Kurz beantwortet: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde (Stand: November 2026, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Für studentische Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag der Länder fallen, nennt das Einigungspapier vom Februar 2026 ein Mindeststundenentgelt von 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027. Welcher Betrag für deine Stelle gilt, steht im Arbeitsvertrag und hängt von der Tarifbindung deiner Hochschule ab.
Der Stundenlohn für studentische Hilfskräfte steigt zum 1. Januar 2027, zuerst durch den gesetzlichen Mindestlohn. Ab diesem Datum gilt ein Betrag von 14,60 Euro brutto je Stunde. Für viele Hiwis ist allerdings der Tarifvertrag ihrer Hochschule der eigentlich wichtige Maßstab, denn er kann deutlich über dem Mindestlohn liegen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regel für welchen Vertrag gilt und wie du deinen Lohn prüfst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde.
- Der Tarifvertrag der Länder sieht für studentische Beschäftigte ein eigenes Mindeststundenentgelt vor, das 2027 über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
- Hessen wendet mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag an, dort gelten deshalb andere Regeln.
- Maßgeblich ist immer der Vertrag, den du unterschrieben hast, zusammen mit dem Tarif, der für deine Hochschule gilt.
- Eine Erhöhung kommt nicht immer von allein an: Prüfe Vertrag und Lohnabrechnung ab Januar 2027.
Was der gesetzliche Mindestlohn 2027 für Hilfskräfte bedeutet
Der Mindestlohn ist eine Untergrenze für die Vergütung jeder Arbeitsstunde. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) setzt den Betrag für 2026 auf 13,90 Euro und für 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde fest. Die Verordnung ist nach ihrem Ausfertigungsdatum am 5. November 2025 ergangen und trägt das Inkrafttreten 1. Januar 2026.
| Gültig ab | Gesetzlicher Mindestlohn | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | 13,90 Euro brutto je Stunde | MiLoV5 |
| 1. Januar 2027 | 14,60 Euro brutto je Stunde | MiLoV5 |
Eine Vergütung unter dem Mindestlohn ist grundsätzlich nicht zulässig, soweit das Mindestlohngesetz auf deine Tätigkeit anwendbar ist. Welche Ausnahmen es gibt und ob sie auf eine Hilfskraftstelle zutreffen, klärst du am besten mit der Personalabteilung. Den Wortlaut der Verordnung stellt das Bundesamt für Justiz auf gesetze-im-internet.de bereit.
Was der Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte vorsieht
Viele Hochschulen in Ländern mit dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) zahlen ihre studentischen Beschäftigten nach diesem Tarifrecht. Das Einigungspapier vom 14. Februar 2026 nennt für studentische Beschäftigte ein Mindeststundenentgelt von 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027. Die Angaben stammen aus dem Wortlaut, den der Senat Bremen veröffentlicht hat.
| Sommersemester | Mindeststundenentgelt | Grundlage |
|---|---|---|
| 2026 | 15,20 Euro brutto je Stunde | Einigungspapier TV-L |
| 2027 | 15,90 Euro brutto je Stunde | Einigungspapier TV-L |
Der Tarifvertrag gilt nicht in jeder Konstellation. Ob die Regel auf deine Stelle zutrifft, hängt davon ab, in welchem Land deine Hochschule liegt, ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und welcher Vertrag konkret unterschrieben wurde. Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag mit eigenen Beträgen. Wer dort arbeitet, sollte die Zahlen deshalb nicht übernehmen, sondern den hessischen Tarif prüfen.
Der Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Tarifwert ist 2027 spürbar. Bei 14,60 Euro liegt die Untergrenze deutlich unter dem tariflichen Mindeststundenentgelt von 15,90 Euro. Wenn du unter einen Tarifvertrag fällst, der dieses Entgelt vorschreibt, ist der Mindestlohn für dich also nicht die entscheidende Größe.
Wie viel dein Lohn 2027 ausmachen kann
Die Beträge pro Stunde sind nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist, wie viele Stunden du im Monat arbeitest. Das folgende Beispiel ist eine Annahme und kein Vertragswert.
