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Promotion Physik: Dauer, Finanzierung, Versicherung

Promotion in der Physik (Dr. rer. nat.): Hochschule oder Forschungseinrichtung, Befristung, TV-L E 13 mit Rechenbeispiel und die passende Krankenversicherung.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Die Promotion in der Physik führt zum Doktorgrad Dr. rer. nat. Ein Teil der Promovierenden arbeitet an einer Universität, ein anderer an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wie einem Max-Planck- oder Helmholtz-Institut. Ob du in einer Hochschule oder in einer Einrichtung arbeitest, verändert Befristung, Vertrag und Versicherung. Dieser Ratgeber zeigt die Unterschiede mit geprüften Zahlen.

Kurz beantwortet: Eine Stelle an einer Hochschule darf nach § 2 WissZeitVG bis zu sechs Jahre befristet sein. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen prüfst du den Vertrag, weil das Gesetz sie nicht ausdrücklich nennt. Eine Vollzeitstelle in E 13 lag laut TV-L-Tabelle Stand Oktober 2026 zwischen 4.759,37 und 6.764,69 Euro brutto im Monat. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Titel heißt Dr. rer. nat. Die Promotionsordnung der Hochschule, die deine Arbeit annimmt, entscheidet über Zugang und Abgabe.
  • Hochschule und außeruniversitäre Einrichtung haben oft unterschiedliche Verträge, Eingruppierungen und Befristungsregeln.
  • An einer Hochschule darf eine Qualifizierungsstelle nach § 2 WissZeitVG bis zu sechs Jahre befristet sein.
  • Mit Arbeitsvertrag zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil an der Sozialversicherung. Mit Stipendium zahlst du die Krankenversicherung meist selbst.
  • Für Stellen außerhalb der Hochschule prüfst du Befristung und Verlängerung im Vertrag.

Hochschule oder Forschungseinrichtung: Was ist anders?

Physikerinnen und Physiker promovieren an Universitäten, aber auch in außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Viele dieser Institute arbeiten mit einer Hochschule zusammen, die dann die Promotion abnimmt. Die Promotion an einem Institut kann zusätzlich mit Zugang zu Großgeräten, Forschungsgruppen und Gastaufenthalten verbunden sein. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede, die du vor der Zusage klären solltest.

PunktStelle an der HochschuleStelle an der Forschungseinrichtung
Befristungsrecht§ 2 WissZeitVG, bis zu sechs JahreVertrag und allgemeines Befristungsrecht, im Einzelfall prüfen
PromotionsordnungDie Hochschule, die deine Arbeit annimmtDie Hochschule der Kooperation, in der Regel mit eigener Ordnung
EingruppierungHäufig nach dem TV-L oder dem LandesrechtRichtet sich nach dem Arbeitsvertrag und den Regeln der Einrichtung
Verlängerung bei KindernUm zwei Jahre je Kind unter 18 Jahren (§ 2 Abs. 1 Satz 4)Nur, wenn der Vertrag es vorsieht

Was zahlt eine Teilzeitstelle? Rechenbeispiel mit 65 Prozent in Stufe 1

Annahme: 65 Prozent einer E-13-Stelle in Stufe 1, also 3.093,59 Euro brutto im Monat. Grundlage ist der Abdruck der TV-L-Tabelle, Stand Oktober 2026. Ausgewiesen sind nur Kranken- und Pflegeversicherung. Lohnsteuer, Rente und Arbeitslosenversicherung sind nicht enthalten.

  • Krankenversicherung: 8,75 Prozent Arbeitnehmeranteil, also 270,69 Euro.
  • Pflegeversicherung: 1,8 Prozent, also 55,68 Euro. Bist du kinderlos und 23 Jahre oder älter, sind es 2,4 Prozent, also 74,25 Euro.

Die Teilzeitstelle liegt weit unter der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 Euro im Monat (2026). Du bleibst deshalb in der Pflichtversicherung über den Arbeitgeber. Für das Nettoergebnis nutze den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums auf bmf-steuerrechner.de.

Stipendium: Worauf du achten solltest

Auch Stipendien für Promovierende der Physik folgen den Regeln der Förderwerke. Das Grundstipendium der vom Bund geförderten Werke lag laut Heinrich-Böll-Stiftung Stand Oktober 2026 bei bis zu 1.750 Euro im Monat, dazu kommen Pauschalen. Die Krankenversicherung zahlst du bei einem Stipendium in der Regel selbst. Der Mindestbeitrag in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung lag 2026 bei 222,80 Euro im Monat.

Stelle oder Stipendium in der Physik: Die Entscheidung

  • Stelle an der Hochschule: Vertrag, Arbeitszeit und Sozialversicherung sind klar geregelt, die Befristung folgt dem Gesetz.
  • Stelle an einer Forschungseinrichtung: Teams und Infrastruktur prägen den Alltag. Die Vertragsbedingungen können sich von denen an der Hochschule unterscheiden.
  • Stipendium: Mehr Freiheit beim Thema, aber Krankenversicherung und Vorsorge liegen bei dir.
  • Stipendium: Bewerbung, Auswahl und Fristen laufen über das Förderwerk.

Häufige Fragen

Muss die Forschungseinrichtung mit einer Hochschule kooperieren?

Das ist häufig so, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Frag nach, welche Hochschule die Promotion abnimmt, wer betreut und welche Promotionsordnung gilt.

Gilt die Verlängerung bei Kindern auch außerhalb der Hochschule?

Die Regel in § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG knüpft an Stellen an, die unter dieses Gesetz fallen, also in der Regel an der Hochschule. Für eine Stelle an einer Forschungseinrichtung steht eine Verlängerung im Vertrag, wenn sie vorgesehen ist.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einer Stelle?

Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil, du den anderen. Bei einem Stipendium zahlst du meist den vollen Beitrag, sofern du nicht familienversichert bist.

Wann wechselst du in die freiwillige Versicherung?

Wenn eine Stelle endet oder ein Stipendium ohne Arbeitsvertrag läuft, kommt die freiwillige Versicherung in Betracht. Melde den Wechsel zeitnah an deine Krankenkasse. Der Beitrag hängt am Einkommen, mindestens aber an der Mindestbemessungsgrundlage, die 2026 bei 1.318,33 Euro lag.

Welche Unterlagen prüfe ich vor der Zusage?

Prüfe den Vertrag mit Laufzeit, Stellenanteil, Eingruppierung und Verlängerungsregel. Frag außerdem, ob eine Betreuungsvereinbarung vorgesehen ist, und bitte die Hochschule um Auskunft zur Promotionsordnung. Eine Betreuungsvereinbarung schafft Klarheit über Erwartungen, Fristen und Betreuung, ersetzt aber nicht den Arbeitsvertrag.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre, ob deine Stelle an der Hochschule oder an einer außeruniversitären Einrichtung liegt.
  2. Lies die Promotionsordnung der Hochschule, die deine Arbeit annimmt.
  3. Prüfe Befristung, Eingruppierung und Verlängerung im Vertrag, bevor du zusagst.
  4. Rechne Stelle oder Stipendium mit den Sozialbeiträgen durch und kläre die Versicherung.

Passend dazu

Quellen: Destatis, Pressemitteilung Promotionen 2025 (Stand 2.10.2026); WissZeitVG § 2, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); WissZeitVG § 1, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand 1.1.2026); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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