Studieren mit Behinderung wirft oft zwei Fragen auf: Wie bist du krankenversichert, und welche Unterstützung gibt es im Studium? Die Antworten liegen in unterschiedlichen Gesetzen. Dieser Ratgeber ordnet sie und zeigt, welche Schritte sich lohnen.
Kurz beantwortet: Als Studierende bist du grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert, sofern du nicht anderweitig versichert bist. Diese Pflicht knüpft an deinen Status als Studierende an, nicht an deinen Gesundheitszustand (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Ein Kind mit Behinderung kann ohne Altersgrenze familienversichert bleiben, wenn die Behinderung vor Ablauf der Altersgrenzen eintrat (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). Unterstützung im Studium regeln Hochschule und Rehabilitationsträger (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Die studentische Pflichtversicherung hängt an deinem Status als Studierende. Eine Behinderung ist dafür keine Voraussetzung.
- Ein Kind bleibt bei einer vor Ablauf der Altersgrenzen eingetretenen Behinderung ohne Altersgrenze familienversichert, wenn es sich nicht selbst versorgen kann (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V).
- Bei einer privaten Krankenversicherung kann der Basistarif helfen, weil Versicherer ihn bestimmten Personengruppen anbieten müssen (§ 193 Abs. 5 VVG).
- Nachteilsausgleich im Studium beantragst du bei deiner Hochschule. Die zuständigen Stellen entscheiden über Form und Umfang im Einzelfall.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung gehören zum Recht der Rehabilitation im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
- Nachweise zur Behinderung brauchst du für viele Anträge. Kläre früh, welche Unterlagen deine Stelle verlangt.
Wie bin ich als Studierende mit Behinderung krankenversichert?
Die studentische Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Studierende an staatlichen oder anerkannten Hochschulen bis zum 30. Lebensjahr (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Sie knüpft an den Studienstatus an. Der Gesundheitszustand ist dafür keine Voraussetzung. Wer anderweitig pflicht- oder familienversichert ist, ist davon ausgenommen (§ 5 Abs. 7 SGB V). Ob du eine Befreiung oder einen Wechsel prüfen solltest, hängt von deiner Gesamtsituation ab.
Erhältst du die Versicherung über deine Eltern als Familienversicherte, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren bei Ausbildung. Die Übersicht zu den Altersgrenzen und dem Einkommen findest du in unserem Ratgeber zur Familienversicherung im Studium.
Wann bleibt die Familienversicherung ohne Altersgrenze bestehen?
Für Kinder von Mitgliedern gibt es eine besondere Regel. Die Altersgrenzen gelten nicht, wenn eine Behinderung vor Ablauf der Altersgrenzen eingetreten ist und das Kind deshalb nicht für sich selbst sorgen kann (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). Das Gesetz stellt also auf den Zeitpunkt des Eintritts und auf die fehlende Selbstversorgung ab. Beides prüft die Krankenkasse im Einzelfall.
Für dich bedeutet das: Wenn du als Studierende familienversichert bist und diese Voraussetzungen erfüllst, kann die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus fortbestehen. Lass dir das von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, bevor du dich darauf verlässt.
Welche Unterstützung gibt es im Studium?
Nachteilsausgleich ist kein Sonderrecht, sondern soll behinderungsbedingte Nachteile in Studium und Prüfungen ausgleichen. Wie das konkret aussieht, etwa bei Prüfungsform, Zeit oder Hilfsmitteln, regelt die Hochschule nach ihren Ordnungen. Einen Überblick mit Hinweisen zu Beratung und Hilfen bietet unser Ratgeber Barrierefreies Studium: Nachteilsausgleich, Beratung und Hilfen.
Daneben kennt das Neunte Buch Sozialgesetzbuch Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Zuständig sind die Rehabilitationsträger, zu denen je nach Fall etwa die Agentur für Arbeit oder der Sozialhilfeträger gehören. Die Zuständigkeit richtet sich nach deiner Situation, deshalb lohnt eine Beratung bei der Hochschule, bevor du einen Antrag stellst (SGB IX, gesetze-im-internet.de).
Welche Nachweise brauche ich?
