More info

Praktische Führerscheinprüfung: 40 statt 55 Minuten geplant

Die praktische Führerscheinprüfung soll für Klasse B von 55 auf 40 Minuten sinken. Was geplant ist, was im Entwurf steht und wo das Verfahren steht.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Die praktische Führerscheinprüfung mit 40 Minuten gehört zu den Kernpunkten der geplanten Reform der Pkw-Ausbildung. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Gesamtdauer der Prüfung für die Klasse B von 55 auf 40 Minuten sinken, die reine Fahrzeit von 30 auf 25 Minuten. Das ist Entwurfs- und Planungsstand, kein geltendes Recht.

Kurz beantwortet: Die Bundesregierung nennt für die Klasse B eine Verkürzung der praktischen Prüfung von 55 auf 40 Minuten Gesamtdauer und von 30 auf 25 Minuten Fahrzeit (Drucksache 21/4853, Antwort zu Frage 19). Der Gesetzentwurf 21/7404 enthält diese Dauer nicht, beraten wird er im Bundestag. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geplant sind 40 Minuten Gesamtdauer statt 55 und 25 Minuten reine Fahrzeit statt 30, jeweils für die Klasse B.
  • Der Gesetzentwurf selbst nennt keine Prüfungsdauer. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
  • Die gesetzliche Vorgabe von zwölf Sonderfahrten soll entfallen. Vorgeschrieben bleibt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden.
  • Eine Experimentierklausel soll Fahrpraxis mit nahestehenden Personen erproben, nach bestandener Theorieprüfung.
  • Ein Datum für das Inkrafttreten nennen die Unterlagen nicht. Bis dahin gelten die bisherigen Prüfzeiten.

Wie lang soll die praktische Prüfung künftig dauern?

Die Bundesregierung beantwortete am 18. März 2026 eine Kleine Anfrage zur Reform. In der Antwort zu Frage 19 heißt es, die reine fahrpraktische Prüfung werde für die Klasse B von 30 auf 25 Minuten verkürzt und die Gesamtdauer von 55 auf 40 Minuten (Drucksache 21/4853). Die Fragestellerin hatte von einer Kürzung von 45 auf 25 Minuten gesprochen. Die Antwort nennt abweichende Ausgangswerte, die als maßgeblich gelten.

Merkmal (Klasse B)BisherGeplantStand
Gesamtdauer der Prüfung55 Minuten40 MinutenPlanung, Antwort der Bundesregierung
Reine Fahrzeit30 Minuten25 MinutenPlanung, Antwort der Bundesregierung
Sonderfahrten12 gesetzlich vorgeschrieben (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit)Zahl entfällt, Fahrten bleiben PflichtEntwurf, hib 618/2026
Inkrafttretennicht anwendbarnicht genanntoffen

Steht die Prüfungsdauer im Gesetzentwurf?

Nein. Die Mitteilung des Bundestags zum Gesetzentwurf nennt keine Prüfungsdauer (hib 618/2026), auch die Bundesrats-Drucksache 330/26 enthält keine Minutenangaben. Die Zahlen gehören also zu den Plänen der Bundesregierung, ohne dass sie im Entwurfstext stehen. In der Anhörung am 5. Oktober 2026 begrüßte ein Sachverständiger die geplante Verkürzung. Ein Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 21/3558) fordert dagegen eine Rückkehr zur 45-minütigen praktischen Prüfung, wie die Seite des Bundestags berichtet (Anhörung im Verkehrsausschuss).

Was ändert sich bei den Sonderfahrten?

Derzeit schreibt das Gesetz für den Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten vor, nämlich fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Künftig soll die Vorgabe zur Anzahl entfallen. Geregelt bleibt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden müssen. Damit orientiere sich Deutschland am EU-Recht, heißt es in der Mitteilung des Bundestags. Eine feste Stundenzahl ist nicht vorgesehen, die nötige Zahl hängt von den Fähigkeiten der Fahrschülerin oder des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.

In den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist für die Klasse B von je einer Unterrichtseinheit pro Sonderfahrtart die Rede. Diese Zahl steht ebenfalls nicht im Gesetzentwurf und ist als Entwurf zu lesen.

Welche Rolle spielt die Fahrpraxis mit nahestehenden Personen?

Der Entwurf enthält eine Experimentierklausel (§ 2e StVG in der Entwurfsfassung). Sie soll erproben, ob Fahrschülerinnen und Fahrschüler unter Anleitung nahestehender Personen Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln können. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung. Die anleitende Person soll nach der Drucksache 21/7404 unentgeltlich tätig sein, die Bundesanstalt für Straßenwesen soll die Erprobung auswerten. Die Praxis ergänzt die Fahrschulausbildung. Wie das im Einzelnen aussieht, behandelt der Beitrag Begleitetes Fahren durch Laien (in German).

Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?

