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Integrierte Notfallzentren: Was dahintersteckt

Integrierte Notfallzentren bündeln Notaufnahme, Notdienstpraxis und Ersteinschätzung an einem Standort. Was der Bundestag am 15.10.2026 beschlossen hat und was offen ist.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen Menschen mit akuten Beschwerden an einem Ort versorgen, egal ob sie eine Klinik, eine Notdienstpraxis oder eine telefonische Einschätzung brauchen. Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung, zu der die INZ gehören, am 15. Oktober 2026 beschlossen. Dieser Ratgeber erklärt, woraus ein INZ besteht, was sich für Patientinnen und Patienten ändern soll und welche Punkte noch offen sind.

Kurz beantwortet: Ein integriertes Notfallzentrum vereint an einem Krankenhausstandort die Notaufnahme, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Die drei Bausteine sind digital verbunden. Der Bundestag hat die Reform am 15.10.2026 beschlossen. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt das Bundesgesundheitsministerium nicht (Stand: 15.10.2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein INZ bündelt Notaufnahme, Notdienstpraxis und Ersteinschätzung an einem Standort.
  • Die Einrichtungen sollen an ausgewählten Krankenhäusern flächendeckend entstehen.
  • Ein INZ ersetzt den Hausarzt nicht. Dort findet nur die zwingend notwendige Erstversorgung statt.
  • Der Bundestag hat die Reform am 15. Oktober 2026 beschlossen. Ein Inkrafttreten ist in der Quelle nicht datiert.
  • Bei Lebensgefahr bleibt die 112 der richtige Anruf. Die Nummer 116117 wird neu geordnet.

Was ist ein integriertes Notfallzentrum?

Ein integriertes Notfallzentrum ist ein Verbund aus drei Bausteinen, die an einem Standort liegen und digital miteinander verbunden sind. Der Gedanke dahinter ist, die Zuständigkeit an einer Stelle zu klären, bevor Patientinnen und Patienten weiterverwiesen werden. Die Tabelle zeigt, welche Aufgabe jeder Baustein übernimmt.

BausteinAufgabeHinweis
Notaufnahme des KrankenhausesAkutversorgung im Krankenhaus, auch bei schweren FällenTeil des INZ, bleibt im Krankenhaus angesiedelt
Notdienstpraxis der KVErstversorgung außerhalb der regulären SprechzeitenUnterstützt zu gesetzlich festgelegten Zeiten
Zentrale ErsteinschätzungPrüft die Dringlichkeit und leitet an die passende Stelle weiterDigital mit Notaufnahme und Notdienstpraxis verbunden

Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt INZ als Einrichtungen, die rund um die Uhr geöffnet haben. Die KV-Notdienstpraxis übernimmt dabei zu den gesetzlich festgelegten Zeiten einen Teil der Versorgung. Ein INZ ist damit keine bloße Umbenennung der Notaufnahme, sondern ein Zusammenschluss mehrerer Angebote an einem Ort.

Welche Rolle spielt die zentrale Ersteinschätzung?

Die Ersteinschätzungsstelle ist der Teil des INZ, der das Anliegen zuerst aufnimmt. Sie soll einschätzen, wie dringend eine Beschwerde ist und welche Stelle dafür zuständig ist. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Fälle in der Notaufnahme landen, die in einer Praxis oder Notdienstpraxis besser versorgt werden können. Wie die Ersteinschätzung im Einzelfall abläuft, beschreibt die Quelle nicht im Detail. Für den Alltag bedeutet das: Du solltest mit einer Einschätzung rechnen, bevor die Behandlung beginnt.

Was heißt das für Patientinnen und Patienten?

Für Menschen mit Beschwerden verändert sich zunächst der Weg zur passenden Stelle, nicht die Notrufnummer. Die 112 bleibt für Notfälle mit Lebensgefahr direkt erreichbar, und die Rettungsleitstelle bleibt die erste Adresse bei einem Notfall. Die Neuordnung betrifft vor allem die Anrufe und Besuche bei weniger dringenden Anliegen. Wie du die beiden Nummern unterscheidest, erklärt der Artikel zu 112 und 116117.

Für die Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 sieht die Quelle vor, dass sie die Aufgaben der bisherigen Terminservicestelle bei der Akutfallvermittlung übernimmt. Sie soll zur zentralen Stelle des Ersteinschätzungsverfahrens werden. Telefonische oder telemedizinische Beratung soll rund um die Uhr möglich sein, auch per Video. Die Quelle nennt außerdem Annahmezeiten: Anrufe sollen zu 75 Prozent innerhalb von 3 Minuten und zu 90 Prozent innerhalb von 10 Minuten angenommen werden.

