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Sperrkonto für das Studium in Deutschland: So läuft die Eröffnung ab

Sperrkonto für das Studium: Welchen Betrag Make it in Germany nennt, wie die Eröffnung abläuft und wo du den verbindlichen Wert für dein Visum prüfst.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Ein Sperrkonto ist für viele internationale Studierende der übliche Weg, bei der Visumbeantragung nachzuweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten können. Das Geld liegt dabei auf einem Konto in Deutschland und kann nur in Monatsraten abgehoben werden. Dieser Ratgeber zeigt, welchen Betrag du einplanen solltest, wie der Ablauf der Eröffnung aussieht und wo du den verbindlichen Betrag für dein Visum erfährst.

Kurz beantwortet: Das Bundesportal Make it in Germany nennt für das Sperrkonto mindestens 11.904 Euro (Stand 2025), das entspricht 12 mal 992 Euro und damit dem BAföG-Höchstsatz. Für das Visum zählt der Betrag, den die für dich zuständige deutsche Auslandsvertretung zum Zeitpunkt deines Antrags verlangt. Prüfe ihn dort, bevor du einzahlst. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sperrkonto ist nach einem Merkblatt der Botschaft Bern (Stand Dezember 2025) der Regelfall beim Nachweis des Lebensunterhalts für das Studienvisum nach § 16b AufenthG.
  • Make it in Germany nennt mindestens 11.904 Euro (2025). Der Wert entspricht 12 mal 992 Euro.
  • Die Höhe ist an den BAföG-Höchstsatz geknüpft. Eine geplante BAföG-Reform kann den Betrag künftig verändern, sie ist aber noch nicht beschlossen.
  • Ausgezahlt wird nach Behördenmerkblättern nur in Monatsraten, eine Auflösung ist nur mit Zustimmung möglich.
  • Die Wahl des Kontoanbieters ist laut dem Bern-Merkblatt frei, die Bestätigung muss bei der Antragstellung vorliegen.
  • Eine Verpflichtungserklärung oder ein Stipendium sind Alternativen, aber an besondere Bedingungen geknüpft.

Wie hoch ist der Betrag für das Sperrkonto 2026 und 2027?

Das Bundesportal Make it in Germany nennt für das Sperrkonto mindestens 11.904 Euro mit dem Zusatz 2025. Teilst du diese Summe durch zwölf Monate, ergibt sich ein Monatsbetrag von 992 Euro. Dieser Wert entspricht dem BAföG-Höchstsatz für Studierende zwischen 25 und 29 Jahren mit eigener Wohnung, wie ihn die Studierendenwerke in ihrer BAföG-FAQ (Stand Januar 2026) ausweisen. Die Rechnung ist: 12 mal 992 Euro gleich 11.904 Euro.

Die Verbindung zum BAföG ist gewollt. In einem Merkblatt der Ausländerbehörde Mannheim wird erläutert, dass der BAföG-Höchstsatz als Pauschale für den Lebensunterhalt gilt, und zwar nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 AufenthG, und dass bei Antragstellung das Zwölffache vorhanden sein muss (Merkblatt, Stand 2022 mit dem damaligen Satz von 934 Euro). Der Betrag folgt also der Höhe des Höchstsatzes zum jeweiligen Zeitpunkt.

Die Seite von Make it in Germany trägt den Stand 2025, einen aktualisierten Betrag für das Studienjahr 2026/27 nennt sie nicht. Auch Seiten deutscher Auslandsvertretungen nennen 992 Euro im Monat, zum Beispiel die Botschaft in Italien (Seite vom 1. Juli 2025) und die Botschaft in Georgien (Seite vom 18. August 2025). Das sind Beispiele für den Stand 2025, kein bestätigter Wert für 2026/27 und kein Wert für deine Vertretung. Bei den BAföG-Bedarfssätzen ist eine Reform im Verfahren: Der Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/8405 vom 7. Oktober 2026) sieht vor, die Wohnkostenpauschale für Studierende mit eigener Wohnung ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro zu erhöhen. Ein Abschluss des Verfahrens steht noch aus. Beschlossen ist das also nicht. Solltest du erst später ein Visum beantragen, prüfe den aktuellen Betrag bei der Auslandsvertretung.

AngabeWertStandQuelle
Sperrkonto, Mindestbetrag11.904 Euro2025Make it in Germany
Monatsbetrag rechnerisch992 Euro (11.904 geteilt durch 12)2025Eigene Rechnung
BAföG-Höchstsatz 25 bis 29 Jahre, auswärts wohnend992 EuroJanuar 2026Deutsches Studierendenwerk
Geplante Wohnpauschale auswärts ab SoSe 2027440 Euro statt 380 EuroEntwurf, nicht beschlossenBT-Drs. 21/8405

Wo erfahre ich den verbindlichen Betrag für mein Visum?

Zuständig für dein Visum ist die deutsche Auslandsvertretung in deinem Wohnsitzland. Ihre Merkblätter sind maßgeblich und können sich je nach Land unterscheiden. Übertrage deshalb keinen Wert aus einem Merkblatt einer anderen Auslandsvertretung auf deinen Fall. Das Merkblatt der Botschaft Bern (Stand Dezember 2025) verweist für den Nachweis auf die Rechtsgrundlage § 16b AufenthG und bezeichnet das Sperrkonto als Regelfall. Sieh auf der Internetseite deiner zuständigen Vertretung nach, welcher Betrag dort aktuell genannt wird.

Wie läuft die Eröffnung eines Sperrkontos ab?

