Eine Promotion in Teilzeit bedeutet meist eine Stelle mit 50, 65 oder 75 Prozent einer Vollzeitstelle. Der Stellenanteil bestimmt, wie viel du verdienst und wie viel Zeit du für deine Dissertation hast. Hier erfährst du, wie du den Anteil in Euro umrechnest und welche Rechte du auf Teilzeit hast.
Kurz beantwortet: Dein Gehalt richtet sich nach dem Stellenanteil. Rechenbeispiel (Annahme): 65 Prozent einer E13-Stelle in Stufe 1 ergeben nach TV-L brutto rund 3.093,59 Euro im Monat. Teilzeit kannst du nach § 8 TzBfG verlangen, der Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Dein Brutto wird anteilig gezahlt. Ein Stellenanteil von 65 Prozent bedeutet in der Regel 65 Prozent des Entgelts der Vollzeitstelle.
- Für Beschäftigte der Länder gilt meist der TV-L. In Hessen gilt der TV-H mit eigenen Werten.
- Nach § 8 TzBfG kannst du Teilzeit beantragen, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
- Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt werden.
- Brutto ist nicht Netto. Für die Auszahlung rechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
Wie rechnest du den Stellenanteil in Euro um?
Der Stellenanteil ist ein Prozentwert der Vollzeitvergütung. Ist deine Stelle nach der Entgeltgruppe E13 des TV-L eingruppiert, gilt die Tabelle dieser Gruppe. Die Erfahrungsstufe bestimmt den Betrag innerhalb der Gruppe.
- Nimm das Brutto-Monatsentgelt der Vollzeitstelle aus dem Arbeitsvertrag oder der Stellenausschreibung.
- Multipliziere es mit dem Stellenanteil als Dezimalzahl, also mit 0,65 bei 65 Prozent.
- Prüfe, ob die Stufe stimmt, in der du eingruppiert bist. Ein Stufenaufstieg erhöht den Betrag.
- Ziehe das Ergebnis von der Vollzeitsumme ab, um zu sehen, wie viel du gegenüber einer Vollzeitstelle verlierst.
Annahme: Entgeltgruppe E13, Stufe 1, Stand 1. April 2026. Das Vollzeit-Brutto liegt dann bei 4.759,37 Euro im Monat.
| Stellenanteil | Brutto pro Monat | Differenz zur Vollzeit |
|---|---|---|
| 50 Prozent | 2.379,69 Euro | 2.379,68 Euro |
| 65 Prozent | 3.093,59 Euro | 1.665,78 Euro |
| 75 Prozent | 3.569,53 Euro | 1.189,84 Euro |
| 100 Prozent | 4.759,37 Euro | 0 Euro |
Quelle für die Tabellenwerte: Entgelttabelle des TV-L ab 1. April 2026, wiedergegeben von der GEW. Beträge gerundet, brutto vor Steuern und Abgaben.
Achte auf Sonderzahlungen, Zulagen und die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag. Sie verändern die Summe, die du am Ende erhältst. Die Netto-Rechnung kannst du mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums prüfen.
Hast du ein Recht auf Teilzeit?
Ja, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Nach § 8 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) kannst du verlangen, dass deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber beschäftigt dafür in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 7).
Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt werden. Du solltest dabei auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben (§ 8 Abs. 2). Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vorher entscheiden. Erfolgt keine fristgerechte Ablehnung, gilt dein Wunsch als genehmigt (§ 8 Abs. 5).
Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Dazu zählen wesentliche Beeinträchtigungen von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit sowie unverhältnismäßige Kosten (§ 8 Abs. 4). Tarifverträge können weitere Gründe festlegen. Die Gesetzesgrundlage findest du in § 8 TzBfG.
Worauf solltest du vor der Unterschrift achten?
- Stellenanteil in Prozent und in Wochenstunden, damit du die Arbeitszeit eindeutig kennst.
- Entgeltgruppe und Stufe, und ob die Vergütung auf den Anteil umgerechnet ist.
- Laufzeit der Befristung und ob eine Verlängerung vorgesehen ist.
- Wie viel Zeit für die Dissertation im Vertrag steht und welche weiteren Aufgaben in Lehre oder Verwaltung anfallen.
Eine Teilzeitstelle mit klar beschriebenen Aufgaben lässt sich später besser planen. Wenn du unsicher bist, wie sich der Anteil auf deine Finanzierung auswirkt, lohnt sich ein Blick auf den Ratgeber Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich.