Welche Unterlagen gefragt sind, hängt vom Anliegen ab. Die folgende Übersicht gibt einen Anhaltspunkt. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.
| Anliegen | Typischer Nachweis | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Nachteilsausgleich im Studium | Nachweis über die Behinderung und die konkreten Nachteile, etwa ärztliches Attest | Hochschule (Prüfungsamt oder Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung) |
| Familienversicherung eines Kindes ohne Altersgrenze | Nachweis über Beginn der Behinderung und fehlende Selbstversorgung | Krankenkasse des Mitglieds |
| Basistarif in der privaten Krankenversicherung | Antrag beim Versicherer, Angaben zur Gesundheit nach den Vertragsbedingungen | Privater Krankenversicherer |
Wichtig ist, dass du Angaben zur Gesundheit wahrheitsgemäß machst. Welche Folgen eine unvollständige Angabe im privaten Vertrag haben kann, regelt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG (gesetze-im-internet.de). Die Grundlagen zum Basistarif erklärt unser Ratgeber Basistarif oder Komforttarif in der PKV: Der Unterschied.
Hilfreich ist außerdem eine Liste aller Unterlagen, die du bereits hast. Notiere, welche Stelle welchen Nachweis verlangt, und frage nach, ob ein Attest genügt oder ein amtlicher Bescheid nötig ist. So vermeidest du Doppelarbeit und Wartezeiten, die bei unvollständigen Anträgen entstehen können.
Häufige Fragen
Wer hilft mir, wenn ich unsicher bin?
Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung an deiner Hochschule ist in der Regel die erste Anlaufstelle. Dort lässt sich klären, welche Stelle für dein Anliegen zuständig ist. Für Fragen zur Versicherung hilft deine Krankenkasse oder dein Versicherer weiter, für die Teilhabe an Bildung der Rehabilitationsträger.
Kann meine Behinderung die Aufnahme in die gesetzliche Versicherung verhindern?
Für die studentische Pflichtversicherung ist der Gesundheitszustand keine Voraussetzung. Sie knüpft an den Status als Studierende an (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Ob du anderweitig versichert bist oder eine Befreiung in Frage kommt, prüft deine Krankenkasse anhand deiner Unterlagen.
Was gilt in der privaten Krankenversicherung?
Private Versicherer prüfen Gesundheitsangaben vor Vertragsschluss. Für bestimmte Personengruppen muss ein Versicherer aber den Basistarif anbieten. Er darf den Antrag nur bei arglistiger Täuschung oder vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung ablehnen (§ 193 Abs. 5 VVG). Ob du zu diesen Personengruppen gehörst, klärst du vor der Antragstellung.
Gilt Nachteilsausgleich auch bei Prüfungen?
Ein Nachteilsausgleich kann sich auch auf Prüfungen auswirken, etwa durch andere Prüfungsbedingungen oder mehr Zeit. Die Entscheidung trifft die Hochschule nach ihrer Prüfungsordnung. Stelle den Antrag möglichst früh und begründe ihn mit den konkreten Auswirkungen auf dein Studium.
Muss ich meine Behinderung der Hochschule mitteilen?
Nein, niemand kann dich zur Angabe zwingen. Wenn du aber einen Nachteilsausgleich möchtest, musst du die Behinderung und die Auswirkungen nachweisen. Deine Entscheidung dazu solltest du mit Blick auf dein Anliegen treffen.
So gehst du jetzt vor
- Kläre deinen Versicherungsstatus schriftlich bei deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer.
- Sammle die Nachweise zur Behinderung und die Angaben zu den konkreten Nachteilen im Studium.
- Lass dich bei der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung deiner Hochschule beraten, bevor du den Antrag stellst.
- Stelle den Antrag auf Nachteilsausgleich frühzeitig vor den nächsten Prüfungen.
- Prüfe mit der zuständigen Stelle, ob Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Frage kommen.
Passend dazu
- Barrierefreies Studium: Nachteilsausgleich, Beratung und Hilfen
- Familienversicherung im Studium: Bis wann du mitversichert bist
- Studieren mit Kind: Krankenversicherung für dich und das Kind
- Basistarif oder Komforttarif in der PKV: Der Unterschied
Quellen: § 5 SGB V, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); § 10 SGB V, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); § 193 VVG, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.