Wer Professor werden will, fragt sich früh, ob mit der Berufung auch der Beamtenstatus kommt. Die Antwort hängt vom Bundesland, von der Hochschule und von der konkreten Stelle ab. Dieser Ratgeber zeigt, wie Verbeamtung, Beihilfe und private Krankenversicherung zusammenhängen und wo die Grenzen liegen.
Kurz beantwortet: Eine Professur ist nicht automatisch mit einer Verbeamtung verbunden. Ob sie dazu gehört, regeln das Landesrecht und die Berufungszusage. Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch erhalten als Grundsatz 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, den Rest decken viele über eine private Krankenversicherung ab (Stand November 2025, Universität Münster).
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Professur führt nicht automatisch zur Verbeamtung. Stellenausschreibung und Berufungszusage zeigen, ob ein Beamtenverhältnis vorgesehen ist.
- Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist im Bundes- und Landesbeamtenrecht der Regelfall. Vorher steht in der Regel eine Probezeit (§ 4 BeamtStG, Stand Oktober 2026).
- Als Grundsatz übernimmt die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Abweichende Sätze gelten je nach Familienstand und Land.
- Probezeit, Beihilfesätze und Tarifdetails regelt das Landesrecht. Zwischen den Ländern gibt es deshalb deutliche Unterschiede.
- Angestellte richten sich nach der gesetzlichen Versicherungspflicht und erhalten bei einer privaten Versicherung einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird jede Professur verbeamtet?
Nein. Ob eine Professur als Beamtenverhältnis ausgestaltet ist, entscheiden das Landeshochschulrecht und die Hochschule im Einzelfall. Auch Juniorprofessuren sind oft anders gestaltet als Professuren mit einer Perspektive auf Lebenszeit. Deshalb lohnt es sich, den Status schon vor der Annahme eines Rufs schriftlich klären zu lassen, denn Beihilfe, Krankenversicherung und Altersversorgung hängen davon ab.
| Frage im Berufungsverfahren | Warum sie wichtig ist | Wo du die Antwort findest |
|---|---|---|
| Ist die Stelle als Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit ausgeschrieben? | Bestimmt Beihilfeanspruch und Krankenversicherung | Stellenausschreibung, Berufungszusage |
| Wie lange dauert die Probezeit? | Bestimmt, wann die Verleihung auf Lebenszeit möglich ist | Landesbeamtengesetz, Hochschule |
| Welcher Beihilfesatz gilt für dich? | Hängt von Familienstand und Land ab | Landesbeihilfeverordnung |
| Wie ist die Befristung der Stelle geregelt? | Bestimmt, wie lange der Status gilt | Arbeitsvertrag, Hochschulgesetz |
Wie funktioniert die Verbeamtung auf Probe und auf Lebenszeit?
Nach § 4 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) dient das Beamtenverhältnis auf Probe der Ableistung einer Probezeit. Sie soll zeigen, ob eine Person später auf Lebenszeit eingesetzt werden kann. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist nach § 4 Abs. 1 BeamtStG der Regelfall. Die konkrete Dauer der Probezeit und die Bedingungen für die Verleihung legen die Länder und der Bund in ihren Beamtengesetzen fest. Der Gesetzestext selbst nennt dafür keine Zahl, deshalb ist ein Blick in das Landesbeamtengesetz unverzichtbar.
- Stelle und Status prüfen: Lies die Ausschreibung und bitte darum, dass der Beamtenstatus im Angebot schriftlich festgehalten wird.
- Probezeit nachlesen: Dauer, Beurteilungsmaßstäbe und Verleihungsvoraussetzungen stehen im Landesbeamtengesetz des Landes, in dem du berufen wirst.
- Gesundheitliche Eignung klären: Vor der Verbeamtung prüft der Dienstherr die gesundheitliche Eignung. Kläre vorher, ob Vorerkrankungen relevant sein können.
- Beihilfe und Krankenversicherung planen: Beihilfe gilt auch für Beamte auf Probe, sofern das Landesrecht es vorsieht. Prüfe, welcher Tarif die Restkosten abdeckt.
Wie rechnet sich die Beihilfe? Ein Beispiel
Die Beihilfe ist keine Vollkostenerstattung, sondern ein Anteil an den beihilfefähigen Kosten. Als Grundsatz gilt für Beamte ein Satz von 50 Prozent. Für Ehepartner und Kinder sehen die Beihilfeverordnungen abweichende Sätze vor, die je nach Land unterschiedlich geregelt sind. Die folgende Rechnung ist deshalb nur eine Annahme.
Annahme: Ein Beamter ohne Kinder erhält eine Rechnung über 1.000 Euro. Alle Positionen sind beihilfefähig, der Beihilfesatz beträgt 50 Prozent. Dann zahlt die Beihilfe 500 Euro, die übrigen 500 Euro müssen über die private Krankenversicherung oder selbst getragen werden.
| Rechnung (Annahme) | Beihilfe mit 50 Prozent | Restkosten, die du abdecken musst |
|---|---|---|
| 200 Euro | 100 Euro | 100 Euro |
| 1.000 Euro | 500 Euro | 500 Euro |
| 3.000 Euro | 1.500 Euro | 1.500 Euro |
Gerade bei teuren Behandlungen zeigt das Beispiel, warum die Wahl des Restkostentarifs ein zentrales Thema ist. Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif. Vergleiche deshalb immer die Leistungen, nicht nur den Beitrag.
Wann passt der Weg über die Verbeamtung, wann weniger?
Ein Beamtenstatus kann für eine Professur viele Vorteile bringen, weil er Planungssicherheit schafft und die Krankenkosten teilweise über die Beihilfe abgedeckt sind. Er ist aber nicht für jede Lebenssituation der beste Weg. Beides gehört zur Entscheidung.
- Eher passend: Die Stelle sieht eine Verbeamtung auf Lebenszeit vor, die Gesundheit ist stabil und du planst langfristig an einem Ort.
- Eher weniger passend: Die Stelle ist befristet, ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist wahrscheinlich, oder es bestehen Vorerkrankungen, die die Verbeamtung erschweren können.
- Zu beachten: Ein Wechsel zwischen Ländern, zwischen Beamtenstatus und Angestelltenverhältnis oder in die Selbstständigkeit verändert Beihilfe und Krankenversicherung spürbar.
Eine persönliche Einordnung für deinen Fall kann sinnvoll sein. Wie Academycon arbeitet und welche Schritte dazugehören, erfährst du unter So arbeiten wir. Der Ratgeber selbst ersetzt keine individuelle Prüfung.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Professor automatisch Beihilfe?
Beihilfe erhalten Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch. Wer nicht verbeamtet ist, hat keinen Anspruch auf Beihilfe. Angestellte mit privater Krankenversicherung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Die Höhe hängt von der Versicherung und vom Arbeitsverhältnis ab.
Kann ich in einem anderen Bundesland weiter Beihilfe bekommen?
Das Beihilferecht ist Landesrecht. Beim Wechsel in ein anderes Land ändern sich Regeln und Sätze, deshalb solltest du vor einem Umzug die Beihilfeverordnung des neuen Landes lesen. Eine Verbeamtung in einem anderen Land ist nicht automatisch übertragbar.
Was passiert bei Befristung oder einem Abbruch der Stelle?
Dann endet das Dienstverhältnis oder der Arbeitsvertrag, und Beihilfe und Krankenversicherung müssen neu geordnet werden. Plane deshalb einen Übergang und prüfe frühzeitig, welche Fristen für den Wechsel in eine andere Absicherung gelten.
Ist eine Verbeamtung mit Vorerkrankungen möglich?
Das ist nicht ausgeschlossen, kann aber schwieriger sein. Ob eine Vorerkrankung relevant ist, entscheidet die Gesundheitsprüfung im Einzelfall. Kläre den Umfang deiner Angaben am besten frühzeitig mit der zuständigen Stelle, bevor du eine Entscheidung triffst.
Wie reiche ich Rechnungen ein, wenn ich Beihilfe und PKV habe?
Üblicherweise reichst du jede Rechnung zuerst bei der Beihilfestelle deines Dienstherrn ein. Der Beihilfebescheid nennt den erstattungsfähigen Anteil. Den Restbetrag reichst du anschließend bei deiner privaten Krankenversicherung ein, zusammen mit dem Beihilfebescheid. Die genauen Fristen und Formulare regelt die jeweilige Beihilfeverordnung und deine Versicherungsbedingungen.
Gilt die Probezeit auch für die Versorgung?
Die Probezeit ist Teil des Beamtenverhältnisses auf Probe. Ob und wie Zeiten aus der Probezeit für die Versorgung zählen, regelt das jeweilige Beamtenversorgungsrecht. Eine verbindliche Auskunft gibt die Personalstelle der Hochschule.
So gehst du jetzt vor
- Stellenausschreibung und Berufungszusage auf den Status prüfen (Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit).
- Landesbeamtengesetz und Landesbeihilfeverordnung des Landes lesen, Probezeit und Beihilfesatz notieren.
- Gesundheitliche Fragen und mögliche Vorerkrankungen vor der Verbeamtung klären.
- Krankenversicherung für die Beamtenzeit und für den Fall einer Befristung durchrechnen.
- Eine persönliche Einordnung für deine Situation einplanen.
Passend dazu
- Verbeamtung auf Probe nach dem Studium: PKV und Beihilfe
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Promotion in Deutschland: Wege, Dauer, Finanzierung und Doktortitel
- Postdoc: Gehalt, Befristung und Krankenversicherung
- Referendariat mit über 30: Krankenversicherung und Verbeamtung
Quellen: Beamtenstatusgesetz, § 4 (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026), Referendariat: Besoldung und Versicherung, Zentrale Lehrerbildung Universität Münster (Stand November 2025), Sozialgesetzbuch V, § 257 (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.