More info

Begleitetes Fahren durch Laien: Was der Gesetzentwurf vorsieht

Der Gesetzentwurf sieht eine Fahrpraxis unter Anleitung nach § 2e StVG vor, die die Länder einführen. Was bisher belegt ist und was offen bleibt.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Das begleitete Fahren durch Laien ist kein fester Bestandteil des deutschen Führerscheinrechts, sondern Teil eines Gesetzentwurfs, der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Nach dem Entwurf soll es Fahrschülern möglich sein, nach bestandener Theorie unter Anleitung einer nahestehenden Person Fahrpraxis zu sammeln. Wie das konkret aussieht, entscheiden die Länder und eine spätere Rechtsverordnung.

Kurz beantwortet: Der Entwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes sieht in Paragraf 2e des Straßenverkehrsgesetzes eine Fahrpraxis unter Anleitung vor, die zunächst als Erprobung gedacht ist. Die Länder können sie per Rechtsverordnung einführen. Die Drucksache trägt das Datum 29.05.2026 (Bundesrat, Drucksache 330/26). Mindestdauer des Führerscheins und Zahl der Fahrstunden nennt der Entwurf nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entwurf wurde dem Bundesrat als Drucksache 330/26 (29.05.2026) vorgelegt und liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7404 vor. Der Verkehrsausschuss hat ihn am 5. Oktober 2026 angehört.
  • Die Fahrpraxis unter Anleitung ist im Straßenverkehrsgesetz als Erprobung in Paragraf 2e vorgesehen.
  • Ein Fahrpraxisanleiter muss die Fahrt begleiten und anleiten. Er muss eine Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Regel einführen. Das ist kein bundesweites Recht mit sofortiger Wirkung.
  • Mindestalter, Mindestdauer des Führerscheins und Fahrstunden sind im Entwurf nicht beziffert.

Was ist mit Fahrpraxis unter Anleitung gemeint?

Wer sich über den Gesamtrahmen informieren möchte, findet in unserer Übersicht zu Mobilität und Führerschein im Studium weitere Zusammenhänge. Fahrpraxis unter Anleitung bedeutet, dass Fahrschüler außerhalb der Fahrschule Fahrpraxis sammeln, während eine geeignete Person neben ihnen sitzt. Die Anleitung übernimmt nach der Antwort der Bundesregierung eine nahestehende Person, ergänzt durch die Ausbildung in der Fahrschule. Als Fahrpraxisanleiter wird diese Person im Entwurf bestimmt. Die Bundesregierung formuliert, dass die Fahrpraxis durch praktische Ausbildung in der Fahrschule ergänzt wird.

Die Idee dahinter ist, Fahrerfahrung günstiger zu machen. Die Bundesregierung verbindet den Entwurf mit dem Ziel eines bezahlbareren und moderneren Führerscheins. Ob und in welchem Umfang die Länder das tatsächlich umsetzen, ist offen. Die Bundesregierung erwartet nach einer Antwort an den Bundestag zunächst nur einen begrenzten Anteil an Fahrschülern, die diesen Weg gehen.

Wer darf begleiten und wer darf teilnehmen?

Der Entwurf trennt zwischen den Anforderungen an die Teilnehmenden und an die Anleitenden. Auf der Seite der Teilnehmenden ergibt sich aus dem Entwurf, dass sie bestimmte Anforderungen des Straßenverkehrsgesetzes erfüllen müssen, das Mindestalter beachten sollen und haftpflichtversichert sein müssen. Eine frühere Entziehung der Fahrerlaubnis schließt die Teilnahme aus.

RolleAnforderung nach dem EntwurfWas offen bleibt
Fahrschüler (Teilnehmer)Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nach dem StVG, Haftpflichtversicherung, keine frühere EntziehungKonkretes Mindestalter nicht im Dokument genannt
FahrpraxisanleiterBesitz einer Fahrerlaubnis, Begleitung und Anleitung während der FahrtWeitere Anforderungen wie Verwandtschaft, Mindestalter und Führerscheinjahre sollen per Verordnung geregelt werden
Anleitung ohne EntgeltNach Angaben der Bundesregierung nur unentgeltlich zulässigWeitere Angaben enthält der Auszug nicht

Die genauen Bedingungen für die Person, die anleitet, sollen nach dem Entwurf in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Dort geht es um Themen wie die persönliche Nähe zur Fahrschülerin oder zum Fahrschüler, ein Mindestalter, den Umgang mit Einträgen im Fahreignungsregister sowie Grenzen beim Alkohol- und Drogenkonsum. Solange diese Verordnung nicht vorliegt, lassen sich die Anforderungen nicht abschließend beschreiben.

Welche Schritte stehen vor der Fahrpraxis?

Nach den Angaben der Bundesregierung muss die Theorieprüfung vorher bestanden sein. Die Fahrpraxis unter Anleitung ersetzt damit nicht die theoretische Ausbildung, sondern setzt auf ihr auf. Wie viele praktische Fahrstunden in der Fahrschule vorher verlangt werden, legt nach dem Entwurf das jeweilige Land fest. Eine konkrete Zahl nennt das Dokument nicht.

