Wer aus den USA zum Studium nach Deutschland kommt, stößt schnell auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie hilft aber nur in bestimmten Ländern. Dieser Ratgeber erklärt, welche Absicherung für Studierende aus den USA in Frage kommt, wann die studentische Krankenversicherung greift und welche Nachweise Hochschule und Visumstelle verlangen.
Kurz beantwortet: Die EHIC gilt laut Krankenkassen für Studierende aus dem EU- und EWR-Ausland sowie in Verbindung mit einigen Sozialversicherungsabkommen. Die USA sind dort nicht genannt. Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist und nicht anderweitig abgesichert ist, ist in der Regel in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EHIC ersetzt keine deutsche Absicherung für Studierende aus den USA, weil die USA in den Angaben der Krankenkassen nicht als Geltungsstaat vorkommen.
- Eingeschriebene Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V pflichtversichert, bis zum 30. Lebensjahr. Das Gesetz knüpft an die Einschreibung, nicht an die Staatsangehörigkeit an.
- Rechenbeispiel 2026 (Annahme: Bemessungsgrundlage 855 Euro, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent): Rund 112 Euro im Monat ohne Pflegeversicherung.
- Eine Befreiung ist nur mit einem anderweitigen Anspruch auf Absicherung möglich und muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden.
- Für das Visum verlangen deutsche Auslandsvertretungen Nachweise zur Krankenversicherung und zu den finanziellen Mitteln. Die genauen Vorgaben legt die jeweilige Vertretung fest.
Warum hilft die EHIC Studierenden aus den USA nicht?
Die EHIC ist die Rückseite der deutschen Gesundheitskarte. Nach den Angaben der Krankenkassen gilt sie für Studierende aus dem EU- und EWR-Ausland, einschließlich der Schweiz. Für einige Staaten außerhalb der EU gibt es Sozialversicherungsabkommen mit eigenen Verfahren, etwa für die Türkei oder Tunesien. Die USA gehören nach dieser Liste nicht dazu. Mehr zu Auslandsaufenthalten findest du in unserem Beitrag Krankenversicherung im Auslandsstudium.
Das bedeutet nicht, dass du ohne Schutz bist. Es bedeutet nur, dass du dich über eine andere Schiene absichern musst. Die folgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten.
Welche Absicherung kommt für US-Studierende in Frage?
| Option | Wann sie greift | Was du prüfen solltest |
|---|---|---|
| EHIC | Nicht für die USA, laut Angaben der Krankenkassen | Kein Ersatz für eine deutsche Absicherung während des Studiums |
| Studentische Krankenversicherung (KVdS) | Bei Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, bis zum 30. Lebensjahr | Beitrag und Beginn mit der Krankenkasse klären |
| Befreiung von der Pflicht (§ 8 SGB V) | Nur mit einem anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall | Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht |
| Reise- oder Auslandskrankenversicherung aus den USA | Für die Anreise und den Übergang bis zur Absicherung in Deutschland | Bei dauerhaftem Aufenthalt können Reiseversicherungen ausgeschlossen sein |
Wann greift die studentische Krankenversicherung?
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V sind Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen versicherungspflichtig, und zwar bis zum 30. Lebensjahr. Die Mitgliedschaft endet nach § 190 Abs. 9 SGB V mit Ablauf des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst, oder wenn du bis zum Semesterende das 30. Lebensjahr vollendet hast.
Die Beiträge richten sich nach dem BAföG-Bedarf für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen. Für 2026 gilt nach dem GKV-Spitzenverband eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat. Ein Rechenbeispiel mit Annahmen zeigt die Größenordnung:
- Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag: 855 × 10,22 Prozent = 87,38 Euro
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Annahme: 2,9 Prozent): 855 × 2,9 Prozent = 24,80 Euro
- Zusammen (ohne Pflegeversicherung): 112,18 Euro im Monat
Quelle für die Rechengrößen ist das Faktenblatt des GKV-Spitzenverbands mit Stand 1. Januar 2026. Dein tatsächlicher Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab. Den Beitrag im Detail erklärt unser Beitrag zur studentischen Krankenversicherung 2026.
Kann ich mich von der Pflicht befreien lassen?
Eine Befreiung nach § 8 SGB V ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Sie setzt einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall voraus. Ob deine US-Versicherung diese Bedingung erfüllt, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Befreiung wirkt ab Beginn der Pflicht, wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst ab dem Monat nach der Antragstellung. Die Befreiung ist zudem nicht widerrufbar. Prüfe deshalb vorher genau, ob sie für dich passt.
Was verlangt die Auslandsvertretung für das Visum?
Ein Merkblatt einer deutschen Auslandsvertretung nennt als Beispiel für ein Studienvisum unter anderem einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und einen Nachweis finanzieller Mittel. Das Merkblatt der Botschaft San José vom August 2025 führt beides als Unterlage auf. Es gilt nur für diese Vertretung, und die Vorgaben für dein Land legt die zuständige Vertretung fest.
Für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium verweist das Aufenthaltsgesetz auf eine Zulassung zum Vollzeitstudium an einer staatlichen oder anerkannten Hochschule (§ 16b AufenthG). Die Krankenversicherung und das Sperrkonto gehören damit zu den Punkten, die du früh klären solltest. Details zum Sperrkonto findest du in unserem Beitrag zu Sperrkonto und Krankenversicherung.
Was tun, wenn du schon in den USA versichert bist?
Für die Anreise und die ersten Tage brauchst du eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung. Danach solltest du zügig einen Schutz in Deutschland haben. Kündige deine US-Versicherung deshalb erst, wenn der deutsche Schutz tatsächlich besteht, damit keine Lücke entsteht. Auskunft geben die International Offices der Hochschulen und die Krankenkassen.
Häufige Fragen
Gilt meine US-Krankenversicherung automatisch in Deutschland?
Nein. Eine Versicherung aus den USA ersetzt nicht automatisch die Versicherungspflicht. Wer einen Wohnsitz im Inland hat, muss sich nach § 193 Abs. 3 VVG bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer krankenversichern. Ob deine Versicherung für eine Befreiung reicht, prüft die Krankenkasse.
Muss ich mich für die Uni selbst um den Nachweis kümmern?
Die Hochschule verlangt bei der Einschreibung einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz. Die Meldung über die gewählte Krankenkasse läuft in der Regel elektronisch. Wie der Nachweis im Einzelnen aussieht, erklärt dir das Studierendensekretariat deiner Hochschule.
Wie lange muss ich bei einer Krankenkasse bleiben?
Versicherungspflichtige sind mindestens zwölf Monate an die gewählte Kasse gebunden (§ 175 Abs. 4 SGB V). Danach ist eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Wähle deine Kasse also mit Blick auf die gesamte Studienzeit.
Was passiert bei einer Exmatrikulation?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Danach brauchst du eine neue Absicherung, etwa über eine Anstellung oder eine andere Versicherung. Plane diesen Übergang frühzeitig, wie es im Beitrag zur Krankenversicherung bei Exmatrikulation beschrieben ist.
So gehst du jetzt vor
- Kläre mit deiner Hochschule, welchen Krankenversicherungsnachweis sie bei der Einschreibung verlangt und in welcher Form.
- Prüfe, ob eine Befreiung für dich in Frage kommt. Die Frist von drei Monaten läuft ab Beginn der Versicherungspflicht.
- Hol dir von deiner Auslandsvertretung die aktuelle Liste der Visumsunterlagen, inklusive Krankenversicherung und Sperrkonto.
- Halte bis zur Absicherung in Deutschland eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung bereit.
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Quellen: § 5 SGB V, Versicherungspflicht (geltende Fassung); § 190 SGB V, Ende der Mitgliedschaft (geltende Fassung); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026); Krankenkassen-Information zur EHIC für Studierende (ohne Datum); Merkblatt Studienvisum der Botschaft San José (Stand August 2025).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.