More info

Sperrkonto und Krankenversicherung: Nachweise für das Studienvisum

Ein Sperrkonto ist ein Nachweis fürs Studienvisum. Was ein Merkblatt 2025/26 verlangt, wie die Krankenversicherung nach der Einreise greift und was du vorab klären solltest.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Wer aus einem Land außerhalb der EU zum Studium nach Deutschland kommt, stößt im Visumverfahren auf zwei Nachweise, die oft zusammen auftauchen: Das Sperrkonto und die Krankenversicherung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Beträge ein Merkblatt einer deutschen Auslandsvertretung nennt, was das Visum an Krankenversicherungsschutz verlangt und wie es nach der Einreise mit der Versicherung weitergeht.

Kurz beantwortet: Ein Sperrkonto ist ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für das Visum. Ein Merkblatt einer deutschen Auslandsvertretung (Stand August 2025) nennt mindestens 992 Euro im Monat, also 11.904 Euro für ein Jahr. Zusätzlich verlangt das Visum einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Die genauen Vorgaben legt die zuständige Auslandsvertretung fest. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sperrkonto ist ein Nachweis für das Visumverfahren, kein Bestandteil der Krankenversicherung.
  • Ein Merkblatt aus dem August 2025 rechnet mit mindestens 992 Euro im Monat und 11.904 Euro für ein Jahr. Das ist der Stand 2025/26.
  • Die Auslandsvertretung verlangt außerdem einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Eine reine Reiseversicherung reicht dafür nicht immer.
  • Nach der Immatrikulation gilt für eingeschriebene Studierende die studentische Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V.
  • Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Auslandsvertretung. Frage vor dem Antrag bei deiner zuständigen Vertretung nach.

Was ist ein Sperrkonto und wozu braucht man es?

Ein Sperrkonto dient dazu, dass die Auslandsvertretung prüft, ob du deinen Lebensunterhalt während des Studiums selbst finanzieren kannst. Die Auslandsvertretung legt fest, in welcher Form der Nachweis erbracht wird. Im Merkblatt der Botschaft San José steht der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel neben der Zulassung zum Studium, dem Sprachnachweis und der Visumgebühr von 75 Euro.

Ob du das Sperrkonto brauchst, hängt von deinem Herkunftsland und dem Visumverfahren ab. Das Merkblatt bezieht sich ausdrücklich auf das Studienvisum. Für andere Aufenthaltszwecke gelten eigene Regeln.

Wie hoch ist das Sperrkonto 2025/26?

Ein Merkblatt einer Auslandsvertretung vom August 2025 nennt die folgenden Beträge. Sie gelten als Richtwert für den Stand 2025/26, nicht für die Zukunft.

PositionBetragStand und Quelle
Monatlicher Betragmindestens 992 EuroMerkblatt Studienvisum, Botschaft San José, Stand August 2025
Jahresbetragmindestens 11.904 EuroGleiches Merkblatt, berechnet als 12 × 992 Euro
Gültigkeit für andere Vertretungennicht übertragbarDie Auslandsvertretung deines Landes nennt den aktuellen Betrag

Rechenbeispiel (Annahme: Studienbeginn in einem Jahr, Aufenthalt von zwölf Monaten, Betrag wie im Merkblatt): 12 × 992 Euro = 11.904 Euro. Ob der Betrag für deinen Fall gilt, sagt dir die Auslandsvertretung. Für 2027 liegt in den geprüften Quellen keine verlässliche Zahl vor, deshalb solltest du den aktuellen Betrag vor der Antragstellung prüfen.

Welche Krankenversicherung verlangt das Visum?

Das Merkblatt der Botschaft San José nennt als Visumunterlage einen Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Erfolgt die Einreise vor der Immatrikulation, ist laut demselben Merkblatt eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die gesetzliche Versicherung greifen. Reiseversicherungen können bei einem dauerhaften Aufenthalt ausgeschlossen sein.

Aufenthaltsrechtlich ist für das Studium eine Zulassung zum Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule entscheidend (§ 16b AufenthG). Die Krankenversicherung ist damit eng mit der Einschreibung verknüpft. Eine Übersicht zur Absicherung für Studierende aus den USA, die vor einem ähnlichen Problem stehen, bietet unser Beitrag zur Krankenversicherung für US-Studierende.

