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Semesterbeitrag Uni Mainz 2026/27: 366,90 Euro, Ticket, Frist

Für das Wintersemester 2026/27 nennt ein Informationsschreiben 366,90 Euro Semesterbeitrag an der JGU Mainz. Der Ratgeber zeigt die Posten, das Ticket und die Rückmeldefrist.
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Inhalt

Der Semesterbeitrag der Johannes Gutenberg-Universität Mainz setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die verschiedene Stellen festlegen: Dem Beitrag an die Studierendenschaft und dem Beitrag an das Studierendenwerk. Für das Wintersemester 2026/27 ergibt sich daraus ein Gesamtbetrag von 366,90 Euro. Den Hauptteil macht der Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket aus.

Kurz beantwortet: Der Semesterbeitrag an der Uni Mainz beträgt im Wintersemester 2026/27 laut einem Informationsschreiben vom 24.03.2026 mit Nachtrag vom 30.04.2026 insgesamt 366,90 Euro: 252,90 Euro an die Studierendenschaft, davon 229,90 Euro für den Nahverkehr, und 114,00 Euro an das Studierendenwerk. Als Rückmeldetermin nennt die Fristenübersicht den 15. Juli, ohne Jahr. Für das Wintersemester 2026/27 wäre er im Oktober 2026 bereits verstrichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtbetrag für das Wintersemester 2026/27: 366,90 Euro, zusammengesetzt aus 252,90 Euro Studierendenschaft und 114,00 Euro Studierendenwerk.
  • Der Mobilitätsbeitrag (ÖPNV-Nutzungsberechtigung) liegt bei 229,90 Euro und macht damit rund 63 Prozent des Gesamtbetrags aus.
  • Die Beitragsordnung der Studierendenschaft gilt erstmals für dieses Semester, das Studierendenparlament beschloss den Entwurf am 13.03.2026.
  • Das Studierendenwerk Mainz hat am 10.02.2026 mitgeteilt, dass sein Beitrag unverändert bleibt.
  • Als Rückmeldetermin nennt die Fristenübersicht der Universität den 15. Juli, ohne das Semester ausdrücklich zu benennen.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag in Mainz?

Die Gesamtsumme findest du nicht in einer einzigen Satzung, sondern in einem Informationsschreiben der Universitätsmedizin Mainz, das beide Beitragsteile zusammenführt. Das Schreiben ist auf den 24.03.2026 datiert und wurde am 30.04.2026 nachgetragen. Es ist also keine Seite der zentralen Studierendenverwaltung, sondern eine Weitergabe der Beträge an Beschäftigte und Studierende der Medizin. Die Einzelposten decken sich mit der Beitragsordnung der Studierendenschaft.

PostenBetrag pro Semester
ÖPNV-Nutzungsberechtigung (Mobilitätsbeitrag)229,90 Euro
Sonstige satzungsgemäße Aufgaben der Studierendenschaft17,10 Euro
Studentischer Hilfsfonds2,75 Euro
Studentischer Sportausschuss1,60 Euro
Psychotherapeutische Beratungsstelle1,55 Euro
Zwischensumme Studierendenschaft252,90 Euro
Studierendenwerk Mainz114,00 Euro
Gesamtbetrag366,90 Euro

Anders als an hessischen Hochschulen weist das Schreiben keinen separaten Verwaltungskostenbeitrag aus. Weitere Gebühren nennt es nicht.

Was steckt im Semesterticket der JGU?

Der Mobilitätsbeitrag von 229,90 Euro finanziert die Nutzungsberechtigung für den öffentlichen Nahverkehr. Er liegt 3,10 Euro über dem Betrag, den andere Hochschulen für das Deutschlandsemesterticket ansetzen. Warum, erläutern die geprüften Unterlagen nicht, daher bleibt die Aufschlüsselung des Mobilitätsbeitrags offen. Eine Einordnung gegenüber dem Deutschlandticket findest du im Ratgeber Günstig unterwegs im Studium: Semesterticket und Deutschlandticket.

Die übrigen Posten der Studierendenschaft sind klein. Zusammen machen sie 23,00 Euro aus, wovon allein 17,10 Euro auf die satzungsgemäßen Aufgaben entfallen.

Bis wann musst du dich in Mainz zurückmelden?

Die Fristenübersicht der Universität für den Studienstart nennt unter dem zweiten Semester den Eintrag „Rückmeldung an der JGU für das kommende Semester (Semesterbeitrag überweisen) bis zum 15. Juli“. Das Wintersemester 2026/27 wird dort nicht ausdrücklich genannt, die Zuordnung ergibt sich nur aus der Stellung im Ablauf. Prüfe deshalb den Termin im Studierendenportal.

Eine Nachfrist oder eine Säumnisgebühr nennt das Dokument nicht. Was bei Fristversäumnis allgemein gilt, steht im Ratgeber Rückmeldung und Semesterbeitrag: Fristen und Folgen bei Versäumnis.

Welche Zahlen sind belegt und welche offen?

AngabeStatus
366,90 Euro GesamtbetragInformationsschreiben, Stand 24.03.2026 mit Nachtrag 30.04.2026
252,90 Euro StudierendenschaftBeitragsordnung der Studierendenschaft für das Wintersemester 2026/27
114,00 Euro StudierendenwerkMitteilung des Studierendenwerks vom 10.02.2026, Beitrag unverändert
Rückmeldefrist 15. JuliFristenübersicht Studienstart, Stand Mai 2026, Semester nicht ausdrücklich genannt

Annahme: Der Betrag im Rückmeldeportal entspricht dem Informationsschreiben. Dann überweist du 252,90 Euro plus 114,00 Euro, zusammen 366,90 Euro. Weicht dein Portalbetrag ab, geht der Portalbetrag vor.

Wie ordnest du 366,90 Euro im Vergleich ein?

Ein Vergleich zeigt vor allem, wie stark das Ticket die Summe bestimmt. In Regensburg lagen die Gesamtkosten im selben Semester bei 208,00 Euro, in Marburg bei 424,80 Euro. Mainz sitzt dazwischen, ohne Verwaltungskostenbeitrag, aber mit einem hohen Mobilitätsbeitrag. Die Zahlen sind nur begrenzt vergleichbar, weil jede Hochschule andere Posten bündelt. Eine Übersicht mit weiteren Städten bietet die Semesterbeiträge nach Hochschule: Datenseite für 30 Hochschulstädte.

HochschuleGesamtbetrag Wintersemester 2026/27Ticketanteil
Uni Regensburg208,00 Euro126,00 Euro
Uni Mainz366,90 Euro229,90 Euro
Uni Rostock352,00 Euro226,80 Euro
Uni Marburg424,80 Euro230,50 Euro

Annahme: Du studierst sechs Semester im Bachelor und zahlst jedes Mal 366,90 Euro. Dann kommen 2.201,40 Euro zusammen, rechnerisch 61,15 Euro je Monat eines Semesters.

Häufige Fragen

Ist das Semesterticket im Beitrag enthalten?

Ja. Der Mobilitätsbeitrag von 229,90 Euro gehört zum Pflichtbeitrag der Studierendenschaft und wird mit Einschreibung und Rückmeldung fällig.

Gilt der Betrag auch für die Hochschule Mainz?

Nein. Die Beitragsordnung betrifft die Studierendenschaft der Universität. Die Hochschule Mainz ist eine eigene Körperschaft mit eigenen Beiträgen.

Warum gibt es zwei verschiedene Quellen für den Beitrag?

Die Studierendenschaft und das Studierendenwerk legen ihre Beiträge jeweils selbst fest. Erst die Summe ist der Betrag, den du überweist.

Wo prüfe ich den verbindlichen Betrag?

Im Studierendenportal der Universität. Dort steht der Betrag, den du tatsächlich zahlen sollst, inklusive des Verwendungszwecks für die Überweisung.

Wie hoch ist der Studierendenwerksanteil im Verhältnis?

114,00 Euro sind rund 31 Prozent der 366,90 Euro. Der Anteil der Studierendenschaft liegt bei rund 69 Prozent. Beide Werte sind eigene Rechnungen.

So gehst du jetzt vor

  1. Lade die Beitragsordnung der Studierendenschaft für das Wintersemester 2026/27 und vergleiche Paragraf 2 mit der Tabelle.
  2. Vergleiche die Summe von 366,90 Euro mit dem Betrag in deinem Studierendenportal.
  3. Entnimm den Rückmeldetermin für das nächste Semester dem Portal und notiere ihn im Kalender.
  4. Bewahre den Überweisungsbeleg auf, bis die Rückmeldung bestätigt ist.

Passend dazu

Quellen: AStA Mainz: Beitragsordnung für das Wintersemester 2026/27, Universitätsmedizin Mainz: Information Semesterbeitrag WiSe 2026/27, JGU Mainz: Fristenübersicht Studienstart, Stand Mai 2026

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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