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Jobwechsel in der Probezeit: Was mit der PKV passiert

Jobwechsel in der Probezeit: Die PKV endet nicht automatisch. Entscheidend ist, ob dein neues Gehalt über oder unter 77.400 Euro im Jahr liegt. Wir zeigen die Regeln.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Ein Jobwechsel in der Probezeit wirft bei privat Versicherten eine Frage auf: Bleibt meine PKV bestehen, oder muss ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Die Antwort hängt fast ausschließlich davon ab, wie hoch dein künftiges Gehalt ist, nicht davon, dass du den Arbeitgeber wechselst.

Kurz beantwortet: Ein Arbeitgeberwechsel beendet deine private Krankenversicherung nicht automatisch. Liegt das regelmäßige Jahresgehalt im neuen Job über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (2026), kannst du in der PKV bleiben. Fällt es darunter, bist du in der Regel wieder gesetzlich pflichtversichert. Der Zeitpunkt der Pflicht richtet sich nach dem ersten Monat mit dem niedrigeren Entgelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wechsel selbst ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist, ob dein künftiges Jahresentgelt über oder unter 77.400 Euro (2026) liegt.
  • Liegt das Gehalt darüber, kannst du deine PKV fortführen und erhältst unter Umständen einen Arbeitgeberzuschuss.
  • Liegt das Gehalt darunter, entsteht in der Regel eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, die du nicht umgehen kannst.
  • Kündige deine PKV nicht, bevor der neue Vertrag und die Versicherungspflicht geklärt sind, damit keine Lücke entsteht.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung unter Umständen ausgeschlossen. Das solltest du früh prüfen.

Was passiert mit der PKV, wenn ich den Job wechsele?

Dein privater Vertrag ist ein eigenständiger Vertrag mit dem Versicherer und endet nicht mit deinem Arbeitsverhältnis. Entscheidend ist deshalb die Frage, ob du weiterhin versicherungsfrei bist oder ob die gesetzliche Versicherungspflicht greift. Die Grenze, ab der dein Gehalt die Pflicht auslöst, liegt 2026 bei 6.450 Euro im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr. Die Werte stammen aus dem Faktenblatt des GKV-Spitzenverbands zu den Rechengrößen 2026 (Stand 1. Januar 2026).

Wann bleibt die PKV bestehen?

Wenn dein neues Gehalt regelmäßig über der Grenze liegt, bleibst du versicherungsfrei und kannst die private Krankenversicherung fortführen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich dann an den Kosten. Der Zuschuss richtet sich nach § 257 SGB V und ist begrenzt. Als Richtschnur gilt: Der Arbeitgeber zahlt höchstens die Hälfte deines PKV-Beitrags und höchstens den Betrag, den er bei einer gesetzlichen Versicherung tragen würde.

Annahme: Dein neues Gehalt liegt bei 7.000 Euro brutto im Monat und damit über der Grenze. Dein PKV-Beitrag beträgt 400 Euro im Monat.

  1. Die Hälfte deines PKV-Beitrags beträgt 200 Euro.
  2. Der Arbeitgeberzuschuss kann daher höchstens 200 Euro betragen, auch wenn der gesetzliche Vergleichsbetrag höher läge.
  3. Du trägst den Rest selbst, also 200 Euro, und deine Versicherung läuft weiter.

Wann muss ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Wenn dein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, wirst du in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. Laut Techniker Krankenkasse beginnt die Pflicht bei einer Gehaltsminderung mit dem Zeitpunkt der Minderung. Nur eine kurze Unterschreitung von in der Regel bis zu drei Monaten gilt nicht als Pflichtfall. Bei einer Anhebung der Grenze entsteht die Pflicht zum 1. Januar des betreffenden Jahres. In dieser Situation kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen, um in der PKV zu bleiben.

Die Rückkehr hat Grenzen. Wer ab 55 Jahren in die Pflicht fällt, kann unter Umständen nicht mehr in die GKV zurück, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Genau solche Fälle solltest du vor einem Wechsel prüfen. Eine ausführlichere Einordnung findest du im Ratgeber zur Rückkehr in die GKV.

Welche Rolle spielt die Probezeit?

