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Steuer-ID für internationale Studierende: Was ist nötig?

Die Steuer-ID wird Studierenden mit Wohnsitz in Deutschland über die Meldebehörde zugeteilt. Was bei fehlender oder verlorener Nummer gilt und wo du sie anforderst.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Steuer-ID, offiziell steuerliche Identifikationsnummer, begleitet dich durch dein gesamtes Berufsleben und durch jede Steuererklärung. Als internationaler Studierender stellst du dir vermutlich zuerst eine Frage: Bekomme ich die Nummer automatisch, oder muss ich selbst etwas beantragen? Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob du in Deutschland gemeldet bist.

Kurz beantwortet: Die Steuer-ID wird auf Grundlage der Daten zugeteilt, die die Meldebehörde übermittelt. Eine Person erhält höchstens eine Identifikationsnummer, und jede Nummer wird nur einmal vergeben (§ 139b AO). Wer keine Nummer hat, kann beim Wohnsitzfinanzamt eine einjährige Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen (§ 39e EStG). Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Meldebehörde übermittelt die Daten jedes Einwohners, damit die Identifikationsnummer zugeteilt werden kann (§ 139b Abs. 6 AO).
  • Bis zur Zuteilung vergibt die Meldebehörde ein vorläufiges Bearbeitungsmerkmal. Nach der Mitteilung der Nummer wird es gelöscht (§ 139b Abs. 6 AO).
  • Gespeichert werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift und Staatsangehörigkeiten (§ 139b Abs. 3 AO).
  • Dein Arbeitgeber ruft die Lohnsteuermerkmale über die Nummer ab. Die Merkmale werden nicht vor Beginn des Dienstverhältnisses bereitgestellt (§ 39e EStG).
  • Ohne Nummer gibt es eine einjährige Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39e Abs. 8 EStG).
  • Ist die Nummer verloren gegangen oder nie angekommen, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern online angefordert werden.

Wie bekommst du die Steuer-ID, wenn du in Deutschland wohnst?

Die Zuteilung knüpft an die Meldung bei der Meldebehörde an. Jeder gemeldete Einwohner erhält eine eindeutige und unveränderliche Nummer, die nach der ersten Anmeldung zugeteilt wird. Die folgende Übersicht zeigt die Stationen in der Reihenfolge, in der das Gesetz sie beschreibt. Auf jeder Station greift eine andere Stelle ein, deshalb lohnt sich der Blick auf die Zuständigkeit.

SchrittZuständige StelleGrundlage
Meldung des WohnsitzesMeldebehördeÜbermittlung der Daten jedes Einwohners, § 139b Abs. 6 AO
Vorläufiges BearbeitungsmerkmalMeldebehördeVergabe bis zur Zuteilung, § 139b Abs. 6 AO
Mitteilung der IdentifikationsnummerBundeszentralamt für Steuern (BZSt)Zuteilung und Löschung des Merkmals, § 139b Abs. 6 AO
Abruf für den LohnsteuerabzugArbeitgeberBereitstellung der Merkmale über das BZSt, § 39e Abs. 3 EStG

Für dich als internationaler Studierender bedeutet das: Der entscheidende Schritt ist die Wohnsitzanmeldung in Deutschland. Vorher hat die Meldebehörde keine Daten, die sie übermitteln könnte. Danach teilt dir das Bundeszentralamt die Nummer mit. Wie lange das dauert, nennen die amtlichen Quellen nicht. Hast du die Nummer nach einigen Wochen nicht erhalten, nutze den Weg im nächsten Abschnitt.

Was kannst du tun, wenn die Nummer fehlt oder verloren ging?

Die Nummer steht in Steuerbescheiden, in Schreiben des Finanzamts und auf der Lohnabrechnung deines Arbeitgebers. Findest du sie dort nicht, kannst du sie online auf der Seite identifikationsmerkmal.de beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Das Bundeszentralamt antwortet per Brief an die gespeicherte Anschrift. Deshalb ist es wichtig, dass deine Meldeanschrift aktuell ist.

SituationWeg
Du bist in Deutschland gemeldet, hast aber keine Nummer erhaltenOnline-Anforderung beim BZSt, Antwort per Brief
Du hast die Nummer verlorenOnline-Anforderung beim BZSt, Antwort per Brief
Du bist nicht in Deutschland gemeldet, brauchst aber eine NummerAntrag beim Finanzamt mit Kopie des Ausweises, Vordruck 010250 laut Berliner Senatsverwaltung für Finanzen
Dein Arbeitgeber braucht die Nummer, du hast sie noch nichtBescheinigung für den Lohnsteuerabzug beim Wohnsitzfinanzamt, § 39e Abs. 8 EStG

Wer nicht in Deutschland gemeldet ist, kann die Nummer beim Finanzamt beantragen. Sie wird an die angegebene Auslandsanschrift geschickt und kann nach den Angaben der Senatsverwaltung auch an den Arbeitgeber gesendet werden.

Was gilt, wenn du keine Steuer-ID hast?

Wer keine Identifikationsnummer hat, kann beim Wohnsitzfinanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen (§ 39e Abs. 8 EStG). Die Bescheinigung gilt jeweils für ein Jahr. Ob die Regelung auf deine Situation passt, hängt davon ab, ob du unbeschränkt steuerpflichtig bist. Das klärt das Wohnsitzfinanzamt im Einzelfall.

