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Semesterbeitrag Uni Rostock 2026/27: 352 Euro und Frist

Die Uni Rostock nennt 352 Euro für das Wintersemester 2026/27. Auf derselben Seite taucht 333 Euro auf, wir erklären den Widerspruch und die Frist bis 15.07.
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Inhalt

Die Universität Rostock beziffert den Semesterbeitrag für das Wintersemester 2026/27 mit 352,00 Euro. Auf derselben Seite steht allerdings an anderer Stelle ein „full semester fee“ von 333,00 Euro. Dieser Ratgeber legt beide Zahlen offen, rechnet die Einzelposten nach und nennt die Rückmeldefrist.

Kurz beantwortet: Die Universität Rostock nennt für die Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27 einen Semesterbeitrag von 352,00 Euro: 226,80 Euro Semesterticket, 109,00 Euro Studierendenwerk Rostock-Wismar und 16,20 Euro Studierendenschaft. Rückmeldefrist ist 01.06. bis 15.07. Auf der Seite steht an anderer Stelle auch ein Betrag von 333,00 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtbetrag für die Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27: 352,00 Euro laut englischsprachiger Rückmeldeseite.
  • Die Einzelposten ergeben exakt 352,00 Euro: 226,80 + 109,00 + 16,20 Euro.
  • Auf derselben Seite steht ein „full semester fee“ von 333,00 Euro, die Differenz von 19,00 Euro wird nicht erklärt.
  • Rückmeldefrist für das Wintersemester: 01.06. bis 15.07., die Seite nennt kein Jahr ausdrücklich.
  • Kläre den verbindlichen Betrag über das Rückmeldeportal.

Wie setzt sich der Beitrag in Rostock zusammen?

Die Rückmeldeseite nennt drei Einzelposten. Sie ergeben zusammen genau die 352,00 Euro. Das spricht dafür, dass dieser Betrag die aktuelle Aufstellung ist. Sicher ist es nicht, denn die Universität stellt die zweite Zahl nicht klar.

PostenBetragAnteil
Semesterticket (bundesweit)226,80 Eurorund 64 Prozent
Studierendenwerk Rostock-Wismar109,00 Eurorund 31 Prozent
Studierendenschaft (StuRa/AStA und Fachschaftsräte)16,20 Eurorund 5 Prozent
Gesamtbetrag352,00 Euro100 Prozent

Warum stehen auf der Seite zwei Zahlen?

Die Rückmeldeseite nennt 352,00 Euro für die Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27. An anderer Stelle spricht sie von einem „full semester fee“ von 333,00 Euro. Beide Zahlen unterscheiden sich um 19,00 Euro. Eine mögliche Ursache ist ein veralteter Textbaustein, eine Bestätigung dafür haben wir nicht. Entscheidend ist deshalb der Betrag, den dir das Rückmeldeportal für dein Semester anzeigt. Weicht er von beiden ab, frag beim Immatrikulationsamt nach.

Bis wann musst du dich zurückmelden?

Für das Wintersemester nennt die Seite den Zeitraum vom 01.06. bis 15.07. Ein Jahr steht nicht dabei, die Angabe gehört zur Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27. Eine Nachfrist oder Säumnisgebühr nennt die Seite nicht. Die Folgen eines Versäumnisses beschreibt der Ratgeber Rückmeldung und Semesterbeitrag: Fristen und Folgen bei Versäumnis. Weitere Stichtage des Semesters bündelt der Fristenkalender Wintersemester 2026/27: Stichtage für Studierende.

Wie rechnest du nach und vergleichst?

Annahme: Du zahlst 352,00 Euro. Dann sind es im Jahr 704,00 Euro, in sechs Semestern 2.112,00 Euro und rund 58,67 Euro je Semestermonat. Bei 333,00 Euro wären es 1.998,00 Euro in sechs Semestern, also 114,00 Euro weniger. Zum Vergleich: Bielefeld verlangt 351,65 Euro, Mainz 366,90 Euro. Rostock liegt damit im Mittelfeld. Weitere Städte findest du in der Semesterbeiträge nach Hochschule: Datenseite für 30 Hochschulstädte.

Was kostet dich der Unterschied zwischen 352 und 333 Euro?

Zeitraumbei 352,00 Eurobei 333,00 EuroUnterschied
1 Semester352,00 Euro333,00 Euro19,00 Euro
1 Studienjahr704,00 Euro666,00 Euro38,00 Euro
6 Semester2.112,00 Euro1.998,00 Euro114,00 Euro

Die Tabelle zeigt nur, wie groß der Unterschied wäre. Beide Spalten sind Annahmen. Zahle nicht auf Verdacht den niedrigeren Betrag, denn ein zu geringer Zahlungseingang kann die Rückmeldung gefährden.

Wie ordnest du Rostock im Norden ein?

Mit 352,00 Euro liegt Rostock nahe bei Bielefeld (351,65 Euro) und unter Mainz (366,90 Euro). Der Beitrag an das Studierendenwerk beträgt 109,00 Euro, in Bremen sind es 130,00 Euro. Die Unterschiede stammen aus unterschiedlichen Beitragsordnungen und nicht aus einer einheitlichen Regel.

Wie gehst du mit den widersprüchlichen Angaben um?

  1. Mache einen Screenshot der Rückmeldeseite und des Zahlungsbetrags in deinem Portal, jeweils mit Datum.
  2. Schreibe dem Immatrikulationsamt eine kurze Nachricht mit beiden Zahlen und frage nach dem verbindlichen Betrag.
  3. Überweise den Betrag aus dem Portal, nicht den aus einem Textbaustein.
  4. Hebe die Antwort und den Zahlungsbeleg auf, bis die Rückmeldung bestätigt ist.

Häufige Fragen

Welche der beiden Zahlen ist richtig?

Wir wissen es nicht. Die Aufschlüsselung in drei Posten ergibt 352,00 Euro und stützt diese Zahl. Maßgeblich ist der Betrag in deinem Rückmeldeportal.

Gilt das Ticket im ganzen Land?

Es wird als bundesweites Semesterticket ausgewiesen und gilt im Nahverkehr. Fernverkehr ist nicht eingeschlossen.

Welche Aufgaben deckt der Studierendenschaftsbeitrag?

Die Seite nennt StuRa, AStA und Fachschaftsräte. Der Posten beträgt 16,20 Euro.

Gibt es eine Nachfrist?

Die Seite nennt keine. Wende dich im Zweifel schnell an das Immatrikulationsamt, am besten schriftlich, damit du eine Antwort zum Aufbewahren hast. Warte nicht bis zum letzten Tag, denn Rückfragen brauchen Bearbeitungszeit und die Frist läuft unabhängig davon.

Gilt der Betrag für jedes Studierendenverhältnis?

Die Seite spricht von der Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27 allgemein. Für Sonderfälle wie Beurlaubung, Auslandsaufenthalt oder ein digitales Studium frag beim Immatrikulationsamt nach, bevor du überweist.

So gehst du jetzt vor

  1. Rufe die Rückmeldeseite der Universität Rostock auf und notiere Betrag und Frist.
  2. Vergleiche den Portalbetrag mit 352,00 Euro und 333,00 Euro.
  3. Frag bei Abweichung beim Immatrikulationsamt nach, bevor du überweist.
  4. Überweise mit Vorlauf vor dem 15.07. und hebe den Beleg auf.

Passend dazu

Quellen: Universität Rostock: Re-registration, Student ID, Semester fee

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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