Eine Öffnungsaktion ist ein Angebot eines einzelnen privaten Krankenversicherers, das den Zugang für bestimmte Gruppen erleichtern soll. Für Referendare kann das relevant werden, weil sie häufig als Beamte auf Widerruf über Beihilfe abgesichert sind. Dieser Ratgeber zeigt, worauf du achten solltest, und sagt offen, was wir nicht belegen können.
Kurz beantwortet: Eine Öffnungsaktion ist ein zeitlich begrenztes Angebot eines Versicherers mit eigenen Bedingungen, Zielgruppen und Fristen. Ob eine solche Aktion für dich gilt, konnten wir für Oktober 2026 nicht belegen, deshalb nennen wir keine Frist. Verbindlich ist nur die schriftliche Auskunft des Versicherers. Als Regel gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Beihilfesatz von 50 Prozent (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Öffnungsaktion ist ein Angebot eines einzelnen Versicherungsunternehmens. Sie beruht nicht auf einem Gesetz, sondern auf der Entscheidung des Unternehmens.
- Zielgruppe, Frist und Bedingungen legt der Versicherer fest. Maßgeblich ist der Stand im Zeitpunkt deiner Antragstellung.
- Als Beamter auf Widerruf erhältst du in der Regel Beihilfe. Als Regel gilt ein Satz von 50 Prozent ohne Kinder, die Details regelt die Landesbeihilfeverordnung (Stand: Oktober 2026).
- Gesundheitsangaben sind auch bei einem Angebot mit erleichterten Bedingungen wichtig, denn die Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt weiterhin.
- Frage die Bedingungen schriftlich an und bewahre die Antworten auf. Nur so hast du einen Nachweis, auf den du dich berufen kannst.
Was ist eine Öffnungsaktion überhaupt?
Öffnungsaktionen sind Angebote von Versicherungsunternehmen, die den Zugang zur privaten Krankenversicherung für eine bestimmte Gruppe erleichtern sollen. Sie werden zeitlich begrenzt angeboten oder an Bedingungen geknüpft, etwa an einen bestimmten Status oder ein bestimmtes Antragsdatum. Mit dem Ende der Aktion endet auch das Angebot, neue Anträge zu den Sonderbedingungen sind dann nicht mehr möglich.
Der PKV-Verband vertritt die Branche der privaten Krankenversicherer. Er legt aber nicht fest, welches Unternehmen eine Aktion anbietet, wer dazugehört und wie lange sie gilt. Deshalb gehören alle Fragen zu Zielgruppe, Frist und Gesundheitsangaben direkt an den Versicherer, bei dem du dich bewirbst.
Wer ist als Referendar betroffen?
In vielen Bundesländern stehen Referendare während des Vorbereitungsdienstes in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ob das für dein Land gilt, steht in deinem Ernennungs- oder Zulassungsbescheid. Davon hängt ab, welche Absicherung für dich vorgesehen ist. Den Überblick zur Krankenversicherung im Vorbereitungsdienst bietet unser Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
Für Beamte auf Widerruf gilt die Beihilfe. Die Regel liegt bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent, wenn keine Kinder vorhanden sind. Die Einzelheiten stehen in der Landesbeihilfeverordnung deines Bundeslandes. In Hessen weichen die Sätze ab und liegen bei 70 und 85 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung.
| Situation | Beihilfesatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Beamter auf Widerruf ohne Kinder (Regel) | 50 Prozent | Landesbeihilfeverordnung des jeweiligen Landes |
| Beamter auf Widerruf in Hessen | 70 und 85 Prozent, je nach Konstellation | Hessische Beihilfeverordnung |
Annahme: Eine Rechnung über 1.000 Euro wird mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent erstattet. Die Beihilfe trägt dann 500 Euro. Den Rest von 500 Euro musst du über eine Ergänzungsversicherung oder selbst tragen. Genau an dieser Stelle setzt die Frage nach einer Öffnungsaktion an, denn der Ergänzungstarif bestimmt, wie viel vom Rest abgedeckt ist.
Was solltest du bei einer Öffnungsaktion prüfen?
Wenn dir ein Angebot vorliegt, geh die Punkte der Reihe nach durch. So erkennst du schnell, ob das Angebot wirklich zu deiner Lage passt:
- Zielgruppe: Gilt die Aktion für Referendare in deinem Bundesland und in deinem Status?
