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Fahrtkosten im Referendariat: Erstattung und Werbungskosten

Fahrtkosten im Referendariat: Ob der Dienstherr Wege zu Ausbildungsstationen erstattet, regelt das Landesrecht. Steuerlich zählt die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Fahrtkosten im Referendariat betreffen zwei Fragen: Erstattet dir der Dienstherr die Wege zu deinen Ausbildungsstationen, und was kannst du davon in der Steuererklärung absetzen? Beide Fragen werden getrennt beantwortet. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Erstattung funktioniert, welche Werbungskosten gelten und wie du die Entfernungspauschale ausrechnest.

Kurz beantwortet: Ob Fahrten zu Ausbildungsstationen erstattet werden, regelt das Landesrecht. Steuerlich kannst du Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle mit der Entfernungspauschale von 0,38 Euro je vollem Kilometer und Arbeitstag ansetzen. Stand: Oktober 2026, Grundlage ist § 9 EStG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erstattung von Reisekosten zu Ausbildungsstationen richtet sich nach dem Landesrecht und der Ausbildungsordnung.
  • Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 Euro je vollem Kilometer der Strecke und je Arbeitstag mit Aufsuchen der Ausbildungsstelle.
  • Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Ein Fahrtenbuch brauchst du dafür nicht.
  • Bei doppelter Haushaltsführung sind zusätzlich Familienheimfahrten einmal wöchentlich absetzbar.
  • Werbungskosten wirken steuerlich erst oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.230 Euro.

Was erstattet dir der Dienstherr?

Die Ausbildung findet in vier Pflichtstationen und in einer oder mehreren Wahlstationen statt. Jede Pflichtstation dauert mindestens drei Monate, die Station beim Rechtsanwalt mindestens neun Monate. Wenn eine Station weit von deinem Wohnort entfernt liegt, stellt sich die Frage nach Reisekosten und Unterkunft. Nach § 5b Abs. 7 DRiG regelt das Landesrecht die Einzelheiten der Ausbildung.

Ob und in welchem Umfang Fahrtkosten zu einer Station übernommen werden, hängt also vom Land, von der Art der Station und manchmal von der Entfernung ab. Frage deshalb frühzeitig beim zuständigen Oberlandesgericht oder beim Landesjustizprüfungsamt nach, welche Regeln gelten. Bewahre außerdem alle Belege für Fahrten auf, damit du Erstattungen beantragen kannst.

Welche Werbungskosten gelten für deine Fahrten?

Die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle sind Werbungskosten, die über die Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG beträgt sie 0,38 Euro je vollem Kilometer der Strecke, und zwar für jeden Arbeitstag, an dem du die Ausbildungsstelle aufsuchst. Die Strecke wird einfach gezählt, nicht hin und zurück.

FahrtAnsatzHinweis
Wohnung zur Ausbildungsstelle0,38 Euro je vollem Kilometer und ArbeitstagUnabhängig vom Verkehrsmittel
Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung0,38 Euro je vollem Kilometer, einmal wöchentlichNur mit zweiter Wohnung am Ausbildungsort
Fahrten zu WahlstationenErstattung nach Landesrecht prüfenAnsatz im Einzelfall mit dem Finanzamt klären

Wie rechnet sich die Entfernungspauschale?

Annahme: Deine Ausbildungsstelle liegt 25 Kilometer von deiner Wohnung entfernt, und du fährst an 200 Arbeitstagen im Jahr hin. Dann ergibt sich ein Betrag von 25 mal 0,38 Euro, also 9,50 Euro pro Tag. Über 200 Tage sind das 1.900 Euro im Jahr. Die Obergrenze von 4.500 Euro im Kalenderjahr wird damit nicht erreicht.

Im Beispiel liegen die 1.900 Euro über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro nach § 9a EStG. Der übersteigende Teil von 670 Euro mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel davon tatsächlich Steuern spart, hängt von deinem übrigen Einkommen ab und lässt sich im Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nachvollziehen.

Was gilt, wenn du mit dem Auto fährst?

Für die Nutzung eines eigenen oder überlassenen Kraftwagens sieht das Gesetz einen höheren Ansatz vor. Die Einzelheiten sind in § 9 EStG geregelt. Wenn du regelmäßig mit dem Auto zur Ausbildungsstelle fährst und die Kosten hoch sind, lohnt sich ein Blick in den Gesetzestext oder eine Rückfrage beim Finanzamt, bevor du die Steuererklärung abgibst.

