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Vorbereitungsdienst außerhalb des Lehramts: Laufbahnen im Überblick

Vorbereitungsdienste gibt es auch außerhalb des Lehramts, etwa das Rechtsreferendariat. Dieser Überblick zeigt Rechtsgrundlagen, Dauer und Status.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Ein Vorbereitungsdienst gibt es nicht nur im Lehramt. Juristinnen und Juristen absolvieren das Rechtsreferendariat, der Bund bildet Anwärterinnen und Anwärter für seine Laufbahnen aus, und auch die Länder haben eigene Ausbildungswege. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, den Status und die Folgen für deine Versicherung.

Kurz beantwortet: Außerhalb des Lehramts regeln Bundes- und Landesrecht den Vorbereitungsdienst. Im Bund werden Anwärterinnen und Anwärter als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf eingestellt (§ 13 BLV). Das Rechtsreferendariat dauert nach § 5b DRiG zwei Jahre und umfasst vier Pflichtstationen. Die Einzelheiten der Länder weichen ab (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vorbereitungsdienst außerhalb des Lehramts ist je nach Laufbahn und Land unterschiedlich geregelt.
  • Das Rechtsreferendariat dauert nach § 5b Abs. 1 DRiG zwei Jahre.
  • Die vier Pflichtstationen umfassen ein Zivilgericht, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht, eine Verwaltungsbehörde und eine Rechtsanwaltskanzlei (§ 5b Abs. 2 DRiG).
  • Im Bund werden Anwärterinnen und Anwärter als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf geführt (§ 13 Abs. 1 BLV).
  • Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
  • Teilzeit im Rechtsreferendariat ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich (§ 5b Abs. 6 DRiG).

Welche Vorbereitungsdienste gibt es außerhalb des Lehramts?

Ein Vorbereitungsdienst ist eine praktische Ausbildung nach dem Studium, die zu einer Laufbahn führt. Außerhalb des Lehramts stehen drei Bereiche im Vordergrund: Das Rechtsreferendariat, der Vorbereitungsdienst im Bundesdienst und die Ausbildungen der Länder. Die Tabelle ordnet sie nach ihrer Rechtsgrundlage.

BereichRechtsgrundlageStatusDauer
RechtsreferendariatDeutsches Richtergesetz, § 5bAusgestaltung und Status nach Landesrecht (§ 5b Abs. 7 DRiG)Zwei Jahre (§ 5b Abs. 1 DRiG), in Teilzeit zweieinhalb Jahre
Vorbereitungsdienst im BundesdienstBundeslaufbahnverordnung, § 13Beamtinnen und Beamte auf Widerruf als Anwärterin, Anwärter, Referendarin oder ReferendarRichtet sich nach den Ausbildungsvorschriften der Laufbahn
Ausbildungen der LänderLandesrechtJe nach Land unterschiedlichJe nach Land unterschiedlich

Was bedeutet das Rechtsreferendariat konkret?

Das Rechtsreferendariat umfasst nach § 5b Abs. 2 DRiG vier Pflichtstationen: Ein ordentliches Gericht in Zivilsachen, eine Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht, eine Verwaltungsbehörde und eine Rechtsanwaltskanzlei. Dazu kommen Wahlstationen. Jede Pflichtstation dauert mindestens drei Monate, die Station bei einem Rechtsanwalt neun Monate (§ 5b Abs. 4 DRiG).

Das Landesrecht kann bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer anderen geeigneten Stelle vorsehen (§ 5b Abs. 4 Satz 2 DRiG). Lehrgänge von insgesamt bis zu drei Monaten sind möglich (§ 5b Abs. 5 DRiG). Eine Verlängerung ist nur aus zwingenden Gründen möglich, nicht wegen unzureichender Leistungen (§ 5b Abs. 4 Satz 3 DRiG).

Die Zuordnung ist mehr als eine Formalie. Sie entscheidet darüber, welches Gesetz deine Rechte und Pflichten regelt, ob du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder als Angestellte oder Angestellter geführt wirst und welche Versicherungslösung infrage kommt. Im Zweifel hilft der Blick in den Einstellungsbescheid, der die Rechtsgrundlage nennen sollte.

Wie laufen die Stationen im Rechtsreferendariat ab?

Die Stationen sind der Kern der Ausbildung. Die vier Pflichtstationen decken Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft ab. In den Wahlstationen kannst du einen Bereich vertiefen, der dich besonders interessiert. Welche Wahlstationen zulässig sind und wo sie stattfinden, legt das Landesrecht fest (§ 5b Abs. 2 und Abs. 7 DRiG).

Rechne bei der Planung mit den Mindestlängen. Eine Pflichtstation dauert mindestens drei Monate, die Anwaltsstation neun Monate (§ 5b Abs. 4 DRiG). Wer die Mindestlängen kennt, kann den Wechsel zwischen den Stationen und die Vorbereitung auf die Staatsprüfung besser abstimmen.

