More info

Privatärztliche Abrechnung im Krankenhaus: Wahlleistungen erklärt

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer werden privat abgerechnet. Wann die Vereinbarung gilt, wer zahlt und worauf du bei der Rechnung achtest.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Wer im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer wünscht, bekommt eine privatärztliche Abrechnung. Diese sogenannten Wahlleistungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Was die Vereinbarung enthält, wann du sie unterschreiben solltest und worauf du bei der Rechnung achtest, zeigt dieser Ratgeber.

Kurz beantwortet: Bei einer privatärztlichen Abrechnung rechnet ein Wahlarzt, meist der Chefarzt, deine Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Dafür brauchst du eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistungen nicht. In der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherer nur, wenn der Tarif sie vorsieht. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahlleistungen sind freiwillig. Ohne Vereinbarung erhältst du die Regelleistungen des Krankenhauses.
  • Die Vereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Sie wird von dir und vom Krankenhaus unterschrieben.
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Wahlleistungen nicht. In der PKV zahlt der Versicherer nur, wenn der Tarif sie enthält.
  • Die Vereinbarung ist nicht dringlich. Wer wegen Schmerzen oder Medikamenten nicht entscheidungsfähig ist, unterschreibt nicht.
  • Wenn der Chefarzt nicht selbst behandelt und ein Oberarzt ihn vertritt, kann die Vereinbarung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unwirksam sein.

Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

Wahlleistungen lassen sich in drei Gruppen einteilen. Zur Unterkunft gehören Ein- oder Zweibettzimmer und Extras wie Internet, Fernseher oder Speisenwahl. Ein Einzelzimmer ist keine Wahlleistung, wenn es medizinisch notwendig ist. Ärztliche Wahlleistungen sind die Behandlung durch den Chef- oder Wahlarzt, die von dem namentlich benannten Arzt erbracht werden muss. Medizinische Wahlleistungen sind Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit, etwa bestimmte Eingriffe aus ästhetischen Gründen, erweiterte Laboruntersuchungen oder neue Methoden.

Art der WahlleistungBeispieleGesetzliche KrankenkassePrivate Versicherung
UnterkunftEinbettzimmer, Zweibettzimmer, Menüwahlübernimmt nichtnach Tarif
Ärztliche WahlleistungChefarztbehandlung durch den benannten Arztübernimmt nichtnach Tarif
Medizinische WahlleistungEingriffe ohne medizinische Notwendigkeit, neue Methodenübernimmt nichtnach Tarif

Quelle für die Einteilung und die Kostenübernahme: Verbraucherzentrale, Stand 3. April 2025.

Wann solltest du die Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben?

Die Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag mit dem Krankenhaus. Sie wird erst wirksam, wenn du und das Krankenhaus oder der Arzt sie unterschrieben haben. Eine Unterschrift allein von dir reicht nicht. Berechnet werden Wahlleistungen erst ab dem Datum der Unterschrift. Eine rückwirkende Vereinbarung ist laut Verbraucherzentrale nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale betont, dass die Vereinbarung nicht dringlich ist. Du musst sie deshalb nicht im Notfall unterschreiben, sondern kannst sie später abschließen, wenn du dazu in der Lage bist. Unterschreibe nicht, wenn du wegen starker Schmerzen oder nach einer Sedierung nicht klar entscheiden kannst.

Warum kommt es auf den Chefarzt an?

Wer eine Chefarztbehandlung bucht, erwartet, dass der benannte Arzt die Leistung persönlich erbringt. Der Bundesgerichtshof hat dazu am 13. März 2025 entschieden (Aktenzeichen III ZR 40/24). Wird der Chefarzt durch einen Oberarzt vertreten, kann die Vereinbarung nach diesem Urteil unwirksam sein. Die Verbraucherzentrale fasst die Entscheidung in ihrem Ratgeber zusammen.

Prüfe deshalb im Vorfeld, wer die Behandlung tatsächlich durchführen soll, und lass dir dies im Vertrag bestätigen. Wenn du bei der Aufnahme unsicher bist, frage an der Information oder bei der Verwaltung nach. Eine Hilfe zu Chefarztbehandlungen bei Studierenden findest du in Chefarztbehandlung für Studenten: Lohnt sich das?.

Wie liest du die Rechnung richtig?

Die Rechnung für ärztliche Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dort ergibt sich jede Gebühr aus einem Punktwert, multipliziert mit einem Steigerungsfaktor. Die Rechnung nennt die einzelnen Leistungen mit Ziffer, Faktor und Betrag. Diese Angaben sollten sich mit der Vereinbarung und dem Behandlungsverlauf decken.

