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Nettogehalt berechnen 2026: So kommst du vom Brutto zum Netto

Vom Brutto zum Netto: Sozialabgaben 2026 lassen sich mit Beitragssätzen und Grenzen selbst nachrechnen. Die Lohnsteuer prüfst du im Steuerrechner des BMF.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Wer ein Nettogehalt 2026 berechnen will, zieht vom Bruttogehalt die Sozialabgaben und die Steuern ab. Die Sozialabgaben lassen sich mit den aktuellen Beitragssätzen selbst nachrechnen. Die Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse und deinen Freibeträgen ab und sollte mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums geprüft werden.

Kurz beantwortet: Für ein Bruttogehalt von 3.500 Euro im Monat liegen die Sozialabgaben eines Arbeitnehmers 2026 bei rund 740 bis 761 Euro, je nachdem, ob der Kinderlosenzuschlag gilt (Stand: Oktober 2026, Beitragssätze laut GKV-Spitzenverband und Deutscher Rentenversicherung). Die Lohnsteuer kommt hinzu und lässt sich nur mit dem Steuerrechner des BMF genau ermitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Nettogehalt ist das Bruttogehalt abzüglich Sozialabgaben, Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Als Arbeitnehmer trägst du 2026 rund 21,15 Prozent des Bruttos an Sozialabgaben. Ohne Kinderlosenzuschlag gilt dieser Satz, mit Zuschlag sind es 21,75 Prozent.
  • Die Beiträge zur Krankenversicherung hängen vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent (Stand: 1. Januar 2026).
  • Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen für den Mehrbetrag keine Sozialabgaben an. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat.
  • Die Lohnsteuer rechnest du nicht selbst nach, sondern nutzt den Abgabenrechner des BMF.

Wie kommst du vom Brutto zum Netto?

Die Berechnung folgt immer derselben Reihenfolge. Mit diesen Schritten findest du einen belastbaren Schätzwert:

  1. Du nimmst dein monatliches Bruttogehalt als Ausgangspunkt, etwa aus dem Arbeitsvertrag.
  2. Du ziehst die Sozialabgaben ab. Dazu gehören Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, jeweils mit dem Arbeitnehmeranteil.
  3. Du ermittelst die Lohnsteuer im Abgabenrechner des BMF. Dafür brauchst du Bruttogehalt, Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Bundesland.
  4. Du ziehst gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Das Ergebnis ist dein Nettogehalt.

Welche Sozialabgaben zahlst du 2026?

Die Sozialabgaben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die folgende Tabelle zeigt die Beitragssätze und deinen Anteil. Die Beitragssätze gelten jeweils seit dem angegebenen Stand.

VersicherungGesamtbeitragDein AnteilQuelle und Stand
Krankenversicherung14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 Prozent)7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag, also 8,75 Prozent bei 2,9 ProzentGKV-Spitzenverband, Stand 1. Januar 2026
Pflegeversicherung3,6 Prozent1,8 Prozent, bei Kinderlosen ab 23 zusätzlich 0,6 Prozentpunkte (insgesamt 2,4 Prozent)BMG, gültig seit 1. Januar 2025
Rentenversicherung18,6 Prozent9,3 ProzentBeitragssatzbekanntmachung 2026
Arbeitslosenversicherung2,6 Prozent1,3 Prozent§ 341 Abs. 2 SGB III, Stand 2026

Damit ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 21,15 Prozent. Mit dem Kinderlosenzuschlag steigt er auf 21,75 Prozent. Regionale Sonderregeln, zum Beispiel für die Pflegeversicherung in einzelnen Bundesländern, sind in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.

Rechenbeispiel mit 3.500 Euro brutto

Annahme: Vollzeit, Berufseinstieg, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert mit Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Bruttogehalt 3.500 Euro im Monat, unter allen Beitragsbemessungsgrenzen.

AbgabeOhne KinderlosenzuschlagMit Kinderlosenzuschlag
Krankenversicherung (8,75 Prozent)306,25 Euro306,25 Euro
Pflegeversicherung (1,8 bzw. 2,4 Prozent)63,00 Euro84,00 Euro
Rentenversicherung (9,3 Prozent)325,50 Euro325,50 Euro
Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent)45,50 Euro45,50 Euro
Sozialabgaben gesamt740,25 Euro761,25 Euro
Gehalt nach Sozialabgaben, vor Lohnsteuer2.759,75 Euro2.738,75 Euro

Von den 2.759,75 Euro beziehungsweise 2.738,75 Euro zieht die Lohnabrechnung danach noch die Lohnsteuer ab. Diesen Betrag ermittelst du im Steuerrechner des BMF mit denselben Eingaben. Ob du ein Kinderlosenzuschlag zahlst, entscheidet dein Alter und ob du Kinder hast. Der Zuschlag gilt für Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder (Stand 2026, Quelle: BMG).