DatumSchrittQuelle
29.05.2026Gesetzentwurf im Bundesrat, Drucksache 330/26Bundesrat
29.07.2026Bundestagsdrucksache 21/7404Bundestag
24.09.2026Erste Lesung im BundestagBundestag
05.10.2026Anhörung im VerkehrsausschussBundestag
offenBeschluss und Inkrafttretennicht genannt

Der Bundesrat hat Änderungen angeregt, einige will die Bundesregierung prüfen, andere ablehnen. Einen Beschluss des Ausschusses oder eine Verabschiedung nennen die Quellen nicht. Das Bundesverkehrsministerium informiert auf seiner Seite zur Reform der Pkw-Ausbildung über den Stand.

Was bedeutet das für deine Fahrprüfung?

Für die Praxis gilt: Solange die Reform nicht in Kraft ist, rechnest du mit den bisherigen 55 Minuten und 30 Minuten Fahrzeit. Die kürzere Prüfung verringert vor allem die Dauer des Prüftermins. Wie stark sich das auf deine Gesamtkosten auswirkt, hängt von den Preisen der Fahrschule und der Zahl der Fahrstunden ab, die Fahrschulpreise sollen künftig in einem Transparenzregister gemeldet werden. Orientierung bietet der Beitrag Was kostet der Führerschein 2026? (in German). Zur Theorie siehe Neue Theorieprüfung (in German).

Welche Entlastungen verbindet der Entwurf mit der Reform?

Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Kosten des Führerscheinerwerbs durch Digitalisierung und weniger Bürokratie zu senken (Drucksache 21/7404). Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung der Wirtschaft auf rund 73,5 Millionen Euro. Den größten Anteil mit etwa 57,4 Millionen Euro macht der Wegfall der Pflicht aus, Unterrichtsräume vorzuhalten, rund 2,3 Millionen Euro entfallen auf Lehrmittel. Für Bürgerinnen und Bürger rechnet sie mit etwa 74.500 Stunden weniger Aufwand im Jahr, weil die Unterschrift im Ausbildungsnachweis entfällt. Eine feste Zahl, um wie viel der Führerschein für dich günstiger wird, nennt der Entwurf nicht.

Häufige Fragen

Wie lang ist die praktische Führerscheinprüfung aktuell?

Nach der Antwort der Bundesregierung dauert sie für die Klasse B bisher 55 Minuten insgesamt, davon 30 Minuten reine Fahrzeit. Geplant sind 40 und 25 Minuten.

Gilt die 40-Minuten-Prüfung schon?

Nein. Die Zahlen sind Planungsstand der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf wird im Bundestag beraten, ein Inkrafttreten ist nicht genannt.

Gilt die Verkürzung auch für Motorräder und Lkw?

Die Antwort der Bundesregierung, auf die sich dieser Beitrag stützt, nennt Werte für die Klasse B. Für andere Klassen gelten gesonderte Regeln, die du bei deiner Fahrschule erfragen solltest.

Werden Sonderfahrten künftig abgeschafft?

Nur die gesetzliche Zahl von zwölf Sonderfahrten soll entfallen. Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben Pflicht.

Verkürzt sich durch die Reform auch die Ausbildung bei der Fahrschule?

Der Entwurf sieht keine feste Stundenzahl vor. Wie viele Fahrstunden nötig sind, hängt nach den Angaben des Bundestags von den Fähigkeiten der Fahrschülerin oder des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab. Das gilt schon heute als Erfahrungswert, rechtlich neu ist der Wegfall der starren Sonderfahrten-Zahl.

Wird der Führerschein durch die kürzere Prüfung billiger?

Der Entwurf nennt dazu keinen Betrag. Die Prüfung selbst ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Wesentlich sind die Zahl der Fahrstunden und die Preise der Fahrschule.

So gehst du jetzt vor

  1. Gehe für die Planung von den bisherigen 55 Minuten aus, bis die Reform verkündet ist.
  2. Frage deine Fahrschule nach Übergangsregeln und nach dem Ablauf der Sonderfahrten.
  3. Verfolge das Verfahren über die Bundestagsdrucksache 21/7404.
  4. Lies die Beiträge zur Theorie und zum begleiteten Fahren, um das Gesamtbild zu haben.

Passend dazu

Quellen: Bundestag, Drucksache 21/4853 vom 18.03.2026, Antwort der Bundesregierung; Bundestag, Drucksache 21/7404 vom 29.07.2026; Bundesrat, Drucksache 330/26 vom 29.05.2026; Bundestag, hib 618/2026 vom 30.07.2026; Bundestag, Anhörung im Verkehrsausschuss am 5.10.2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Depression im Studium: Anzeichen erkennen und Wege zur Hilfe

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Teilkrankengeld: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028 gelten soll

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Betrug auf Verkaufsplattformen: Warnsignale beim Kauf und Verkauf