Die Minijob-Abrechnung ist die monatliche Entgeltabrechnung für eine geringfügige Beschäftigung. Auf dem Zettel eines Minijobs stehen weniger Abzüge als bei einem Vollzeitjob, trotzdem gibt es einige Posten, die du kennen solltest, um deinen Lohn prüfen zu können. Dieser Ratgeber zeigt, was auf der Lohnabrechnung steht, welche Beiträge dein Arbeitgeber zahlt und wo Fehler auffallen.
Kurz beantwortet: Auf der Minijob-Abrechnung stehen der vereinbarte Bruttolohn und die Pauschalbeiträge, die dein Arbeitgeber zahlt. Bei gewerblichen Arbeitgebern sind das 13 Prozent zur Krankenversicherung und 15 Prozent zur Rentenversicherung (Stand: 2026, Minijob-Zentrale). Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro im Monat (Stand: November 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bruttolohn ergibt sich aus Stundenlohn mal geleisteter Stunden im Abrechnungsmonat.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2027 14,60 Euro brutto je Stunde (Stand: November 2026, MiLoV5).
- Der Arbeitgeber zahlt 13 Prozent Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung und 15 Prozent zur Rentenversicherung.
- Pauschsteuer und Umlagen erscheinen gesondert. Ihre Sätze erfährst du von deinem Arbeitgeber oder der Minijob-Zentrale.
- Ob du einen Eigenanteil zur Rentenversicherung trägst, hängt davon ab, ob du dich von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen.
Welche Posten stehen auf der Minijob-Abrechnung?
Die Abrechnung listet den Lohn und die Beiträge, die auf ihn entfallen. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Posten und wer sie trägt. Maßgeblich sind immer die Angaben auf deiner eigenen Abrechnung.
| Posten | Was er bedeutet | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Bruttoentgelt | Vereinbarter Lohn für die Arbeitsstunden im Monat | Arbeitgeber |
| Pauschsteuer | Pauschale Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert | Arbeitgeber |
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | 13 Prozent des Verdienstes bei gewerblichen Arbeitgebern | Arbeitgeber |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 Prozent des Verdienstes bei gewerblichen Arbeitgebern | Arbeitgeber |
| Umlagen U1, U2, U3 | Umlagen für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenzgeld, Satz siehe Abrechnung | Arbeitgeber |
| Eigenanteil Rentenversicherung | Nur bei fehlender Befreiung, Höhe steht auf der Abrechnung | Du |
Rechenbeispiel: Was der Arbeitgeber bei 500 Euro zahlt
Annahme: 500 Euro Bruttolohn im Monat bei einem gewerblichen Arbeitgeber. Pauschsteuer und Umlagen sind in dieser Rechnung nicht enthalten, weil ihre Höhe vom Einzelfall abhängt.
| Beitrag | Satz | Betrag bei 500 Euro |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13 Prozent | 65 Euro |
| Rentenversicherung | 15 Prozent | 75 Euro |
| Summe Pauschalbeiträge | 28 Prozent | 140 Euro |
Die 140 Euro zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Bruttolohn. Dein Bruttolohn selbst wird davon nicht gekürzt, solange du keinen eigenen Beitrag trägst.
Wann taucht die Rentenversicherung auf der Abrechnung auf?
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Seit 1. Juli 2026 kann eine solche Befreiung einmalig widerrufen werden (Stand: Juni 2026, Deutsche Rentenversicherung). Wer befreit ist, sieht keinen Eigenanteil. Wer nicht befreit ist, trägt einen Anteil, der auf der Abrechnung ausgewiesen wird. Die Entscheidung wirkt sich auf spätere Rentenanwartschaften aus, deshalb lohnt sich ein Blick darauf, bevor du den Antrag stellst.
Welche Fehler auf der Abrechnung dir auffallen sollten
Eine Abrechnung ist nicht immer fehlerfrei. Diese Punkte lohnen einen Abgleich mit deinen Unterlagen:
- Die abgerechneten Stunden stimmen nicht mit deinem Stundenzettel oder Dienstplan überein.
- Der Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn, der zum jeweiligen Zeitpunkt gilt.
- Vereinbarte Sonderzahlungen fehlen, obwohl sie im Arbeitsvertrag stehen.
- Der Monatslohn überschreitet die Minijob-Grenze, ohne dass die Beschäftigung entsprechend eingeordnet wurde.
