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Studiengebühren 2026: Wann du zahlst und wo du nachsiehst

Studiengebühren 2026: Warum das Erststudium meist gebührenfrei ist, wofür du trotzdem zahlst und wie du die Regeln deines Bundeslands prüfst.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Studiengebühren 2026 betreffen nur bestimmte Studierende, aber die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Wer ein Erststudium an einer staatlichen Hochschule beginnt, zahlt in der Regel keine allgemeinen Studiengebühren, dafür aber einen Semesterbeitrag. Dieser Ratgeber zeigt, wann Gebühren fällig werden und wo du die genauen Regeln findest.

Kurz beantwortet: Ein Erststudium an einer staatlichen Hochschule ist in der Regel gebührenfrei, du zahlst aber den Semesterbeitrag. Gebühren können für Zweitstudium, Langzeitstudium, Nicht-EU-Staatsangehörige und einige Weiterbildungsangebote anfallen, und die Regeln stehen im Landesrecht und in der Satzung deiner Hochschule. Stand: Oktober 2026. Konkrete Beträge ändern sich, deshalb prüfe sie vor der Einschreibung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Erststudium an einer staatlichen Hochschule ist in der Regel gebührenfrei.
  • Den Semesterbeitrag zahlst du dagegen fast überall, auch wenn er keine Studiengebühr im engeren Sinn ist.
  • Zweitstudium, Langzeitstudium und Nicht-EU-Staatsangehörige sind die häufigsten Ausnahmen.
  • Die Regeln stehen im Landeshochschulgesetz und in der Gebühren- oder Beitragsordnung der Hochschule.
  • Bei Weiterbildungsangeboten wie berufsbegleitenden Masterstudiengängen sind Entgelte üblich.
  • Vor der Einschreibung lohnt sich ein Blick in die aktuelle Gebührenordnung deiner Hochschule.

Warum das Erststudium meist gebührenfrei ist

In den vergangenen Jahren haben die Länder allgemeine Studiengebühren für das Erststudium abgeschafft. Niedersachsen war das letzte Land, das diese Gebühren zum Wintersemester 2014/2015 abschaffte. Seitdem ist ein gebührenfreies Erststudium an staatlichen Hochschulen der Normalfall. Das bedeutet nicht, dass Studieren nichts kostet, denn Semesterbeitrag, Wohnen und Lebenshaltung bleiben als Ausgaben.

Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr im rechtlichen Sinn. Er deckt in der Regel den Verwaltungsaufwand und die Studierendenschaft ab. Häufig enthält er auch ein Semesterticket. Wie hoch er ist, unterscheidet sich je nach Hochschule. Einen Überblick für einzelne Städte bietet der Ratgeber Studieren in Deutschland: 30 Hochschulstädte im Vergleich nach Kosten, Wohnen und Semesterbeitrag.

Wann fallen trotzdem Gebühren an?

Gebühren können in mehreren Fallgruppen anfallen. Welche davon in deinem Bundesland gelten, unterscheidet sich, deshalb ist die Tabelle als Prüfliste gedacht und nicht als Gebührenkatalog.

FallgruppeTypische RegelWas du prüfen solltest
ZweitstudiumGebühren können anfallen, wenn bereits ein berufsqualifizierender Abschluss vorliegtLandesregelung und Ausnahmen für bestimmte Fächer
LangzeitstudiumGebühren können ab einer bestimmten Überschreitung der Regelstudienzeit anfallenSchwelle und Semesteranzahl im Landesrecht
Nicht-EU-StaatsangehörigeEinige Länder erheben Gebühren, manche nichtAufenthaltsstatus und mögliche Befreiungen
GasthörerschaftEntgelte je nach HochschuleGebührenliste der jeweiligen Hochschule
Weiterbildende MasterstudiengängeEntgelte sind üblichVertrag und Gebührenordnung des Studiengangs

Gerade bei Zweit- und Langzeitstudium spielt zusätzlich die Finanzierung eine Rolle. Die Frage, ob und wie BAföG oder Kredite weiterhelfen, beantwortet der Ratgeber Zweitstudium: Kosten, BAföG, Kindergeld und Steuern.

Beispiel Baden-Württemberg

Baden-Württemberg erhebt Studiengebühren von internationalen Studierenden, die nicht aus der EU kommen. Die Landesregierung hat die Einführung und die Ausgestaltung in einer Pressemitteilung erläutert. Wer aus einem Staat außerhalb der EU kommt, sollte deshalb den aktuellen Stand der Landesregeln und mögliche Ausnahmen prüfen. Die Höhe der Gebühren nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich ändern kann und im Landesrecht geregelt ist.

Wichtig ist außerdem, zwischen Erststudium, Zweitstudium und Langzeitstudium zu unterscheiden. Eine Regel für internationale Studierende gilt nicht automatisch für Deutsche mit Zweitstudium, und umgekehrt. Deshalb sollte deine Prüfung immer mit deiner konkreten Lage beginnen.

Für die aktuelle Rechtslage lohnt der Blick in das Gesetzesportal des Landes. Die Fundstelle steht dort mit dem jeweiligen Stand der Vorschrift.

Wo finde ich die Regeln für mein Bundesland?

