Kurz beantwortet: Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankenkasse, die an eine Beschäftigung anknüpft. Die Universität Kassel nennt als Anspruchsfälle Studentinnen mit Arbeitsverhältnis, mit geringfügiger Beschäftigung ohne Krankengeldanspruch oder mit studentischem Nebenjob (Stand: März 2022). Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag (§ 24i Abs. 2 SGB V). Ohne Beschäftigung klärst du den Anspruch mit Krankenkasse und Hochschule.
Mutterschaftsgeld für Studentinnen ist ein Thema, das viele erst im Ernstfall prüfen. Dabei entscheidet die Art deiner Beschäftigung darüber, ob und in welcher Höhe Geld fließt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, zeigt ein Rechenbeispiel und benennt die Punkte, die du vorab mit deiner Krankenkasse und deiner Hochschule klären solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse. Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber die Differenz zum Nettoeinkommen als Zuschuss zahlen.
- Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag (§ 24i Abs. 2 SGB V). Die Berechnung im Einzelfall bestätigt die Krankenkasse.
- Der Mutterschutz gilt für Studentinnen nur unter bestimmten Bedingungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG.
- Ohne Beschäftigung ist der Anspruch nicht geregelt, weshalb du ihn früh mit deiner Krankenkasse klären solltest.
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind zwei verschiedene Leistungen mit eigenen Anträgen.
Was ist Mutterschaftsgeld und wer bekommt es?
Mutterschaftsgeld soll den Einkommensausfall in der Zeit um die Geburt ausgleichen. Es wird über die gesetzliche Krankenkasse gezahlt und knüpft an eine Beschäftigung an. Für Studentinnen ist die Lage uneinheitlich, weil Studium und Erwerbsarbeit nebeneinander stehen. Die Universität Kassel beschreibt die wichtigsten Konstellationen in ihren Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen (Stand März 2022).
Die Rechtsgrundlage für den Mutterschutz ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Für Studentinnen regelt § 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG den Geltungsbereich. Danach gilt der Mutterschutz für Studentinnen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder ein verpflichtendes Praktikum zu leisten ist. Ob das bei deinem Studiengang zutrifft, klärt die Hochschule.
Welche Beschäftigungen lösen einen Anspruch aus?
Laut Universität Kassel (Stand März 2022) haben Studentinnen mit einem Arbeitsverhältnis Anspruch, unabhängig von Familienstand und Staatsangehörigkeit. Auch Studentinnen mit geringfügiger Beschäftigung ohne Anspruch auf Krankengeld und mit studentischem Nebenjob werden genannt. Die folgende Tabelle ordnet die Fälle ein.
| Situation | Anspruch laut Quelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsverhältnis | ja | Der Arbeitgeber zahlt bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis die Differenz zum Nettoeinkommen |
| Geringfügige Beschäftigung ohne Krankengeldanspruch | ja | Die Einzelheiten kläre mit der Krankenkasse |
| Studentischer Nebenjob | ja | Gleiche Prüfung wie bei einem Arbeitsverhältnis |
| Kein Arbeitsverhältnis | in der Quelle nicht geregelt | Krankenkasse und Hochschule schriftlich fragen |
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag (§ 24i Abs. 2 SGB V, geltendes Recht). Die Höhe richtet sich außerdem nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Liegt dein Nettoeinkommen darüber, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Rechenbeispiel mit Annahme
Annahme: Dein durchschnittliches Nettoeinkommen liegt bei 900 Euro im Monat, also bei rund 30 Euro am Tag. Die Krankenkasse zahlt davon höchstens 13 Euro pro Tag. Der Rest von etwa 17 Euro am Tag ist der Betrag, den der Arbeitgeber als Zuschuss zahlen kann, wenn das Arbeitsverhältnis besteht. Die genaue Berechnung nimmt die Krankenkasse vor.
Für den Antrag brauchst du in der Regel Nachweise über deine Beschäftigung, etwa den Arbeitsvertrag oder die Bestätigung des Nebenjobs, und die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Lege die Unterlagen früh zusammen, dann lässt sich die Höhe ohne Zeitdruck klären.
Was gilt, wenn du keine Beschäftigung hast?
Dann ist ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse nicht automatisch gegeben. Die Quelle der Universität Kassel behandelt diesen Fall nicht ausdrücklich. Kläre deshalb schriftlich mit deiner Krankenkasse, welche Leistungen dir bei Mutterschaft zustehen. Lass dich zusätzlich von der Hochschule beraten und halte alle Auskünfte fest.
