Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) fördert junge Menschen über mehrere Programme, und nicht jedes davon ist ein Studienstipendium. Dieser Ratgeber trennt, was wir in den Richtlinien belegen können, von dem, was du direkt auf der Seite der Stiftung prüfen solltest.
Kurz beantwortet: Die Richtlinien der KAS, die wir geprüft haben, betreffen die Ausbildungsförderung: 300 Euro monatlich über drei Jahre, Bewerbung online, Frist 15. Juli (im Dokument ohne Jahr). Für ein Studienstipendium gelten eigene Regeln, die wir nicht vollständig belegen konnten. Als Richtwert für Begabtenförderungswerke mit BMFTR-Mitteln gelten bis zu 855 Euro monatlich plus 300 Euro Studienkostenpauschale (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Programme: Die Ausbildungsförderung der KAS und das Studienstipendium folgen unterschiedlichen Regeln.
- Ausbildungsförderung: 300 Euro monatlich, Förderdauer drei Jahre, Bewerbung über das Online-Portal campus.kas.de (Richtlinien März 2026).
- Parallele Ausbildung und Studium: In der Ausbildungsförderung schließen die Richtlinien eine Ausbildung parallel zum Studium aus.
- Auswahl: Vorauswahl, Auswahltagung rund vier Monate nach Bewerbungsschluss, kein Rechtsanspruch.
- Studienförderung: Die Richtwerte der BMFTR-Mittel gelten laut Heinrich-Böll-Stiftung (Stand Oktober 2026). Die konkrete Regel der KAS prüfst du auf ihrer Seite.
Ausbildungsförderung und Studienstipendium sind nicht dasselbe
Viele Suchanfragen mischen zwei Dinge. Die Richtlinien vom März 2026 regeln die Förderung von Auszubildenden in anerkannten Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie in bundesgesetzlich geregelten Fachberufen im Gesundheitswesen. Wer studiert, fällt damit nicht in dieses Programm. Die Förderung eines Studiums folgt eigenen Richtlinien, die wir hier nur mit den übergreifenden BMFTR-Sätzen einordnen können.
| Punkt (Ausbildungsförderung) | Angabe laut Richtlinien | Stand |
|---|---|---|
| Stipendium | 300 Euro monatlich, als Bildungspauschale | Richtlinien März 2026 |
| Förderdauer | drei Jahre | Richtlinien März 2026 |
| Bewerbung | online über campus.kas.de | Richtlinien März 2026 |
| Frist | 15. Juli (im Dokument ohne Jahresangabe) | Richtlinien März 2026 |
| Ausbildung parallel zum Studium | ausgeschlossen | Richtlinien März 2026 |
| Deutschkenntnisse ausländischer Bewerber | mindestens GoetheZertifikat B2 | Richtlinien März 2026 |
Wie läuft die Auswahl bei der KAS ab?
Für die Ausbildungsförderung beschreiben die Richtlinien ein zweistufiges Verfahren. Zuerst erfolgt eine Vorauswahl anhand der Kriterien, danach werden die Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Auswahltagung eingeladen. Sie findet laut Richtlinien etwa vier Monate nach Bewerbungsschluss statt. Ein unabhängiger Auswahlausschuss entscheidet, und die Entscheidung wird schriftlich ohne Begründung mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Bewirb dich online über das Portal, sobald du die Richtlinien vollständig gelesen hast.
- Warte auf die Vorauswahl. Eine Einladung zur Auswahltagung folgt nur, wenn du vorausgewählt wirst.
- Plane die Auswahltagung im Herbst ein, denn sie liegt rund vier Monate nach dem Stichtag.
- Frag bei der KAS nach, ob für Studienförderung ein eigenes Verfahren gilt, bevor du von der Ausbildungsregel auf dein Studium schließt.
Wie hoch ist die Förderung im Studium?
