Die BAföG-Reform ist nicht gestoppt, aber auch nicht beschlossen. Der Regierungsentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz liegt dem Bundestag vor, und in der Koalition gibt es seit Ende Mai 2026 Streit darüber, wie schnell er kommt. Dieser Ratgeber trennt, was belegt ist, von dem, was Schlagzeilen daraus machen.
Kurz beantwortet: Die Reform gilt weder als gestoppt noch als beschlossen. Der Entwurf (Drucksache 21/8405) ist im Bundestag in Beratung. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellte Ende Mai 2026 die schnelle Umsetzung infrage, die SPD-Fraktion widersprach. Stand: November 2026. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Sätze.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entwurf heißt 30. BAföG-Änderungsgesetz und ist in der Drucksache 21/8405 dokumentiert. Solange er nicht im Bundesgesetzblatt steht, ist er kein geltendes Recht.
- Ende April 2026 hieß es aus der Koalition, die Finanzierung sei geklärt. Ende Mai 2026 stellte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär die Umsetzung infrage, die SPD-Fraktion widersprach.
- Einen offiziellen Stopp oder eine Verschiebung durch einen Beschluss gibt es nach den verfügbaren Quellen nicht.
- Der Entwurf sieht vor, die Wohnkostenpauschale für auswärts Wohnende von 380 auf 440 Euro anzuheben, und zwar ab dem Sommersemester 2027.
- Über den Ausgang entscheiden Ausschussberatungen, zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie der Bundesrat.
Was der Streit genau betrifft
Der Konflikt entstand nicht aus dem Nichts. Ursprünglich sollte die Wohnkostenpauschale bereits zum Wintersemester 2026/2027 von 380 auf 440 Euro steigen, und der Grundbedarf von 475 Euro sollte in Schritten an das Grundsicherungsniveau angepasst werden. Diese Zeitlinie hat sich inzwischen verschoben. Laut Medienbericht vom 31. Mai 2026 sagte Bär, sie rechne nicht mehr mit einer schnellen Umsetzung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar nannte diese Aussagen falsch und verwies auf eine getroffene Einigung und gesicherte Finanzierung.
Belegt sind bislang vor allem öffentliche Äußerungen der Beteiligten. Eine Abstimmung im Parlament, die den Entwurf zu Fall bringt oder verschiebt, ist nicht erfolgt. Die Meldung des Bundestags vom 8. Oktober 2026 führt den Entwurf als laufendes Gesetzgebungsverfahren, hib 800/2026. Wer den Fortgang verfolgen will, findet die Beratungstermine auf der Seite des Bundestags.
Was steht im Entwurf, was gilt heute?
Die folgende Tabelle trennt geltendes Recht vom Entwurfsstand. Maßgeblich für dich ist immer die verkündete Fassung.
| Regelung | Geltendes Recht | Entwurf (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|
| Wohnkostenpauschale, auswärts wohnend | 380 Euro im Monat | 440 Euro ab dem Sommersemester 2027 |
| Wohnkostenpauschale, bei den Eltern wohnend | 59 Euro im Monat | 41 Euro, danach vollständiger Wegfall |
| Grundbedarf Studierende | 475 Euro im Monat | 503 Euro ab Wintersemester 2027/28, 563 Euro ab Sommersemester 2029 |
Die heutigen Werte gelten seit dem 1. August 2024 und sind in den amtlichen Bedarfssätzen der Studierendenwerke ausgewiesen (Stand: November 2026). Die Entwurfswerte stehen in der Drucksache 21/8405 des Bundestags.
Gilt die Reform auch für laufende Förderungen?
Nach der Begründung des Entwurfs wirken höhere Sätze für laufende Förderungen in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum. Wer jetzt gefördert wird, sollte deshalb nicht damit rechnen, dass höhere Sätze rückwirkend greifen. Ob und wie eine Übergangsregel im Gesetz steht, lässt sich erst am verkündeten Text prüfen. Für deine Planung heißt das: Ein Termin aus einer Zeitungsmeldung ist kein Förderbescheid, und maßgeblich wird der Gesetzestext erst mit seiner Verkündung.
Wie viel wären 440 Euro im Jahr?
Annahme: Du wohnst auswärts, und die Pauschale steigt wie im Entwurf von 380 auf 440 Euro. Die Differenz von 60 Euro im Monat ergibt über zwölf Monate 720 Euro. Die tatsächliche Auszahlung hängt zusätzlich von Einkommen, Vermögen und deinem Bewilligungszeitraum ab, deshalb ist das nur der Unterschied bei der Pauschale.
