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ADHS-Diagnose im Erwachsenenalter: Ablauf vom ersten Termin bis Befund

Wie eine ADHS-Abklärung im Erwachsenenalter abläuft, welche Stellen sie durchführen, welche Angaben gebraucht werden und warum Selbsttests keine Diagnose ersetzen.
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Inhalt

Wer im Erwachsenenalter den Verdacht hat, dass Konzentration, Organisation oder innere Unruhe seit der Kindheit eine Rolle spielen, fragt sich oft, wie eine Abklärung abläuft. Dieser Ratgeber beschreibt die Schritte, die die S3-Leitlinie für die Diagnostik vorsieht, vom ersten Termin bis zum Befund.

Kurz beantwortet: Die Abklärung einer ADHS im Erwachsenenalter stützt sich laut S3-Leitlinie vor allem auf ein klinisches Interview, die Entwicklungsgeschichte und Fremdbeurteilungen durch Menschen aus dem Alltag. Fragebögen können ergänzen, Testverfahren und Laborwerte allein genügen nicht. Die Diagnose stellen Fachärztinnen und Fachärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Erwachsene. Selbsttests ersetzen die Abklärung nicht (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abklärung soll durch Fachärztinnen und Fachärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Erwachsene erfolgen.
  • Grundlage ist überwiegend ein klinisches Interview, ergänzt durch Angaben enger Bezugspersonen.
  • Die Entwicklung in der Kindheit wird geprüft, auch wenn die Beschwerden erst im Erwachsenenalter auffallen.
  • Fragebögen sind ergänzend möglich. Testpsychologie darf die Diagnose nicht allein tragen.
  • Labor- und Gerätediagnostik dient der Abgrenzung, sie stellt die Diagnose nicht.

Wer stellt die ADHS-Diagnose im Erwachsenenalter?

Die Leitlinie empfiehlt eine Abklärung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychosomatik oder Nervenheilkunde. Ärztliche oder psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Erwachsene kommen ebenfalls infrage. Wichtig ist, dass die Person Erfahrung mit Erwachsenen und mit der Differenzialdiagnostik hat.

Beteiligte StelleRolle in der AbklärungHinweis
Fachärztinnen und Fachärzte (Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Nervenheilkunde)Klinische Abklärung und DiagnoseDiagnose nach den Kriterien der Leitlinie
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für ErwachseneKlinisches Interview, Diagnostik und BefundÄrztlich oder psychologisch
BezugspersonenFremdbeurteilung über den AlltagNur mit deiner Zustimmung

Eine Stelle kann auch den Kontakt zu weiteren Fachleuten vermitteln. Die Auswahl hängt von deinem Wohnort und der Verfügbarkeit ab.

Wie läuft die Abklärung vom ersten Termin bis zum Befund ab?

Die Leitlinie beschreibt keinen starren Ablauf, sondern Bausteine. In der Praxis folgen sie meist dieser Reihenfolge.

  1. Erstgespräch zur Anamnese: Beginn und Verlauf der Beschwerden, aktuelle Belastungen, Familiengeschichte und andere Erkrankungen werden erhoben.
  2. Klinisches Interview: Die Diagnose stützt sich überwiegend auf dieses Gespräch, in dem Symptome und Beeinträchtigungen genau erfragt werden.
  3. Fremdbeurteilung: Personen, die dich im Alltag ausreichend erlebt haben, werden befragt, etwa aus Familie, Freundeskreis oder Studium.
  4. Ergänzende Verfahren: Fragebögen zur Selbst- und Fremdbeurteilung, gegebenenfalls Testpsychologie und Verhaltensbeobachtung.
  5. Abgrenzung: Andere Ursachen wie Depression, Angststörungen, Schlafstörungen, Substanzkonsum oder körperliche Erkrankungen werden ausgeschlossen.
  6. Befund: Die Diagnose folgt den Kriterien von ICD-10 oder DSM-5 und setzt mindestens moderate Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen voraus.

Der Ablauf kann sich je nach Praxis über mehrere Termine erstrecken. Frag beim ersten Kontakt, welche Schritte vorgesehen sind und wie lange sie dauern.

Warum ist die Kindheit wichtig?

Die Leitlinie sieht vor, dass bei erstmaligem Auftreten im Erwachsenenalter geprüft wird, ob in der Kindheit subsyndromale Symptome vorlagen. Das klingt technisch, ist aber alltagsnah: Gefragt wird, wie du als Kind in der Schule, zu Hause und im Freundeskreis zurechtgekommen bist. Zeugnisse, alte Hefte oder Aussagen aus der Familie können helfen, sich zu erinnern.

Diese Angaben sind wichtig, weil Konzentrationsprobleme im Studium viele Ursachen haben können. Der Verlauf über die Jahre hilft der Fachperson, die Ursache einzuordnen.

Welche Angaben solltest du vorbereiten?

Du musst vor dem Termin nichts Vollständiges zusammenstellen. Eine kurze Übersicht erleichtert aber das Gespräch. Sie kann die folgenden Punkte enthalten:

  • Beginn und Verlauf der Schwierigkeiten, etwa beim Lernen, bei Terminen oder im Haushalt.
  • Situationen, in denen die Probleme besonders stark auftreten, und solche, in denen sie kaum auftreten.
  • Frühere Diagnosen, Behandlungen oder Medikamente, auch aus der Kindheit.
  • Namen einer Person, die dich gut kennt und zu einer Fremdbeurteilung bereit wäre.

