Die Kündigungsfrist ist die Zeit, die zwischen einer Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Sie gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jedoch nicht im gleichen Umfang. Für Berufseinsteiger ist sie wichtig, weil in der Probezeit andere Fristen gelten als danach.
Kurz beantwortet: Als Arbeitnehmer kündigst du mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende. Der Arbeitgeber muss länger kündigen, je länger das Arbeitsverhältnis besteht. In der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, gelten für beide Seiten zwei Wochen. Grundlage ist § 622 BGB, abgerufen Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Arbeitnehmer kündigst du mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).
- Für den Arbeitgeber steigt die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit (Abs. 2).
- In der Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist für beide Seiten zwei Wochen (Abs. 3).
- Tarifverträge können die Fristen abweichend regeln (Abs. 4). Einzelvertraglich sind Verkürzungen nur in engen Ausnahmen zulässig (Abs. 5).
- Die Frist für Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers (Abs. 6).
Die gesetzlichen Fristen im Überblick
Für Arbeitnehmer gilt eine feste Grundfrist. Für den Arbeitgeber wächst sie mit der Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses, und alle Beschäftigungszeiten zählen, auch solche vor dem 25. Lebensjahr (§ 622 Abs. 2 BGB). Ältere Darstellungen nennen noch die frühere Regel, dass Zeiten vor dem 25. Lebensjahr unberücksichtigt bleiben. Diese Regel war wegen Altersdiskriminierung nicht anwendbar (EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 Kücükdeveci) und ist seit dem 1. Januar 2019 gestrichen.
| Betriebszugehörigkeit | Frist des Arbeitgebers |
|---|---|
| Probezeit, höchstens 6 Monate | 2 Wochen (Abs. 3) |
| Bis 2 Jahre, außerhalb der Probezeit | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (Abs. 1) |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Annahme: Du arbeitest seit drei Jahren beim selben Arbeitgeber, und die Probezeit ist vorbei. Kündigt der Arbeitgeber, gilt eine Frist von einem Monat zum Monatsende. Kündigst du selbst, sind es vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Was in der Probezeit gilt
Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB). In dieser Zeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen. Ob eine Probezeit gilt, steht im Arbeitsvertrag. Ohne sie greifen die regulären Fristen von Anfang an. Mehr dazu im Glossar zur Probezeit.
Warum Tarifvertrag und Arbeitsvertrag mitreden
Tarifverträge können von den gesetzlichen Fristen abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB). Deshalb lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag und in den anwendbaren Tarifvertrag. Ein Vertrag darf deine Frist aber nicht länger machen als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB).
Häufige Fragen
Muss ich die Kündigungsfrist immer einhalten?
Bei einer ordentlichen Kündigung ja. Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich (§ 626 BGB), etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Ob ein solcher Grund vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt.
Zählen meine Jobs als Werkstudent vor dem 25. Geburtstag mit?
Ja. Entscheidend ist das Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, und alle Beschäftigungszeiten darin zählen, auch solche vor dem 25. Geburtstag (§ 622 Abs. 2 BGB). Ältere Darstellungen nennen noch die Regel, dass diese Zeiten unberücksichtigt bleiben. Sie war wegen Altersdiskriminierung nicht anwendbar und ist seit dem 1. Januar 2019 gestrichen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zu einem frei vereinbarten Termin. Er ist keine Kündigung, deshalb gelten die Fristen nicht. Unterschreibe ihn nicht vorschnell, denn er kann Nachteile bei Kündigungsschutz oder beim Arbeitslosengeld auslösen.
Gilt die Frist auch, wenn ich nur kurz im Betrieb war?
Ja, solange nichts anderes vereinbart ist. In der Probezeit gelten zwei Wochen, danach die Grundfrist von vier Wochen für dich. Die Staffelung für den Arbeitgeber setzt erst ein, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens zwei Jahre besteht.
Passend dazu
- Glossar: Probezeit einfach erklärt
- Glossar: Tarifvertrag einfach erklärt
- Glossar: Lohnsteuerklasse einfach erklärt
- Arbeitslosengeld nach dem Studium: Anspruch, Meldung und Krankenversicherung
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 622, abgerufen Oktober 2026, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 626, abgerufen Oktober 2026
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.