Welche Schritte stehen noch aus?
- Oktober 2026: Erste Lesung im Bundestag, Beratung im federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung.
- Danach folgen die Ausschussberatung, die zweite und dritte Lesung im Bundestag und der zweite Durchgang im Bundesrat.
- Erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt werden die Regeln verbindlich. Für den ersten Teil sieht der Entwurf den 1. April 2027 vor.
Was Schlagzeilen oft verwechseln
Begriffe wie „gestoppt“ oder „vor dem Aus“ beschreiben in den Berichten meist eine politische Einschätzung oder die Äußerung einzelner Akteure. Rechtlich entscheidend ist ein Beschluss, der im Bundesgesetzblatt steht. Zwischen einem Kabinettsbeschluss, einem Gesetzentwurf und einem verkündeten Gesetz liegen mehrere Stationen. Der Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 bedeutet deshalb noch nicht, dass Geld fließt.
Dazu kommt der Bundesrat. Er hat am 25. September 2026 in seiner Stellungnahme den späten Start der Wohnkostenpauschale und die Kürzung für Wohnen bei den Eltern kritisiert. Die Bundesregierung hat die meisten Forderungen abgelehnt. Eine Stellungnahme des Bundesrats ist kein Veto, am Ende entscheidet das Gesetzgebungsverfahren in der Sache.
Häufige Fragen
Kann ich schon im Wintersemester 2026/27 mehr Wohnpauschale bekommen?
Nach dem Entwurf nicht. Die Erhöhung auf 440 Euro ist für das Sommersemester 2027 vorgesehen. Ursprünglich war das Wintersemester 2026/2027 im Gespräch, nach den Berichten ist dieser Termin nicht mehr der aktuelle Stand. Die Wohnpauschale 2027 im Detail erklärt die Rechnung Schritt für Schritt.
Heißt gestoppt, dass das Geld nie kommt?
Nein. Ein Streit in der Koalition bedeutet, dass der Entwurf noch nicht verabschiedet ist. Ob er unverändert kommt, ist offen. Dein Amt für Ausbildungsförderung wendet nur an, was verkündet ist, und nicht, was in einem Interview gesagt wurde.
Woran erkenne ich, ob eine Änderung beschlossen ist?
Maßgeblich sind das Bundesgesetzblatt und die Gesetzesfassung auf gesetze-im-internet.de. Meldungen des Bundestags zeigen den Verfahrensstand, ersetzen aber nicht den verkündeten Text. Aussagen von Politikern sind keine Beschlüsse.
Muss ich jetzt etwas tun?
Nach heutigem Recht bleibt dein Antrag so, wie du ihn stellst. Der Entwurf sieht vor, dass Anträge künftig nur noch digital über BAföG Digital gestellt werden können. Welche Schritte für deine laufende Förderung nötig sind, klärt dein Amt, sobald ein Termin verbindlich ist.
Warum kommen die Erhöhungen in Stufen?
Der Entwurf staffelt die Änderungen. Die Wohnkostenpauschale steigt zum Sommersemester 2027, der Grundbedarf zum Wintersemester 2027/28, weitere Schritte folgen 2029. Nach Angabe des Bundesforschungsministeriums rechnet der Bund für 2027 mit Mehrausgaben von 137 Millionen Euro. Diese Zahl ist eine Schätzung des Bundes und kein Ergebnis einer Abrechnung.
So gehst du jetzt vor
- Plane mit den heutigen Sätzen, also 380 Euro Wohnpauschale für auswärts Wohnende, bis ein Gesetz verkündet ist.
- Verfolge den Entwurf über die Drucksache 21/8405 und die Meldungen des Bundestags.
- Lies nach einer Verkündung den Gesetzestext selbst und nicht nur Zusammenfassungen.
- Frag bei deinem Amt nach, wie eine Änderung deine laufende Bewilligung betrifft, sobald konkrete Termine feststehen.
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Quellen: Drucksache 21/8405, 30. BAföG-Änderungsgesetz (Stand Oktober 2026), Meldung des Bundestags hib 800/2026 (8. Oktober 2026), Medienbericht zum Streit (31. Mai 2026, Sekundärquelle), Kabinettsbeschluss laut BMFTR (12. August 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.