  1. Bestehe die Theorieprüfung, bevor du mit der Fahrpraxis beginnst.
  2. Kläre, ob dein Bundesland die Fahrpraxis unter Anleitung bereits per Rechtsverordnung eingeführt hat.
  3. Suche eine Person, die die Anforderungen an Fahrpraxisanleiter erfüllt, und kläre die Versicherung für die Fahrten.
  4. Lass dich in der Fahrschule beraten, welche praktische Ausbildung zusätzlich nötig ist.

Was der Entwurf nicht regelt

Im Entwurf nicht beziffert sind das Mindestalter, die Mindestdauer des Führerscheins der Anleitenden und die Zahl der Fahrstunden vor dem Start. Auch ein Inkrafttreten nennt das Dokument nicht, der Auszug endet vor dem Schlussartikel. Wer also heute auf eine bestimmte Regel plant, sollte das Ergebnis des Verfahrens abwarten.

Einen Zeitrahmen gibt es dennoch aus dem EU-Recht. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf die Umsetzungsfrist der vierten EU-Führerscheinrichtlinie bis zum 26. November 2028 und auf die Anwendung ab dem 26. November 2029. Dieselbe Antwort hält ein begleitetes Fahren ab 16 Jahren für nicht vereinbar mit dem geltenden EU-Recht.

Für Studierende bedeutet das vor allem eines: Der Weg zum Führerschein könnte sich verändern, aber noch nicht heute. Wer im Studium den Führerschein plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten und die Kosten des heutigen Weges kennen. Die Führerscheinreform 2027 beschreibt die übrigen Bausteine des Entwurfs, etwa die Theorieprüfung, und zeigt, welche Punkte noch offen sind.

Häufige Fragen

Gilt das begleitete Fahren schon ab 2027?

Aus den Unterlagen lässt sich kein konkretes Datum ableiten. Der Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Die Länder müssen die Regel zudem selbst einführen, daher gilt sie nicht automatisch in allen Bundesländern.

Darf jeder Verwandte oder Freund mitfahren?

Nicht ohne Weiteres. Der Entwurf verlangt eine nahestehende Person, die als Fahrpraxisanleiter bestimmt wird und eine Fahrerlaubnis besitzt. Die genauen Voraussetzungen wie Mindestalter und Führerscheinjahre sollen per Verordnung festgelegt werden. Solange die Verordnung fehlt, bleibt die Frage offen.

Brauche ich trotzdem Fahrstunden in der Fahrschule?

Nach der Antwort der Bundesregierung ergänzt eine praktische Ausbildung in der Fahrschule die Fahrpraxis. Wie viele Stunden das sind, regelt das Land. Wer den Weg gehen will, sollte deshalb früh in der Fahrschule nachfragen.

Ist das begleitete Fahren durch Eltern dasselbe?

Der Entwurf spricht von einer Fahrpraxis mit einer nahestehenden Person, der Bundestag nennt dafür als Beispiel die Eltern. Die genauen Anforderungen an die Anleitenden sollen in einer Verordnung folgen, eine verbindliche Aussage ist deshalb heute noch nicht möglich.

Was ändert sich bei der Theorie?

Die Bundesregierung kündigt an, dass der Fragenkatalog kleiner wird und das Bewertungssystem vereinfacht werden soll. Die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht soll entfallen, sodass sich das Wissen vollständig digital, etwa per App, aneignen lässt. Nach der Vorbemerkung der Drucksache 21/6974 soll rund ein Drittel der theoretischen Fragen gestrichen werden. Welche Fragen das sind und wie die Punkte verteilt werden, nennt der Entwurf in den bisher ausgewerteten Unterlagen nicht.

Was passiert, wenn die Reform nicht kommt?

Dann bleibt es bei den heutigen Regeln. Der Führerschein wird dann weiter über die klassische Ausbildung mit Fahrlehrer erworben. Eine Übersicht zu den Kosten des Führerscheins findest du in unserem Beitrag zum Führerschein 2026.

So gehst du jetzt vor

  1. Beobachte das Gesetzgebungsverfahren und prüfe, ob der Bundestag den Entwurf verabschiedet.
  2. Frage bei deiner Fahrschule nach, ob sie die Fahrpraxis unter Anleitung anbietet oder begleitet.
  3. Kläre frühzeitig, wer als Fahrpraxisanleiter infrage kommt, und prüfe die Versicherung.
  4. Plane deine Ausbildung so, dass du die Theorieprüfung als Voraussetzung sicher bestehst.

Passend dazu

Quellen: Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes, Bundesrat Drucksache 330/26 (29.05.2026), Antwort der Bundesregierung, Bundestag Drucksache 21/6974 (07.07.2026), Bundesregierung: Reform für einen bezahlbaren und modernen Führerschein, Deutscher Bundestag, hib-Meldung zur Anhörung am 5. Oktober 2026 (Drucksache 21/7404, abgerufen am 02.11.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Depression im Studium: Anzeichen erkennen und Wege zur Hilfe

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Teilkrankengeld: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028 gelten soll

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Betrug auf Verkaufsplattformen: Warnsignale beim Kauf und Verkauf