Ein vorläufiger Steuerbescheid ist ein regulärer Bescheid, bei dem das Finanzamt einzelne Punkte ausdrücklich offenhält. Das betrifft viele Berufseinsteiger und Studierende mit Nebenjob, weil der Vermerk automatisch im Bescheid steht, sobald zu einer Frage ein Verfahren vor einem Gericht läuft. Dieser Beitrag zeigt, was die Vorläufigkeit nach § 165 der Abgabenordnung rechtlich bedeutet und was du mit dem Vermerk tun kannst.
Kurz beantwortet: Ein vorläufiger Steuerbescheid legt die Steuer fest, hält aber die im Vermerk genannten Punkte offen, bis die Ungewissheit entfällt. Du musst nichts tun, solange du mit dem Ergebnis einverstanden bist. Die Einspruchsfrist läuft für alle anderen Punkte normal weiter. Auf Antrag kann das Finanzamt den Bescheid für endgültig erklären. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorläufig bedeutet: Der Bescheid ist wirksam und die Steuer ist fällig, aber das Finanzamt darf ihn später zu deinen Gunsten oder Lasten ändern, soweit die Vorläufigkeit reicht.
- Der Vermerk muss Umfang und Grund der Vorläufigkeit nennen (§ 165 Abs. 1 Satz 3 AO). Er steht in den Erläuterungen zum Bescheid.
- Typische Anlässe sind Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, beim Europäischen Gerichtshof oder beim Bundesfinanzhof.
- Die Vorläufigkeit ersetzt keinen Einspruch gegen Punkte, die nicht im Vermerk stehen.
- Wegen der Vorläufigkeit allein musst du keinen Einspruch einlegen, die Änderung erfolgt in der Regel von Amts wegen.
Was bedeutet ein Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid?
Nach § 165 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) kann die Steuer vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind. Satz 2 nennt weitere Fälle. Dazu gehört unter anderem, dass die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht ist. Ebenso gilt das, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof ist.
Der Bescheid ist trotz des Vermerks vollständig wirksam. Das Finanzamt setzt die Steuer fest, du zahlst oder erhältst die Erstattung. Nur die im Vermerk bezeichneten Punkte bleiben rechtlich in der Schwebe. Fällt die Ungewissheit weg, muss das Finanzamt den Bescheid aufheben, ändern oder für endgültig erklären (§ 165 Abs. 2 Satz 2 AO).
Warum erhalte ich einen vorläufigen Bescheid?
Das Finanzamt vermerkt die Vorläufigkeit nicht wegen deiner persönlichen Angaben, sondern wegen offener Rechtsfragen. Dahinter stehen Verfahren, die für sehr viele Steuerpflichtige relevant sind. Ob ein Thema vorläufig gestellt wird, steuert die Finanzverwaltung über Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums. Diese Listen ändern sich laufend. Wird ein Verfahren entschieden, entfällt der Punkt, und neue anhängige Verfahren kommen hinzu.
| Anlass nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO | Beispielhafte Bedeutung für dich |
|---|---|
| Verfahren beim EuGH, BVerfG oder obersten Bundesgericht zur Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht | Ein Gesetz, nach dem deine Steuer berechnet wurde, wird gerichtlich überprüft |
| Auslegung eines Steuergesetzes ist beim Bundesfinanzhof anhängig | Es ist offen, wie eine Vorschrift auszulegen ist, die deinen Fall betrifft |
| Staatsverträge über die Besteuerung sind noch nicht wirksam | Betrifft vor allem Auslandssachverhalte |
| Allgemein: Ungewiss, ob Voraussetzungen der Steuerentstehung vorliegen | Eine steuerrelevante Tatsache ist noch nicht abschließend feststellbar |
Muss ich bei einem vorläufigen Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Wegen des Vermerks allein nicht. Wird später zu deinen Gunsten entschieden, ändert das Finanzamt den Bescheid in der Regel von Amts wegen. Anders ist es, wenn du mit einem anderen Punkt des Bescheids nicht einverstanden bist, etwa weil Werbungskosten nicht berücksichtigt wurden. Für diesen Punkt hilft dir die Vorläufigkeit nicht. Hier gilt die normale Einspruchsfrist, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids steht. Wie ein Einspruch aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist und Muster.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Fällen. Betrifft dein Anliegen genau den im Vermerk genannten Punkt, bleibt der Bescheid insoweit änderbar. Betrifft es etwas anderes, wird der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig und lässt sich nur noch unter engen Voraussetzungen ändern.
