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Krankenversicherung für Studierende aus China in Deutschland

Studierende aus China brauchen für das Visum einen Krankenversicherungsnachweis. Was gilt bei Pflicht, Befreiung und privater Versicherung? Mit Rechenbeispiel 2026.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Die Krankenversicherung für Studierende aus China ist in Deutschland an zwei Stellen geregelt: Bei der Versicherungspflicht an der Hochschule und beim Visum. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege, nennt die Fristen für eine Befreiung und zeigt an einem Rechenbeispiel, mit welchen Monatsbeiträgen du rechnen kannst.

Kurz beantwortet: Studierende aus China sind in Deutschland bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres grundsätzlich gesetzlich versicherungspflichtig, sofern keine Befreiung greift. Ein Rechenbeispiel ergibt für 2026 rund 112 Euro pro Monat für die Krankenversicherung (Annahme: Zusatzbeitrag 2,9 Prozent). Für das Visum verlangt die Auslandsvertretung eigene Nachweise. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende sind bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).
  • Eine Befreiung ist nur möglich, wenn du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht bei der Krankenkasse eingehen (§ 8 SGB V).
  • Das Auswärtige Amt verlangt für das nationale Visum einen Krankenversicherungsnachweis. Bei gesetzlicher Versicherung genügt für die Übergangszeit eine Incoming- oder Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate in Deutschland. Bei privater Versicherung muss der Schutz für die gesamte Visumdauer gelten (Stand: August 2026).
  • Im Rechenbeispiel liegen Kranken- und Pflegeversicherung bei rund 143 bis 148 Euro pro Monat (Annahme: Nicht bei den Eltern wohnend, Stand: September 2026).
  • Die Pflicht als Studierender endet grundsätzlich mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach gelten die Regeln der freiwilligen oder privaten Versicherung mit anderen Beiträgen.

Ab wann bist du als Student aus China in Deutschland gesetzlich versichert?

Die Versicherungspflicht beginnt mit der Einschreibung an der Hochschule. Sie gilt für Studierende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, die nicht schon über einen anderen Weg pflichtversichert oder familienversichert sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 7 SGB V). Wenn du bereits in einer anderen Pflichtversicherung stehst, etwa durch eine Berufsausbildung, greift die Studierendenversicherung nicht.

Eine Besonderheit betrifft das Studienkolleg. Nach Angaben des Auswärtigen Amts greift die gesetzliche Versicherung dort noch nicht. Für diese Zeit ist eine private Incoming-Versicherung nachzuweisen, die für die Visumdauer beziehungsweise bis zum Studienbeginn gilt.

Welche Befreiung ist möglich und welche Fristen gelten?

Wer bereits anderweitig abgesichert ist, kann sich auf Antrag von der Pflicht zur gesetzlichen Versicherung befreien lassen (§ 8 SGB V). Die Befreiung wird nur wirksam, wenn du den anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Ob ein Schutz aus dem Herkunftsland als gleichwertig gilt, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Eine Auskunft aus dem Freundeskreis ersetzt diese Prüfung nicht. Lass dir die Anerkennung schriftlich geben. Einen Überblick über Angebote für internationale Studierende bietet Krankenkasse für internationale Studierende: Englischsprachiger Service.

Drei Punkte sind dabei entscheidend:

  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden.
  • Die Befreiung wirkt ab Beginn der Pflicht, wenn bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Andernfalls beginnt sie mit dem Kalendermonat nach der Antragstellung.
  • Eine einmal erteilte Befreiung kann nicht widerrufen werden. Überlege den Schritt deshalb sorgfältig, bevor du ihn stellst.

Welche Wege stehen dir offen? Der Vergleich im Überblick

WegPasst fürWas du nachweisen musstZeitpunkt
Gesetzliche Krankenversicherung als StudentStudierende bis zur Vollendung des 30. LebensjahresEinschreibung an der HochschuleMit der Einschreibung
Befreiung mit anderweitigem SchutzStudierende mit gleichwertigem Anspruch auf AbsicherungAnspruch auf Absicherung im KrankheitsfallAntrag innerhalb von drei Monaten
Private KrankenversicherungWer unter 30 privat versichert sein will (nur mit Befreiung) und Studierende ab 30Schutz für die gesamte Visumdauer, nicht nur für NotfälleVor dem Visumantrag klären
Freiwillige gesetzliche VersicherungPersonen ohne StudierendenpflichtAntrag bei der KrankenkasseNach Ende der Pflicht

Quellen zu den Angaben finden sich am Ende des Ratgebers. Die Übersicht ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung? Ein Rechenbeispiel

Die Beiträge für Studierende richten sich nach einer Bemessungsgrundlage, die vom BAföG-Bedarf abgeleitet ist (§ 236 SGB V). Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, sind das 855 Euro pro Monat. Der Studierendenbeitrag liegt bei 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also bei 10,22 Prozent (§ 245 SGB V). Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse kommt voll hinzu. Eine Übersicht zu Beiträgen in der Studierendenversicherung findest du in Studentische Krankenversicherung 2026: Was sie kostet und wer was zahlt.

