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Referendariat Medizin, Pharmazie, Psychotherapie: PJ und Versicherung

Nach dem Studium folgt in Medizin, Pharmazie und Psychotherapie eine praktische Ausbildung mit eigenen Regeln. Der Ratgeber erklärt Dauer, Status und Versicherung.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Wer Medizin, Pharmazie oder Psychotherapie studiert, kennt das klassische Referendariat oft nur dem Namen nach. Nach dem Studium folgt in diesen Fächern eine praktische Ausbildung mit eigenen Regeln: Das Praktische Jahr (PJ) in der Medizin, die praktische Ausbildung in der Pharmazie und die psychotherapeutische Ausbildung. Ein Beamtenverhältnis ist dabei in aller Regel nicht vorgesehen, und genau daraus ergeben sich die Unterschiede bei Vergütung und Versicherung.

Kurz beantwortet: Das Praktische Jahr in der Medizin dauert 48 Wochen und gliedert sich in drei Abschnitte von je 16 Wochen (§ 3 der Approbationsordnung für Ärzte, Stand Oktober 2026). Ob du im PJ pflichtversichert bist, hängt davon ab, ob die Tätigkeit unentgeltlich ist, und das klärt deine Krankenkasse im Einzelfall. In Pharmazie und Psychotherapie richten sich Vergütung und Versicherung nach dem jeweiligen Vertrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Medizinstudium dauert das PJ 48 Wochen, aufgeteilt in Innere Medizin, Chirurgie und ein Wahlfach.
  • Die Aufwandsentschädigung im PJ ist nicht überall gleich geregelt. Sie unterscheidet sich nach Bundesland und Klinik.
  • Ob du im PJ gesetzlich krankenversichert bist, hängt davon ab, ob die Tätigkeit unentgeltlich ist. Das klärt die Krankenkasse.
  • In der Pharmazie folgt eine praktische Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker, in der Regel mit einem Ausbildungsvertrag.
  • In der Psychotherapie findet die praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung statt. Vergütung und Versicherung hängen vom Status und vom Vertrag ab.

Welche Ausbildungsphase gibt es in welchem Fach?

FachPhase nach dem StudiumRechtsgrundlageStatus und VergütungVersicherung klären bei
MedizinPraktisches Jahr (PJ), 48 WochenApprobationsordnung für Ärzte, § 3Pflichtpraktikum, Aufwandsentschädigung je nach Land und KlinikKrankenkasse: Ist die Tätigkeit unentgeltlich?
PharmaziePraktische Ausbildung nach dem StudiumApprobationsordnung für ApothekerAusbildungsverhältnis, Vergütung nach VertragKrankenkasse: Liegt ein Arbeitsverhältnis mit Entgelt vor?
PsychotherapiePsychotherapeutische Ausbildung mit praktischer TätigkeitPsychotherapeutengesetzAusbildungsvertrag, Vergütung oder Kostenerstattung nach VertragKrankenkasse und Ausbildungsstelle

Wie lange dauert das Praktische Jahr in der Medizin?

Das PJ umfasst nach § 3 der Approbationsordnung für Ärzte 48 Wochen in Vollzeit. Es gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen: Innere Medizin, Chirurgie und ein Wahlfach. Im Wahlfach kann man Allgemeinmedizin wählen oder ein anderes klinisch-praktisches Fachgebiet. Die Reihenfolge der Abschnitte legt die Ausbildungsstelle fest, die Gesamtdauer bleibt gleich.

Bei Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend. Wer das PJ in Teilzeit plant, sollte die längere Dauer deshalb von Anfang an einplanen, etwa bei Wohnung, Nebenjob und Finanzierung.

Was bedeutet das PJ für die Krankenversicherung?

Während des PJ bist du meist noch Studentin oder Student an der Hochschule. Ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist, richtet sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Dort ist die Versicherungspflicht für vorgeschriebene unentgeltliche berufspraktische Tätigkeiten geregelt. Die entscheidende Frage lautet daher, ob dein PJ unentgeltlich ist.

Eine Aufwandsentschädigung wird in vielen Ländern gezahlt, ihre Höhe unterscheidet sich stark. Ob sie als Entgelt zählt, ist nicht pauschal geklärt und hängt von der Ausgestaltung ab. Frag deine Krankenkasse nach einer schriftlichen Auskunft für genau diesen Zeitraum, bevor du den Vertrag unterschreibst. Welche Beträge in welchem Bundesland üblich sind, zeigt unser Überblick zur PJ-Aufwandsentschädigung nach Bundesland.

Wie läuft die praktische Ausbildung in der Pharmazie?

