Wohngeld und BAföG lassen sich nicht einfach nebeneinander kassieren. Wer BAföG bezieht, muss damit rechnen, dass die Wohngeldbehörde einen Ausschluss prüft, denn das Wohngeldgesetz knüpft an Leistungen an, bei deren Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Dieser Ratgeber erklärt die Regel, nennt die BAföG-Höchstsätze 2026 und zeigt, wie du die Prüfung vorbereitest.
Kurz beantwortet: Nach § 7 Abs. 1 WoGG ist Wohngeld für Empfänger bestimmter Leistungen ausgeschlossen, wenn dort Unterkunftskosten berücksichtigt wurden. Für auswärts wohnende Studierende bis 24 Jahre lag der BAföG-Höchstsatz 2026 bei 855 Euro im Monat (Studierendenwerke). Ob dein Anspruch besteht, entscheidet die Wohngeldbehörde anhand deines Bescheids. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach § 7 Abs. 1 WoGG sind Empfänger bestimmter Leistungen vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei deren Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden.
- Eine Ausnahme sieht das Gesetz vor, wenn die Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird oder das Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermeiden oder beseitigen kann.
- Der BAföG-Höchstsatz für auswärts wohnende Studierende bis 24 Jahre lag 2026 bei 855 Euro im Monat.
- Ab 25 Jahren gelten höhere Höchstsätze, die sich danach unterscheiden, ob du bei deinen Eltern wohnst.
- Ob der Ausschluss bei dir greift, entscheidet die Wohngeldbehörde auf Basis deines BAföG-Bescheids.
Was regelt § 7 WoGG genau?
Das Wohngeldgesetz nennt in § 7 Abs. 1 Gruppen von Leistungsempfängern, die kein Wohngeld erhalten. Maßgeblich ist, ob bei der Berechnung der jeweiligen Leistung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. Die Regel verhindert, dass Unterkunftskosten doppelt bezuschusst werden. Ein Beispiel im Gesetz sind Leistungen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die als Zuschuss erbracht werden.
Die Ausnahme in Satz 3 greift, wenn die Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird oder das Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeiden oder beseitigen kann, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen klärst du im Einzelfall mit der Behörde.
Für die Praxis ist wichtig: Der Ausschluss knüpft am Inhalt der anderen Leistung an, nicht an deinem Status als Studierende oder Student. Deshalb reicht es nicht, nur die Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Entscheidend ist, wie der BAföG-Bescheid deine Unterkunft berücksichtigt. Eine Übersicht zum Wohngeld für Studierende steht im Ratgeber Wohngeld für Studenten: Wer Anspruch hat und wie du es beantragst.
Welche BAföG-Sätze gelten 2026?
Der Bedarf richtet sich nach § 13 BAföG und setzt sich aus dem Grundbedarf und einer Wohnpauschale zusammen. Die Studierendenwerke nennen für 2026 einen Grundbedarf von 475 Euro im Monat und für auswärts wohnende Studierende eine Wohnpauschale von 380 Euro. Zusammen ergibt das den Höchstsatz von 855 Euro. Die Tabelle zeigt die Höchstsätze nach Alter und Wohnsituation.
| Altersgruppe | Wohnsituation | Höchstsatz pro Monat |
|---|---|---|
| bis 24 Jahre | auswärts | 855 Euro |
| 25 bis 29 Jahre | auswärts | 992 Euro |
| 25 bis 29 Jahre | bei den Eltern | 671 Euro |
| ab 30 Jahren | auswärts (Maximum) | 1.088 Euro |
| ab 30 Jahren | bei den Eltern (Maximum) | 767 Euro |
Achtung: Das sind Höchstsätze, keine Auszahlungsbeträge. Der tatsächliche Anspruch richtet sich nach dem anrechenbaren Einkommen, bei BAföG auch nach dem Einkommen der Eltern, soweit es berücksichtigt wird. Ein Bescheid kann deshalb deutlich unter dem Höchstsatz liegen. Quelle der Werte ist die Übersicht der Studierendenwerke zu den Bedarfssätzen bis 2026.
Rechenbeispiel. Annahme: Du bist 22 Jahre alt, wohnst auswärts und dein Bescheid nennt den vollen Höchstsatz von 855 Euro. Dann liegt der anerkannte Bedarf bei 855 Euro im Monat, im Jahr also bei 10.260 Euro. Wird dir Einkommen angerechnet, sinkt die tatsächliche Zahlung entsprechend. Genau diese Zahl braucht die Wohngeldbehörde, wenn sie den Ausschluss prüft.
Wann kommen Wohngeld und BAföG zusammen?