Die Probezeit ist für die Krankenversicherung nicht gesondert geregelt. Entscheidend bleibt das Gehalt. Allerdings endet die Probezeit nach höchstens sechs Monaten, und in dieser Zeit gilt in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Das heißt: Wenn der neue Job schon in der Probezeit endet, sitzt du möglicherweise ohne Arbeitgeberbeitrag und mit einer Lücke da, die du sofort schließen musst. Die Probezeit ist deshalb ein guter Moment, die Absicherung für den Fall eines Abbruchs zu klären, bevor du den alten Vertrag veränderst.

Eine Lücke in der Krankenversicherung solltest du auf jeden Fall vermeiden. Ohne laufende Versicherung kann eine spätere Rückkehr schwierig werden, und Behandlungskosten sind nicht gedeckt.

Was du vor dem Wechsel konkret klären solltest

Bevor du den neuen Vertrag unterschreibst, lohnt sich eine kurze Liste. Erstens das Jahresentgelt, und zwar mit allen regelmäßigen Bestandteilen wie Zulagen oder festen Zuschlägen. Zweitens der Beginn: Der erste Arbeitstag zählt, nicht das Datum deiner Kündigung bei der PKV. Drittens die Frage nach dem Zuschuss, die du schriftlich bestätigen lässt. Viertens die Probezeit selbst, denn sie entscheidet darüber, wie schnell sich die Absicherung wieder ändert. Wer diese Punkte vorab notiert, vermeidet die häufigsten Lücken.

Häufige Fragen

Muss ich meine PKV kündigen, wenn ich einen neuen Job anfange?

Nein, eine automatische Kündigung findet nicht statt. Liegt das Gehalt über der Grenze, kannst du die PKV in der Regel behalten. Liegt es darunter, musst du die Versicherungspflicht klären. Wann du deinen Vertrag anpasst, hängt davon ab, was dein Versicherer und deine neue Kasse dir bestätigen.

Zahlt mein neuer Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV?

Wenn du in der PKV bleibst, kann dein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen. Ob und wie viel er zahlt, richtet sich nach dem Gesetz und nach deinem Vertrag. Frag im Personalbereich nach, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Was ist, wenn ich in der Probezeit gekündigt werde?

Dann endet das Beschäftigungsverhältnis, und die Versicherungspflicht aus dem Job fällt weg. Deine PKV läuft weiter, wenn du sie nicht gekündigt hast, und du zahlst die Beiträge selbst. Prüfe in diesem Fall sofort deine Absicherung und die Beitragszahlung.

Kann ich in der Probezeit von der PKV in die GKV wechseln?

Das hängt davon ab, ob du gesetzlich versicherungspflichtig wirst. Liegt dein Gehalt unter der Grenze, bist du in der Regel pflichtversichert und musst gesetzlich versichert sein. Liegt es darüber, ist eine Rückkehr in die GKV nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn die Rückkehr-Regeln greifen. Lass das vor dem Schritt prüfen.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen?

Die Altersrückstellungen in der PKV bleiben bei einem Wechsel zurück in die GKV nicht automatisch erhalten. Bei einem Wechsel innerhalb der PKV können sie übertragen werden. Lass dir das vom Versicherer schriftlich bestätigen.

So gehst du jetzt vor

  1. Ermittle das künftige Jahresentgelt aus dem neuen Arbeitsvertrag und vergleiche es mit 77.400 Euro.
  2. Frage deinen neuen Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er einen Zuschuss zur PKV zahlt.
  3. Kläre mit deinem PKV-Versicherer, wie sich dein Vertrag bei einem Wechsel verhält, und lass dir alles schriftlich bestätigen.
  4. Kündige nichts, bevor die Versicherungspflicht geklärt ist, und vermeide eine Lücke im Versicherungsschutz.
  5. Bei komplexen Fällen wie Altersgrenze oder mehreren Arbeitgebern hilft eine persönliche Beratung, etwa bei Academycon (Beratungsangebot).

Passend dazu

Quellen: Techniker Krankenkasse, Rückkehr in die GKV (Stand laut Seite: März 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand 1. Januar 2026); § 257 SGB V, Zuschuss zur Krankenversicherung; § 622 BGB, Kündigungsfristen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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