Für die Entfernungspauschale brauchst du kein Fahrtenbuch. Wichtig sind die einfache Strecke und die Zahl der Tage, an denen du tatsächlich zur Ausbildungsstelle gefahren bist. Notiere sie am besten laufend, etwa im Kalender.

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Wenn du am Ausbildungsort eine Wohnung nimmst und deinen Hauptwohnsitz am bisherigen Ort behältst, liegt eine doppelte Haushaltsführung nahe. Dann sind die Unterkunftskosten im Inland bis 1.000 Euro im Monat absetzbar, und du kannst einmal pro Woche eine Familienheimfahrt geltend machen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG werden dafür 0,38 Euro je vollem Kilometer angesetzt.

Wichtig ist, dass du den Hauptwohnsitz und den Ausbildungsort sauber dokumentierst. Ein Mietvertrag, die Meldebescheinigung und das Zuweisungsschreiben sind die wichtigsten Unterlagen.

So gehst du vor

  1. Frage beim Oberlandesgericht nach, ob und wie Fahrtkosten zu Ausbildungsstationen erstattet werden.
  2. Notiere für jede Station die einfache Strecke und die Zahl der Arbeitstage.
  3. Berechne die Entfernungspauschale und vergleiche sie mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro.
  4. Trage die Beträge in die Steuererklärung ein und hebe Belege und Erstattungsbescheide auf.

Was ändert sich bei wechselnden Stationen?

Während des Vorbereitungsdienstes wechselst du mehrfach den Ausbildungsort. Für jede Station gilt die Strecke von deiner Wohnung zu dieser Stelle. Ändert sich der Ort, ändert sich auch dein Ansatz. Ob deine Wohnung während der gesamten Ausbildung bestehen bleibt oder du umziehst, ist deshalb für jede Berechnung entscheidend. Notiere außerdem, wann du die Wohnung gewechselt hast, denn ab diesem Datum ändert sich die Strecke.

Für die Berechnung zählt, welche Stelle als deine erste Tätigkeitsstätte gilt. Ob eine Station dazu gehört, prüft im Zweifel das Finanzamt. Rechne jede Station deshalb getrennt durch und notiere Strecke, Zeitraum und Arbeitstage gesondert. So verlierst du nichts, wenn Stationen in unterschiedlichen Städten liegen. Gerade bei mehreren Stationen summiert sich das schnell, und ohne Aufstellung fehlen am Ende oft Tage oder Kilometer.

  • Erfasse jede Station mit Name, Ort, Zeitraum und einfacher Strecke.
  • Zähle die tatsächlichen Arbeitstage je Station, nicht die Wochen.
  • Prüfe bei jeder Erstattung, ob sie sich auf dieselbe Strecke bezieht, damit du nichts doppelt ansetzt.

Häufige Fragen

Ist die Fahrt zur Wahlstation absetzbar?

Das hängt von der Station und vom Landesrecht ab. Wenn dir der Dienstherr Fahrtkosten erstattet, kannst du sie nicht zusätzlich absetzen. Erkundige dich deshalb zuerst bei der Ausbildungsstelle und dann beim Finanzamt, bevor du die Kosten ansetzt.

Gilt die Pauschale auch für Fahrten mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn?

Ja, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob bei öffentlichen Verkehrsmitteln im Einzelfall höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden können, klärt das Finanzamt anhand des Gesetzes.

Muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Für die Entfernungspauschale nicht. Die Strecke und die Anzahl der Arbeitstage genügen. Ein Fahrtenbuch ist nur dann sinnvoll, wenn du einen anderen, höheren Aufwand nachweisen willst.

Kann ich Fahrtkosten auch für das Jahr vor dem Umzug geltend machen?

Die Entfernungspauschale wird für das jeweilige Kalenderjahr in der Steuererklärung angesetzt. Ob ein früherer Zeitraum berücksichtigt werden kann, hängt davon ab, wann die Tätigkeit begonnen hat, und ist deshalb mit dem Finanzamt zu klären.

Passend dazu

Quellen: Einkommensteuergesetz, § 9 (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026; Deutsches Richtergesetz, § 5b (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026; Einkommensteuergesetz, § 9a (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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