Die Versicherungspflichtgrenze 2027 entscheidet, ab welchem Gehalt du in der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen darfst. Wer weniger verdient, bleibt gesetzlich versichert. Dieser Ratgeber erklärt die Grenze, zeigt die Zahlen für 2026 und den Entwurf für 2027 und rechnet dir vor, was das für deinen Berufseinstieg bedeutet.
Kurz beantwortet: Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Für 2027 hat das Bundeskabinett Anfang Oktober 2026 einen Entwurf mit 84.150 Euro im Jahr (7.012,50 Euro im Monat) beschlossen. Gültig wird er erst nach Zustimmung des Bundesrats. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, nicht ein einzelner Monat (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- 2026 gilt die Grenze mit 77.400 Euro im Jahr. Das ist amtlich.
- 2027 steht die Grenze im Entwurf bei 84.150 Euro im Jahr. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Liegt dein Entgelt darunter, bist du gesetzlich versicherungspflichtig. Eine PKV ist dann in der Regel keine Option.
- Über der Grenze kannst du zwischen GKV und PKV wählen. Der PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab.
- Wer die Grenze im Laufe des Jahres überschreitet, bleibt bis zum Jahresende pflichtversichert (§ 6 Abs. 4 SGB V).
Wie hoch ist die Grenze 2026 und 2027?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt als Jahreswert. Der Monatswert ist ein Zwölftel davon. Die Tabelle zeigt beide Werte und den Status der Zahlen.
| Jahr | Grenze im Jahr | Grenze im Monat | Status |
|---|---|---|---|
| 2026 | 77.400 Euro | 6.450 Euro | Amtlich, gilt seit 1. Januar 2026 |
| 2027 | 84.150 Euro | 7.012,50 Euro | Entwurf (Kabinett), Bundesrat steht aus |
Die Werte für 2027 stammen aus dem Kabinettsentwurf vom Anfang Oktober 2026. Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesregierung nennen für den Beschluss leicht unterschiedliche Daten, die Werte stimmen aber überein. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung ändern sich ebenfalls. Sie bestimmen, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden, und sind eine andere Größe als die Versicherungspflichtgrenze.
| Grenze | 2026 (amtlich) | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze KV und PV, monatlich | 5.812,50 Euro | 6.375 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung, monatlich | 8.450 Euro | 8.850 Euro |
Ab welchem Gehalt darfst du in die PKV?
Die Pflicht zur gesetzlichen Versicherung endet bei Arbeitnehmern, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Erst dann bist du versicherungsfrei und hast die Wahl zwischen GKV und PKV. Entscheidend ist also das Jahresentgelt, das du regelmäßig erhältst, nicht der Betrag eines einzelnen Monats.
Bei Sonderzahlungen wie einem 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld hilft eine Nachfrage bei deiner Krankenkasse. Ob solche Zahlungen zum regelmäßigen Jahresentgelt zählen, hängt vom Einzelfall ab.
Was bedeutet das für deinen Berufseinstieg?
Beim Berufseinstieg zählt das Jahresentgelt, das du in deinem Arbeitsvertrag vereinbarst. Die folgende Tabelle rechnet Monatsgehälter auf ein Jahr hoch. Annahme: Du erhältst zwölf gleich hohe Monatsgehälter ohne Sonderzahlungen.
| Monatsgehalt (Annahme) | Jahresentgelt | Über 77.400 Euro (2026)? | Über 84.150 Euro (Entwurf 2027)? |
|---|---|---|---|
| 4.000 Euro | 48.000 Euro | Nein | Nein |
| 5.500 Euro | 66.000 Euro | Nein | Nein |
| 6.600 Euro | 79.200 Euro | Ja | Nein |
| 7.100 Euro | 85.200 Euro | Ja | Ja |
Bei schwankender Arbeitszeit oder variablen Bestandteilen fällt die Ermittlung schwerer. Lege dann die voraussichtlichen Zahlen für das Kalenderjahr zugrunde und frag bei deiner Krankenkasse nach, wenn du unsicher bist.