Der genaue Ablauf hängt vom Kontoanbieter ab. Nach den genannten Merkblättern ist die Wahl des Anbieters frei. In der Reihenfolge ergibt sich folgendes Vorgehen:

  1. Kläre bei der zuständigen Auslandsvertretung, welchen Betrag du nachweisen musst und welche Form der Bestätigung sie verlangt.
  2. Wähle einen Anbieter für das Sperrkonto und lies die Bedingungen zu Gebühren, Auszahlung und Auflösung.
  3. Eröffne das Konto nach den Vorgaben des Anbieters, meist mit Identitätsprüfung und Angaben zum Studienplatz.
  4. Zahle den Betrag auf das Sperrkonto ein, den die Auslandsvertretung verlangt.
  5. Lass dir die Sperrkontobestätigung ausstellen. Eine Kopie muss laut dem Bern-Merkblatt am Tag der Antragstellung vorliegen.
  6. Reiche die Bestätigung mit deinem Visumantrag und den weiteren Unterlagen ein.
  7. Nach der Einreise richtest du die monatliche Auszahlung auf dein Girokonto ein.

Beginne früh, denn Identitätsprüfung und Einzahlung können je nach Land und Bank mehrere Tage oder Wochen dauern. Plane dies vor dem Termin bei der Auslandsvertretung ein.

Wie wird das Geld ausgezahlt?

Das Konto ist gesperrt, damit das Geld über das Jahr verteilt zur Verfügung steht. Nach dem Mannheimer Merkblatt dürfen monatlich höchstens der Monatsbetrag ausgezahlt werden, und das Sperrkonto darf nur mit Zustimmung der Behörde aufgelöst werden. Die Regeln im Einzelnen legt der Anbieter fest. Lies sie vor der Eröffnung und achte besonders auf Gebühren und auf den Termin der ersten Auszahlung.

Du brauchst zusätzlich ein normales Girokonto, auf das die Raten gehen. Welche Unterlagen internationale Studierende dafür brauchen, steht im Ratgeber Girokonto als internationale Studierende.

Welche Alternativen zum Sperrkonto gibt es?

Das Bern-Merkblatt nennt neben dem Sperrkonto die Verpflichtungserklärung und ein Stipendium. Die Verpflichtungserklärung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, wird nach §§ 66 bis 68 AufenthG durch eine in Deutschland wohnende Person abgegeben und ist an eigene Voraussetzungen geknüpft. Eine Stipendienzusage muss Dauer und Höhe sowie Angaben zu Unterkunft und Krankenversicherung enthalten. Make it in Germany weist darauf hin, dass Stipendien ab dem ersten Semester nur selten vergeben werden. Einen Überblick bietet der Ratgeber Stipendien für internationale Studierende in Deutschland.

Was gilt bei der Krankenversicherung?

Neben dem Sperrkonto brauchst du für die Anmeldung eine Krankenversicherung. Was du dafür brauchst, beschreibt der Ratgeber Sperrkonto und Krankenversicherung: Was du bei der Anmeldung brauchst, einen Überblick bietet Krankenversicherung für internationale Studierende. Für den allgemeinen Einstieg in das Studium in Deutschland hilft Studieren in Deutschland als internationaler Studierender.

Häufige Fragen

Wie viel Geld brauche ich auf dem Sperrkonto?

Make it in Germany nennt mindestens 11.904 Euro (Stand 2025). Verbindlich ist der Betrag, den deine Auslandsvertretung zum Zeitpunkt des Antrags verlangt.

Warum ist es genau dieser Betrag?

Er entspricht 12 mal 992 Euro und damit dem BAföG-Höchstsatz als Pauschale für den Lebensunterhalt. Die Rechtsgrundlage im Aufenthaltsrecht ist nach dem Mannheimer Merkblatt § 2 Abs. 3 AufenthG.

Kann ich mehr als den Mindestbetrag einzahlen?

Das hängt vom Anbieter ab. Der Mindestbetrag ist die Grenze für den Nachweis, eine höhere Einzahlung ist je nach Bedingungen des Anbieters möglich.

Muss ich das Konto nach Studienende auflösen?

Die Auflösung ist nach dem Mannheimer Merkblatt nur mit Zustimmung der Behörde möglich. Die Bedingungen für das Restguthaben legt der Anbieter fest.

Gibt es Anbieter, die die Behörde bevorzugt?

Laut dem Merkblatt der Botschaft Bern besteht freie Anbieterwahl. Dieser Ratgeber empfiehlt keinen bestimmten Anbieter.

So gehst du jetzt vor

  1. Frage bei der zuständigen Auslandsvertretung den aktuellen Betrag und die Form der Bestätigung ab.
  2. Vergleiche die Bedingungen mehrerer Anbieter, bevor du ein Konto eröffnest.
  3. Zahle den Betrag ein und sichere die Sperrkontobestätigung für den Visumantrag.
  4. Plane das Girokonto und die Krankenversicherung für die Zeit nach der Einreise.

Passend dazu

Quellen: Finanzierung sichern, Make it in Germany (Stand 2025); Merkblatt Studium, Deutsche Botschaft Bern (Stand Dezember 2025); Merkblatt Finanzierungsnachweis Studium, Ausländerbehörde Mannheim (Stand 2022); FAQ BAföG, Deutsches Studierendenwerk (Stand Januar 2026); Drucksache 21/8405, Deutscher Bundestag (7. Oktober 2026); Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Rom, Eröffnung und Auflösung eines Sperrkontos (Seite vom 1. Juli 2025); Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Tiflis, Merkblatt Finanzierungsnachweis (Seite vom 18. August 2025).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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