Die Begabtenförderungswerke erhalten BMFTR-Mittel. Laut Heinrich-Böll-Stiftung gelten dafür im Oktober 2026 die folgenden Sätze. Ob die KAS darüber hinaus Zuschläge, Büchergeld oder Pauschalen vorsieht, konnten wir im Richtliniendokument der Ausbildungsförderung nicht erkennen, weil dieses ein anderes Programm regelt.
| Förderbaustein (BMFTR-Mittel) | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Höchstsatz Studium | bis 855 Euro pro Monat | einkommensabhängig nach BAföG-Regeln |
| Studienkostenpauschale | 300 Euro pro Monat | einkommensunabhängig |
| Grundstipendium Promotion | bis 1.750 Euro pro Monat | Höchstsatz |
Annahme: Du erhältst die Ausbildungsförderung in Höhe von 300 Euro monatlich und durchgehend über die gesamten drei Förderjahre. Das ergibt 3.600 Euro pro Jahr und 10.800 Euro über die Förderdauer. Eine Studienförderung rechnest du dagegen über die Höchstsätze der BMFTR-Mittel, die einkommensabhängig gekürzt werden können.
Passt ein KAS-Stipendium zu deiner Situation?
Die Ausbildungsförderung passt, wenn du eine anerkannte Berufsausbildung planst und die Auswahl, die Frist und den Zeitplan der Tagung einplanen kannst. Sie passt nicht, wenn du parallel studieren willst oder kurzfristig Geld brauchst, denn Auswahl und Auszahlung haben einen festen Ablauf.
- Eher passend: Du willst eine anerkannte Ausbildung absolvieren und kannst ein Auswahlverfahren mit Tagung durchlaufen.
- Eher weniger passend: Du willst studieren oder brauchst Geld innerhalb weniger Wochen.
Häufige Fragen
Kann ich während des Studiums eine KAS-Ausbildungsförderung bekommen?
Nein, zumindest nicht in dem Programm, das die Richtlinien vom März 2026 beschreiben. Dort ist eine Ausbildung parallel zum Studium ausgeschlossen. Für ein Studienstipendium musst du die Richtlinien der Studienförderung prüfen, die auf der Seite der Stiftung hinterlegt sind.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Laut den Richtlinien der Ausbildungsförderung nicht. Die Stiftung trifft ihre Entscheidung nach einem Auswahlverfahren, und die Ablehnung wird ohne Begründung mitgeteilt. Das solltest du in deine Planung einbeziehen, bevor du dich auf eine Finanzierung verlässt.
Muss ich als ausländische Staatsangehörige gut Deutsch sprechen?
Für die Ausbildungsförderung verlangen die Richtlinien Deutschkenntnisse, die mindestens dem GoetheZertifikat B2 entsprechen. Das gilt laut Dokument für Bewerbende mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Für das Studienstipendium prüfe die Anforderungen der Studienförderung separat.
Wo finde ich die aktuellen Richtlinien?
Die Richtlinien stehen als PDF auf der Website der KAS im Bereich Begabtenförderung. Dort findest du auch die Unterlagen für die Studienförderung. Prüfe vor jeder Bewerbung die Fassung mit dem neuesten Stand, weil sich Fristen und Beträge ändern können.
Wie hoch ist ein Studienstipendium der KAS?
Eine feste Summe nennen die Quellen, die wir geprüft haben, für das Studium nicht. Die übergreifenden BMFTR-Mittel setzen einen Höchstsatz von 855 Euro monatlich, einkommensabhängig, und eine Studienkostenpauschale von 300 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt von deinem Einkommen und den Regeln der Stiftung ab.
So gehst du jetzt vor
- Lade die aktuellen Richtlinien der KAS herunter und unterscheide, ob du Ausbildungs- oder Studienförderung suchst.
- Prüfe das Bewerbungsportal und notiere dir die Frist, die im Richtliniendokument ohne Jahr steht.
- Kalkuliere mit dem Höchstsatz nur als Obergrenze und prüfe dein anrechenbares Einkommen.
- Lies das Angebot der Studienstiftung als Vergleich, etwa über Studienstiftung des deutschen Volkes: Bewerbung, Auswahl und Förderung.
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Quellen: Konrad-Adenauer-Stiftung, Richtlinien zur Ausbildungsförderung (Stand März 2026), Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (Stand Oktober 2026), Konrad-Adenauer-Stiftung, Website (Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.