- Zeitraum: Bis wann kannst du den Antrag stellen, und ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Gesundheitsfragen: Welche Angaben musst du machen, und welche Erleichterungen sind ausdrücklich zugesagt?
- Tarif: Welche Leistungen enthält er, wie wirkt sich die Beihilfe aus, und welcher Beitrag gilt ab Beginn?
- Beitragsentwicklung: Welche Regeln gelten bei Beitragsanpassungen und bei einem späteren Tarifwechsel?
- Schriftform: Lass dir die Bedingungen schriftlich geben und bewahre sie auf.
Welche Gesundheitsangaben sind wichtig?
Beim Antrag auf eine private Krankenversicherung musst du alle erheblichen Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss dich dabei gesondert in Textform über die Folgen einer Verletzung belehren (§ 19 Abs. 5 VVG). Ohne diese Belehrung kann er seine Rechte nicht in vollem Umfang geltend machen. Eine Öffnungsaktion ändert an dieser Pflicht nichts.
Der Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG) muss bestimmten Personengruppen angeboten werden. Der Versicherer darf den Antrag nur bei arglistiger Täuschung oder vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung ablehnen. Ob du zu diesen Personengruppen gehörst, klärst du vor dem Antrag mit dem Versicherer. Die Unterschiede zwischen Basistarif und Komforttarif erklärt unser Ratgeber zum Basistarif. Wichtig ist außerdem, dass Angaben zu Vorerkrankungen vollständig und zeitlich korrekt sind, denn Lücken fallen spätestens bei der Leistungsprüfung auf.
Häufige Fragen
Gibt es die Öffnungsaktion gerade jetzt?
Für Oktober 2026 konnten wir keine belegte Öffnungsaktion für Referendare finden, die wir hier mit Frist und Konditionen nennen könnten. Das kann sich schnell ändern. Frag deshalb den Versicherer direkt in Textform, ob und bis wann ein Angebot gilt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Im Basistarif darf ein Versicherer den Antrag nur aus den in § 193 Abs. 5 VVG genannten Gründen ablehnen. Außerhalb des Basistarifs gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Dann lohnt sich ein Vergleich mehrerer schriftlicher Angebote, bevor du dich entscheidest.
Was ändert sich, wenn ich Kinder habe?
Die Beihilfesätze unterscheiden sich, wenn Kinder vorhanden sind. Die genauen Werte stehen in der Landesbeihilfeverordnung deines Bundeslandes. Wir nennen hier deshalb keinen Satz für Familien, sondern verweisen auf die zuständige Beihilfestelle, die deine Konstellation verbindlich einordnet.
Kann ich später in einen anderen Tarif wechseln?
Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers richtet sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz, insbesondere nach § 204 VVG. Ob und zu welchen Bedingungen er möglich ist, steht in deinen Vertragsunterlagen. Prüfe das vor Vertragsabschluss, nicht erst danach.
Ist eine persönliche Einordnung sinnvoll?
Bei Beihilfe, Basistarif und Öffnungsaktion greifen mehrere Regeln ineinander. Eine persönliche Einordnung deiner Lage hilft, die Unterlagen richtig zu lesen. Wie wir dabei vorgehen, beschreibt die Seite So arbeiten wir.
So gehst du jetzt vor
- Lege deinen Bescheid über den Vorbereitungsdienst und die Beihilfeberechtigung bereit.
- Frage bei der zuständigen Beihilfestelle nach dem Satz, der für deine Situation gilt.
- Fordere bei den Versicherern die Bedingungen einer möglichen Öffnungsaktion schriftlich an.
- Prüfe deine Gesundheitsangaben anhand eigener Unterlagen, bevor du den Antrag ausfüllst.
- Vergleiche die schriftlichen Angebote und entscheide erst, wenn alle Fragen beantwortet sind.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Basistarif oder Komforttarif in der PKV: Der Unterschied
- Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen
Quellen: § 19 VVG, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); § 193 VVG, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026); § 204 VVG, gesetze-im-internet.de (Abruf Oktober 2026). Beihilfesätze: Landesbeihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes (Landesrecht, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.