Ein Beispiel: Du verdienst 6.600 Euro im Monat. Das ergibt 79.200 Euro im Jahr, also liegst du 2026 über der Grenze. Du hast dann die Wahl zwischen GKV und PKV. Mit dem Entwurf für 2027 läge die Grenze bei 84.150 Euro, und dein Gehalt bliebe darunter.
Wer ohne Vorerfahrung mit einem Gehalt über der Grenze startet, ist nach dem Wortlaut des Gesetzes von Beginn an versicherungsfrei. Wer im Laufe des Jahres über die Grenze steigt, bleibt bis zum Jahresende in der gesetzlichen Versicherung. Ein Vergleich der Tarife lohnt sich immer, bevor du dich festlegst. Mehr dazu bietet PKV beim Berufseinstieg.
Häufige Fragen
Ist die Grenze ein Monats- oder ein Jahreswert?
Die Grenze ist ein Jahreswert. Der Monatswert ergibt sich, indem du den Jahreswert durch zwölf teilst. Für 2026 sind das 6.450 Euro im Monat, für 2027 im Entwurf 7.012,50 Euro.
Was passiert, wenn ich 2026 kurz über der Grenze liege?
Dann endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem du die Grenze überschreitest (§ 6 Abs. 4 SGB V). Das gilt nicht, wenn dein Entgelt unter der Grenze des nächsten Jahres bleibt. Nachträgliche Erhöhungen werden dem Jahr zugerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist.
Muss ich in die PKV wechseln, wenn ich über der Grenze verdiene?
Nein. Über der Grenze hast du ein Wahlrecht. Du kannst in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, auch freiwillig. Ob der Wechsel für dich passt, hängt von Leistungen, Beitrag und deiner Gesundheit ab.
Gilt die Grenze auch für Studierende?
Für Studierende gelten eigene Regeln, die sich von der Versicherungspflichtgrenze unterscheiden. Die Grenze ist vor allem für Angestellte relevant, die mit einem regelmäßigen Entgelt arbeiten. Wer neben dem Studium jobbt, sollte deshalb zuerst die Regeln für Studierende und Werkstudierende prüfen, bevor er die Grenze anwendet.
Gilt für alle Angestellten die gleiche Grenze?
Ja. Die Grenze ist für alle Arbeitnehmer gleich. Zuschläge wegen des Familienstands bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Auch Teilzeit ändert nichts an der Grenze, weil sie eine Jahresgröße ist. Entscheidend ist nur, ob dein Jahresentgelt darüber liegt.
Was ist, wenn meine Gehaltserhöhung erst im Laufe des Jahres kommt?
Dann kommt es darauf an, welches Entgelt regelmäßig gezahlt wird. Für die Pflicht gilt die Regel des § 6 Abs. 4 SGB V: Sie endet erst zum Jahresende, wenn die Grenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Lass dir Zusagen zu Gehaltserhöhungen schriftlich geben, bevor du Entscheidungen triffst.
Woher weiß ich, dass die Grenze 2027 wirklich gilt?
Die Werte gelten erst, wenn die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 in Kraft tritt. Verlässlich sind die Angaben der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des GKV-Spitzenverbandes nach Verkündung. Bis dahin gelten die amtlichen Werte für 2026.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle dein regelmäßiges Jahresentgelt aus dem Arbeitsvertrag: Monatsgehalt mal zwölf, plus regelmäßige Sonderzahlungen.
- Vergleiche das Ergebnis mit der Grenze des jeweiligen Jahres.
- Liegst du darunter, bleibst du gesetzlich versichert. Liegst du darüber, prüfe dein Wahlrecht.
- Vor einem Wechsel in die PKV vergleichst du Tarife und Leistungen. Eine persönliche Beratung dazu bietet Academycon an, Details dazu findest du unter So arbeiten wir.
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Quellen: BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Entwurf, Stand Oktober 2026); GKV-Spitzenverband: Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026); Gesetze im Internet: § 6 SGB V (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.