Die allgemeine Übersicht des Bundesamts für Soziale Sicherung zum Mutterschaftsgeld hilft dir, die Begriffe zu verstehen. Für deine persönliche Situation ist sie allerdings kein Ersatz für die Auskunft deiner Krankenkasse.
Mutterschutz an der Hochschule
Die Hochschule ist beim Mutterschutz für Studentinnen in der Pflicht, sofern die Ausbildung unter die Regeln des MuSchG fällt. In der Praxis wendest du dich früh an das Familienbüro oder die zuständige Stelle für Mutterschutz. Dort erhältst du Auskunft zu Prüfungsterminen, zum Nachteilsausgleich und zu Veranstaltungen, die in die Schutzzeit fallen.
Eine frühe Meldung ermöglicht es, Prüfungen und Veranstaltungen rechtzeitig zu planen. Wenn du dich zusätzlich auf Nachteilsausgleich berufen willst, brauchst du dafür in der Regel eine Bescheinigung, die den Zeitraum und den Grund nennt. Frag im Familienbüro, welches Formular die Hochschule dafür verwendet. Die Hochschule entscheidet im Rahmen ihrer Prüfungsordnung, wie Termine verschoben oder ausgeglichen werden. Der Beitrag Schwanger im Studium: Leistungen und Beträge 2026 zeigt die Leistungen im Überblick.
Häufige Fragen
Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich nur studiere?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Nach der Quelle knüpft der Anspruch an eine Beschäftigung an, und für Studentinnen ohne Beschäftigung ist die Lage nicht geregelt. Kläre den Anspruch deshalb schriftlich mit deiner Krankenkasse und frage außerdem bei der Hochschule nach.
Gilt der Mutterschutz auch für Studentinnen?
Ja, aber unter Bedingungen. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG erfasst der Mutterschutz Studentinnen, wenn die Ausbildung verpflichtende Vorgaben zu Ort, Zeit und Ablauf macht oder ein Pflichtpraktikum vorschreibt. Die Hochschule prüft den Einzelfall.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag (§ 24i Abs. 2 SGB V). Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Die genaue Höhe richtet sich nach deinem Nettoeinkommen.
Muss ich mein Studium unterbrechen?
Das entscheidet die Hochschule im Rahmen ihrer Prüfungsordnung und des Mutterschutzes. Erkundige dich frühzeitig beim Familienbüro oder beim Prüfungsamt. Schriftliche Auskünfte helfen dir, wenn du später Ansprüche geltend machen musst. Notiere dir Datum, Name der Ansprechperson und den Inhalt der Auskunft, damit du später nachweisen kannst, was dir gesagt wurde.
Ist Mutterschaftsgeld dasselbe wie Elterngeld?
Nein. Mutterschaftsgeld wird rund um die Geburt über die Krankenkasse gezahlt. Elterngeld folgt nach der Geburt und wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Beide Leistungen haben eigene Voraussetzungen und Fristen.
So gehst du jetzt vor
- Melde deine Schwangerschaft früh dem Familienbüro oder dem zuständigen Prüfungsamt deiner Hochschule.
- Frag deine Krankenkasse schriftlich, ob und in welcher Höhe Mutterschaftsgeld für deine Situation möglich ist.
- Prüfe, ob du in einem Arbeitsverhältnis oder einer Nebentätigkeit stehst, und kläre den Zuschuss des Arbeitgebers.
- Kläre mit der Hochschule, wie Prüfungen und Veranstaltungen während der Schutzzeit geregelt werden.
- Stelle den Elterngeldantrag nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Passend dazu
- Schwanger im Studium: Leistungen und Beträge 2026
- Elterngeld im Studium: Mindestbetrag, Antrag und BAföG
- Studieren mit Kind: Geld, Zuschläge und Versicherung
- Studienfinanzierung mit Kind: Zuschläge und Leistungen
Quellen: Universität Kassel, Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen (Stand März 2022); MuSchG 2018, § 1 Abs. 2 Nr. 8 (gesetze-im-internet.de); § 24i SGB V, Mutterschaftsgeld (gesetze-im-internet.de, geltendes Recht) ; Bundesamt für Soziale Sicherung, Überblick Mutterschaftsgeld (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.