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Semesterbeitrag LMU München 2026/27: 97 Euro und Rückmeldung

Der Semesterbeitrag der LMU München beträgt im Wintersemester 2026/27 laut Universität 97 Euro, ein Semesterticket ist nicht enthalten. Hier findest du Posten, Verlauf und Fristen.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Der Semesterbeitrag der LMU München beträgt im Wintersemester 2026/27 laut Universität 97,00 Euro. Anders als an vielen anderen Hochschulen steckt darin kein Semesterticket, denn der Semesterticketvertrag ist seit dem Wintersemester 2023/24 bis auf Weiteres ausgesetzt. Dieser Ratgeber zeigt, was die 97 Euro abdecken, wie sich der Betrag entwickelt hat und welche Fristen die LMU nennt.

Kurz beantwortet: Der Semesterbeitrag der LMU München liegt im Wintersemester 2026/27 bei 97,00 Euro. Der Betrag ist der Grundbeitrag für das Studierendenwerk München Oberbayern, ein Solidarbeitrag für das Semesterticket fällt nicht an. Die Zahlung musste für dieses Semester bis zum 13. Juli 2026 eingegangen sein. Stand: Oktober 2026, Quelle: LMU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtbetrag im Wintersemester 2026/27: 97,00 Euro, ausgewiesen als Grundbeitrag für das Studierendenwerk (Stand der Beitragsseite: Sommersemester 2026 als neueste Zeile, die Rückmeldeseite nennt denselben Betrag für 2026/27).
  • Der Solidarbeitrag für das Semesterticket entfällt seit dem Wintersemester 2023/24, die LMUcard gilt nicht mehr als Fahrtberechtigung im MVV.
  • Frist für das Wintersemester 2026/27: Zahlungseingang bis spätestens 13. Juli 2026. Die Frist ist im Oktober 2026 abgelaufen, das nächste Semester wird gesondert bekannt gegeben.
  • Wer die Frist versäumt, wird laut LMU exmatrikuliert, für das Wintersemester 2026/27 mit Wirkung zum 30. September 2026.
  • Bereits vorhandenes Guthaben auf dem Beitragskonto mindert den zu zahlenden Betrag.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag der LMU München?

Die LMU führt auf ihrer Seite zu den Studierendenwerksbeiträgen eine Tabelle mit dem Grundbeitrag und, bis 2023, dem Ticketanteil. Für das Sommersemester 2026 steht dort ein Gesamtbetrag von 97,00 Euro, auf der Rückmeldeseite der LMU wird derselbe Grundbeitrag für das Wintersemester 2026/27 genannt. Weitere Posten, etwa für die Studierendenschaft oder die Verwaltung, weist die Universität in diesen Übersichten nicht aus.

SemesterStudierendenwerk (Grundbeitrag)SemesterticketGesamt
Wintersemester 2026/2797,00 Euroentfällt97,00 Euro
Sommersemester 202697,00 Euroentfällt97,00 Euro
Wintersemester 2024/2585,00 Euroentfällt85,00 Euro
Wintersemester 2023/2485,00 Euroentfällt85,00 Euro
Sommersemester 202375,00 Euro77,30 Euro152,30 Euro
Wintersemester 2022/2375,00 Euro63,00 Euro138,00 Euro

Quelle der Tabelle: LMU, Seite „Beiträge für das Studierendenwerk“. Für die Semester dazwischen (Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025/26) zeigt die Seite keine Zeile, deshalb nennen wir dafür keine Beträge. Das Wintersemester 2026/27 steht nur auf der Rückmeldeseite, nicht in der Tabelle.

Was ist aus dem Semesterticket geworden?

Bis zum Sommersemester 2023 zahlten Studierende der LMU zusätzlich einen Solidarbeitrag für das Semesterticket, zuletzt 77,30 Euro. Laut der Semesterticket-Seite der LMU ist der Vertrag seit dem Wintersemester 2023/24 bis auf Weiteres ausgesetzt, der Pflichtbeitrag entfällt, und die LMUcard gilt nicht mehr als Fahrkarte im Münchner Verkehrsverbund (MVV), auch nicht in den Randzeiten.

Für dich heißt das: Mobilität planst du getrennt vom Semesterbeitrag. Welches Angebot sich lohnt, hängt von Strecke und Häufigkeit ab. Einen Überblick über Deutschlandticket und Semesterticket gibt unser Ratgeber Günstig unterwegs im Studium. Eine Empfehlung für einen bestimmten Tarif geben wir nicht.

Welche Frist gilt für die Rückmeldung?

Für das Wintersemester 2026/27 nennt die LMU den 13. Juli 2026 als Frist für den Zahlungseingang. Die Bekanntmachung der Studentenkanzlei legt den Zahlungszeitraum auf den 10. Juni bis 13. Juli 2026. Wer an mehreren bayerischen Hochschulen eingeschrieben ist und an einer anderen gezahlt hat, muss im selben Zeitraum einen schriftlichen Antrag auf Rückmeldung an der LMU stellen.