Ob beides gleichzeitig möglich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Frage hängt davon ab, ob dein BAföG Unterkunftskosten berücksichtigt. Wohnst du auswärts und erhältst eine Wohnpauschale, liegt der Zusammenhang mit der Regel des § 7 WoGG besonders nahe. Ob der Ausschluss im Einzelfall greift, bestätigt aber erst die Wohngeldbehörde anhand deines Bescheids.
Das Gesetz stellt die Frage für jede Leistung getrennt. Deshalb ist es sinnvoll, den BAföG-Bescheid mitzunehmen, die Wohngeldbehörde vorab zu fragen und die Auskunft schriftlich festzuhalten. So bleibt nachvollziehbar, auf welcher Grundlage entschieden wurde.
| Situation | Worauf du achtest | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| BAföG mit Wohnpauschale (auswärts) | Ausschluss nach § 7 Abs. 1 WoGG prüfen, Bescheid bereithalten | Wohngeldbehörde |
| BAföG wird nicht bewilligt | Wohngeld prüfen lassen und das Einkommen dokumentieren | Wohngeldbehörde |
| Leistung nur als Darlehen | Ausnahme nach § 7 Abs. 1 Satz 3 WoGG prüfen | Wohngeldbehörde |
| BAföG-Bescheid noch offen | Antrag stellen und den Stand der Entscheidung erfragen | Wohngeldbehörde |
Wie bereitest du die Prüfung vor?
Eine gute Vorbereitung spart Zeit. Lege den aktuellen BAföG-Bescheid, die Mietunterlagen und Angaben zu deinem Haushalt bereit. Wenn du neben dem BAföG Einkommen hast, etwa aus einem Nebenjob, notiere die Monatsbeträge. Die Wohngeldbehörde braucht vollständige Angaben, um den Ausschluss sauber zu prüfen. Welche Zahlen zu deinem Nebenjob zählen, zeigt der Ratgeber BAföG und Nebenjob: Hinzuverdienstgrenze 2026 und 2027.
Häufige Fragen
Kann ich Wohngeld beantragen, während mein BAföG-Antrag noch läuft?
Wenn dein BAföG-Antrag noch läuft, sprich das bei der Wohngeldbehörde an. Ohne BAföG-Bescheid lässt sich der Ausschluss nicht sauber prüfen. Erfrage deshalb, wie die Behörde mit offenen Bescheiden umgeht, und dokumentiere die Antwort schriftlich.
Muss ich Änderungen bei BAföG melden?
Ändert sich dein BAföG-Bescheid, etwa durch neue Einkünfte oder eine geänderte Wohnsituation, meldest du das dem BAföG-Amt. Läuft zusätzlich Wohngeld, gilt die Mitteilungspflicht nach § 27 Abs. 3 WoGG für wesentliche Änderungen. Beide Stellen sollten die gleichen Angaben erhalten, sonst entstehen Widersprüche.
Gilt die Regel auch für Studierende über 30?
Die Höchstsätze unterscheiden sich nach Alter, zum Beispiel ab 30 Jahren. Die Ausschlussregel des § 7 WoGG hängt dagegen nicht am Alter, sondern am Inhalt der anderen Leistung. Ob du BAföG über 30 erhältst, ist eine eigene Frage, die der Ratgeber zur BAföG-Altersgrenze über 30 beantwortet.
Was ändert die geplante BAföG-Reform?
Die BAföG-Reform ist ein Gesetzentwurf. Der Regierungsentwurf wurde im Oktober 2026 erstmals im Bundestag beraten, das Ergebnis ist offen. Bis ein Gesetz gilt, bleiben die heutigen Höchstsätze maßgeblich. Was der Entwurf vorsieht und wann es gelten soll, erklärt der Ratgeber zur BAföG-Reform 2027.
So gehst du jetzt vor
- Sammle deinen aktuellen BAföG-Bescheid und die Mietunterlagen.
- Kläre bei der Wohngeldbehörde, ob der Ausschluss nach § 7 WoGG bei deinem BAföG greift.
- Stelle den Antrag und lege den BAföG-Bescheid bei, damit die Prüfung auf belegten Tatsachen beruht.
- Melde Änderungen bei beiden Stellen, sobald sie eintreten.
Passend dazu
- Wohngeld für Studenten: Wer Anspruch hat und wie du es beantragst
- Wohngeld für Studierende: Anspruch, Berechnung und Antrag
- BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Rückzahlung erklärt
- BAföG-Bedarfssatz
- BAföG-Reform 2027: Was sich ändert und ab wann
Quellen: § 7 WoGG, Ausschluss vom Wohngeld (Stand: Oktober 2026), § 27 WoGG, Neubewilligung und Mitteilungspflicht (Stand: Oktober 2026), § 13 BAföG, Bedarf für Studierende (Stand: Oktober 2026), Studierendenwerke: BAföG-Bedarfssätze bis 2026 (Stand: 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.