Nach dem Studium der Pharmazie folgt eine praktische Ausbildung, die die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) regelt. Die Ausbildungsstellen liegen überwiegend in Apotheken, dazu kommen weitere Einrichtungen, die die Verordnung zulässt. Anmeldung und Anerkennung laufen über die zuständige Landesbehörde, die Einzelheiten stehen im jeweiligen Merkblatt des Landes.

Für die Versicherung zählt, ob die Ausbildungsstelle ein vergütetes Arbeitsverhältnis begründet. Dann greifen die Regeln für Beschäftigte, also die Pflichtversicherung bis zur Versicherungspflichtgrenze, die 2026 bei 77.400 Euro im Jahr liegt. Ohne Entgelt kommt es wie beim PJ auf § 5 SGB V an.

Wie läuft die psychotherapeutische Ausbildung ab?

Die Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten ist im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Sie umfasst eine praktische Tätigkeit in zugelassenen Einrichtungen, etwa in Kliniken, und die theoretische Ausbildung an einem Ausbildungsinstitut. Die Tätigkeit ist also keine Stelle im Vorbereitungsdienst, sondern Teil einer Ausbildung mit eigenem Vertrag.

Anders als beim Referendariat gibt es hier in der Regel kein Beamtenverhältnis. Die Vergütung, eine Kostenerstattung oder beides regelt der Vertrag mit der Einrichtung. Für die Versicherung kommt es darauf an, ob ein Arbeitsverhältnis mit Entgelt besteht. Deshalb gehört der Vertrag vor der Unterschrift auf den Tisch, am besten mit einer schriftlichen Auskunft der Krankenkasse. Wer die Ausbildung unterbrechen oder in Teilzeit machen möchte, klärt das ebenfalls vorab mit der Ausbildungsstelle, weil sich dadurch Vergütung und Dauer ändern können.

Welche Unterlagen solltest du sammeln?

Die Unterlagen brauchst du für die Krankenkasse, für mögliche Förderungsanträge und für die Steuererklärung. Wer sie von Anfang an ordnet, vermeidet später Nachfragen und Lücken.

  • Ausbildungs- oder Stellenvertrag mit Angaben zu Vergütung, Dauer und Wochenarbeitszeit.
  • Eine Bescheinigung der Hochschule oder der Ausbildungsstelle über Beginn und Ende der Tätigkeit.
  • Eine schriftliche Auskunft der Krankenkasse zur Versicherungspflicht für genau diesen Zeitraum.
  • Nachweise über Aufwandsentschädigung oder Kostenerstattung, damit Steuer- und Förderungsangaben stimmen.

Häufige Fragen

Ist das PJ ein Referendariat?

Im Sprachgebrauch wird das PJ manchmal so genannt, rechtlich ist es aber kein Vorbereitungsdienst im Beamtenrecht. Der Begriff Referendariat ist vor allem im Recht und im Lehramt gebräuchlich. Für Unterlagen und Anträge zählt deshalb der Name in der Approbationsordnung und im Zeugnis.

Bekomme ich während des PJ BAföG?

Ob und wie das BAföG während eines PJ greift, entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall. Wie die Rückzahlung eines Darlehens aus dem Studium abläuft, erklärt unser Ratgeber zur BAföG-Rückzahlung.

Muss ich mich in der Psychotherapie-Ausbildung selbst absichern?

Das hängt vom Status ab. Bei einem vergüteten Arbeitsverhältnis gelten die Regeln für Beschäftigte, bei einer Ausbildung ohne Entgelt greifen die Regeln für unentgeltlich Tätige nach dem SGB V. Ob du gesetzlich versichert bleibst oder privat absichern musst, sollte schriftlich bestätigt werden, bevor die Ausbildung beginnt.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies den Vertrag oder die Ausschreibung und notiere, ob eine Vergütung, eine Aufwandsentschädigung oder eine Kostenerstattung vorgesehen ist.
  2. Frag deine Krankenkasse nach einer schriftlichen Auskunft zur Versicherungspflicht für genau diesen Zeitraum.
  3. Kläre bei Ausbildungsverträgen den Status der Tätigkeit, bevor du unterschreibst.
  4. Trage Beginn und Ende der Ausbildung in deine Versicherungs- und Förderungsunterlagen ein, damit keine Lücken entstehen.
  5. Plane die Krankenversicherung für die Zeit nach dem Abschluss früh, weil sich die Anforderungen mit dem Berufsstart ändern.

Passend dazu

Quellen: § 3 ÄApprO, Dauer und Gliederung des PJ (Abruf Oktober 2026); § 5 SGB V, Versicherungspflicht (Abruf Oktober 2026); Approbationsordnung für Apotheker, AAppO (Abruf Oktober 2026); Psychotherapeutengesetz, PsychThG (Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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