Eine zweite Bekanntmachung nennt den 14. September 2026 als Ende der Frist für die Gebühren zur Rückmeldung und zur Wiederimmatrikulation. Der Dateiname verweist zusätzlich auf das Seniorenstudium. Wie sich dieser Termin zum 13. Juli verhält, ergibt sich aus den Texten nicht eindeutig. Annahme: Der 13. Juli ist die Regelfrist für Rückmeldende, der 14. September gilt für die Wiederimmatrikulation. Bei Unsicherheit hilft eine Nachfrage bei der Studentenkanzlei.

VorgangTermin laut LMUQuelle
Zahlung der Rückmeldung zum Wintersemester 2026/2710. Juni bis 13. Juli 2026Bekanntmachung 236/26
Antrag bei Einschreibung an mehreren bayerischen Hochschulenbis 13. Juli 2026Bekanntmachung 236/26, Rückmeldeseite
Gebühren zur Rückmeldung und WiederimmatrikulationFristende 14. September 2026Bekanntmachung 234/26
Wirkung der Exmatrikulation bei Versäumnis30. September 2026Rückmeldeseite

Für das Sommersemester 2027 lag uns im Oktober 2026 keine Bekanntmachung der LMU vor. Weitere Folgen und Abläufe fasst unser Ratgeber Rückmeldung und Semesterbeitrag: Fristen und Folgen zusammen.

Wie prüfst du deine Rückmeldung in drei Schritten?

  1. Öffne die Rückmeldeunterlagen für dein Semester im Online-Portal der LMU und lies den ausgewiesenen Betrag.
  2. Vergleiche ihn mit den 97,00 Euro Grundbeitrag. Weicht die Summe ab, kann ein Guthaben aus früheren Semestern oder eine Sonderregelung dahinterstehen.
  3. Zahle mit Matrikelnummer im Verwendungszweck auf das in den Unterlagen genannte Konto und achte darauf, dass das Geld vor Fristende eingeht.

Häufige Fragen

Muss ich an der LMU ein Semesterticket kaufen?

Nein, ein Pflichtbeitrag für das Semesterticket fällt laut LMU seit dem Wintersemester 2023/24 nicht mehr an. Ob du ein Nahverkehrsticket brauchst, hängt von deinem Weg zur Uni ab. Die Kosten dafür kommen zum Semesterbeitrag hinzu.

Gilt die LMUcard noch als Fahrkarte?

Laut LMU gilt die LMUcard seit dem Wintersemester 2023/24 nicht mehr als Fahrtberechtigung im MVV. Für andere Funktionen der Karte wende dich an die Universität.

Zahle ich zusätzlich einen Beitrag an die Studierendenschaft?

In den Übersichten der LMU zum Semesterbeitrag ist ausschließlich der Grundbeitrag für das Studierendenwerk ausgewiesen. Weitere Posten nennt die Universität dort nicht. Verbindlich ist der Betrag in deinem Beitragskonto.

Gilt die Rückmeldung auch für Gasthörer und Seniorenstudierende?

Nein. Laut Rückmeldeseite gilt sie nicht für Gaststudierende, Gaststudierende des Seniorenstudiums, Frühstudierende und Zweithörer. Hinweise findest du im Beitragskonto oder bei der Studentenkanzlei.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Laut LMU wirst du exmatrikuliert. Für das Wintersemester 2026/27 gilt das Ende des Sommersemesters 2026 (30. September 2026) als Wirkungsdatum. Prüfe bei einem Versäumnis sofort die Möglichkeiten bei der Studentenkanzlei.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe im Beitragskonto, ob dein Wintersemester 2026/27 mit 97,00 Euro bezahlt und verbucht ist.
  2. Beobachte die Seite der Studentenkanzlei auf die Bekanntmachung zum Sommersemester 2027 und notiere die Frist im Kalender.
  3. Kalkuliere dein Nahverkehrsticket getrennt vom Semesterbeitrag ein.
  4. Bei abweichenden Beträgen oder Fristen frage direkt bei der Studentenkanzlei nach, bevor die Frist abläuft.

Passend dazu

Quellen: LMU München, Beiträge für das Studierendenwerk (Beitragstabelle, neueste Zeile Sommersemester 2026); LMU München, Rückmeldung (Wintersemester 2026/27, abgerufen Oktober 2026); LMU Studentenkanzlei, Bekanntmachung 236/26 (Zahlungszeitraum Wintersemester 2026/27); LMU Studentenkanzlei, Bekanntmachung 234/26 (Frist 14. September 2026); LMU München, Semesterticket (Vertrag ausgesetzt seit Wintersemester 2023/24).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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