Beispiel: Zwei Monate im Vergleich
Annahme: Stundenlohn von 14,60 Euro, der Mindestlohn ab 2027, und zwei Abrechnungsmonate im Jahr 2027. Die Grenze für 2027 liegt bei 633 Euro im Monat (Stand: November 2026).
| Monat | Stunden | Bruttolohn | Minijob-Grenze |
|---|---|---|---|
| März 2027 | 42 | 613,20 Euro | eingehalten, unter 633 Euro |
| Juli 2027 | 44 | 642,40 Euro | überschritten, über 633 Euro |
Im Juli liegt der Lohn über der Grenze. Ob das Folgen hat, hängt von Ausnahmen ab. Nach § 8 Abs. 1b SGB IV ist ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr bis zur doppelten Grenze möglich (gesetze-im-internet.de, § 8 SGB IV). Ein Blick auf die Stunden lohnt sich deshalb schon während des Monats.
So prüfst du deine Abrechnung Schritt für Schritt
- Notiere deine Arbeitsstunden jeden Monat, etwa in einer Tabelle oder mit einer App.
- Teile den Bruttolohn durch die Stunden. Das Ergebnis muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen.
- Vergleiche den Bruttolohn mit der Minijob-Grenze des Jahres, für 2027 also 633 Euro.
- Prüfe, ob die Pauschalbeiträge ausgewiesen sind und ob ein Eigenanteil zur Rentenversicherung nur abgezogen wird, wenn du nicht befreit bist.
- Bewahre die Abrechnungen so lange auf, wie du sie als Nachweis brauchst.
Die Abrechnung ist auch dann wichtig, wenn du sie später brauchst, etwa für einen Wohnungsnachweis, einen Antrag auf BAföG oder die Steuererklärung. Dort zählt der tatsächlich ausgezahlte Lohn, und fehlerhafte Angaben lassen sich nur mit den Originalbelegen korrigieren. Wer Abrechnungen gesammelt aufbewahrt, spart sich bei Rückfragen viel Zeit. Bei Unklarheiten zu einzelnen Posten hilft oft schon ein Blick in den Arbeitsvertrag, der die vereinbarte Vergütung festhält.
Häufige Fragen
Warum entspricht der Auszahlungsbetrag oft dem Bruttolohn?
Wenn du von der Rentenversicherungspflicht befreit bist und keine Lohnsteuer anfällt, zieht der Arbeitgeber in der Regel nichts von deinem Lohn ab. Die Pauschalbeiträge trägt er selbst. Ob Lohnsteuer anfällt, hängt von deiner Steuerklasse und von der Pauschalierung ab, nicht allein vom Minijob.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Dann ändert sich die Einordnung der Beschäftigung, und mit ihr Beiträge und Abrechnung. Die Folgen erklärt der Ratgeber Überschreitung der Minijob-Grenze: Was dann passiert.
Wer hilft bei Fragen zur Abrechnung?
Zuerst kannst du den Arbeitgeber um eine schriftliche Erläuterung bitten. Für Fragen zu Beiträgen und Befreiung ist die Minijob-Zentrale die zentrale Anlaufstelle. Bei strittigen Fällen kann auch eine Beratungsstelle oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiterhelfen.
Gilt diese Abrechnung auch für Werkstudenten?
Nicht in gleicher Weise. Ein Werkstudentenjob mit mehr als 20 Stunden pro Woche wird wie ein regulärer Job mit Sozialversicherungsbeiträgen abgerechnet. Die Grenzen dazu beschreibt der Ratgeber 20-Stunden-Regel.
Was bedeutet Pauschalbeitrag?
Ein Pauschalbeitrag ist ein fester Prozentsatz vom Verdienst, den der Arbeitgeber anstelle der üblichen Beitragsberechnung zahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Entgelt aus dem Minijob, nicht nach deinem Gesamteinkommen. Bei gewerblichen Arbeitgebern gelten für Kranken- und Rentenversicherung die oben genannten Sätze, die die Minijob-Zentrale ausweist.
So gehst du jetzt vor
- Vergleiche die abgerechneten Stunden mit deinen eigenen Aufzeichnungen.
- Prüfe den Stundenlohn gegen den Mindestlohn, der im jeweiligen Monat gilt.
- Kontrolliere, ob der Eigenanteil zur Rentenversicherung zu deiner Entscheidung passt.
- Bitte den Arbeitgeber bei Unklarheiten schriftlich um eine Erläuterung.
- Wende dich bei wiederkehrenden Fehlern an die Minijob-Zentrale.
Passend dazu
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- Deine erste Gehaltsabrechnung: Was jeder Posten bedeutet
- Minijob-Grenze 2027 für Studierende
- Minijob und Lohnsteuer: Pauschal versteuern oder nicht
- Mindestlohn 2027: 14,60 Euro brutto und was netto übrig bleibt
Quellen: Minijob-Zentrale: Pauschalbeiträge im Minijob (Stand: 2026); Minijob-Zentrale Magazin: Minijob-Grenze 2027 (Stand: 2026); Deutsche Rentenversicherung: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob (Stand: Juni 2026); Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (Stand: 2025).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.