Seiteneinstieg ins Lehramt heißt: Du bringst einen nicht lehramtsbezogenen Abschluss mit, unterrichtest in einem Mangelfach und qualifizierst dich berufsbegleitend nach. Ob du angestellt oder verbeamtet wirst, regelt das Landesrecht. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen am Beispiel Rheinland-Pfalz und zeigt, welche Versicherungsfragen daraus folgen.
Kurz beantwortet: Im Seiteneinstieg bist du in Rheinland-Pfalz als angestellte Lehrkraft tätig. Die pädagogische Zusatzausbildung umfasst 40 Ausbildungseinheiten und dauert in der Regel 24 Monate. Als Angestellte oder Angestellter bist du gesetzlich krankenversichert. Die Verbeamtung ist dort der übliche Anschluss (Stand: September 2025, Bildungsministerium Rheinland-Pfalz).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Seiteneinstieg setzt in Rheinland-Pfalz einen nicht lehramtsbezogenen Master in einem ausgeschriebenen Mangelfach voraus.
- Die pädagogische Zusatzausbildung umfasst dort 40 Ausbildungseinheiten am Studienseminar.
- Der Seiteneinstieg führt in der Regel zu einer Anstellung, nicht zu einer Beamtung auf Widerruf.
- Angestellte Lehrkräfte werden nach dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L) bezahlt, im Beispiel Rheinland-Pfalz meist nach Entgeltgruppe E 12.
- Solange du angestellt bist, bist du gesetzlich krankenversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Mit der Verbeamtung endet die Versicherungspflicht, dann greifen Beihilfe und eine private oder freiwillige Versicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Was unterscheidet den Seiteneinstieg vom Quereinstieg?
Beide Wege öffnen den Schuldienst für Menschen mit einem fachfremden Studienabschluss. Sie unterscheiden sich aber im Status und in der Ausbildung. Im Quereinstieg folgt der Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf, im Seiteneinstieg arbeitest du von Beginn an als angestellte Lehrkraft. Die Tabelle stellt die Merkmale für Rheinland-Pfalz gegenüber.
| Merkmal | Quereinstieg | Seiteneinstieg |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Nicht lehramtsbezogener Master mit starkem Bezug zu einem Bedarfsfach und anteiligem Bezug zu einem Zweitfach | Nicht lehramtsbezogener Master in einem regional oder schulbezogen ausgeschriebenen Mangelfach, mit starkem Bezug zu einem Bedarfsfach und anteiligem Bezug zu einem Zweitfach |
| Zulassung | Vorbereitungsdienst | Pädagogische Zusatzausbildung |
| Dauer | In der Regel 24 Monate | In der Regel 24 Monate |
| Status | Beamtin oder Beamter auf Widerruf | Angestellte Lehrkraft |
| Ausbildungseinheiten am Studienseminar | 100 | 40 |
| Abschluss | Zweite Staatsprüfung | Pädagogische Prüfung |
| Üblicher Anschluss | Bewerbung auf Planstellen | In der Regel Verbleib an der Einsatzschule und Verbeamtung |
Quelle: Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, Sondermaßnahmen Quer- und Seiteneinstieg auf einen Blick (Stand: September 2025). Für Bildende Kunst und Musik entfällt im Seiteneinstieg das Zweitfach für Gymnasium und Realschule plus.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Im Seiteneinstieg zählt zuerst der Studienabschluss. Gefordert ist ein nicht lehramtsbezogener Master, der in einem regional oder schulbezogen ausgeschriebenen Mangelfach liegt und einen starken Bezug zu einem Bedarfsfach sowie einen anteiligen Bezug zu einem Zweitfach aufweist. Ob dein Fach im konkreten Ausschreibungsjahr als Mangelfach gilt, entscheidet die aktuelle Ausschreibung des Landes.
Prüfe deshalb vor einer Bewerbung den Wortlaut der Ausschreibung und nicht eine ältere Übersicht. Wenn dein Master nicht im passenden Fach liegt, lohnt sich ein Blick auf den Quereinstieg oder auf einen lehramtsbezogenen Weg, bevor du dich festlegst.
Wie wirst du im Seiteneinstieg bezahlt?
Als Angestellte oder Angestellter wirst du nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Im Beispiel Rheinland-Pfalz nennt das Ministerium für den Seiteneinstieg in der Regel die Entgeltgruppe E 12. Die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe steht in deinem Arbeitsvertrag.
Dieser Ratgeber nennt deshalb keine feste Summe. Beträge ändern sich mit jeder Tarifrunde und hängen von Stufe und Einstufung ab. Maßgeblich ist die Entgelttabelle des Tarifvertrags und die Angabe in deinem Vertrag.