Annahme: 10 Arbeitsstunden im Monat. Bei 14,60 Euro ergibt sich ein Bruttolohn von 146,00 Euro, bei 15,90 Euro ein Bruttolohn von 159,00 Euro. Die Differenz liegt bei 13,00 Euro brutto im Monat. Bei 40 Stunden im Monat wären es 520,00 Euro gegenüber 636,00 Euro, also 116,00 Euro mehr brutto.
Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt von Abgaben und deiner persönlichen Situation ab. Für eine Berechnung des Nettolohns kannst du den Hiwi-Rechner für den Nettolohn nutzen. Die Rechnung bleibt eine Schätzung, die Lohnabrechnung ist maßgeblich.
Wann sich dein Lohn tatsächlich ändert
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027, unabhängig davon, wann dein Vertrag endet. Tarifliche Stufen greifen dagegen zu dem Datum, das der Tarifvertrag nennt, im Fall der studentischen Beschäftigten etwa zum Sommersemester 2027. Läuft dein Vertrag vor diesem Zeitpunkt aus und wird verlängert, sollte die neue Vergütung schriftlich im Vertrag stehen.
Ob die Hochschule eine Anpassung ohne neuen Vertrag umsetzt, ergibt sich aus Tarif und Vertrag. Frage deshalb vorsorglich schriftlich nach, bevor du dich auf eine Erhöhung verlässt. Eine Nachfrage kostet wenig und schafft Klarheit.
Typische Fehler bei der Gehaltsprüfung
Viele Hilfskräfte vergleichen nur den Stundenlohn im Vertrag mit dem Betrag auf dem Konto. Das reicht oft nicht, weil andere Faktoren die Summe verändern. Drei Punkte sind besonders häufig fehlerhaft oder unklar.
- Die Stundenzahl im Vertrag stimmt nicht mit der tatsächlich geleisteten Zeit überein. Dokumentiere deine Stunden, damit du Abweichungen belegen kannst.
- Ein Monat mit Feiertagen oder Krankheit wird anders abgerechnet als erwartet. Wie Ausfallzeiten behandelt werden, erklärt der Ratgeber zu Urlaub und Krankheit bei Hilfskräften.
- Eine Erhöhung ist im Tarif vorgesehen, taucht aber nicht auf der Abrechnung auf. Das kann einfach daran liegen, dass kein Nachtrag zum Vertrag unterschrieben wurde.
Lege deshalb eine einfache Tabelle an: Datum, geleistete Stunden, vereinbarter Stundenlohn und Bruttobetrag. Wenn du sie mit jeder Abrechnung abgleichst, erkennst du Fehler früh, bevor sie sich über mehrere Monate summieren.
Häufige Fragen
Steigt mein Hiwi-Lohn 2027 automatisch?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Liegt dein Stundenlohn darunter, muss er angepasst werden, soweit das Mindestlohngesetz gilt. Eine höhere tarifliche Vergütung hängt davon ab, ob dein Vertrag und der Tarif auf deine Stelle zutreffen.
Was gilt, wenn mein Vertrag noch den alten Betrag nennt?
Sprich die Abweichung schriftlich bei der Personalabteilung an und verlange eine Vertragsänderung oder einen Nachtrag. Bewahre Lohnabrechnungen auf, damit du den Zeitraum später belegen kannst.
Gilt der Mindestlohn für jede Hilfskraft?
Nicht ohne Ausnahme. Das Mindestlohngesetz kennt Sonderregeln, die vom Einzelfall abhängen. Mehr dazu erklärt der Ratgeber zum Mindestlohn für studentische Hilfskräfte an der Uni.
Wie viele Stunden darf ich überhaupt arbeiten?
Die Obergrenze legt die Hochschule nach Tarif und Vertrag fest. Wie solche Regeln aussehen können, zeigt der Ratgeber zu den Stunden einer studentischen Hilfskraft.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Arbeitsvertrag und notiere Stundenlohn, Laufzeit und den Tarifvertrag, auf den er verweist.
- Frage bei der Personalabteilung nach, welcher Tarif für deine Stelle gilt.
- Prüfe deine Lohnabrechnungen ab Januar 2027 und vergleiche sie mit dem Mindestlohn.
- Verlange bei Abweichungen schriftlich eine Korrektur oder einen Nachtrag zum Vertrag.
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Quellen: Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5), gesetze-im-internet.de, Ausfertigung 05.11.2025, Einigungspapier TV-L vom 14.02.2026, Senat Bremen, Stand Februar 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.