Wie wird ein vorläufiger Bescheid endgültig?
Es gibt drei Wege. Erstens kann das Finanzamt die vorläufige Festsetzung von sich aus aufheben oder ändern (§ 165 Abs. 2 Satz 1 AO). Zweitens muss es das tun, wenn die Ungewissheit wegfällt. Drittens kann es den Bescheid für endgültig erklären. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 geschieht diese Endgültigerklärung nach § 165 Abs. 2 Satz 4 AO nur auf Antrag, und nur dann, wenn der Bescheid nicht ohnehin aufzuheben oder zu ändern ist.
Das heißt praktisch: Willst du Rechtssicherheit, etwa weil du eine Nachzahlung nicht mehr fürchten willst oder weil Unterlagen aufbewahrt werden müssen, stellst du formlos einen Antrag auf Endgültigerklärung. Ob du das möchtest, hängt von der Lage ab. Die Vorläufigkeit schützt auch dich, weil sie offene Rechtsfragen zu deinen Gunsten bis zur Entscheidung zugänglich lässt.
Was ist der Unterschied zwischen vorläufig und Vorbehalt der Nachprüfung?
Beide Vermerke können gleichzeitig im Bescheid stehen. Das lässt § 165 Abs. 3 AO ausdrücklich zu. Die Vorläufigkeit bezieht sich auf bestimmte, im Vermerk bezeichnete Punkte, die rechtlich oder tatsächlich offen sind. Der Vorbehalt der Nachprüfung gilt dagegen für den gesamten Fall und erlaubt dem Finanzamt, den Bescheid insgesamt erneut zu prüfen.
| Merkmal | Vorläufige Festsetzung | Vorbehalt der Nachprüfung |
|---|---|---|
| Reichweite | Nur die bezeichneten Punkte | Der gesamte Steuerfall |
| Grund | Ungewissheit, meist laufende Gerichtsverfahren | Das Finanzamt hat noch nicht abschließend geprüft |
| Ende | Wegfall der Ungewissheit oder Endgültigerklärung | Aufhebung des Vorbehalts durch das Finanzamt |
| Wo vermerkt | Erläuterungen mit Angabe von Umfang und Grund | Hinweis im Bescheid |
Häufige Fragen
Muss ich einen vorläufigen Steuerbescheid sofort bezahlen?
Ja. Die Vorläufigkeit ändert nichts an der Fälligkeit. Eine Nachzahlung ist zum im Bescheid genannten Termin zu leisten. Willst du Zahlungsaufschub, ist das ein eigener Antrag.
Kann ein vorläufiger Steuerbescheid zu meinem Nachteil geändert werden?
Ja, soweit die Vorläufigkeit reicht. § 165 Abs. 2 AO erlaubt, die Festsetzung aufzuheben oder zu ändern. Die Änderung kann also zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung führen, je nach Ausgang der offenen Frage.
Wo finde ich den Vorläufigkeitsvermerk?
In den Erläuterungen zum Steuerbescheid. Dort muss das Finanzamt Umfang und Grund der Vorläufigkeit angeben. Lies den Abschnitt vollständig, denn er nennt auch, welche Steuerart betroffen ist.
Verlängert sich die Einspruchsfrist wegen der Vorläufigkeit?
Nein. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und läuft unabhängig vom Vermerk. Willst du einen anderen Punkt angreifen, musst du innerhalb dieser Frist handeln.
Gilt das auch für meinen Lohnsteuerabzug?
Die Vorläufigkeit betrifft die festgesetzte Einkommensteuer im Bescheid. Der monatliche Lohnsteuerabzug ist ein Abzugsverfahren. Seine Korrektur geschieht über die Steuererklärung, wie sie der Beitrag zur Steuererklärung 2026 und ihren Fristen beschreibt.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Erläuterungen zum Bescheid und notiere Umfang und Grund der Vorläufigkeit.
- Prüfe die übrigen Teile des Bescheids und vergleiche sie mit deiner Steuererklärung.
- Lege bei abweichenden Punkten innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch ein.
- Bewahre den Bescheid und die Belege auf, bis das Finanzamt die Endgültigkeit festgestellt hat.
- Stelle bei Bedarf einen formlosen Antrag auf Endgültigerklärung beim Finanzamt.
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Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Für deinen Bescheid ist das Finanzamt oder eine steuerberatende Person zuständig.