Bundeswahlleiterin keine Begründung, um Briefwahl zu beantragen.

Anders liegt es, wenn du am Studienort wählen willst. Dann genügt es, dass du dort im Wählerverzeichnis stehst. Entscheidend ist, wo du im Verzeichnis geführt wirst. Die Frage, ob du den Wahlschein für die Wahl am Heimatort oder am Studienort nutzt, beantwortet die Eintragung und nicht der Antrag allein.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Grund für die Briefwahl?

Nein. Die Bundeswahlleiterin nennt ausdrücklich, dass für den Antrag keine Begründung nötig ist. Das gilt auch dann, wenn du dich nur vorübergehend im Ausland aufhältst. Der Grund spielt also keine Rolle für die Entscheidung der Gemeinde.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Gemeinde ab. Auf der Seite der Bundeswahlleiterin zur Briefwahl wird dazu keine Angabe gemacht. Frag deshalb bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes nach den zulässigen Wegen und nach dem Formular, bevor du den Antrag einreichst.

Was ist, wenn ich die Unterlagen verliere?

Dann solltest du sofort die Gemeinde kontaktieren, die den Wahlschein ausgestellt hat. Warte nicht bis kurz vor dem Wahltag, denn die Klärung braucht Zeit. Welche Schritte im Einzelfall möglich sind, entscheidet die Gemeinde.

Gilt das Verfahren auch für Landtags- und Kommunalwahlen?

Die Seite der Bundeswahlleiterin bezieht sich auf die Bundestagswahl 2025. Für Landtags- und Kommunalwahlen gelten Landesregeln. Die Landeswahlleitung und die Gemeinde geben verbindliche Auskunft, auch zu Fristen und zu den Antragswegen.

Wie finde ich die richtige Gemeinde?

Zuständig ist die Gemeinde, bei der du mit deinem Hauptwohnsitz gemeldet bist. Wer nicht sicher ist, welche Adresse im Melderegister steht, prüft zuerst seinen Meldestatus. Erst danach lohnt sich der Antrag. Wer dort nur wohnt, ohne gemeldet zu sein, wendet sich mit seiner Frage an die Gemeinde des Hauptwohnsitzes, denn die Bundeswahlleiterin nennt sie als zuständige Stelle. Deshalb ist die Frage nach dem Wohnsitz der erste Schritt, bevor du Zeit mit Formularen verlierst.

Was passiert, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekomme?

Wer bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Benachrichtigung erhält, sollte sich an die Gemeinde des Hauptwohnsitzes wenden, um die Eintragung zu klären. Der Ratgeber Wahlbenachrichtigung nicht erhalten: Was du jetzt tun kannst erklärt die Schritte im Detail.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre frühzeitig, ob du im Wählerverzeichnis der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes stehst.
  2. Stelle den Antrag bei dieser Gemeinde, sobald der Termin feststeht, und frage nach den zulässigen Wegen.
  3. Prüfe die Unterlagen direkt nach dem Eingang und plane den Rückweg mit genügend Abstand zur Frist.

Passend dazu

Quellen: Bundeswahlleiterin, Informationen für Wählerinnen und Wähler: Briefwahl (Seite zur Bundestagswahl 2025), Bundeswahlleiterin, Glossar: Wahlbenachrichtigung

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber