More info

Krankengeld für Selbstständige: Wahltarif bei der Krankenkasse prüfen

Selbstständige erhalten Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung nur über eine Wahlerklärung. Was sie regelt, was sie kostet und worauf du achten solltest.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Krankengeld ist für Selbstständige kein Selbstläufer. Wer hauptberuflich selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält es nur, wenn er es über eine Wahlerklärung wählt. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Verfahren funktioniert, welche Punkte du bei deiner Krankenkasse klären solltest und wann sich die Wahl rechnen kann.

Kurz beantwortet: Hauptberuflich Selbstständige haben in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es per Wahlerklärung wählen. Ein Kassenformular aus dem Jahr 2026 nennt als Beispiel 70 Prozent des Gewinns, eine Bindung von drei Jahren und einen Beginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Wahlerklärung besteht nach dem Kassenformular kein Krankengeldanspruch.
  • Das Krankengeld beginnt laut Formular mit dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Die Bemessung richtet sich nach dem beitragspflichtigen Gewinn, nicht nach dem Umsatz. Das Formular nennt 70 Prozent davon.
  • Die Wahl bindet nach dem Formular drei Jahre. Danach gilt sie weiter, bis du sie zum Monatsende schriftlich widerrufst.
  • Der Wahltarif hat einen Preis, denn der Beitrag steigt. Rechne den Mehrbeitrag gegen das mögliche Krankengeld.

Warum Selbstständige ein Sonderfall sind

Krankengeld ersetzt das Einkommen, wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst. Angestellte haben dafür einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Bei Selbstständigen gibt es keinen Arbeitgeber, der das Einkommen fortzahlt. Deshalb sieht das Gesetz für sie eine Wahlerklärung vor, mit der sie das Krankengeld selbst zuschalten. Die folgende Übersicht stellt die Regeln eines Kassenformulars dar.

MerkmalOhne WahlerklärungMit Wahlerklärung (laut Formular)
Krankengeld-AnspruchNach dem Formular nicht vorgesehenJa, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
BemessungEntfällt70 Prozent des beitragspflichtigen Gewinns
Höchstbetrag pro TagEntfällt135,63 Euro brutto (Basis: Monatliche Grenze von 5.812,50 Euro, Stand 2026)
DauerEntfälltHöchstens 1,5 Jahre je Erkrankung innerhalb von drei Jahren
BindungEntfälltDrei Jahre, danach verlängert bis zum schriftlichen Widerruf

Satzung und Angebote deiner Kasse können von diesem Formular abweichen. Deshalb lohnt der Blick in die Unterlagen deiner eigenen Krankenkasse, bevor du etwas unterschreibst.

Was der Wahltarif regelt

Wahltarife sind im Gesetz in § 53 SGB V geregelt. Dort ist beschrieben, dass Krankenkassen in ihrer Satzung Wahltarife vorsehen können, etwa mit einem Selbstbehalt oder einer Prämie. Welche Tarife es gibt und welche Bedingungen gelten, entscheidet deshalb jede Kasse für sich. Das erklärt, warum du bei verschiedenen Kassen unterschiedliche Angebote findest.

Für die Praxis heißt das: Die Wahl ist kein Standardprodukt. Zwei Kassen können bei gleichem Beitragssatz unterschiedliche Bedingungen haben. Lass dir die Regeln deshalb schriftlich geben und vergleiche sie mit der Wahlerklärung, die du unterschreiben willst.

Der Beitrag: Warum der ermäßigte Satz eine Rolle spielt

Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, zahlt einen ermäßigten Beitragssatz. Nach § 243 SGB V gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch ein Satz von 14,0 Prozent statt des allgemeinen Satzes von 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag der Kasse kommt in beiden Fällen hinzu. Mit der Wahl verschiebt sich damit die Beitragshöhe, und genau diesen Unterschied solltest du kennen.

BeitragsbestandteilSatz (Stand 1.1.2026)Gilt für
Allgemeiner Beitragssatz14,6 ProzentMitglieder mit Krankengeldanspruch
Ermäßigter Beitragssatz14,0 ProzentMitglieder ohne Krankengeldanspruch
ZusatzbeitragKassenindividuell, Durchschnitt 2026 bei 2,9 ProzentKommt zu beiden Sätzen hinzu

Das Kassenformular, auf das sich dieser Ratgeber stützt, nennt für die beiden Fälle Gesamtsätze von 18,59 Prozent mit und 17,99 Prozent ohne Krankengeld. Diese Zahlen gelten nur für dieses Formular und die dahinterstehende Kasse. Frag deine Kasse, wie sich der Beitrag mit Wahlerklärung konkret verändert.

Wann sich die Wahl rechnen kann

Eine feste Faustregel gibt es nicht. Hilfreich ist eine einfache Gegenrechnung mit Annahmen, die du an deine Lage anpasst. Die Rechnung zeigt, ob der Mehrbeitrag im Verhältnis zu einer möglichen Ausfallzeit steht.

Angenommen, dein beitragspflichtiger Gewinn liegt bei 3.000 Euro im Monat (Annahme). Nach dem Formular ergeben sich dann 70 Prozent, also 2.100 Euro im Monat. Pro Kalendertag sind das 70 Euro (Annahme: 2.100 Euro, geteilt durch 30 Tage). Ein Ausfall von 30 Tagen nach dem 42. Tag ergäbe damit rund 2.100 Euro Krankengeld. Dem stellst du den Mehrbeitrag gegenüber, den du über die gesamte Bindungsdauer von drei Jahren zahlst.

Entscheidend ist also, wie wahrscheinlich eine längere Arbeitsunfähigkeit für dich ist und wie hoch dein Gewinn tatsächlich ausfällt. Bei hohen Fixkosten oder einer Tätigkeit mit körperlichem Risiko kann das Ergebnis anders aussehen als bei einer Tätigkeit am Schreibtisch. Die Rechnung ersetzt keine persönliche Einschätzung, sie strukturiert nur die Entscheidung.

Fragen an deine Krankenkasse

  • Welche Wahltarife oder Krankengeld-Optionen bietet ihr an, und in welcher Satzung stehen sie?
  • Ab wann wirkt meine Wahlerklärung, wenn ich bereits erkrankt bin?
  • Wie lange bin ich gebunden, und wie widerrufe ich die Wahl?
  • Wie hoch ist mein Beitrag mit und ohne Wahlerklärung, und welcher Zusatzbeitrag gilt für mich?
  • Bleibt die Wahl bestehen, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Häufige Fragen

Bekomme ich Krankengeld, wenn ich keinen Wahltarif habe?

Nach dem Kassenformular nicht. Ohne Wahlerklärung besteht für hauptberuflich Selbstständige kein Anspruch auf Krankengeld. Prüfe deshalb schon bei der Anmeldung, ob du die Wahl treffen willst, denn eine Wahl, die während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit abgegeben wird, wirkt erst nach deren Ende.

Kann ich die Wahl jederzeit rückgängig machen?

Nein. Nach dem Formular bindet die Wahl drei Jahre. Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen und wirkt zum Ende eines Kalendermonats, frühestens zum Ende der Bindung. Danach verlängert sich die Wahl, bis du sie widerrufst.

Gilt das auch für Studierende?

Studierende haben oft eigene Regeln, weil sie nach anderen Vorschriften versichert sind. Die Grundlagen für Studierende erklärt der Ratgeber Krankengeld für Studierende: Gibt es das?. Wer nach dem Studium selbstständig arbeitet, sollte beide Themen getrennt prüfen.

Gibt es Mutterschaftsgeld?

Das Kassenformular nennt für Frauen, die Krankengeld gewählt haben, einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Es wird sechs Wochen vor der Geburt, am Geburtstag und acht Wochen danach gezahlt, in Einzelfällen zwölf Wochen. Ob das bei deiner Kasse gilt, steht in deren Unterlagen.

Muss ich die Kasse wechseln, um Krankengeld zu bekommen?

Nein. Ob es einen Wahltarif gibt, legt jede Kasse in ihrer Satzung fest. Ein Wechsel kann eine Option sein, sollte aber nicht allein wegen des Krankengelds erfolgen. Vergleiche vorher Beitrag, Bindung und Leistungen.

So gehst du jetzt vor

  1. Ermittle deinen voraussichtlichen Gewinn aus selbstständiger Arbeit für das laufende Jahr.
  2. Bitte deine Kasse schriftlich um die Unterlagen zum Wahltarif Krankengeld und zu den Beitragsfolgen.
  3. Rechne den Mehrbeitrag über drei Jahre gegen das mögliche Krankengeld, mit deinen eigenen Annahmen.
  4. Reiche die Wahlerklärung rechtzeitig ein. Das Formular nennt zwei Wochen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Frist für die Wahl ab Beginn der Versicherung.

Passend dazu

Quellen: Wahlerklärung Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige, BKK Scheufelen (Stand 23.03.2026); § 53 SGB V, Wahltarife (gesetze-im-internet.de); § 243 SGB V, ermäßigter Beitragssatz (gesetze-im-internet.de); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand 1.1.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Bewerbung ohne Berufserfahrung: Diese Unterlagen zählen

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

ADHS im Studium: Nachteilsausgleich beantragen

Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Hundehaftpflicht Kosten: Was den Beitrag bestimmt und was sie zahlt