PunktRegelung
GültigkeitEin Jahr
AntragBeim Wohnsitzfinanzamt, auf Antrag
Antrag durch den ArbeitgeberNur mit Vollmacht des Arbeitnehmers nach § 80 Abs. 1 AO
VorlageVor Jahresbeginn oder bei Dienstbeginn

Für Beschäftigte mit beschränkter Steuerpflicht, die nicht in Deutschland wohnen, gilt nach der Berliner FAQ seit dem 1. Januar 2020 das elektronische Verfahren. In einzelnen Fällen ist weiterhin eine Papierbescheinigung nötig, die beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers gestellt wird.

Was bedeutet die Steuer-ID für deinen Nebenjob?

Bei einem Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerabzug braucht dein Arbeitgeber deine Lohnsteuermerkmale, die er über die Identifikationsnummer abruft. Weicht ein Merkmal zu deinen Gunsten ab, musst du das Finanzamt unverzüglich informieren (§ 39e Abs. 6 EStG). Du kannst beim Finanzamt außerdem festlegen lassen, welche Arbeitgeber die Merkmale abrufen dürfen, oder den Abruf sperren lassen. Mehr zu den Steuerregeln im Nebenjob findest du in unserem Artikel Nebenjob und Steuern.

Welche Daten speichert das Bundeszentralamt für Steuern?

Zu natürlichen Personen speichert das Bundeszentralamt für Steuern unter anderem die Identifikationsnummer, Namen, Geburtsdaten, Anschrift, die zuständigen Finanzbehörden und Staatsangehörigkeiten (§ 139b Abs. 3 AO). Eine zuletzt übermittelte Bankverbindung wird ebenfalls gespeichert, sofern sie per SEPA erreichbar ist (§ 139b Abs. 3a AO). Die Daten dürfen nur für die im Gesetz genannten Zwecke verarbeitet werden, etwa die Eindeutigkeit der Vergabe und die Ermittlung der zuständigen Finanzbehörden (§ 139b Abs. 4 und 5 AO).

Für den Lohnsteuerabzug gilt zusätzlich, dass die Meldebehörden Angaben zu Identität, Religion und Familienstand übermitteln (§ 39e Abs. 2 EStG). Diese Angaben sind der Grund, warum deine Lohnabrechnung später bestimmte Merkmale ausweist.

Wie wirken die Merkmale auf deine Lohnabrechnung?

Die abgerufenen Merkmale gelten, bis das Bundeszentralamt geänderte Merkmale bereitstellt oder das Ende des Dienstverhältnisses mitgeteilt wird (§ 39e Abs. 5 EStG). Gegenüber dem Arbeitgeber gelten die Merkmale mit dem Abruf als bekannt gegeben. Gegenüber dir gelten sie als bekannt gegeben, sobald dir die Lohnabrechnung mit den Merkmalen übergeben oder bereitgestellt wurde (§ 39e Abs. 6 EStG).

Häufige Fragen

Bekomme ich die Steuer-ID automatisch?

Wer in Deutschland gemeldet ist, dessen Daten übermittelt die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Gesetz sieht für diesen Weg keinen Antrag vor. Bis die Nummer zugeteilt ist, arbeitet das System mit dem vorläufigen Bearbeitungsmerkmal.

Kann ich zwei Steuer-IDs haben, etwa aus einem früheren Aufenthalt?

Nein. Nach § 139b Abs. 1 AO darf eine natürliche Person nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten, und jede Nummer darf nur einmal vergeben werden.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber keine Nummer hat?

Dann hilft die Bescheinigung nach § 39e Abs. 8 EStG, die beim Wohnsitzfinanzamt beantragt wird. Der Arbeitgeber kann den Antrag stellen, aber nur, wenn du ihn dazu bevollmächtigt hast. Die Bescheinigung legst du vor Jahresbeginn oder bei Dienstbeginn vor.

Muss ich dem Finanzamt Änderungen melden?

Ja, sobald ein Merkmal zu deinen Gunsten abweicht. Dann musst du das Finanzamt unverzüglich informieren (§ 39e Abs. 6 EStG).

Ändert sich die Nummer, wenn ich Deutschland verlasse und später zurückkomme?

Nach der Berliner FAQ ist die Nummer eindeutig und unveränderlich. Nach § 139b Abs. 1 AO darf eine Person außerdem nicht mehr als eine Nummer erhalten. Bei einer Rückkehr bleibt es also bei der bisherigen Nummer.

So gehst du jetzt vor

  1. Melde deinen Wohnsitz in Deutschland an und prüfe, dass deine Anschrift beim Bundeszentralamt aktuell ist.
  2. Suche die Nummer in Briefen des Finanzamts oder in Lohnabrechnungen. Fordere sie bei Bedarf online beim Bundeszentralamt an.
  3. Ohne Nummer beantragst du die Bescheinigung beim Wohnsitzfinanzamt und legst sie vor Dienstbeginn vor.
  4. Kontrolliere auf deiner ersten Lohnabrechnung, ob Steuerklasse und Freibeträge stimmen.
  5. Bei Merkmalen, die zu deinen Gunsten abweichen, informierst du das Finanzamt unverzüglich.

Passend dazu

Wenn du als internationaler Studierender auch deine Krankenversicherung klären möchtest, ist eine persönliche Beratung bei Academycon möglich. Für Steuerfragen ist das Finanzamt zuständig.

Quellen: § 139b AO, Identifikationsnummer (Stand: November 2026), § 39e EStG, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Stand: November 2026), Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ Steuerliche Identifikationsnummer (Stand: Abruf November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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