More info

Werkstudent-Gehalt 2027: Was der Mindestlohn bedeutet

Ab 1. Januar 2027 gilt der Mindestlohn von 14,60 Euro brutto je Stunde auch für Werkstudierende. Bei 20 Wochenstunden sind das rund 1.265 Euro im Monat. Stand November 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Das Werkstudent-Gehalt 2027 orientiert sich am Mindestlohn, und der steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Bei gleicher Stundenzahl verdienst du damit etwas mehr als im Vorjahr. Dieser Ratgeber zeigt, was das im Monat bedeutet, wo die Grenzen liegen und welche Abzüge du einplanen solltest.

Kurz beantwortet: Ab 1. Januar 2027 gilt für Werkstudentinnen und Werkstudenten der Mindestlohn von 14,60 Euro brutto je Stunde. Bei 20 Stunden pro Woche ergibt das rechnerisch rund 1.265 Euro brutto im Monat (Annahme: 52 Wochen im Jahr). Die Versicherungsfreiheit richtet sich nach der 20-Stunden-Grenze, nicht nach der Höhe des Lohns. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn 2027 beträgt 14,60 Euro brutto je Stunde, 2026 waren es 13,90 Euro.
  • Bei 20 Wochenstunden liegt der Bruttolohn 2027 bei rund 1.265 Euro im Monat.
  • Das Werkstudentenprivileg hängt an der Stundenzahl, nicht am Lohn.
  • Mit mehr als 20 Stunden pro Woche entfällt die Versicherungsfreiheit in der Regel.
  • Für den Nettobetrag nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.

Wie viel verdienst du als Werkstudent bei welcher Stundenzahl?

ArbeitszeitStunden im MonatBrutto 2026 (13,90 Euro)Brutto 2027 (14,60 Euro)
10 Stunden pro Wocherund 43,3602,33 Euro632,67 Euro
15 Stunden pro Wocherund 65,0903,50 Euro949,00 Euro
20 Stunden pro Wocherund 86,71.204,67 Euro1.265,33 Euro
25 Stunden pro Wocherund 108,31.505,83 Euro1.581,67 Euro

Annahme für die Tabelle: 52 Wochen im Jahr, gleichmäßige Stunden, Beträge brutto vor Abzügen. Der Monatsbetrag ergibt sich aus der Wochenstundenzahl mal 52 geteilt durch 12, multipliziert mit dem Stundenlohn.

Welche Regeln bestimmen, wie viel du arbeiten darfst?

Das Werkstudentenprivileg knüpft an die Stundenzahl. In der Vorlesungszeit gilt die Grenze von 20 Stunden pro Woche. Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit kann über 20 Stunden hinausgehen, wenn das Studium überwiegt. In der vorlesungsfreien Zeit gilt eine eigene Regel: Ausschließlich vorlesungsfreie Zeit ist grundsätzlich versicherungsfrei. Ab mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden entfällt die Privilegierung.

Welche Abzüge kommen vom Bruttolohn?

Gilt die 20-Stunden-Regel, bist du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung bleibst du pflichtversichert. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt für 2026 18,6 Prozent. Der Beitragssatz für 2027 wird amtlich bekannt gemacht. Bis dahin ist der Satz von 2026 nur ein Anhaltspunkt und kein Wert für 2027. Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab, deshalb verweisen wir für den Nettobetrag auf den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.

Was bedeutet der Mindestlohn 2027 für deinen Monat?

Annahme: 20 Stunden pro Woche, 52 Wochen im Jahr, Stundenlohn 14,60 Euro. Das ergibt rund 86,7 Stunden im Monat und damit rund 1.265 Euro brutto. Zum Vergleich: Mit 13,90 Euro im Jahr 2026 wären es rund 1.205 Euro. Der Unterschied liegt bei rund 61 Euro im Monat, bevor Abzüge anfallen.

Was bedeutet das für Semesterferien und Prüfungszeit?

Im Semester planst du oft weniger Stunden, in der vorlesungsfreien Zeit mehr. Das Werkstudentenprivileg betrachtet beides, und die Regel für die vorlesungsfreie Zeit knüpft an die Wochen im Kalenderjahr. Annahme für ein Beispiel: Du arbeitest in den Semesterferien 30 Stunden pro Woche, also rund 120 Stunden in einem Monat mit vier Wochen. Das ergibt bei 14,60 Euro rund 1.752 Euro brutto in diesem Monat.

Prüfe deshalb nicht nur den Monatsbetrag, sondern auch die Summe der Wochen mit mehr als 20 Stunden über das Jahr. Die Grenze von 26 Wochen ist dort der entscheidende Wert.

Wie wirkt die Erhöhung über ein ganzes Jahr?

Über ein Jahr gerechnet ergibt sich für 20 Stunden pro Woche rechnerisch ein Bruttolohn von rund 15.184 Euro bei 14,60 Euro. Annahme: 52 Wochen mit jeweils 20 Stunden. Im Jahr 2026 mit 13,90 Euro wären es rund 14.456 Euro, der Unterschied liegt bei rund 728 Euro brutto im Jahr. Diese Rechnung zeigt nur den Bruttobetrag, die Abzüge kommen dazu.

Worin unterscheidet sich der Werkstudentenjob von einer Teilzeitstelle?

Eine reguläre Teilzeitstelle folgt den allgemeinen Regeln der Sozialversicherung, bei der die Stundenzahl und die Höhe des Lohns eine Rolle spielen. Der Werkstudentenjob ist dagegen ein Sonderfall, der über die Stundenzahl gesteuert wird. Wer beides vergleicht, sollte deshalb nicht nur den Lohn, sondern auch die Versicherungsregeln gegenüberstellen.

Welche Abzüge gehören ins Monatsbudget?

Im Monatsbudget solltest du neben dem Bruttolohn auch die Rentenversicherung und mögliche Lohnsteuer berücksichtigen. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab. Deshalb rechnest du den Betrag mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen aus und planst mit dem Nettobetrag, nicht mit dem Bruttobetrag.

Auch die Frage, ob du in der Krankenversicherung familienversichert, selbst versichert oder privat versichert bist, beeinflusst den Monatsbetrag. Die Kosten je nach Altersgruppe erklärt der Ratgeber Werkstudent und Krankenversicherung.

Wie hilft eine Übersicht bei der Planung?

Eine einfache Tabelle mit Wochenstunden, Monatsbetrag und Semesterphase zeigt früh, wann du die 20-Stunden-Grenze erreichst. Trage dazu jeden Monat den Bruttobetrag ein und vergleiche ihn mit dem Vorjahr. So siehst du, wie stark sich der Mindestlohn 2027 in deinem Alltag tatsächlich auswirkt, und kannst Arbeitszeiten und Prüfungsphasen besser aufeinander abstimmen.

Achte außerdem darauf, dass der Arbeitgeber die Stunden korrekt erfasst. Stimmen die Abrechnung und deine eigenen Notizen nicht überein, klärst du das zeitnah, bevor sich Fehler über mehrere Monate summieren.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Werkstudent 2027 mindestens?

Mindestens 14,60 Euro brutto je Stunde. Das gilt für jede bezahlte Stunde, unabhängig davon, wie viele Stunden du im Monat arbeitest.

Gilt der Mindestlohn auch für Werkstudierende?

Ja, der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Werkstudierende. Der Status als Werkstudent ändert daran nichts. Die Versicherungsfreiheit hängt an der Stundenzahl und nicht am Lohn.

Verändert ein höherer Lohn meine Versicherungsfreiheit?

Nein. Die Höhe des Entgelts spielt für das Werkstudentenprivileg keine Rolle. Entscheidend ist die Stundenzahl.

Kann ich in Ausnahmefällen mehr als 20 Stunden arbeiten?

Ja, in den genannten Fällen wie Abend-, Nacht- oder Wochenendarbeit, wenn das Studium überwiegt. Für die vorlesungsfreie Zeit gelten die oben beschriebenen Grenzen.

Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung machen?

Nicht automatisch. Ob eine Pflicht besteht, hängt von deinen Einkünften ab. Der Ratgeber zur Steuererklärung für Werkstudierende zeigt die Regeln.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Vertrag: Ab 2027 muss der Stundenlohn mindestens 14,60 Euro brutto betragen.
  2. Zähle deine Wochenstunden getrennt für Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit.
  3. Rechne deine Monatsstunden mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen durch.
  4. Lass dich bei Unsicherheit zur Versicherungsfreiheit von deiner Krankenkasse oder in einer Beratung einordnen.

Passend dazu

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand November 2026; Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten, 23.11.2016; § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de, Stand November 2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber