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Steuerberater für Studierende: Was die Beratung kostet

Die Steuerberatervergütungsverordnung gibt den Gebührenrahmen vor. Für die Einkommensteuererklärung gilt bei Studierenden meist ein Mindestgegenstandswert von 8.000 Euro.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Was ein Steuerberater für Studierende kostet, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie legt Gebührenrahmen fest, die sich nach einem Gegenstandswert richten. Für die Einkommensteuererklärung gilt bei kleinen Einkünften ein Mindestgegenstandswert, sodass der Rahmen am unteren Ende klar bestimmbar ist.

Kurz beantwortet: Für eine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung einzelner Einkünfte sieht § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr vor, bei einem Gegenstandswert von mindestens 8.000 Euro. Nach einer Wiedergabe der Tabelle A (Fassung ab 1. Juli 2025) beträgt die volle Gebühr dafür 514 Euro, der Rahmen liegt also zwischen 51,40 und 308,40 Euro netto, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebühren richten sich nach der StBVV und einem Gegenstandswert, nicht nach der Dauer der Arbeit.
  • Bei der Einkommensteuererklärung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV gilt ein Mindestgegenstandswert von 8.000 Euro, Rahmen 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr.
  • Die volle Gebühr nach Tabelle A beträgt bei 8.000 Euro 514 Euro, bei 10.000 Euro 605 Euro (laut Wiedergabe der Fassung ab 1. Juli 2025, spätere Änderungen sind möglich).
  • Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu, außerdem können weitere Gebührentatbestände anfallen.
  • Lohnsteuerhilfevereine rechnen über einen Mitgliedsbeitrag ab, nicht nach der Gebührenverordnung.

Wie berechnet ein Steuerberater seine Gebühren?

Die Vergütung steuerberatender Tätigkeit richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften, der StBVV. Die Verordnung enthält je Tätigkeit einen Gebührenrahmen, den der Berater im Einzelfall ausfüllt. Beim Rahmen von 1/10 bis 6/10 berücksichtigt er Umfang und Schwierigkeit der Aufgabe sowie die Verhältnisse des Mandanten. Die Gebührentabellen stehen in den Anlagen zur Verordnung. Tabelle A, die sogenannte Beratungstabelle, nennt die volle Gebühr je Gegenstandswert.

Für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gilt § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens aber 8.000 Euro. Das ist für Studierende wichtig, denn Einkünfte aus Nebenjob oder Praktikum liegen oft unter dieser Marke. Dann wird der Mindestwert zugrunde gelegt.

Was kostet die Einkommensteuererklärung nach der Tabelle?

Eine Wiedergabe der Tabelle A in der Fassung ab 1. Juli 2025 nennt für die beiden unteren Gegenstandswerte folgende volle Gebühren. Spätere Änderungen der Verordnung können die Werte verändern, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der Anlage 1 zur StBVV. Daraus ergibt sich der Rahmen des § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV.

GegenstandswertVolle Gebühr (Tabelle A)1/10Mitte 3,5/106/10
8.000 Euro (Mindestwert)514,00 Euro51,40 Euro179,90 Euro308,40 Euro
10.000 Euro605,00 Euro60,50 Euro211,75 Euro363,00 Euro

Alle Beträge verstehen sich netto. Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Die Werte sind eine rechnerische Einordnung des Gebührenrahmens. Welche Gebühr im Einzelfall tatsächlich berechnet wird, legt der Berater innerhalb des Rahmens fest. Ob dein Fall unter Nr. 1 fällt oder weitere Gebührentatbestände anfallen, etwa für die Ermittlung von Einkünften, solltest du vor der Beauftragung klären.

Rechenbeispiel für Studierende mit Nebenjob

Annahme: Du hast 2026 als Werkstudent Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von weniger als 8.000 Euro und keine weiteren Einkünfte. Der Berater legt nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV den Mindestgegenstandswert von 8.000 Euro zugrunde und setzt 3/10 an.

  1. Volle Gebühr nach Tabelle A bei 8.000 Euro: 514 Euro.
  2. 3/10 davon: 154,20 Euro netto.
  3. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.

Würde der Berater das Maximum von 6/10 ansetzen, wären es 308,40 Euro netto, beim Minimum von 1/10 sind es 51,40 Euro. Ob eine Erstattung diese Kosten aufwiegt, hängt von deiner Steuer ab. Bei kleinen Nebenjobs liegt die Erstattung oft nicht über der Beratungsgebühr.

Welche Alternativen gibt es zum Steuerberater?