Die Gebühren und Ausnahmen stehen in drei Quellen: Im Landeshochschulgesetz, in der Satzung oder Gebührenordnung der Hochschule und in den Informationen der Hochschule zu Einschreibung und Studienbeitrag. Das Gesetz legt den Rahmen fest, die Hochschule die Details. Für Fragen zu deinem Fall ist die Studienberatung oder das Studierendensekretariat der richtige Ansprechpartner.

QuelleWas sie regeltTypischer Ort
LandeshochschulgesetzGrundsatz zu Gebühren und AusnahmenGesetzesportal des Landes
Gebühren- oder BeitragsordnungHöhe und Fälligkeit im EinzelfallWebsite der Hochschule, Abschnitt Satzungen
EinschreibeinformationenFristen, Beiträge und ZahlungswegStudierendensekretariat

Rechenbeispiel zum Semesterbeitrag

Rechenbeispiel. Annahme: Der Semesterbeitrag liegt bei 300 Euro pro Semester. Bei sechs Semestern ergibt das 1.800 Euro. Diese Summe ist die Belastung ohne Miete und Lebenshaltung. Ob dein Beitrag höher oder niedriger ausfällt, zeigt die Beitragsordnung deiner Hochschule.

Wer zusätzlich eine Gebühr für Langzeitstudium zahlt, sollte die Kosten getrennt planen. Eine Übersicht über Finanzierungswege bietet der Ratgeber Studienkredite im Vergleich: Kriterien und Stand 2026.

Häufige Fragen

Muss ich als Erstsemester Studiengebühren zahlen?

In der Regel nicht für ein Erststudium an einer staatlichen Hochschule. Du zahlst aber den Semesterbeitrag. Ob es in deinem Fall anders ist, etwa wegen Staatsangehörigkeit oder Studiengang, prüfst du in der Gebührenordnung deiner Hochschule.

Ich wechsle nach dem Bachelor in den Master. Gilt das als Zweitstudium?

Nein, ein konsekutiver Master an derselben Hochschule gilt meist als Teil des Studiums. Bei weiterbildenden Masterstudiengängen kann es dagegen Entgelte geben. Die Zuordnung hängt von der Studienordnung und dem Landesrecht ab, deshalb lohnt die Nachfrage bei der Hochschule.

Wie erfahre ich, wann Gebühren fällig werden?

Die Fälligkeit steht in der Gebührenordnung, im Zulassungsbescheid oder in den Einschreibeinformationen. Achte auf Fristen, denn Zahlungen müssen oft vor Beginn des Semesters eingehen. Bei Unklarheit hilft das Studierendensekretariat.

Gilt das alles auch für private Hochschulen?

Nein. Private Hochschulen sind nicht an die Regeln für staatliche Hochschulen gebunden und erheben in der Regel eigene Studiengebühren. Die Höhe und die Zahlungsmodelle stehen im Vertrag und in der Gebührenordnung der jeweiligen Hochschule. Wer sich dort einschreibt, sollte die Gesamtkosten über die Regelstudienzeit hinweg vergleichen.

Zahlt jeder den gleichen Semesterbeitrag?

Nein. Der Betrag unterscheidet sich zwischen Hochschulen und kann zusätzliche Bestandteile enthalten. Teilweise sind Semestertickets enthalten, teilweise nicht. Die Aufschlüsselung steht in der Beitragsordnung und auf der Einschreibeseite.

Typische Fehler bei der Planung

Viele Studierende planen nur mit dem Semesterbeitrag und vergessen Nebenkosten oder Sonderfälle. Andere verlassen sich auf Informationen aus alten Foren oder aus der Schulzeit, obwohl sich die Regeln geändert haben. Die folgenden Punkte helfen, typische Irrtümer zu vermeiden.

  • Veraltete Angaben aus Foren oder Erfahrungsberichten übernehmen, statt die aktuelle Ordnung zu lesen
  • Den Semesterbeitrag mit einer Studiengebühr verwechseln und dadurch Kosten falsch einschätzen
  • Staatsangehörigkeit und Studienstatus nicht mit der Hochschule abstimmen
  • Fristen zur Zahlung übersehen, obwohl sie über die Einschreibung entscheiden
  • Eine Weiterbildung buchen, ohne vorher das Entgelt und die Vertragsbedingungen zu prüfen

Wenn du unsicher bist, lohnt eine schriftliche Anfrage. Sie schafft Klarheit und gibt dir einen Nachweis für deine Planung. Das gilt besonders, wenn sich dein Studienverlauf ändert, etwa durch einen Wechsel des Studiengangs oder eine längere Studienzeit.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Studium ein Erststudium ist, und notiere deine Staatsangehörigkeit und bisherige Abschlüsse.
  2. Lies die Gebühren- oder Beitragsordnung deiner Hochschule für das laufende Jahr.
  3. Vergleiche die Regeln mit dem Landeshochschulgesetz deines Bundeslands.
  4. Frage bei Unklarheiten das Studierendensekretariat oder die Studienberatung schriftlich an.
  5. Plane Semesterbeitrag und mögliche Gebühren fest in dein Budget ein, bevor du dich einschreibst.

Passend dazu

Quellen: Landesregierung Baden-Württemberg: Pressemitteilung zu internationalen Studiengebühren (Abruf Oktober 2026) · Landesrecht Baden-Württemberg, Gesetzesportal (Abruf Oktober 2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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