Häufige Fragen
Muss der Stellenanteil in der Ausschreibung stehen?
Nicht zwingend, aber ein fehlender Anteil ist ein Grund für Rückfragen. Bitte die Personalabteilung oder die Betreuungsperson um eine schriftliche Angabe, bevor du zusagst.
Verändert eine Teilzeitstelle meine Rentenbeiträge?
Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach dem beitragspflichtigen Entgelt. Ist dein Entgelt niedriger, fallen sie entsprechend niedriger aus. Für deine persönliche Rentenlage ist eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung hilfreich.
Gilt der TV-L auch für meine Promotionsstelle?
Das hängt vom Arbeitgeber und dem Vertrag ab. Für Beschäftigte an Landeshochschulen ist meist der TV-L maßgeblich, in Hessen der TV-H. Prüfe deshalb im Arbeitsvertrag, welcher Tarifvertrag gilt.
Wie früh muss ich Teilzeit beantragen?
Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform. Der Arbeitgeber muss bis einen Monat vorher antworten. Plane deshalb genug Zeit ein, besonders wenn du zum Semesterbeginn wechseln willst.
So gehst du jetzt vor
- Lege dir Stellenanteil, Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe schriftlich vor.
- Berechne das Brutto mit dem Rechenweg aus diesem Ratgeber und prüfe das Netto im Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
- Stelle deinen Teilzeitwunsch mindestens drei Monate vor Beginn in Textform und mit der gewünschten Arbeitszeitverteilung.
- Kläre offene Punkte im Arbeitsvertrag mit der Personalabteilung oder einer Beratung für Arbeitsrecht.
Gleicher Anteil, andere Stufe: Ein zweites Beispiel
Annahme: Du bist in Stufe 3 eingruppiert, wieder E13, wieder 65 Prozent. Die Vollzeitsumme liegt laut TV-L-Tabelle ab 1. April 2026 bei 5.366,89 Euro. Davon erhältst du 65 Prozent, also 3.488,48 Euro brutto im Monat. Der Unterschied zu Stufe 1 beträgt damit rund 395 Euro brutto im Monat (3.488,48 minus 3.093,59 Euro).
Daran siehst du, dass der Stufenaufstieg den Anteil nicht ersetzt, sondern den Betrag zusätzlich erhöht. Prüfe deshalb im Arbeitsvertrag, welche Stufe bei Einstellung genannt ist und wann ein Stufenaufstieg vorgesehen ist.
Was bedeutet der Anteil für deine Arbeitszeit?
Der Stellenanteil bezieht sich auf die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitstelle. Rechne also: Anteil mal Vollzeitstunden. Annahme: Die Vollzeit liegt bei 40 Wochenstunden. Dann entsprechen 65 Prozent 26 Stunden pro Woche. Die tatsächliche Vollzeitstundenzahl steht im Arbeitsvertrag und kann davon abweichen.
- Verteilung: 26 Stunden auf vier Tage ergeben rund 6,5 Stunden pro Arbeitstag.
- Kernzeiten: Frag, ob du feste Zeiten im Institut oder Labor einhalten musst.
- Lehre und Verwaltung: Steht im Vertrag ein Anteil für Aufgaben außerhalb der Dissertation, zählt er zur Arbeitszeit.
Teilzeitstelle oder Stipendium: Wo liegt der Unterschied?
Ein Stipendium ist keine Beschäftigung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt Arbeitsverhältnisse, deshalb betrifft der Anspruch auf Teilzeit nur Stellen mit Arbeitsvertrag. Bei einem Stipendium bestimmen die Richtlinien des Stipendiengebers, welchen Umfang Nebentätigkeiten haben dürfen.
Wer zwischen einer Stelle in Teilzeit und einem Stipendium abwägt, vergleicht auch Steuern und Sozialabgaben. Die Grundlagen dazu erklärt der Ratgeber Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick, die Finanzierungsfragen im Ratgeber Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich.
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- Promotion in Deutschland: Wege, Dauer, Finanzierung und Doktortitel
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- Krankenversicherung als Doktorand: Immatrikulation, Stelle oder Stipendium
Quellen: § 8 TzBfG, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); TV-L Entgelttabelle ab 1. April 2026, wiedergegeben von der GEW (Stand April 2026); Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.