Warum die Lohnsteuer nicht in der Rechnung steht

Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und Vorsorgeaufwendungen ab. Deshalb rechnet dieser Ratgeber sie nicht selbst aus. Zwei feste Größen helfen beim Verständnis: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr (§ 32a EStG). Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.230 Euro pro Jahr (§ 9a EStG). Beide mindern dein zu versteuerndes Einkommen, sie stehen aber nicht für eine konkrete Steuerzahlung.

Brutto und Netto richtig vergleichen

Wenn zwei Angebote brutto verglichen werden, sagt die Differenz im Bruttogehalt wenig über das Nettoergebnis. Annahme: Bei 300 Euro mehr brutto bleiben nach Sozialabgaben von 21,15 Prozent rund 237 Euro übrig. Vor der Lohnsteuer ist das noch nicht das endgültige Netto. Rechne deshalb beide Angebote mit denselben Eingaben im Steuerrechner nach.

Welche Grenzen musst du kennen?

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Beiträge nach oben. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr). In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr, Stand 2026, GKV-Spitzenverband und Deutsche Rentenversicherung). Verdienst du mehr, steigen dein Netto und deine Abgaben nicht mehr im gleichen Verhältnis.

Rechenbeispiel mit 5.000 Euro brutto

Annahme: Wie oben, aber Bruttogehalt 5.000 Euro im Monat. Auch hier liegen alle Beträge unter den Beitragsbemessungsgrenzen.

AbgabeOhne KinderlosenzuschlagMit Kinderlosenzuschlag
Krankenversicherung (8,75 Prozent)437,50 Euro437,50 Euro
Pflegeversicherung (1,8 bzw. 2,4 Prozent)90,00 Euro120,00 Euro
Rentenversicherung (9,3 Prozent)465,00 Euro465,00 Euro
Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent)65,00 Euro65,00 Euro
Sozialabgaben gesamt1.057,50 Euro1.087,50 Euro

Der Anteil bleibt also bei rund 21 Prozent. Daraus folgt, dass deine Abgaben mit dem Gehalt linear steigen, solange du unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibst. Erst die Lohnsteuer wirkt progressiv und lässt das Netto stärker wachsen oder schrumpfen, als es die Sozialabgaben vermuten lassen.

Typische Fehler beim Nachrechnen

  • Der Zusatzbeitrag wird mit dem Durchschnitt gerechnet, obwohl deine Kasse einen anderen Satz erhebt.
  • Der halbe Zusatzbeitrag wird vergessen oder doppelt gerechnet. Du zahlst nur die Hälfte.
  • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden nicht separat betrachtet. Sie verändern Abgaben und Lohnsteuer des jeweiligen Monats.
  • Der Kinderlosenzuschlag wird übersehen, obwohl er ab 23 Jahren ohne Kinder anfällt.
  • Geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen oder Zuschüsse zur Altersvorsorge verändern die Bemessungsgrundlage. Sie sind im Bruttogehalt nicht immer sichtbar.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis aus dem Rechner exakt?

Nein. Die Rechnung mit den Beitragssätzen ist genau. Die Lohnsteuer ist dagegen nur so genau wie deine Eingaben im Steuerrechner. Außerdem kann dein Arbeitgeber einen anderen Zusatzbeitrag zugrunde legen, wenn deine Kasse einen anderen Satz erhebt.

Zahlt der Arbeitgeber die andere Hälfte?

Ja, bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt der Arbeitgeber in der Regel den gleichen Anteil wie du. Den Kinderlosenzuschlag trägst allein du.

Gilt die Rechnung auch für Beamte?

Nein. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in dieser Form, sondern erhalten Dienstbezüge und Beihilfe. Für sie passt diese Rechnung nicht.

Warum ändert sich mein Netto von Jahr zu Jahr?

Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen, Freibeträge und der Zusatzbeitrag deiner Kasse werden jährlich angepasst. Deshalb solltest du die Rechnung zu Jahresbeginn mit den aktuellen Werten wiederholen.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege dein Bruttogehalt aus dem Arbeitsvertrag fest und notiere deine Steuerklasse.
  2. Prüfe den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und trage ihn in die Rechnung ein.
  3. Berechne die Sozialabgaben mit der Tabelle oben und prüfe, ob dein Alter den Kinderlosenzuschlag auslöst.
  4. Ermittle die Lohnsteuer im Abgabenrechner des BMF und vergleiche das Ergebnis mit deiner ersten Lohnabrechnung.

Passend dazu

Quellen: § 341 SGB III (Beitragssatz Arbeitslosenversicherung), abgerufen Oktober 2026; GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Stand 1. Januar 2026; Beitragssatzbekanntmachung Rentenversicherung 2026; Bundesgesundheitsministerium, Beiträge, Stand 2026; § 32a EStG (Grundfreibetrag); BMF-Abgabenrechner.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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