Was verlangt die pädagogische Zusatzausbildung von dir?
Die pädagogische Zusatzausbildung ergänzt deinen Fachabschluss um die Methodik und die Praxis des Unterrichtens. In Rheinland-Pfalz umfasst sie 40 Ausbildungseinheiten am Studienseminar. Im ersten Jahr übernimmst du 12 bis 13 Unterrichtsstunden, im zweiten Jahr 18 bis 20 (Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, Stand September 2025).
Am Ende steht die Pädagogische Prüfung mit der Befähigung für das jeweilige Lehramt. Nach der Ministeriumsübersicht ist der Verbleib an der Einsatzschule mit anschließender Verbeamtung der übliche Anschluss. Plane deshalb Unterricht, Seminar und Prüfungsvorbereitung von Anfang an zusammen, damit keine Phase leidet.
Stell dir vor der Bewerbung drei Fragen: Liegt dein Abschluss in einem ausgeschriebenen Mangelfach, passt er inhaltlich zum Bedarfsfach, und gibt es einen anteiligen Bezug zu einem Zweitfach? Wenn eine dieser Fragen mit Nein beantwortet werden muss, ist der Seiteneinstieg für dich vermutlich nicht der passende Weg.
Wie bist du im Seiteneinstieg krankenversichert?
Solange du angestellt bist, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Dein Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags, du die andere Hälfte. Die Berechnung im Einzelnen zeigt der Ratgeber zum angestellten Referendariat ohne Verbeamtung.
Mit der Verbeamtung ändert sich das. Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Die Beihilfe übernimmt dann einen Teil der Kosten. Für den Rest sorgt meist eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft, die an Vorversicherungszeiten gebunden ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Was ist mit der Verbeamtung nach dem Seiteneinstieg?
Die Verbeamtung ist im Beispiel Rheinland-Pfalz der übliche Anschluss, aber kein Automatismus. Sie knüpft unter anderem an die gesundheitliche Eignung und an eine erfolgreiche Ausbildung. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, legt das jeweilige Landesbeamtengesetz fest.
Frag deshalb früh bei deinem Studienseminar oder der zuständigen Schulaufsicht nach dem Verfahren. Wer die Zusage der Verbeamtung schriftlich hat, kann die Krankenversicherung zuverlässig planen.
Häufige Fragen
Ist der Seiteneinstieg in allen Bundesländern gleich geregelt?
Nein. Zulassungswege, Ausbildungsdauer und Status unterscheiden sich je nach Land. Das Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt, wie es aussehen kann, ersetzt aber nicht die Prüfung der Regeln in deinem Bundesland. Maßstab sind die Ausschreibung und das zuständige Landesbildungsministerium.
Bekomme ich im Seiteneinstieg Beihilfe?
Als Angestellte oder Angestellter nicht. Beihilfe gibt es für Beamtinnen und Beamte, nicht für Angestellte. Während der Angestelltenzeit ist deine Krankenversicherung über den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.
Wie finde ich eine Stelle im Seiteneinstieg?
Die Stellen werden regional oder schulbezogen ausgeschrieben. Die Ausschreibung nennt Fach, Schulart und Zulassungsvoraussetzungen. Prüfe, ob dein Fach im Ausschreibungsjahr als Mangelfach gilt, und bewirb dich fristgerecht.
Was ändert sich bei der Rente?
Angestellte sind in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Beamtinnen und Beamte erwerben ihre Versorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht. Wie sich das für dich auswirkt, hängt von deinem Lebensweg ab, deshalb lohnt es sich, die Unterschiede früh zu kennen.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob dein Studienabschluss in einem ausgeschriebenen Mangelfach zählt.
- Lies die Ausschreibung genau: Status, Vergütung nach dem TV-L und Dauer der Ausbildung.
- Kläre deine Krankenversicherung, bevor du den Vertrag unterschreibst.
- Frag nach, wie und wann eine Verbeamtung möglich ist und welche Voraussetzungen gelten.
- Halte Kontakt zum Studienseminar, damit Zulassung und Prüfung rechtzeitig laufen.
Passend dazu
- Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
- Angestellte Lehrkraft: GKV oder PKV nach dem Referendariat
- Krankenversicherung für Referendare
- Krankenversicherung nach dem Referendariat: Wie es weitergeht
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
Quellen: Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, Sondermaßnahmen Quer- und Seiteneinstieg auf einen Blick (Stand: September 2025), § 5 SGB V: Versicherungspflicht, § 6 SGB V: Versicherungsfreiheit, § 9 SGB V: Freiwillige Versicherung.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.