BausteinBetrag pro MonatStandQuelle
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag (855 Euro x 10,22 Prozent)87,38 EuroJanuar 2026GKV-Spitzenverband
Zusatzbeitrag als Durchschnittswert (Annahme 2,9 Prozent)24,80 EuroSeptember 2026Bundesgesundheitsministerium
Pflegeversicherung (855 Euro x 3,6 Prozent)30,78 EuroJanuar 2026GKV-Spitzenverband
Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren (855 Euro x 4,2 Prozent)35,91 EuroJanuar 2026GKV-Spitzenverband

So rechnest du den Beitrag Schritt für Schritt nach:

  1. Bemessungsgrundlage: 855,00 Euro pro Monat (Annahme: Du wohnst nicht bei deinen Eltern).
  2. Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag: 855,00 x 10,22 Prozent = 87,38 Euro.
  3. Zusatzbeitrag (Annahme 2,9 Prozent): 855,00 x 2,9 Prozent = 24,80 Euro.
  4. Krankenversicherung gesamt: 87,38 + 24,80 = 112,18 Euro.
  5. Pflegeversicherung: 855,00 x 3,6 Prozent = 30,78 Euro. Ab Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kind kommt der Zuschlag hinzu: 855,00 x 4,2 Prozent = 35,91 Euro.
  6. Summe ohne Kinderlosenzuschlag: 112,18 + 30,78 = 142,96 Euro. Summe mit Zuschlag: 112,18 + 35,91 = 148,09 Euro.

Der tatsächliche Betrag hängt von deiner Krankenkasse, deiner Wohnsituation und deinem Alter ab. In der Pflegeversicherung trägst du als Studierender den Beitrag allein.

Wann passt eine private Krankenversicherung, wann nicht?

Eine private Krankenversicherung kann passen, wenn du das Visum mit einem Nachweis erfüllen willst, der die gesamte Visumdauer abdeckt, oder wenn du Leistungen individuell absichern möchtest. Dafür spricht auch, dass du mit einem Tarif planen kannst, der zu deinem Alter und deinem Aufenthalt passt.

  • Die private Versicherung wird in der Regel erst nach einer Gesundheitsprüfung angenommen.
  • Der Beitrag hängt von Eintrittsalter und Tarif ab und kann sich im Laufe der Zeit verändern.
  • Ohne Befreiung ist eine private Versicherung für Studierende unter 30 nicht vorgesehen.

Für eine persönliche Einschätzung deiner Situation kannst du dich an die Beratung bei Academycon wenden.

Was verlangt die Auslandsvertretung im Visumverfahren?

Der Krankenversicherungsnachweis gehört zu den Unterlagen, die du im Visumverfahren einreichst. Das Auswärtige Amt beschreibt die Anforderungen allgemein, nennt aber die einzelnen Auslandsvertretungen nicht. Welche Unterlagen die zuständige Auslandsvertretung in China verlangt und in welcher Form, steht in ihrem Merkblatt zum Studienvisum. Lies es vor dem Antrag vollständig, denn Erfahrungsberichte können veraltet sein.

Häufige Fragen

Muss ich als Student aus China in die gesetzliche Krankenversicherung?

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bist du als Studierender grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Eine private Versicherung ist unter 30 nur über eine Befreiung möglich. Entscheidend ist deshalb, ob du einen gleichwertigen Schutz nachweisen kannst und den Antrag fristgerecht stellst.

Kann ich meine Versicherung aus China für die Befreiung nutzen?

Das ist möglich, wenn die Versicherung einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall bietet, den die Krankenkasse als gleichwertig anerkennt. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall. Lass dir die Anerkennung schriftlich bestätigen, bevor du dich darauf verlässt, und bewahre alle Nachweise auf. Die Dreimonatsfrist gilt in jedem Fall.

Reicht eine Reisekrankenversicherung für das Visum aus?

Für die Übergangszeit bis zum Beginn der gesetzlichen Versicherung reicht laut Auswärtigem Amt eine Incoming- oder Reisekrankenversicherung, die in Deutschland für die ersten drei Monate gilt. Wer dauerhaft privat versichert sein möchte, braucht dagegen einen Schutz für die gesamte Visumdauer, der nicht auf Notfälle beschränkt ist. Eine reine Reisekrankenversicherung genügt dafür in der Regel nicht.

Gilt der Schutz auch im Studienkolleg?

Nach Angaben des Auswärtigen Amts greift die gesetzliche Versicherung im Studienkolleg noch nicht. Dort ist eine private Incoming-Versicherung nachzuweisen, die für die Visumdauer beziehungsweise bis zum Studienbeginn gilt. Kläre die genaue Dauer mit der Auslandsvertretung und der Hochschule ab.

Was kostet die freiwillige Versicherung, wenn die Pflicht endet?

Mit Ende der Studierendenpflicht gilt für freiwillig Versicherte eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro pro Monat (Stand: Januar 2026, GKV-Spitzenverband). Mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergeben sich 222,80 Euro für die Krankenversicherung. Mit der Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag sind es rund 270 Euro pro Monat (Annahme: Zusatzbeitrag 2,9 Prozent).

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe dein Alter und das Datum deiner Einschreibung. Daraus ergibt sich, welche Versicherungspflicht für dich gilt.
  2. Frag bei der zuständigen Auslandsvertretung nach dem Merkblatt zum Studienvisum und notiere, welche Krankenversicherungsnachweise verlangt werden.
  3. Entscheide dich, ob du gesetzlich versichert bleibst oder dich befreien lässt. Eine Befreiung musst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht beantragen.
  4. Lass dir von deiner bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen, welche Leistungen sie umfasst, bevor du den Antrag stellst.
  5. Kläre offene Fragen mit dem International Office deiner Hochschule. Für eine persönliche Einschätzung steht dir außerdem die Beratung von Academycon zur Verfügung.

Passend dazu

Quellen: Auswärtiges Amt, Krankenversicherungsschutz bei Anträgen auf nationale Visa (Stand: August 2026); § 5 SGB V, Versicherungspflicht (Abruf: Oktober 2026); § 8 SGB V, Befreiung (Abruf: Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand: Januar 2026); Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand: September 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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