Du darfst die Gebührenordnung einsehen und Fragen zur Rechnung stellen. Prüfe, ob alle Positionen zu deiner Behandlung passen, ob der benannte Arzt tatsächlich tätig war und ob das Datum der Vereinbarung vor der Behandlung liegt. Bei Auffälligkeiten lohnt sich der Kontakt zur Verbraucherzentrale.

Bereite deinen Aufenthalt vor, wenn du Wahlleistungen möchtest. Nimm die Versichertenkarte und die Unterlagen deines Tarifs mit. Wenn du privat versichert bist, lass dir vor der Aufnahme vom Versicherer bestätigen, welche Wahlleistungen im Tarif enthalten sind. Notiere dir außerdem die Namen der Ärzte, die dich behandeln, und die Ansprechpartner in der Verwaltung. Wahlleistungen werden getrennt vereinbart und abgerechnet. Deshalb prüfst du jede Position einzeln, auch wenn du Unterkunft und Chefarztbehandlung zusammen gewählt hast.

Nach der Entlassung stellt das Krankenhaus die Rechnung, die du prüfen solltest, bevor du sie bezahlst oder bei deiner Versicherung einreichst. Viele Versicherer verlangen dafür die Originalrechnung zusammen mit einem Erstattungsantrag. Maßgeblich sind die Regeln deines eigenen Vertrags. Bewahre Vereinbarung, Rechnung und Schriftverkehr gemeinsam auf, dann hast du bei Rückfragen alles zur Hand.

Was zahlt die private Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung erstattet der Versicherer Wahlleistungen nur, wenn sie im Tarif enthalten sind. Eine Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer ist oft ein eigener Baustein. Prüfe deshalb den Tarif, bevor du dich auf eine Wahlleistung einlässt. Die Erstattung richtet sich nach dem Vertrag, nicht nach dem, was üblich ist. Wenn du unsicher bist, ob eine Wahlleistung für dich sinnvoll ist, vergleiche sie mit dem, was dein Tarif abdeckt, und entscheide vor der Aufnahme und nicht erst im Krankenhaus.

Wer gesetzlich versichert ist, bekommt Wahlleistungen nicht von der Kasse erstattet. Eine Zusatzversicherung kann sie abdecken, aber nur, wenn der Vertrag das vorsieht. Welche Leistungen im Krankenhaus die PKV übernimmt, erklärt der Beitrag PKV im Krankenhaus: Das leistet die Absicherung stationär.

Häufige Fragen

Muss ich eine Wahlleistung nehmen, wenn ich ins Krankenhaus komme?

Nein. Wahlleistungen sind freiwillig. Ohne Vereinbarung erhältst du die Regelleistungen des Krankenhauses, und die Behandlung durch den dort zuständigen Arzt bleibt bestehen.

Kann ich eine unterschriebene Vereinbarung später ablehnen?

Eine unterschriebene Vereinbarung bindet dich, solange sie wirksam ist. Ob sie wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob der Chefarzt die Leistung selbst erbringt. Bei Zweifeln hilft die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Medizinrecht weiter.

Zahlt die Beihilfe Wahlleistungen?

Diese Frage beantwortet die Verbraucherzentrale in ihrem Ratgeber nicht. Frage deshalb bei der zuständigen Beihilfestelle nach, bevor du eine Wahlleistung vereinbarst.

Woran erkenne ich eine fehlerhafte Rechnung?

Vergleiche die Positionen mit dem Behandlungsverlauf, dem Datum und der Vereinbarung. Achte darauf, dass der benannte Arzt die Leistung erbracht hat. Lass dir die Rechnung im Zweifel erklären, bevor du sie bezahlst oder bei der Versicherung einreichst.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Wahlleistungsvereinbarung vor der Unterschrift in Ruhe durch und frag nach, was genau berechnet wird.
  2. Kläre, welcher Arzt die Behandlung tatsächlich durchführt, und lass diese Zusage schriftlich festhalten.
  3. Prüfe bei privater Versicherung, ob dein Tarif die gewählten Wahlleistungen erstattet.
  4. Kontrolliere die Rechnung nach Ziffern, Faktoren und Datum, bevor du sie bezahlst oder einreichst.

Passend dazu

Quellen: Verbraucherzentrale, Wahlleistungen im Krankenhaus: Das müssen Sie darüber wissen (Stand: 3. April 2025); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Gesetze im Internet.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Photo health insurance after university transfer

Krankenversicherung nach Studienwechsel: Was du jetzt wissen musst!

Photo private health insurance after dropping out of university

PKV nach Abbruch des Studiums: Was du jetzt wissen musst!

Photo family insurance student coverage end

Wann endet die Familienversicherung im Studium? So lange bist du versichert!