Die Fremdbeurteilung ist ein wichtiger Baustein. Sprich vorher mit der Person, ob sie dazu bereit ist, und kläre, was dabei besprochen werden soll.

Was ist kein Diagnoseweg?

Im Netz finden sich zahlreiche Selbsttests. Sie können eine Orientierung geben, ersetzen aber keine Abklärung. Die Leitlinie nennt Selbsteinschätzung als Teil des Gesprächs und der Fragebögen, nicht als eigenständiges Diagnoseverfahren. Auch Blutwerte oder Bildgebung können keine ADHS nachweisen, sie helfen nur, andere Ursachen auszuschließen.

Ein Testergebnis allein reicht ebenfalls nicht. Testpsychologie kann erwogen werden, die Diagnose darf aber nicht allein darauf beruhen. Wenn dir jemand eine Diagnose nur nach einem Online-Test anbietet, ist das ein Warnsignal.

Was passiert nach dem Befund?

Ein Befund ist der Beginn einer Planung, kein Endpunkt. Er kann Grundlage für eine Behandlung sein, für Hilfen im Studium oder für Gespräche mit der Hochschule. Welche Schritte passen, besprichst du mit der Fachperson. Ein Nachteilsausgleich ist ein möglicher Weg, dazu gibt es den Beitrag ADHS im Studium: Nachteilsausgleich und Beratung.

Wenn Medikamente eine Rolle spielen, kann die Verfügbarkeit schwanken. Dazu erklärt der Beitrag ADHS-Medikamente: Lieferengpässe und was Betroffene tun können die Lage und die Optionen.

Warum die Abgrenzung anderer Ursachen so wichtig ist

Konzentrationsprobleme, Unruhe und Erschöpfung können viele Gründe haben. Eine depressive Phase, eine Angststörung, Schlafprobleme oder der regelmäßige Konsum von Substanzen können ähnlich wirken. Deshalb gehört die Abgrenzung fest zur Abklärung. Sie schützt davor, eine ADHS anzunehmen, wo eine andere Ursache im Vordergrund steht, und umgekehrt.

Auch körperliche Erkrankungen werden bedacht, etwa Schilddrüsenstörungen oder Schlafstörungen mit organischer Ursache. Die Fachperson wählt die Untersuchungen nach deiner Lage aus. Laborwerte sind dabei ein Hilfsmittel, keine Diagnose.

Häufige Fragen

Kann ich mir die ADHS-Diagnose selbst bestätigen?

Nein. Eine Selbsteinschätzung hilft bei der Orientierung, die Diagnose stellt eine Fachperson. Die Leitlinie sieht keine Selbsttests als eigenständiges Verfahren vor.

Brauche ich Blutuntersuchungen oder eine Hirnuntersuchung?

Laborwerte und apparative Verfahren dienen der Abgrenzung anderer Ursachen. Sie belegen die ADHS nicht. Ob sie im Einzelfall sinnvoll sind, entscheidet die Fachperson.

Wie lange dauert die Abklärung?

Das hängt vom Umfang der Gespräche und der ergänzenden Verfahren ab. Die Leitlinie nennt keine feste Dauer. Frag beim ersten Kontakt nach dem geplanten Ablauf.

Gilt die Diagnose auch, wenn ich früher nie auffällig war?

Die Leitlinie prüft gerade diese Frage. Bei erstmaligem Auftreten im Erwachsenenalter wird geschaut, ob in der Kindheit Symptome vorlagen, die nicht die volle Schwelle erreichten. Das Ergebnis entscheidet die Fachperson im Einzelfall.

Was ist, wenn ADHS bei Frauen anders aussieht?

Die Symptome können sich unterscheiden und werden oft spät erkannt. Der Beitrag ADHS bei Frauen im Erwachsenenalter: Typische Anzeichen und Abklärung geht darauf ein.

Was bedeutet es, wenn die Abklärung keine ADHS ergibt?

Dann klärt die Fachperson, welche andere Ursache im Vordergrund steht, etwa eine Belastungssituation oder eine andere psychische Erkrankung. Ein solches Ergebnis ist ebenfalls ein Befund und hilft, den nächsten Schritt zu planen. Du kannst im Gespräch nachfragen, wie die Ergebnisse dokumentiert werden und welche Empfehlungen sich daraus ergeben.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere Beginn, Verlauf und Alltagsfolgen deiner Schwierigkeiten.
  2. Vereinbare einen Termin bei einer Fachärztin, einem Facharzt oder einer Psychotherapeutin.
  3. Frag nach dem Ablauf der Abklärung und kläre, ob eine Fremdbeurteilung vorgesehen ist.

Passend dazu

Quellen: S3-Leitlinie ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, AWMF-Register 028-045 (Auszug, DGPPN). Die Angaben stützen sich auf diesen Auszug. Welche Fassung aktuell gültig ist, zeigt das Leitlinienregister der AWMF unter der Registernummer 028-045.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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