Wie geht es nach der Einreise mit der Krankenversicherung weiter?

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V sind eingeschriebene Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen pflichtversichert, bis zum 30. Lebensjahr. Die Versicherung endet nach § 190 Abs. 9 SGB V mit Ablauf des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst. Wer die Pflicht nicht über die Kasse erfüllt, muss sich über eine Befreiung oder eine private Absicherung klären.

Für 2026 rechnet der GKV-Spitzenverband mit einer Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat. Daraus ergibt sich ohne Pflegeversicherung ein Beitrag von 112,18 Euro im Monat (Annahme: Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Stand 1. Januar 2026). Den Hintergrund erklärt unser Beitrag zur studentischen Krankenversicherung 2026.

Was du bei der Finanzplanung beachten solltest

Das Sperrkonto ist nur ein Teil deiner Finanzplanung. Neben dem Nachweis für das Visum fallen laufende Kosten an: Miete, Lebenshaltung, Lernmaterial und die Krankenversicherung. Die studentische Krankenversicherung ist ein monatlicher Beitrag, der nicht im Semesterbeitrag enthalten ist. Den Semesterbeitrag legt jede Hochschule selbst fest, deshalb solltest du ihn auf der Website deiner Hochschule nachsehen.

Plane deshalb mit zwei Zahlen: Dem Betrag, den die Auslandsvertretung für das Sperrkonto nennt, und deinen laufenden monatlichen Ausgaben. Wenn du die Auslandsvertretung nach dem aktuellen Betrag fragst und deine Ausgaben in einer einfachen Tabelle festhältst, siehst du früh, ob dein Plan trägt. Eine feste Summe für alles gibt es nicht, weil Miete und Lebenshaltung je nach Stadt stark schwanken.

Bedenke außerdem, dass ein Sperrkonto nicht die Versicherung ersetzt. Die Krankenversicherung muss für den Zeitraum laufen, in dem du in Deutschland lebst. Wer diese beiden Themen getrennt betrachtet, vermeidet, dass ein Nachweis für das Visum fehlt, während die Einschreibung schon wartet.

Häufige Fragen

Muss ich das Sperrkonto immer nachweisen?

Das Merkblatt nennt das Sperrkonto als Teil des Studienvisums. Ob es in deinem Fall verlangt wird, bestimmt die zuständige Auslandsvertretung. Frag dort nach den aktuellen Unterlagen, bevor du Geld überweist oder ein Konto eröffnest.

Reicht eine Reiseversicherung für das Visum?

Das Merkblatt verlangt einen Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes und nennt für die Zeit vor der Immatrikulation eine private Krankenversicherung. Eine Reiseversicherung kann bei einem dauerhaften Aufenthalt ausgeschlossen sein. Kläre das vorab mit der Auslandsvertretung und mit der Krankenkasse.

Gilt das Sperrkonto auch für Studierende aus der EU?

Das Merkblatt bezieht sich auf das Studienvisum für Personen aus Drittstaaten. Für Studierende, die kein Visum brauchen, gelten andere Regeln, die sich auf den Aufenthalt und nicht auf dieses Merkblatt beziehen.

Wie lange muss das Geld auf dem Konto bleiben?

Die Dauer ergibt sich aus den Vorgaben der Auslandsvertretung und deiner Studienplanung. Die im Merkblatt genannte Summe bezieht sich auf ein Jahr. Eine konkrete Laufzeit nennt das Merkblatt nicht, deshalb solltest du die Frage direkt an die Vertretung richten.

So gehst du jetzt vor

  1. Hole die aktuelle Merkblatt-Version deiner zuständigen Auslandsvertretung und prüfe Betrag und Form des Sperrkontos.
  2. Kläre, welcher Krankenversicherungsnachweis fürs Visum gilt, und buche eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung, falls du vor der Immatrikulation einreist.
  3. Frag deine Hochschule nach dem Krankenversicherungsnachweis für die Einschreibung und plane die Meldung der Krankenkasse ein.
  4. Lege alle Nachweise in einer Mappe ab, damit du sie bei der Einreise und bei der Einschreibung schnell vorzeigen kannst.

Passend dazu

Quellen: Merkblatt Studienvisum der Botschaft San José (Stand August 2025); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026); § 5 SGB V (geltende Fassung); § 16b AufenthG (geltende Fassung).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber