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Ausbildungsfreibetrag 2026 für Eltern

Ausbildungsfreibetrag 2026 für Eltern: 1.200 Euro im Jahr, welche Voraussetzungen das Kind erfüllen muss, wie die Aufteilung und die monatliche Kürzung funktionieren.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Der Ausbildungsfreibetrag für Eltern beträgt 2026 1.200 Euro im Kalenderjahr, und er gehört zu den am häufigsten übersehenen Steuervorteilen rund um das Studium. Er gilt nur unter bestimmten Bedingungen, wird aber nicht automatisch berücksichtigt. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, die Aufteilung auf beide Eltern und die monatliche Kürzung. Den Überblick über alle Freibeträge findest du in unserem Beitrag zu den Studienkosten der Eltern.

Kurz beantwortet: Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 2026 1.200 Euro je Kalenderjahr und mindert das Einkommen der Eltern (§ 33a Abs. 2 EStG). Voraussetzung ist ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärts wohnt, und ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Jeder Elternteil erhält grundsätzlich die Hälfte. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Betrag liegt bei 1.200 Euro im Kalenderjahr und wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
  • Das Kind muss volljährig sein, sich in Berufsausbildung befinden und außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen.
  • Grundsätzlich teilen sich die Eltern den Betrag zur Hälfte, eine andere Aufteilung ist nur auf gemeinsamen Antrag möglich.
  • Jeder volle Kalendermonat ohne die Voraussetzungen kürzt den Betrag um ein Zwölftel.
  • Ist das Kind nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, etwa bei einem Studium im Ausland, mindert sich der Betrag ebenfalls.

Welche Voraussetzungen muss das Kind erfüllen?

Der Paragraf 33a Abs. 2 EStG knüpft den Anspruch an drei Punkte. Alle müssen in dem Monat vorliegen, für den der Betrag gelten soll. Die Prüfung erfolgt also monatsgenau, nicht nur am Jahresende.

  1. Das Kind ist volljährig. Minderjährige Kinder sind über den Kinderfreibetrag abgedeckt.
  2. Das Kind befindet sich in einer Berufsausbildung. Dazu zählt ein Studium, sofern es als Ausbildung gilt.
  3. Das Kind ist auswärts untergebracht, also nicht im Haushalt der Eltern. Typische Beispiele sind eine eigene Wohnung oder ein Wohnheimplatz. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.
  4. Für das Kind besteht ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld.

Die Voraussetzungen für das Kindergeld bis 25 erläutert der Ratgeber zu Kindergeld für Studenten. Gerade der letzte Punkt ist wichtig, weil der Ausbildungsfreibetrag ohne einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld nicht zusteht.

Wie wird der Betrag auf die Eltern verteilt?

Der Abzugsbetrag steht grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zu. Auf gemeinsamen Antrag können sie eine andere Verteilung festlegen, etwa wenn ein Elternteil den größeren Teil der Ausbildungskosten trägt. Den Antrag müssen beide Eltern gemeinsam stellen. Eine Rückfrage beim Finanzamt, bevor ihr den Antrag stellt, lohnt sich.

VarianteElternteil AElternteil BHinweis
Gesetzlicher Regelfall600 Euro600 Euroohne Antrag
Gemeinsamer Antrag (Annahme)800 Euro400 Euronur gemeinsam möglich

Wann kürzt das Finanzamt den Betrag?

Der Betrag ermäßigt sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, um ein Zwölftel. Das Ergebnis wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die folgende Übersicht zeigt die Wirkung bei 1.200 Euro im Jahr, wenn es ausschließlich um die Monate geht.

Monate ohne VoraussetzungenKürzungVerbleibender Betrag
0 Monate0 Euro1.200 Euro
3 Monate300 Euro900 Euro
6 Monate600 Euro600 Euro
9 Monate900 Euro300 Euro
12 Monate1.200 Euro0 Euro

Annahme: Dein Kind beginnt im Oktober 2026 eine auswärtige Ausbildung, und die ersten neun Monate des Jahres fallen aus, weil es bis dahin zu Hause wohnte. Der Ausbildungsfreibetrag für 2026 beträgt dann noch 300 Euro. Im folgenden Jahr 2027 steht der volle Betrag wieder zur Verfügung, sofern die Voraussetzungen durchgehend vorliegen.

Wie wirkt sich der Abzug auf die Steuer aus?

Der Ausbildungsfreibetrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Er senkt also die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz der Eltern ab. Der Freibetrag steht getrennt vom Kinderfreibetrag, beide Beträge können also nebeneinander bestehen. Eine genaue Berechnung für deine Lage liefert der Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen unter bmf-steuerrechner.de.

Annahme: Ein Kind meldet sich zum Studienbeginn an, zieht aber erst im Dezember aus. Dann fallen elf Monate weg, und vom Betrag bleiben nur 100 Euro übrig. Wer das früh berücksichtigt, vermeidet Überraschungen bei der Steuererklärung. Solche Konstellationen klärt man am besten vor der Abgabe.

Typische Fehler bei der Geltendmachung

  • Die Monate werden nicht gezählt. Ein späterer Studienbeginn kürzt den Betrag für das Jahr deutlich.
  • Der gemeinsame Antrag fehlt, obwohl die Eltern eine andere Aufteilung wollen.
  • Ein Kind im Ausland wird übersehen. Hier mindert sich der Betrag, und der Anspruch wird im Einzelfall geprüft.
  • Der Anspruch wird nicht angegeben, weil die Eltern annehmen, dass nur Kindergeld zählt.

Häufige Fragen

Gilt der Ausbildungsfreibetrag auch, wenn mein Kind im Ausland studiert?

Ja, aber mit einer Einschränkung. Ist das Kind nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, mindert sich der Betrag nach § 33a Abs. 2 EStG. Ob ein Auslandsstudium trotzdem einen Anspruch begründet, sollte vorab mit dem Finanzamt geklärt werden, weil es auf die steuerliche Stellung des Kindes ankommt.

Muss mein Kind selbst etwas beantragen?

In der Regel nicht. Der Anspruch wird über die Steuererklärung der Eltern geltend gemacht. Das Kind wird im Antrag mit seinen Daten angegeben. Nachweise wie der Mietvertrag und die Immatrikulationsbescheinigung helfen, wenn das Finanzamt nachfragt.

Gilt der Freibetrag auch für eine Zweitausbildung?

Der Paragraf nennt die Berufsausbildung allgemein und unterscheidet nicht nach Erst- oder Zweitausbildung. Für das Kindergeld gelten nach einer abgeschlossenen Erstausbildung jedoch engere Regeln. Weil die Behandlung im Einzelfall geprüft werden muss, empfiehlt sich eine Rückfrage beim Finanzamt, bevor du den Betrag ansetzt.

Wie viel spare ich mit dem Ausbildungsfreibetrag?

Die Ersparnis hängt von der Steuerbelastung der Eltern ab und lässt sich nicht pauschal angeben. Der Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Ein Rechenbeispiel mit eigenen Zahlen zeigt der Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen, den du direkt nutzen kannst.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe für jeden Monat des Jahres, ob dein Kind volljährig, in Ausbildung und auswärts untergebracht ist.
  2. Kläre mit dem anderen Elternteil, ob die hälftige Aufteilung passt oder ein gemeinsamer Antrag sinnvoll ist.
  3. Bewahre Mietvertrag und Immatrikulationsbescheinigung für die Steuererklärung auf.
  4. Gib den Ausbildungsfreibetrag in der Steuererklärung an und prüfe die Kürzung für Monate ohne Voraussetzungen.

Für die Abgabe gelten feste Termine. Die Steuererklärung 2026 ohne Steuerberater muss bis zum 2. August 2027 beim Finanzamt eingehen, weil die Regelfrist am 31. Juli 2027 auf einen Samstag fällt (§ 149 Abs. 2 AO). Wer einen Steuerberater beauftragt, hat länger Zeit, bis zum 29. Februar 2028 (§ 149 Abs. 3 AO). Dokumente zum Ausbildungsfreibetrag solltest du bis dahin sortiert haben, denn das Finanzamt kann Nachweise zur auswärtigen Unterbringung und zur Ausbildung nachfordern. Wer die Unterlagen früh sammelt, spart sich später Rückfragen.

Passend dazu

Quellen: § 33a EStG, außergewöhnliche Belastungen (Stand 2026), § 32 EStG, Kinderfreibeträge (Stand 2026), § 66 EStG, Kindergeld (Stand 2026), Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (Stand 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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