Rechenbeispiel Teilzeit (Annahme: Regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche): Bei einer Reduzierung um ein Fünftel bleiben 32 Stunden. Die Ausbildung dauert dann nicht zwei, sondern zweieinhalb Jahre (§ 5b Abs. 6 DRiG).

Was heißt Vorbereitungsdienst im Bundesdienst?

Im Bundesdienst bildet der Vorbereitungsdienst für die jeweilige Laufbahn aus. Anwärterinnen und Anwärter führen die Bezeichnung mit dem Zusatz Anwärter oder Anwärterin, im höheren Dienst lautet sie Referendarin oder Referendar (§ 13 Abs. 2 BLV). Die Bezeichnung zeigt dir, in welcher Laufbahn du stehst.

Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gelten nach § 45 Abs. 1 BLV die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für Referendarinnen und Referendare sowie für Anwärterinnen und Anwärter entsprechend, soweit sie an einem Vorbereitungsdienst teilnehmen.

Welche Bezüge und Versicherung gelten?

Bezüge und Unterhaltsbeihilfe regelt das jeweilige Land. Ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen beträgt die Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat laut Verordnung über die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe seit 1. April 2026 1.585,17 Euro monatlich (Stand: 1. April 2026). Die Verordnung gilt bis 28. Februar 2027, danach greifen andere Beträge.

Versicherungsrechtlich entscheidet der Status. Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Angestellte mit Arbeitsentgelt sind dagegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V gesetzlich pflichtversichert. Welche Versicherung für deinen Status passt, zeigt der Ratgeber zur Krankenversicherung im Referendariat.

Häufige Fragen

Gilt das Rechtsreferendariat in allen Ländern gleich?

Der Rahmen ist bundesrechtlich vorgegeben, die Ausgestaltung im Detail regelt das Landesrecht (§ 5b Abs. 7 DRiG). Zwei Jahre Dauer und vier Pflichtstationen gelten deshalb überall, während Bezüge, Zulassung und Organisation je nach Land unterschiedlich sind.

Ist jeder Vorbereitungsdienst ein Beamtenverhältnis?

Nein. Im Bundesdienst werden Anwärterinnen und Anwärter nach § 13 Abs. 1 BLV als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf aufgenommen. Für die Länder und das Rechtsreferendariat gilt das jeweilige Landesrecht. Schau daher im Einstellungsbescheid oder im Vertrag nach, welchen Status du hast.

Kann ich das Rechtsreferendariat in Teilzeit absolvieren?

Auf Antrag ja, wenn du tatsächlich ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreust oder vergleichbare besondere persönliche Gründe vorliegen (§ 5b Abs. 6 DRiG). In Teilzeit wird der regelmäßige Dienst um ein Fünftel reduziert, die Dauer beträgt zweieinhalb Jahre.

Wie lange dauert ein Vorbereitungsdienst außerhalb des Lehramts?

Für das Rechtsreferendariat sind es zwei Jahre (§ 5b Abs. 1 DRiG). Für andere Laufbahnen steht die Dauer in den Ausbildungsvorschriften der jeweiligen Laufbahn. Die Bundeslaufbahnverordnung nennt die Dauer in den betreffenden Paragrafen nicht, deshalb ist die konkrete Ausbildungsordnung maßgeblich.

Gibt es Lehrgänge während des Rechtsreferendariats?

Ja. Das Landesrecht kann Lehrgänge von insgesamt bis zu drei Monaten vorsehen (§ 5b Abs. 5 DRiG). Die Lehrgangszeiten zählen zur Gesamtdauer der Ausbildung und sind in der Ausschreibung oder im Ausbildungsplan angegeben.

So gehst du jetzt vor

  1. Bestimme deine Laufbahn und die Rechtsgrundlage, etwa das Deutsche Richtergesetz für das Rechtsreferendariat oder die Bundeslaufbahnverordnung für den Bundesdienst.
  2. Prüfe im Einstellungsbescheid oder Vertrag, ob du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder als Angestellte oder Angestellter geführt wirst.
  3. Notiere Dauer, Stationen und Teilzeitmöglichkeiten nach dem Landesrecht.
  4. Kläre deine Krankenversicherung und den Beihilfesatz, bevor der Dienst beginnt.
  5. Frag bei der zuständigen Stelle nach den aktuellen Bezügen oder Unterhaltsbeihilfen.

Passend dazu

Quellen: Deutsches Richtergesetz, § 5b: Vorbereitungsdienst, Bundeslaufbahnverordnung, § 13, Bundeslaufbahnverordnung, § 45, Verordnung über die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe, Nordrhein-Westfalen (Stand: 1. April 2026), § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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