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Beitragsbemessungsgrenze 2027: Was für Gutverdiener steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 laut Verordnungsentwurf auf 6.375 Euro monatlich. Was das für Angestellte mit hohem Gehalt bedeutet, zeigt dieser Ratgeber.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Kurz beantwortet: Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 liegt im Verordnungsentwurf bei 6.375 Euro monatlich beziehungsweise 76.500 Euro jährlich. Im Jahr 2026 waren es 5.812,50 Euro monatlich. Das Bundeskabinett hat den Entwurf im Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Stand: November 2026.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Für Gutverdiener ist dieser Wert deshalb besonders wichtig. Dieser Ratgeber zeigt die Zahlen für 2026 und 2027, erklärt die Erhöhung und rechnet ein Beispiel durch, damit du den Effekt auf dein Gehalt einordnen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
  • Für 2026 gilt laut GKV-Spitzenverband ein Monatswert von 5.812,50 Euro.
  • Für 2027 nennt der Verordnungsentwurf 6.375 Euro monatlich und 76.500 Euro jährlich.
  • Die Erhöhung enthält einen Sonderschritt von 300 Euro monatlich, den das Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorsieht.
  • Verbindlich wird der Wert erst mit Zustimmung des Bundesrats und Verkündung.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag an Einkommen, auf den Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Verdient jemand mehr, zahlt er auf den Betrag darüber keinen Beitrag mehr. Für die Kranken- und die Pflegeversicherung gilt dieselbe Grenze.

Den Begriff erklärt unser Glossar ausführlich, siehe Beitragsbemessungsgrundlage. Dieser Ratgeber behandelt nur die Werte für 2026 und 2027 und die Folgen der Erhöhung.

Wie hoch ist die Grenze 2026 und 2027?

Die Werte für 2026 stammen aus dem Faktenblatt des GKV-Spitzenverbands, die Werte für 2027 aus dem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Die Tabelle trennt beides ausdrücklich.

Grenze2026 (amtlich)2027 (Entwurf)
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV, monatlich5.812,50 Euro6.375 Euro
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV, jährlich69.750 Euro76.500 Euro
Versicherungspflichtgrenze, jährlich77.400 Euro84.150 Euro

Die Versicherungspflichtgrenze liegt über der Beitragsbemessungsgrenze und entscheidet darüber, ob Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleiben. Die Begriffe verwechseln viele Leser, deshalb lohnt sich ein Blick in das Glossar zur Versicherungspflichtgrenze.

Warum steigt die Grenze 2027 stärker als sonst?

Die Grenze wird jedes Jahr an die Entwicklung der Löhne angepasst. Für 2027 kommt nach den Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ein zusätzlicher Schritt hinzu: Im Zusammenhang mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Grenze einmalig um 300 Euro monatlich steigen. Den Hintergrund erklärt der Ratgeber GKV-Reform 2026.

Dieser Zusatzschritt ist der Grund, warum der Anstieg 2027 größer ausfällt als bei einer reinen Lohnanpassung. Ob der Schritt in der endgültigen Fassung unverändert bleibt, zeigt erst die verkündete Verordnung und das Gesetz.

Was heißt das für Gutverdiener? Ein Rechenbeispiel

Die Grenze wirkt nur, wenn dein Einkommen darüber liegt. Das folgende Beispiel zeigt den Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherung bei einem Bruttogehalt von 7.000 Euro monatlich. Die Pflegeversicherung ist nicht enthalten.

  1. Annahme: Bruttogehalt 7.000 Euro, allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent und Zusatzbeitrag 2,9 Prozent bleiben 2027 unverändert.
  2. Beitragspflichtig sind 2026 nur 5.812,50 Euro. Der Arbeitnehmeranteil von 8,75 Prozent ergibt davon 508,59 Euro.
  3. Beitragspflichtig sind 2027 6.375 Euro. Derselbe Anteil ergibt 557,81 Euro.
  4. Der Unterschied liegt bei rund 49 Euro monatlich. Der Arbeitgeber trägt die gleiche Summe als eigenen Anteil, sodass die Belastung auf beiden Seiten steigt.

Die Zahlen gelten nur für Angestellte im allgemeinen Beitragsrecht und nur für die Krankenversicherung. Bei Selbstständigen, Minijobs oder Renten gelten eigene Berechnungen, die hier nicht abgebildet sind.

Wer ist von der Erhöhung betroffen?

Betroffen sind Versicherte, deren beitragspflichtiges Einkommen oberhalb von 5.812,50 Euro monatlich liegt. Liegt das Einkommen darunter, ändert sich durch die Grenze für sie nichts. Der Anstieg wirkt also nur für den Teil des Einkommens, der zwischen den beiden Grenzen liegt.

Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann unter Umständen in die private Krankenversicherung wechseln. Ob sich das lohnt, hängt von vielen Faktoren ab und sollte nicht nur an einer Grenze festgemacht werden.

Wie wirkt die Grenze auf die Beitragsberechnung?

Die Grenze begrenzt die Bemessung, nicht den Satz. Der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag deiner Kasse bleiben davon unberührt. Erst wenn das Einkommen die Grenze überschreitet, wird der Teil oberhalb nicht mehr beitragspflichtig. Eine höhere Grenze bedeutet also, dass mehr Einkommen verbeitragt wird, und zwar mit demselben Prozentsatz.

Bei variablen Bezügen wie Boni zählt, wie die Zahlungen im Kalenderjahr zusammenkommen. Die Lohnabrechnung zeigt, welcher Betrag beitragspflichtig angesetzt wurde. Wer daran zweifelt, kann die Abrechnung mit seinem Arbeitgeber oder seiner Kasse abstimmen.

Welche Zahlen solltest du dir für die Planung merken?

Für die Planung reichen drei Werte: Die Beitragsbemessungsgrenze, der Zusatzbeitrag deiner Kasse und dein beitragspflichtiges Einkommen. Multiplizierst du den Teil des Einkommens bis zur Grenze mit dem Beitragssatz, erhältst du den Beitrag zur Krankenversicherung im Ansatz.

  • Beitragsbemessungsgrenze 2027: 6.375 Euro monatlich laut Entwurf
  • Allgemeiner Beitragssatz 2026: 14,6 Prozent, amtlich
  • Zusatzbeitrag deiner Kasse: Laut Beitragsmitteilung
  • Arbeitnehmeranteil: In der Regel die Hälfte aus allgemeinem Beitragssatz und Zusatzbeitrag

Was bedeutet die Erhöhung für Kassenwahl und Versicherungsart?

Die Grenze betrifft die Höhe des Beitrags, sie ist aber kein Kriterium für die Wahl einer Kasse. Kassen unterscheiden sich über den Zusatzbeitrag, die Leistungen und die Wahltarife. Wer die Beitragsbemessungsgrenze im Blick behält, weiß nur, welcher Teil seines Einkommens künftig beitragspflichtig wird.

Anders verhält es sich bei der Versicherungspflichtgrenze. Wer sie überschreitet, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen privat versichern. Dieser Schritt ist selten ein Automatismus und sollte mit Blick auf Leistungen, Altersrückstellungen und künftige Beitragsentwicklung geprüft werden.

Häufige Fragen

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch für Studierende?

Studierende zahlen ihren Beitrag nach einer eigenen Bemessungsgrundlage, die sich nicht nach dem Einkommen richtet. Für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze deshalb in aller Regel nicht die Rechengröße, die zählt. Ob Nebenjobs Auswirkungen haben, hängt von Art und Umfang der Beschäftigung ab.

Wann tritt die neue Grenze in Kraft?

Der Entwurf nennt den 1. Januar 2027 als Stichtag. Gültig wird die Grenze mit der Verordnung, sobald der Bundesrat zugestimmt hat und die Verordnung verkündet ist.

Warum gibt es zwei Werte, monatlich und jährlich?

Beiträge werden monatlich berechnet, der Jahreswert dient dem Vergleich und der Planung. Beide Werte beschreiben dieselbe Grenze, nur in unterschiedlichen Zeiteinheiten.

Gilt die Grenze auch für die Rente?

Nein. In der Rentenversicherung gilt eine eigene Beitragsbemessungsgrenze. Sie lag 2026 bei 8.450 Euro monatlich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Werte der Renten- und der Krankenversicherung solltest du also nicht vermischen.

So gehst du jetzt vor

  1. Ermittle dein beitragspflichtiges Bruttoeinkommen für 2027 und vergleiche es mit der Grenze.
  2. Plane bei Angestellten erst mit dem Wert, wenn die Verordnung verkündet ist.
  3. Nutze die Beitragsmitteilung deines Arbeitgebers oder deiner Kasse als Maßstab.
  4. Bei komplexen Fragen zu Einkommen und Versicherung hilft eine individuelle Beratung bei Academycon.

Passend dazu

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (Entwurf), GKV-Spitzenverband: Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht, Stand 01.01.2026, Deutsche Rentenversicherung: Kabinettsbeschluss Rechengrößen 2027, Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7023 vom 08.07.2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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