Eine Notdienstpraxis ist keine Anlaufstelle für Routinetermine. Sie ist dafür gedacht, wenn außerhalb der Sprechzeiten einer Praxis ein akutes Anliegen auftritt, das nicht bis zum nächsten Öffnungstag warten kann. Wer das weiß, kann die Entscheidung in einer belastenden Situation schneller treffen und muss nicht erst recherchieren, wohin er sich wenden soll.

Welche Ansprechpartner bleiben wichtig?

Der Hausarzt bleibt erster Ansprechpartner für die laufende Versorgung. Ein INZ ist für die akute Erstversorgung gedacht und ersetzt die Praxis nicht. Wer chronische Beschwerden hat, sollte Termine weiterhin in der Praxis vereinbaren. Für die Suche nach Facharztterminen ist der Artikel zur Terminvermittlung über 116117 der bessere Einstieg. Ob die Primärarztversorgung kommt, ist eine eigene Frage, die im Verfahren steht und in diesem Überblick behandelt wird.

Stand der Reform: Was ist beschlossen, was offen?

Die folgende Tabelle trennt die gesicherten Angaben von den offenen Punkten. Maßgeblich bleibt jeweils das Gesetz in der verkündeten Fassung.

PunktStand laut QuelleQuelle
Notfallreform insgesamtBundestag beschlossen am 15.10.2026BMG, Stand 15.10.2026
InkrafttretenKein Datum genannt. Bis dahin gilt das bisherige Recht.Bundesgesetzblatt nach Verkündung
Ausbau der INZAn ausgewählten Krankenhäusern flächendeckend vorgesehenBMG, Stand 15.10.2026
Vernetzung 112 und 116117Digital verbunden, verbindliche Absprache, welche Stelle was übernimmtBMG, Stand 15.10.2026

Die Quelle nennt keine Zahl für die Zahl der Standorte. Wer wissen will, welches INZ in einer Region geplant ist, sollte die zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder das Krankenhaus fragen.

Häufige Fragen

Ersetzt ein INZ den Hausarzt?

Nein. Nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt im INZ nur die zwingend notwendige Erstversorgung. Die weitere Behandlung bleibt Sache der niedergelassenen Praxis.

Ist ein INZ dasselbe wie eine Notaufnahme?

Nein. Die Notaufnahme ist ein Bestandteil des INZ. Hinzu kommen die Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und die zentrale Ersteinschätzungsstelle. Alle drei sind digital verbunden und arbeiten nach einer festen Absprache zusammen.

Gibt es INZ schon überall?

Nein. Die Einrichtungen sollen an ausgewählten Krankenhäusern flächendeckend entstehen. Welche Standorte bereits in Betrieb sind, sagen die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und das jeweilige Krankenhaus.

Ab wann gilt die Reform?

Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt das Bundesgesundheitsministerium nicht. Den genauen Zeitpunkt findest du im Bundesgesetzblatt, sobald das Gesetz verkündet ist.

Was tue ich bei akuten Beschwerden, bis die Reform greift?

Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln. Bei Lebensgefahr wählst du die 112. Bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden ist die Hausarztpraxis der richtige erste Schritt, außerhalb der Sprechzeiten die Nummer 116117.

Was bedeutet das für Studierende?

Wer im Studium umzieht oder in einer neuen Stadt wohnt, sollte die nächste Notaufnahme und die nächste Notdienstpraxis einmal selbst heraussuchen. Dafür genügt ein Blick auf die Internetseite der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und die Karte des Krankenhauses. Wer das vorher erledigt, muss im Ernstfall nicht lange suchen. Gerade bei kurzen Aufenthalten in einer fremden Stadt lohnt sich dieser Schritt.

So gehst du jetzt vor

  1. Speichere die 112 für Lebensgefahr im Handy und kenne die Nummer 116117 für dringende Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten.
  2. Suche die nächste Notaufnahme und die nächste Notdienstpraxis in deiner Nähe heraus, bevor du sie brauchst.
  3. Nutze bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden zuerst deine Hausarztpraxis.
  4. Verfolge den Stand des Gesetzes auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums, bis ein Inkrafttreten feststeht.

Passend dazu

Quellen: Fragen und Antworten zur Reform der Notfallversorgung, Bundesgesundheitsministerium, Stand 15.10.2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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