Die Erklärung lässt sich über ELSTER, das Online-Portal der Finanzverwaltung, selbst abgeben. Das ist für einfache Fälle mit einem Arbeitgeber gut machbar, wie der Beitrag Steuererklärung ohne Steuerberater: Lohnt sich das für Studierende? zeigt. Daneben gibt es Lohnsteuerhilfevereine.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitglieder beraten, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bestimmte wiederkehrende Bezüge oder Unterhalt haben. Nach dem Merkblatt des Landesamts für Steuern Niedersachsen (Stand: Oktober 2017) dürfen sie keine Hilfe leisten, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit vorliegen, und die weiteren Einnahmen sind auf 13.000 Euro begrenzt, bei Zusammenveranlagung auf 26.000 Euro. Das Merkblatt ist älter, die aktuellen Grenzen nennt der jeweilige Verein oder das Landesamt für Steuern. Wer nebenher selbstständig ist, fällt damit aus dem Kreis heraus. Der Beitrag darf weder von der Höhe der Erstattung noch vom Umfang der Beratung abhängen. Zulässig sind soziale Abstufungen, etwa nach Einkommen oder Familienstand.

WegAbrechnungGeeignet bei
Selbst über ELSTERkeine Beratungsgebühreinfachen Fällen, ein Arbeitgeber, wenige Abzüge
LohnsteuerhilfevereinMitgliedsbeitrag laut SatzungEinkünften aus Arbeit, ohne Gewerbe oder Selbstständigkeit
SteuerberaterGebühren nach StBVV, Auslagen, UmsatzsteuerSelbstständigkeit, mehreren Einkunftsarten, komplexen Fällen

Wann lohnt sich ein Steuerberater trotzdem?

Ein Steuerberater kommt in Betracht, wenn du neben dem Studium selbstständig tätig bist, ausländische Einkünfte hast, ein Zweitstudium mit Verlustvortrag steuerlich geltend machst oder Kapitalerträge mit Sonderfragen hast. Für einfache Fälle genügen oft ELSTER oder ein Verein. Wer einen Berater beauftragt, profitiert außerdem von der längeren Abgabefrist. Nach § 149 Abs. 3 AO endet sie für 2026 am 29. Februar 2028, die Regelfrist läuft am 2. August 2027 ab. Hintergründe zur Frist stehen im Beitrag Steuererklärung mit Steuerberater: Fristverlängerung erklärt.

Zur steuerlichen Behandlung der Beratungskosten selbst gilt: Ob und in welchem Umfang du sie absetzen kannst, hängt davon ab, wofür sie angefallen sind. Aufwendungen für die Ermittlung der Einkünfte können Werbungskosten sein. Das Finanzamt oder dein Berater erläutert die Zuordnung. Mehr zu abzugsfähigen Posten findest du im Beitrag Werbungskostenpauschale für Studierende.

Häufige Fragen

Kann ich die Gebühr vorab erfahren?

Du kannst den Berater vor der Beauftragung nach einer Kostenschätzung fragen und dir erläutern lassen, welcher Gegenstandswert und welche Zehntel er ansetzt. Das schafft Klarheit, bevor Arbeit beginnt.

Gelten die Werte für jeden Berater gleich?

Der Rahmen der StBVV gilt für alle. Innerhalb des Rahmens setzt der Berater die Gebühr fest, berücksichtigt Umfang, Schwierigkeit und Verhältnisse. Deshalb unterscheiden sich die Rechnungen.

Gibt es eine Pauschale für Studierende?

Die StBVV kennt keinen eigenen Studierendentarif. Bei kleinen Einkünften wirkt der Mindestgegenstandswert von 8.000 Euro als Untergrenze der Bemessung.

Was kostet ein Lohnsteuerhilfeverein?

Der Beitrag ergibt sich aus der Satzung oder Beitragsordnung des Vereins. Er darf nicht von der Höhe der Erstattung abhängen. Die konkrete Höhe nennt der jeweilige Verein.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Fall einfach ist: Ein Arbeitgeber, keine Selbstständigkeit, keine ausländischen Einkünfte.
  2. Frage bei einem Berater nach Gegenstandswert, Zehntelrahmen, Auslagen und Umsatzsteuer.
  3. Vergleiche mit ELSTER und mit einem Lohnsteuerhilfeverein, sofern du dort Mitglied werden darfst.
  4. Beachte die Fristen: 2. August 2027 ohne, 29. Februar 2028 mit Berater für das Jahr 2026.

Wenn du neben Steuern auch Versicherung und Vorsorge sortieren willst, kann eine persönliche Beratung bei Academycon sinnvoll sein: So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: § 24 StBVV, Steuererklärungen (abgerufen November 2026), Anlage 1 StBVV, Tabelle A, Wiedergabe mit Fassung ab 1. Juli 2025 (abgerufen November 2026), Merkblatt für Lohnsteuerhilfevereine, Landesamt für Steuern Niedersachsen (Stand Oktober 2017), § 149 AO, Abgabefristen (abgerufen November 2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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